Armutszeugnis für LH

ANZEIGE

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.846
10.804
BRU
ANZEIGE
Lustig: Habe gerade mein Reisvorbereitungsmail für meinen Flug am Montag von FDH bekommen.
Dort wird mir in FDH Lounge und Fast-Track angekündigt! Ist das neu da?

Ich hatte das im April (schien mir auch neu): Mail mit Piktogrammen zu den enthaltenen Leistungen – und ziemlich unsinnigen Angaben zum angebotenen Service (C-Ticket BRU-FRA-ATH, beide Flüge op. by LH, auf BRU-FRA sollte es angeblich ein Menü geben, auf FRA-ATH dagegen nichts).

Also mal wieder eine Glanzleistung der LH-IT, ich würde daran zweifeln, dass die Angaben zu Fastlane oder Lounge wirklich zuverlässig sind….
 
  • Like
Reaktionen: tyrolean

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
12
above and below the clouds
Also mal wieder eine Glanzleistung der LH-IT, ich würde daran zweifeln, dass die Angaben zu Fastlane oder Lounge wirklich zuverlässig sind….

Der Beweis wurde ja die letzten Tage hier in der länglichen Diskussion erbracht, dass es in MRS keine Fast Lane für LH-Kunden gibt, obwohl bem Verkauf online explizit beworben. Da hat jemand in der LH-IT etwas stark überstandardisiert...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.869
5.746
München
Das ist ein generelles Problem mit der Programmierung der LH-Website. Man spart hier halt Geld, indem man generisch die Service-Infos als auch generisch weite Teile der Tarifbedingungen generiert, ohne sie systemseitig für jeden Flug individuell abzufragen.
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
12
above and below the clouds
Das ist ein generelles Problem mit der Programmierung der LH-Website. Man spart hier halt Geld, indem man generisch die Service-Infos als auch generisch weite Teile der Tarifbedingungen generiert, ohne sie systemseitig für jeden Flug individuell abzufragen.

Ich denke das ist durchaus nachvollziehbar, aber es wird eben in dem Moment kritisch, wenn beim Buchungsvorgang Leistungen angezeigt werden, die dann nicht erbracht werden. Dann muss sich die LH eben entscheiden, ob sie das Geld für die detailliertere Programmierung oder die Fast Lane ausgeben will. ;)
 
  • Like
Reaktionen: tyrolean

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.624
527
Das ist ein generelles Problem mit der Programmierung der LH-Website. Man spart hier halt Geld, indem man generisch die Service-Infos als auch generisch weite Teile der Tarifbedingungen generiert, ohne sie systemseitig für jeden Flug individuell abzufragen.

Das sicher.
Dazu kommt dass ich in diesem Fall der IT gar nicht mal 'die Schuld' gebe. Ich könnte wetten dass die Spaarbeschlüsse und ähnliche kurzfristige Maßnahmen so schnell fallen und im Sinne schneller Umsetzung auch so schnell eingeführt werden dass man eine kompklette IT technische Umsetzung entweder übersieht, oder schlicht als weniger wichtig erachtet. Wer will denn übergenau sein wenn es um schnelle Kohle geht.

Für eine IT ist es sicher ein Paradigmenwechsel wenn man z.B. bisher einmal im Halben Jahr zum Fahrplanwechsel oder zu einem 'allgemeinen Enhancement' generisch neue Bedingungen für alle angepasst hat und plötzlch müssen Datenbanken für airportbezogene Flugpaarungen im Bereich Benefits angelegt werden.

Ich kann zwar die LH verstehen, dass sie sich auch nicht mit Fast lane Gebühren über den Tisch ziehen lassen möchte, allerdings geht es hier an ein wichtiges Statusbenefit das in dre Praxis dann sehr gerne wirklich Zeit sparrt un ein echte Benefit ist.
Ich glaube auch dass man das seitens LH unteschätzt hat. Denn hier ist ja oft die Stammkundschaft mit oft hochpreigen und kurzfristig gebuchten teuren Tickets betroffen.

Ich hoffe die Vielereisenden werden das der LH auch außerhalb der Forums richtig fett mitteilen- in der gebührenden Busineess gerechten For, direkt und ganz ohne 'böse Ausdrücke' - wie es sich gehöhrt.

