Mir fällt da gerade noch was zu ein: Ein guter Freund hat vor Jahren eine Wohnung an einen Jungen Mann vermietet, der sich als gelernter Handwerker mit Festeinstellung ausgegeben hat, in Wirklichkeit aber Langzeitarbeitsloser war. Der hatte auf dem Interessentenbogen sogar seinen Hans Otto darunter gesetzt und trotzdem konnte mein Freund den Typ nicht kündigen. Die Aussage seines Anwalts war, dass solange kein Schaden durch die falschen Angaben entstanden ist, er ihn deswegen nicht kündigen kann. Wäre was anderes wenn er deswegen die Miete nicht zahlen kann, aber aus dem bloßem Umstand, dass er ihn einfach nicht mag und sich gestört fühlt weil der nun 24h im Hause ist, ergibt sich kein rechtlich wirksamer Kündigungsgrund. Inwieweit das auf diesen SachverhaLT hier übertragbar ist weiß ich natürlich nicht, finde aber sogar, dass meinem Kumpel damit ein größerer Schaden entstanden ist als bspw. Amex wenn die Ärmsten einem Kunden zum Opfer fallen, der zwar seine Rechnungen brav bezahlt aber beim Antrag einst dreist geflunkert hat. Nur meine 2 Cent.