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Moin,
mich beschäftigt schon länger eine Frage bezüglich "Nachnahme"
Und zwar meine ich mal vor sehr langer Zeit irgendwo mal etwas gelesen zu haben, dass man das Recht hat, eine Nachnahmesendung vor dem bezahlen beim Paketmännchen, auf den richtigen Inhalt zu prüfen.
Würde ja auch Sinn machen, bei Vorkasse ist meine Kohle weg,
bei Rechnung bekommt der Verkäufer kein Geld,
bei Nachnahme geht es Zug um Zug,
dabei muss aber doch die Prüfung möglich sein ob da kein Steinchen im Paket verpackt ist.
Ich hatte bereits mal am Postamt nachgefragt und die Auskunft bekommen: NEIN NEIN NEIN
Allerdings konnte man mir dafür auch keine Handlungsanweisung etc benennen.
Nun ist mal wieder die Schwarmintelligenz des Forums gefragt.
mich beschäftigt schon länger eine Frage bezüglich "Nachnahme"
Und zwar meine ich mal vor sehr langer Zeit irgendwo mal etwas gelesen zu haben, dass man das Recht hat, eine Nachnahmesendung vor dem bezahlen beim Paketmännchen, auf den richtigen Inhalt zu prüfen.
Würde ja auch Sinn machen, bei Vorkasse ist meine Kohle weg,
bei Rechnung bekommt der Verkäufer kein Geld,
bei Nachnahme geht es Zug um Zug,
dabei muss aber doch die Prüfung möglich sein ob da kein Steinchen im Paket verpackt ist.
Ich hatte bereits mal am Postamt nachgefragt und die Auskunft bekommen: NEIN NEIN NEIN
Allerdings konnte man mir dafür auch keine Handlungsanweisung etc benennen.
Nun ist mal wieder die Schwarmintelligenz des Forums gefragt.