Flyglobal
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
7
Wien
Das ist ein generelles Problem mit der Programmierung der LH-Website. Man spart hier halt Geld, indem man generisch die Service-Infos als auch generisch weite Teile der Tarifbedingungen generiert, ohne sie systemseitig für jeden Flug individuell abzufragen.

andere Airlines können das aber auch, etwa KLM

Klickt man auf den einen Link steht dort das:

Economy Fully Flexible
The ticket is changeable without fee. You would pay only the pricedifference. These tickets are also refundable.

der andere sagt folgendes:

Economy Fully Flexible
Change is permitted at a fee of EUR 70. If you change your ticket, the price of the ticket may change due to tax recalculation and fare availability.
Refund not permitted

Nehme mal an schlau wird man erst nach der Buchung. Das hat mich dann aber nicht mehr interessiert ...
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.620
1.145
FRA
Das kam gestern in besagter Sache:
"Lieber Dreamliner,
...
bzgl der Fast Lane habe ich mit der Stationsleiterin in Marseille gesprochen und möchte mich für die Fehlinformation auf unserer Homepage bei Ihnen entschuldigen. Ich habe dies an die zuständigen Kollegen weitergeleitet und um Korrektur gebeten. Gerne gebe ich Ihnen hierzu eine Rückmeldung sobald ich etwas höre."

Bin gespannt, ob sich was ändert. Derzeit wird immer noch die Fast Lane standardisiert als Servicemerkmal bei Bizz-Buchungen angezeigt, was unter den gegebenen Umständen nicht korrekt ist. Man bekommt nicht das Angekündigte und letztlich mit der Buchung in C-Cl Bezahlte.

Jetzt ist es soweit :eek:

Screenshot from 2016-05-30 17:19:13.png

"nach Verfügbarkeit" steht nun bei der Lounge und der Fast Lane.

Schnelle LH-IT :resp:
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
810
1
Das ist ein generelles Problem mit der Programmierung der LH-Website. Man spart hier halt Geld, indem man generisch die Service-Infos als auch generisch weite Teile der Tarifbedingungen generiert, ohne sie systemseitig für jeden Flug individuell abzufragen.

Wir entwickeln ähnliche Systeme (nicht für LH) und es ist teilweise lächerlich, was in dem Bereich abgeht, weil die Kosten für den 2t und 3t Level Support hier teilweise die ursprünglichen kleinen Einsparungen weit übersteigen.
Bei einem speziellen Fall hätte ein "sauberes" System Mehrkosten von etwa 250.000 verursacht, abgelehnt,
zusätzliche Supportkosten aufgrund dessen in den letzten Jahren das 3-fache.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
133
GRZ
Wobei für mich "nach Verfügbarkeit" eigentlich heißt, dass es grundsätzlich eine Fastlane gibt (ist ja nicht überall der Fall)....

Vor allem ist in Marseille ja eine Fastlane verfügbar. Nur die LH eben zu geizig, dafür zu zahlen.
Also trotz diesen Zusatzes würde ich davon ausgehen, die Fastlane nutzen zu dürfen?!
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Also trotz diesen Zusatzes würde ich davon ausgehen, die Fastlane nutzen zu dürfen?!

Ich bin wirklich perplex wie schnell die LH-IT dies angepasst hat. Jetzt braucht man nur noch "nach Verfügbarkeit" in "nach Verfügbarkeit für LH" o.ä. ändern und die Sache ist dicht. Jetzt würden mich nur mal die IT-Kosten im Verhältnis zu den MRS Fastlane Nutzungsgebühren interessieren.......
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
7
Wien
Ich bin wirklich perplex wie schnell die LH-IT dies angepasst hat. Jetzt braucht man nur noch "nach Verfügbarkeit" in "nach Verfügbarkeit für LH" o.ä. ändern und die Sache ist dicht. Jetzt würden mich nur mal die IT-Kosten im Verhältnis zu den MRS Fastlane Nutzungsgebühren interessieren.......

Bald wird dann auch neben den Meilen "nach Verfügbarkeit" stehen und wenn die von Spohr ausgegebene Maximalanzahl der Meilen im Monat vergeben ist, dann ist Essig.
Deswegen merke: MR immer an den Monatsanfang legen!

:D:D:D
 
A

Anonym38428

Guest
Künftig verkaufen sie dann auch einen Flug (nach Verfügbarkeit). Wenn kein Platz mehr ist, bleibt man stehen. Man hat dem ja zugestimmt.
 
  • Like
Reaktionen: tyrolean und L_R

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Wobei für mich "nach Verfügbarkeit" eigentlich heißt, dass es grundsätzlich eine Fastlane gibt (ist ja nicht überall der Fall)....

