Ich würde mich über Einschätzungen zu folgendem Fall freuen:
Gebucht: LIS-ZRH-DUS mit planmäßiger Ankunft in DUS um 20h10. Geplante Weiterfahrt mit der Bahn nach OS.
ZRH-DUS wurde kurzfristig annulliert. Umbuchung auf spätere Verbindung auf selber Strecke. Neue geplante Ankunft 21h55. Verspätung, faktisch gelandet 23h26. Letzter Zug weg. Kein Ansprechpartner der Airline (Eurowings) nach Ankunft auffindbar, keine Möglichkeit, Betreuungsleistungen zu erhalten. Schließlich selbstorganisierte Weiterreise nach OS mit einem Airport-Shuttle-Dienst. Kostenpunkt 245€.
Gefordert: 400€ Entschädigung wegen Verspätung > 3h und Ausgleich der 245€. Die 400€ wurden umgehend bezahlt, die 245€ zurückgewiesen, da es sich um "einen weitergehenden Schadensersatzanspruch handelt, der mit der gewährten Ausgleichszahlung verrechnet werden kann."
Forderung erneuert mit Hinweis auf Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung. Nachdem erneut nur auf die bereits geleistete Ausgleichszahlung verwiesen wurde, Forderung reduziert auf 120€, (= Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten und gleichzeitig etwa das, was für eine Hotelübernachtung mit Transfer in Flughafennähe angefallen wäre).
Seither keine Reaktion mehr seitens der Airline.
Was nun? Kohle abschreiben oder weiter drum kämpfen?