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AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

Wer Banknoten kopiert oder einscannt ...

Siehe bereits verlinkter Wikipedia-Artikel..."die endgültige Demonetarisierung des Simbabwe-Dollars wurde am 11. Juni 2015 angekündigt und erfolgte bis zum 30. September 2015."

Quelle der verlinkten 100 Billionen Note: Self-scan by (Marianian) followed by minor Photoshop enhancements to improve appearance and reduce size. Second version scan by (Camp0s) with original color preserved. Transferred from en.wikipedia to Commons by User:Avicennasis using CommonsHelper.

Wenn jetzt hier einer von airberlin mitgelesen hat, dürfte das spektakuläre Billionen Dollar Angebot von JH wohl endgültig vom Tisch sein.

Dann bekommt eben doch J. Pang den Zuschlag mit seinem mickrigen Angebot in Milliardenhöhe.

;)
 
Problem ist aber, sollte das mit dem AOC der EW gemacht werden, fehlt die Etops-Zertifizierung. Nur SXD, die jetzt bald den 7. A330 in Betrieb hat, darf nicht mehr als eben diese 7 A330 betreiben. Da bleibt nur Brussels Airlines über.
Für AB-Piloten sind dann eher mau aus.

Die UFO-Veträge gelten nur für Germanwings/Eurowings Deutschland.

Die Triebwerke spielen keine Rolle, da LH Technik diese in Hamburg oder Frankfurt untersucht. Die EW Technik montiert die Triebwerke nur.
Die Voraussetzungen für eine ETOPS Zertifizierungen erscheinen mir jetzt nicht gigantisch hoch.
https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/Annex II - AMC 20-6.pdf
Arbeitet nicht EW evtl bereits daran?
 
Frage an die wissenden: Angenommen Niki hat 100€ Schulden bei AB und AB 100€ Schulden bei Niki. AB ist insolvent. Muss Niki die 100 trotzdem zahlen und wird dann für die anderen 100 nach Quote entschädigt, oder dürfte Niki verrechnen?

Wie sieht das in der Praxis aus?
 
In der Praxis entscheiden das Richter. Rechtlich hängt die Aufrechnung vom geltenden Recht (Deutschland oder Österreich), dem Zeitpunkt der Forderung und von der Vertragsgestaltung ab. In den meisten Fällen sollte eine Aufrechnung möglich sein, wenn es sich um alte Forderungen handelt und eine Aufrechnung vor Insolvenz möglich gewesen wäre. In Deutschland sind die Ausnahmen in § 96 InsO definiert.
 
Frage an die wissenden: Angenommen Niki hat 100€ Schulden bei AB und AB 100€ Schulden bei Niki. AB ist insolvent. Muss Niki die 100 trotzdem zahlen und wird dann für die anderen 100 nach Quote entschädigt, oder dürfte Niki verrechnen?

Wie sieht das in der Praxis aus?
Anders als der Vorredner würde ich aus §387 BGB die Aufrechnung für zulässig erachten, sofern beide Forderungen unbestritten sind. Bescheidene Meinung eines Nicht-RA.
 

Ich bin ja weiß Gott kein Nörgler, aber die Indizien, die für eine de-facto Absprache noch vor der Insolvenz bzw. (wettbewerbswidrig) im laufenden Verfahren sprechen drängen sich ja geradezu einem Jedermann auf.
Das ist schon ein starkes Stück, unabhängig davon, ob es hier um AirBerlin oder ein sonstiges Unternehmen vergleichbarer Art gehen würde.

Hier müssen doch intensive Untersuchungen zwingend folgen.
 
Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. ... Geldfälschung ist in Deutschland ein Unterfall der Urkundenfälschung.

Und was sagt uns diese qualifizierte Aussage? Der Schein ist absolut echt und so von der Zentralbank herausgegeben
 
Ich bin ja weiß Gott kein Nörgler, aber die Indizien, die für eine de-facto Absprache noch vor der Insolvenz bzw. (wettbewerbswidrig) im laufenden Verfahren sprechen drängen sich ja geradezu einem Jedermann auf.
Das ist schon ein starkes Stück, unabhängig davon, ob es hier um AirBerlin oder ein sonstiges Unternehmen vergleichbarer Art gehen würde.