Sehe ich auch so. Nachdem man LH nun darauf aufmerksam gemacht hat, dass Ihre Praxis Betrug ist, ändern sie an der Praxis nichts, beweisen aber durch die neue Formulierung, dass sie den Betrug auch noch vorsätzlich betreiben.

HTB.
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.985
12
BLACK BOX
Ich bin wirklich perplex wie schnell die LH-IT dies angepasst hat. Jetzt braucht man nur noch "nach Verfügbarkeit" in "nach Verfügbarkeit für LH" o.ä. ändern und die Sache ist dicht. Jetzt würden mich nur mal die IT-Kosten im Verhältnis zu den MRS Fastlane Nutzungsgebühren interessieren.......

Die Lufthansa musste doch schnell wie möglich reagieren um es nicht noch weiter öffentlich zu werden lassen in den Medien.

Der höchste TopTier der Lufthansa ein HON darf die FastLane nicht benutzen.

Das kommt wohl nicht so gut für die 4 Sterne Airline.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.911
3.630
FRA
Um den Zusatz "nach Verfügbarkeit" zu ergänzen, muss man sicher kein neues Release abwarten, sondern das wird irgendwo im Content Mgmt System gepflegt.

Gut, dass man reagiert hat.

Schlecht, wie man reagiert hat. Unter "nach Verfügbarkeit" verstehe auch ich, dass, wenn an dem Flughafen eine Fast Lane existiert, dann kann ich sie nutzen. Ist das irgendein Provinzflughafen, der keine anbietet, dann kann ich auch keine nutzen. Woher soll ich jedoch wissen, ob - bei Verfügbarkeit - LH dafür bezahlt?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Der Kläger erwarb von der beklagten Fluggesellschaft einen Flugschein,
der dem Kläger bestimmte Leistungen der Airline gewährte. Allerdings macht die beklagte
Fluggesellschaft in seiner Leistungsbeschreibung die Verfügbarkeit der versprochenen Leistung
von der Leistungsbereitschaft und der Leistungsmöglichkeit am Ort der Leistungserbringung
abhängig: "nach Verfügbarkeit".

Der Kläger führt in der Klage aus, dass ihn diese Formulierung unangemessen benachteilige, weil
sie zu undeutlich sei. Er kann daraus nicht erkennen, welche konkreten Leistungen die Fluggesellschaft
nun zu leisten bereit ist und ob diese Leistungen überhaupt erbracht werde. Er als Kunde kommt seiner
Leistungspflicht, die Bezahlung des Flugscheins im Wert von X Euro, in vollem Umfang nach, aber der
Vertragspartner lasse ihn im Ungewissen darüber, ob er die zugesprochene Gegenleistung auch wirklich
erhalten werde.

Das AG X gab dem Kläger Recht. Die zitierte Formulierung, in den Leistungsbeschreibungen ausgewiesen,
sei zu unpräzise und verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Formulierung benachteilige
den Kläger in unangemessener Weise. Da es für den Kläger eine unzumutbare Härte sei, wenn der
Beförderungsvertrag im Übrigen - also ohne die beanstandete Formulierung - wirksam bliebe, ist der gesamte
Beförderungsvertrag zwischen Kläger und Beklagtem unwirksam.

Der Richter folgte nicht den Ausführungen der Beklagten, die darauf verwies, dass dem Kläger aufgrund
der verwendeten Formulierung sehr wohl wissen müsse, worauf er sich einlasse. Das Gericht setzte dem
entgegen, dass die Beklagte in der Leistungsbeschreibung klar und eindeutig sein müsse. Aus Perspektive
der konkreten Situation und der Absicht des AGB / Leistungsbeschreibungsrechts ist die Sichtweise des Gerichts
zu begrüßen. Weiterhin sei die vorteilhaftere Position der Beklagten, aufgrund ihres Informationsvorsprunges
gegenüber dem Kläger zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine Schutzbedürftigkeit des Klägers, welche
wiederum eine Pflicht für die Beklagte bedeutet besonderes präzise und offene Formulierungen bei der
Leistungsbeschreibung zu verwenden.

Auch der Umstand, dass der Kläger durch ein sog. Meilenupgrade zu deutlich günstigeren Konditionen in
den Besitz des Business Class Flugscheins gekommen war, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus die
unangemessene Benachteiligung zu relativieren.

