2.4.8 Missbrauch
Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziffer 2.4.7 gestattet ist. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Meilen oder Prämien, die Übertragung von Meilen entgegen Ziffer 2.1, der unberechtigte Erwerb von Meilen sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen, Prämien oder Prämiendokumenten (sämtliche Fallgruppen dieses Absatzes werden nachfolgend als „Missbrauch“ bezeichnet). Miles & More Gutscheine und Voucher gelten als Prämiendokumente im Sinne dieser Ziffer 2.4.8. Bei vom Teilnehmer zu vertretendem Missbrauch behalten sich Lufthansa oder von Lufthansa autorisierte Dritte das Recht vor, die Prämiendokumente zu sperren bzw. einzuziehen oder die Ausstellung einer Prämie bzw. die Einlösung zu verweigern. Ziffer 3 bleibt hiervon unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer, einschließlich Schadensersatz, geltend zu machen. Für den Fall, dass unter Einsatz missbräuchlich erworbener Meilen Prämien abgerufen werden, behält Lufthansa sich vor, statt des zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages Schadensersatz zu verlangen, soweit der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Meilen zum Abruf der Prämie nicht ausreicht. Die Höhe des Schadensersatzes pro Meile richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses anwendbaren Meilenverkaufspreis für den höchsten Staffelwert. Der jeweils anwendbare Staffelwert wird in den Miles & More Kommunikationsmedien
bekanntgegeben. Dieses Recht behält sich Lufthansa auch für den Fall vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist.Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.