Hier müssen doch intensive Untersuchungen zwingend folgen.

ja, wir sind tatsächlich eine "Bananenrepublik"
 
Info:
BA möchte am 25.9. eine Bekanntgabe herausgeben, zu einem Flugzeugtypen, den sie bisher dato noch nie geflogen haben.
Eventuell Q400?!
 
Ich bin ja weiß Gott kein Nörgler, aber die Indizien, die für eine de-facto Absprache noch vor der Insolvenz bzw. (wettbewerbswidrig) im laufenden Verfahren sprechen drängen sich ja geradezu einem Jedermann auf.
Das ist schon ein starkes Stück, unabhängig davon, ob es hier um AirBerlin oder ein sonstiges Unternehmen vergleichbarer Art gehen würde.

Hier müssen doch intensive Untersuchungen zwingend folgen.

Von diesen anstehenden Umständen hatte ich bereits Anfang des Jahres geschrieben, mit dem Zusatz das es in Deutschland aufgrund seiner Konstrukte möglich ist und auch keine Folgen haben wird (obwohl genügend Stoff für einen echten Wirtschaftskrimi vorhanden). Das ist Deutschland.

Wettbewerbswidrig ist aber nicht nur diese Absprache, sondern insbesondere die jahrelange Unterstützung des Scheichs an dieser halbverwesten Leiche. Dies verhinderte einen fairen Wettbewerb, der wird jetzt nachgeholt.
 
Ich bin ja weiß Gott kein Nörgler, aber die Indizien, die für eine de-facto Absprache noch vor der Insolvenz bzw. (wettbewerbswidrig) im laufenden Verfahren sprechen drängen sich ja geradezu einem Jedermann auf.
Das ist schon ein starkes Stück, unabhängig davon, ob es hier um AirBerlin oder ein sonstiges Unternehmen vergleichbarer Art gehen würde.

Hier müssen doch intensive Untersuchungen zwingend folgen.

Für mich überhaupt kein Anzeichen für eine Verschwörungstheorie.

AB ist offensichtlicherweise am Ende und die beiden anderen Anbieter für Leisure Langstrecke in Deutschland gehen in die lukrative Lücke, die AB hinterlässt. Berlin ist ein zu kaufkraftschwacher Markt und DUS ist diesbezüglich halt auch interessanter als CGN, also verschiebt Eurowings.
Dies ist angesichts der Rahmenbedingungen, das beste was Condor und Eurowings tun können, auch und gerade unter der Prämisse, nicht zu wissen, was kommt. Im schlechtesten Fälle, wenn sie bei der Zerschlagung von AB nicht berücksichtigt werden, sind sie schon vor der eventuellen Konkurrenz im Markt.
 
Wettbewerbswidrig ist aber nicht nur diese Absprache, sondern insbesondere die jahrelange Unterstützung des Scheichs an dieser halbverwesten Leiche. Dies verhinderte einen fairen Wettbewerb, der wird jetzt nachgeholt.

Ah, willst Du jetzt Investoren aus wettbewerbswidrigen Gründen verbieten, in bestimmte Geschäftsfelder zu investieren? Dann ist auch der Kurzstreckenmarkt der LH wettbewerbswidrig, denn die Flüge sind auch quersubventioniert von der Langstrecke.

Fairer Wettbewerb würde heißen, dass gleiche Bedingungen für alle herrschen. Da müsste man eher mal FR lahmlegen und zur Einhaltung von Sozialstandards verpflichten.
 
Dann ist auch der Kurzstreckenmarkt der LH wettbewerbswidrig, denn die Flüge sind auch quersubventioniert von der Langstrecke.

Eine Behauptung die LH zwar immer wieder aufstellt, sich aber erst belegen lässt wenn man die internen Berechnungen der LH kennen würde- Ich bezweifel das die Kurzstrecke Geld verliert, wenn man die Zubringer realistisch verrechnen würde.

Letztlich ein Argument der LH um auf der Kurzstrecken Flotte die Kosten von FR oder U2 als Benchmark vorzugeben, und die Forderungen des fliegenden Personals zu zügeln.
 
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