AB Flieger in Island beschlagnahmt

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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
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9
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https://www.isavia.is/english/news/isavia-grounds-air-berlin-flight-for-overdue-service-charges/1658

In KEF hat man ein airberlin-Flieger wohl wegen ausstehender Zahlungen von Flughafengebühren gegrounded.

Air Berlin filed a petition of the opening of insolvency proceedings in August and the unpaid airport charges incurred prior the insolvency period.
Wäre das in Deutschland zulässig? Scheint mir eher weniger.
Falls airberlin zahlt, wäre das dann nicht Gläubigerbegünstigung?
 
Zuletzt bearbeitet:

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.421
1.405
Air Berlin meldet Insolvenz an

https://www.isavia.is/english/news/isavia-grounds-air-berlin-flight-for-overdue-service-charges/1658

In KEF hat man ein airberlin-Flieger wohl wegen ausstehender Zahlungen von Flughafengebühren gegrounded.


Wäre das in Deutschland zulässig? Scheint mir eher weniger.
Falls airberlin zahlt, wäre das dann nicht Gläubigerbegünstigung?

An der Maschine vom thailändischen damals-Prinz-heute-König klebte in München vor einigen Jahren der Kuckuck. Da ging es zwar nicht zum Airport-Gebühren, sondern andere Schulden, aber grundsätzlich ist es wohl durchaus in Deutschland möglich.
Es gab bezüglich AB doch auch schon unbestätigte Berichte, das die Abfertigung in GVA nur noch gegen Vorkasse erfolge...
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.069
3.700
Nord Europa
https://www.isavia.is/english/news/isavia-grounds-air-berlin-flight-for-overdue-service-charges/1658

In KEF hat man ein airberlin-Flieger wohl wegen ausstehender Zahlungen von Flughafengebühren gegrounded.


Wäre das in Deutschland zulässig? Scheint mir eher weniger.
Falls airberlin zahlt, wäre das dann nicht Gläubigerbegünstigung?

Ist dieses Flugzeug denn in Besitz von Air Berlin?

Bin im einem solchen Fall (in D) gescheitert, weil es sich um ein Leasing Gerät handelte.
Wir durften die Maschine auch nicht zurückhalten, weil Reparaturauftraggeber die Airline, Besitzer aber der Leasinggeber war.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
An der Maschine vom thailändischen damals-Prinz-heute-König klebte in München vor einigen Jahren der Kuckuck. Da ging es zwar nicht zum Airport-Gebühren, sondern andere Schulden, aber grundsätzlich ist es wohl durchaus in Deutschland möglich.
Es gab bezüglich AB doch auch schon unbestätigte Berichte, das die Abfertigung in GVA nur noch gegen Vorkasse erfolge...

Das thailändische Königshaus befand sich aber nicht in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - dieses Verfahren soll ja vor Vollstreckungsmassnahmen schützen.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.421
1.405
Air Berlin meldet Insolvenz an

Das thailändische Königshaus befand sich aber nicht in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - dieses Verfahren soll ja vor Vollstreckungsmassnahmen schützen.

Schon richtig, wobei die Frage ist, was sich ein Airport in Island um ein deutsches Insolvenzverfahren scheren muss? Müsste AB da nicht Gläubigerschutz in Island beantragen, so wie es Alitalia in den USA getan hat?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
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Berlin (West) - TXL
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kingair9

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18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Auch isländische Anwälte sollten wissen, dass vorinsolvenzliche Forderungen nicht bezahlt werden DÜRFEN, so gerne es der Insolvenzverwalter (oder in diesem Fall die Geschäftsleitung und der Sachwalter) vielleicht auch wollen.

Formaljuristisch darf keine Zahlung geleistet werden, bei der ein Zusammenhang zu einer vorinsolvenzlichen Forderung konstruiert werden könnte da es sich dann um eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers handeln würde.

Wird spannend.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.814
Hamburg
sowas ähnliches gab es doch auch als die Swissair gegroundet wurde (LHR wenn ich richtig erinnere). Obwohl sie ja anfangs ihren Piloten noch Geldsäcke mit sechsstelligen Dollarbeträgen für Gebühren und Tanken mitgegeben hatten.
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
741
25
KJFK/EDNG
Das Lesen des Artikels hätte dir hier einen Wissenvorsprung verschafft. Die sitzen nämlich nicht mehr auf Island.