Die Unwirksamkeit des Vertrages führt zu einem Rückzahlungsanspruch, nachdem eine ohne rechtlichen Grund
erbrachte Leistung vom Kläger zurückverlangt werden kann.

[ ;) Alle Ähnlichkeiten mit lebenden Personen / Firmen und realen Handlungen sind rein zufällig.
]
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
2.441
2.710
BER
Also in Tegel macht die LH das vorbildlich <Ironie aus>. Es gibt an den beiden LH Gates deutlich sichtbare Schilder, die die Fastlane von der "normalen" SiKo" trennen:
IMG_2556.jpg
Allerdings habe ich (2 Abflüge pro Woche mit LH ab TXL) es noch nie erlebt, dass tatsächlich eine Fastlane eingerichtet wurde. Mal sehen, was die LH dazu sagt.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.605
2.755
Bayern & Tirol
Also in Tegel macht die LH das vorbildlich <Ironie aus>. Es gibt an den beiden LH Gates deutlich sichtbare Schilder, die die Fastlane von der "normalen" SiKo" trennen:
Anhang anzeigen 79970
Allerdings habe ich (2 Abflüge pro Woche mit LH ab TXL) es noch nie erlebt, dass tatsächlich eine Fastlane eingerichtet wurde. Mal sehen, was die LH dazu sagt.

Es gibt genug Flughäfen, an denen es keine Fastlane gibt (und man sie auch üblicherweise nicht braucht). Hier geht es um den Fall, dass es eine Fastlane gibt, nur LH nicht dafür bezahlt.

Vielleicht sollte man "Nach Verfügbarkeit" ersetzen mit "Wenn LH gnädig ist, das Geld das Sie dafür bezahlt haben an den Flughafen weiterzuleiten."

Wobei bei Chickenwings ist das einfacher: Fastlane und Lounge gibt es nur an "Best" Stationen. Einfach keine "Best" Station mehr sein und fertig ist die Möhre!
 
  • Like
Reaktionen: Hoteltraum

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
23.006
16.312
FRA/QKL
Mal eine blöde Frage: Kassiert LH wirklich für den Fasttrack Zugang als Bestandteil des Ticketpreises und gibt es einfach nicht an den Flughafen weiter? Oder war Fasttrack bisher eine für die Airlines kostenfreie Leistung, welche nun von findigen Flughafenmanagern nach und nach in kostenpflichtig umgewandelt wird? :confused:

Für mich gehört diese Leistung zweifelsohne zu einem Premiumticket, aber hier nur LH zu bashen ist vielleicht etwas zu kurz gegriffen. ;)
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.911
3.630
FRA
Mal eine blöde Frage: Kassiert LH wirklich für den Fasttrack Zugang als Bestandteil des Ticketpreises und gibt es einfach nicht an den Flughafen weiter? Oder war Fasttrack bisher eine für die Airlines kostenfreie Leistung, welche nun von findigen Flughafenmanagern nach und nach in kostenpflichtig umgewandelt wird? :confused:

Für mich gehört diese Leistung zweifelsohne zu einem Premiumticket, aber hier nur LH zu bashen ist vielleicht etwas zu kurz gegriffen. ;)

Hypothese:

Einige Flughäfen bieten das als Dienstleistung für die Airlines an und kassieren nicht extra dafür. Andere Flughäfen bieten die Fast Lane gegen Gebühr an und rechnen ggü. der Airline pro Passagier ab. So wie der Loungezugang (Airport-Vertragslounge), der Business Class Bus, das extra Gepäckband für Prio-Gepäck usw. von den Airlines extra zu bezahlen ist.

Im Ticketpreis ist die Fast Lane sicher nicht gesondert enthalten.
 

Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
1.308
49
Hypothese:

Einige Flughäfen bieten das als Dienstleistung für die Airlines an und kassieren nicht extra dafür. Andere Flughäfen bieten die Fast Lane gegen Gebühr an und rechnen ggü. der Airline pro Passagier ab. So wie der Loungezugang (Airport-Vertragslounge), der Business Class Bus, das extra Gepäckband für Prio-Gepäck usw. von den Airlines extra zu bezahlen ist.

Im Ticketpreis ist die Fast Lane sicher nicht gesondert enthalten.

na das wär doch dann man die nächste Leistung, die man auseinzeln könnte zum dazubuchen. Selbstverständlich auch für C, F, und Statuskunden.
 
  • Like
Reaktionen: htb und rorschi