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Bezahlung Awardbuchung?

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
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Weiss jmd wie es mit dem Bezahlen aussieht? Meine letzte Buchung ist schon mehrere Jahre her und ich habe nun Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten der seine Meilen nicht benötigt. Muss man mit einer KK bezahlen die auf den jeweiligen Namen des Besitzers des Kontos lautet oder kann ich auch mit meiner KK bezahlen?
 
Die Kreditkarte muss weder auf den Kontoninhaber noch auf einen der Passagiere lauten. Die Karte einer Drittperson geht auch problemlos.
 

Ein Blick in die AGB von M&M:
Wenn du ein "befugter Dritter" bist und "durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden" mit dem Kontoinhaber bist, ist es ok. Sonst halt nicht.

"1.3. Persönliche Geheimnummer (PIN)
Der Teilnehmer erhält eine PIN ......... Er hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis von der PIN erhält"



"§2.4.8 Übertragbarkeit und Handel mit Prämiendokumenten
Prämiendokumente, insbesondere Prämientickets, können ausschließlich an Personen zu deren eigener Nutzung verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte"
 
Wenn du ein "befugter Dritter" bist und "durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden" mit dem Kontoinhaber bist [...]

Ist er doch gemäss der von Dir zitierten Definition:

z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte

ich habe nun Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten [...]

Ich verstehe gerade die Aufregung nicht.

Ich habe auch schon öfters "Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten" und dort gebucht. Das dürfte dem einen oder anderen Insassen hier sicher auch schon passiert sein.
 
Es geht hier gar nicht um die Sache. Ich finde die Formulierung 'grenzwertig' weil sie nicht unbedingt darauf schließen lässt der Bekannte wäre aktiv eingebunden.

"Ich habe Mir Zutritt zur Wohnung meines Bekannten verschafft" würde ja auch Fragen aufwerfen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier gar nicht um die Sache. Ich finde die Formulierung 'grenzwertig' weil sie nicht unbedingt darauf schließen lässt der Bekannte wäre aktiv eingebunden.

"Ich habe Mir Zutritt zur Wohnung meines Bekannten verschafft" würde ja auch Feagen aufwerfen ...

Jetzt verdreh' mal nicht die Worte des OP.

"Ich habe Mir Zutritt zur Wohnung meines Bekannten verschafft"

hat nun mal eine ganz andere Bedeutung als

ich habe nun Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten

:idea:
 
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