Was hätten die akut betroffenen Passagiere in Island denn machen sollen? Den bereits beschlagnahmten Flieger nochmal beschlagnahmen?

Luftikus hatte m.E. viel mehr auf die tausende Passagiere angespielt, deren Ticket jetzt wertlos sind, weil AB den Flugbetrieb einstellt/eingestellt hat.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.726
1.904
Intressant ist, wer auf seiner Forderung sitzen bleibt. Die Maschine gehört AB nicht mehr, die beschlagnahmt wurde. Der Besitzer hat aber keine Schulden bei den Isländern und der wird sein Flugzeug zurück wollen. Die grösste Quizfrage, welches Recht ist hier gültig: das deutsche Insolvenzrecht oder das isländische Luftverkehrsrecht auf dessen Grundlage die Maschine beschlagnahmt wurde?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.726
1.904
Was hätten die akut betroffenen Passagiere in Island denn machen sollen? Den bereits beschlagnahmten Flieger nochmal beschlagnahmen?

Luftikus hatte m.E. viel mehr auf die tausende Passagiere angespielt, deren Ticket jetzt wertlos sind, weil AB den Flugbetrieb einstellt/eingestellt hat.

Ja, da habe ich zu flüchtig gelesen. Ich habe das so verstanden, dass er die Passagiere auf Island gemeint hat, die die Gebühren hätten bezahlen sollen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
das isländische Luftverkehrsrecht auf dessen Grundlage die Maschine beschlagnahmt wurde?

Da hat das "Luftverkehrsrecht" erst einmal gar nichts mit zu tun, da es sich bei den Forderungen um ganz normale zivilrechtliche Aussenstände mit entsprechendem Mahnverfahren handeln dürfte. Der Sachwalter von AB wird dem isländischen Gericht (welches den Bescheid erlassen hat) nun erst einmal offiziell mitteilen, daß man in der deutschen Version von Chapter 11 ist und daß das Gericht daher die Kette wieder losmachen soll.

Ob der Fall dann eine luftfahrtrechtliche Komponente bekommen, wird sich imho erst dann zeigen, wenn die zivilrechtliche Geschichte durch ist.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
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303
Point Place, Wisconsin
Da hat das "Luftverkehrsrecht" erst einmal gar nichts mit zu tun, da es sich bei den Forderungen um ganz normale zivilrechtliche Aussenstände mit entsprechendem Mahnverfahren handeln dürfte. Der Sachwalter von AB wird dem isländischen Gericht (welches den Bescheid erlassen hat) nun erst einmal offiziell mitteilen, daß man in der deutschen Version von Chapter 11 ist und daß das Gericht daher die Kette wieder losmachen soll.

Ob der Fall dann eine luftfahrtrechtliche Komponente bekommen, wird sich imho erst dann zeigen, wenn die zivilrechtliche Geschichte durch ist.

Und dann kann er Schadensersatz gegenüber den Isländern geltend machen.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Die grösste Quizfrage, welches Recht ist hier gültig: das deutsche Insolvenzrecht oder das isländische Luftverkehrsrecht auf dessen Grundlage die Maschine beschlagnahmt wurde?

Eine kurze Recherche bei Google erbrachte folgende Auskunft (ein Jurist möge mich bitte berichtigen falls das so nicht zutrifft):

Im EU und EWR-Raum wird das deutsche Insolvenzrecht anerkannt. Damit muss sich der Gläubiger im EWR-Inland genauso einreihen wie die innerdeutschen Gläubiger.
Anders dagegen sieht es in Staaten aus in denen kein entsprechendes Abkommen zur Anerkennung des deutschen Insolvenzrechts existiert. Als Beispiel wurde dabei Südamerika erwähnt. Dort kann (und würde) dann wohl auch vollstreckt werden.
 

kingair9

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18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Im EU und EWR-Raum wird das deutsche Insolvenzrecht anerkannt. Damit muss sich der Gläubiger im EWR-Inland genauso einreihen wie die innerdeutschen Gläubiger.

Bezüglich EU hätte ich das aus Berufserfahrung heraus gewusst, EWR war ich mir nicht sicher, ging aber davon aus.

Hier muß sich nun das den Vollstreckungsbescheid beschließende isländische Gericht fragen lassen, ob es wider besseren Wissens gehandelt hat (die Insolvenz von AB dürfte auch auf Island "public knowledge" sein) oder ob evt der Antragsteller wegen vorsätzlicher Falschinformation im Antrag zu belangen ist.