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Die Toto Lotto GmbH steht ja allerdings von Gesetzes wegen auch nicht im Wettbewerb.![]()
Natürlich müssen sie sich an geltendes Recht halten. Er wollte nur anmerken, dass nicht die Wettbewerbszentrale, sondern wohl eine andere Stelle die Toto Lotto GmbH überwachen muss.Ja wo kommen wir denn da hin, wenn sich nichtmal staatliche Gesellschaften an geltendes Recht halten?![]()
DREI aktzeptiert nur zb nur mastercards die in österreich ausgegeben wurden, mit meiner deutschen lh mastercard ist keine abbuchung möglich!!
Natürlich müssen sie sich an geltendes Recht halten. Er wollte nur anmerken, dass nicht die Wettbewerbszentrale, sondern wohl eine andere Stelle die Toto Lotto GmbH überwachen muss.
"...gegenüber Verbrauchern, deren Wohnsitz in Deutschland ist..."Pearl brauchte zur Einsicht wohl erst ein Urteil:
http://www.vzbv.de/sites/default/fi...l._gmbh_lg_freiburg_im_breisau_bankeinzug.pdf
Deutlich kritischer sehe ich eher die schlechte Formulierung des Antrags der Verbraucherzentralen, man stellt ausschließlich auf ein luxemburgisches Bankkonto ab. Erlaubt Pearl morgen deutsche und luxemburgische Konten dürfen die nochmal klagen."...gegenüber Verbrauchern, deren Wohnsitz in Deutschland ist..."
Bitte korrigiert mich ggf., aber die Verordnung macht keinen Unterschied bzgl. dem Wohnsitze. D.h., dass der luxemburgische oder österreichische Pearl-Besteller dann separat vorgehen muss?
Pearl brauchte zur Einsicht wohl erst ein Urteil:
http://www.vzbv.de/sites/default/fi...l._gmbh_lg_freiburg_im_breisau_bankeinzug.pdf
(Bestelle bei dem China-Schrott-Shop nicht, aber vielleicht für jemanden interessant)
Wettbewerbszentrale.Eine nicht-deutsche, nicht-luxemburgische IBAN wird bei einer Online Bestellung weiterhin mit der Fehlermeldung IBAN Prüfziffer nicht korrekt quittiert.
Wenn du Verbraucher in Deutschland bist, wendest du dich an den VZBV?Mit einer luxemburgischen IBAN erscheint die gleiche Fehlermeldung.
"...gegenüber Verbrauchern, deren Wohnsitz in Deutschland ist..."
Bitte korrigiert mich ggf., aber die Verordnung macht keinen Unterschied bzgl. dem Wohnsitze. D.h., dass der luxemburgische oder österreichische Pearl-Besteller dann separat vorgehen muss?
SEPA-Überweisungen auf Konten außerhalb des eigenen Landes sind normalerweise nur ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, aber kein Problem für das unbedingt Programme geändert werden müssen. Wenn Spezialanwendungen des Unternehmens diese nicht unterstützen, kann das Unternehmen sicher auch auf Standardprogramme der Bank, bei der das Konto des Unternehmens geführt wird, zurückgreifen.Erstattungskonto für die gestrige Ferrero-Aktion
BLZ ist mir nur aus DE und AT bekannt, in NL und FR gibt/gab es sie definitiv nicht.Einerseits ist die Bankleitzahl und Kontonummer nicht in jeden Land gleich lang und andererseits muss eine Bankleitzahl nicht immer eine Zahl und eine Kontonummer nicht überall eine Nummer sein.![]()
Wikipedia schafft es praktisch bei jedem Land (auch bei NL und FR) eine Bankleitzahl in der IBAN zu identifizieren. Ob es wirklich sinnvoll und richtig ist, irgendwelche Bankencodes dem Begriff "Bankleitzahl" zuzuordnen, ist eine andere Frage.in NL und FR gibt/gab es sie definitiv nicht.
Vor der Einführung von IBANs gab es in NL jedenfalls keine BLZ. Jetzt ist das, was Wikipedia als BLZ bezeichnet ein Kürzel der Bank, z.B. RABO für Rabobank, ABNA für ABN AMRO, KNAB für Knab, etc.
Die Kürzel gibt es meines Wissens auch in den BICs der Banken (Stelle 1 bis 4) und BICs bzw. SWIFT-Codes sollte es schon länger als IBANs geben.Vor der Einführung von IBANs gab es in NL jedenfalls keine BLZ. Jetzt ist das, was Wikipedia als BLZ bezeichnet ein Kürzel der Bank, z.B. RABO für Rabobank, ABNA für ABN AMRO, KNAB für Knab, etc.