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was du nicht sagst.... wird das mit Sicherheit ein Richter festlegen.
da wäre ich ja nie drauf gekommen ...
was du nicht sagst.... wird das mit Sicherheit ein Richter festlegen.
das ist soweit erst mal korrekt.Natürlich wird das Unternehmen zu einem Stichtag bewertet werden.
die Richter, da nicht selten auch keine Fachleute in Unternehmens- und Vermögensbewertung, folgen nicht selten den Gutachtern.Du bist bestimmt ein dankbarer Prozessgegner
müssen beide Seiten wohl den für sich richtigen Zeitpunkt auswählen, das Konto zu betrachten, je nachdem ob man das Konto gerade im Haben oder im Soll für seine Argumentation und Berechnung haben möchte.
von daher finde ich diese Argumentation von Grunde auf unschlüssig und daher eher gegenstandslos, denn sie bürgt zuviel subjektives Streitpotential
und wenn ein Gutachter behauptet, er hätte die Bürgschaft in der Unternehmensbewertung schon mit eingerechnet, dann soll er mir/uns (also mir und meinen Juristen) das mal schlüssig vorrechnen und dann werden wir ja sehen ...
tja, dann ist es für mich wohl besser, das Konto am Stichtag im Minus vorzufinden, sollte das Gericht deiner Argumentation folgen.Alleine diese Formulierung zeigt, dass Du nichts verstehst. Man kann Dir aber auch weder was erklären noch wird Dir jemand was schlüssig vorrechnen können. Du willst Deine Meinung bestätigt wissen und nichts anderes. Aber bei Gericht kriegst Du ein Urteil, das macht es wieder sehr einfach.
Es ist und bleibt nicht die Frage, ob eine Bürgschaft bei der Unternehmensbewertung "mit eingerechnet" wurde. Das wird sie nicht, denn die GmbH ist von der Bürgschaft nicht belastet. Es ist die Frage, ob die Schulden der GmbH, für die Du Dich verbürgt hast, berücksichtigt wurden. Nur darauf kommt es an. Wenn die Schulden für die Du Dich verbürgt hast, berücksichtigt sind, dann tut die Bürgschaft nichts mehr zur Sache. Und: Wenn das Konto der GmbH zum Stichtag im Haben ist (was Du ja als Möglichkeit darstellst), dann gibt es keine Schulden und damit auch keine dich irgendwie belastende Bürgschaft. Auch dann ist nichts zu berücksichtigen.
selbstverständlich kann man den Tag der Zustellung im Groben antizipieren, wenn man etwas clever ist ...Die Kontokorrent-Konten schwanken für diesen Zweck nicht vom Haben ins Soll und wieder umgekehrt. Sie schwanken für diesen Zweck überhaupt nicht, denn es gibt genau einen Stichtag und das der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten (§ 1384 BGB). Da gibts auch kein Rumdiskutieren, sondern auf diesen Stichtag wird bewertet. Das Schöne daran ist, dass das Maniupulationen schwer macht, denn den Tag der Zustellung kennst Du vorher nicht. Was Du sonst "von Grunde auf unschlüssig" findest, ist wenig relevant und sicher niht "gegenstandslos". Dein Fall ist nicht der erste Fall dieser Art.
tja, dann ist es für mich wohl besser, das Konto am Stichtag im Minus vorzufinden, sollte das Gericht deiner Argumentation folgen.
allerdings geht von meiner Seite kein Jurist davon aus, dass das Gericht deiner Argumentation folgen wird, sondern die Bürgschaft einfach als Schuld vom Vermögen abziehen wird. Richter machen sichs halt oft auch einfach!!
wir gehen durchaus davon aus, dass die Anwaltschaft samt Gutachtern der Gegenseite genau so argumentieren wird.Du hast ja schon gesagt, dass Juristen oft Unsinn erzählen. Deine tun es offensichtlich. Mit welchem Betrag soll denn die Bürgschaft angesetzt warden? Kein Richter wird irgendwas "einfach abziehen" und so dämlich wird der Anwalt Deiner Frau nicht sein, dass er Dir das einfach durchgehen lässt. Les mal nach, was eine Bürgschaft ist. Steht in 765 BGB.
Ich muss übrigends gerade lachen. Ich habe spasseshalber mal gegoogled: "bewertung einer Bürgschaft im Zugewinnausgleich". Du bist nicht der erste Fall. Und die Kollegin unter diesem Link kanns noch laienhafter erklären.
https://www.frag-einen-anwalt.de/slbstschuldnerische-Buergschaft-beim-Zugewinn--f28334.html
Solange Deine GmbH nicht pleite ist, spielt auch das Kontokorrent der GmbH im Minus (für das Du Dich verbürgt hast) keine Rolle. Wenn Du aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wirst, hast Du gegen Deine GmbH einen Anspruch in gleicher Höhe, § 774 BGB. Alleine die Bürgschaft ändert daher gar nichts am Anspruch Deiner Frau. Tut mir leid für Dich. Aber das lasse ich mal Deine Sorge sein.
dass es um eine Bürgschaft für mich selber geht, stand irgendwo schon auf den ersten Seiten des Freds ...das hätte alles von Anfang an auf den Tisch gemußt, dann hätten Anwälte und
Laien nicht in ihrer Freizeit über die Bewertung von evtl. tatsächlich fälligen Bürgschaften für tatsächliche Schulden für vermeintliche Fremde diskutieren brauchen, wenn es eigentlich um eine Bürgschaft für sich selbst geht, für die gar keine Schulden und Ausfallrisiko vorhanden sind oder wenn doch, sie an anderer Stelle korrekterweise bereits vermögenswertmindernd berücksichtigt und abgezogen werden müßten
welche Argumentation schlüssiger ist...
dass es um eine Bürgschaft für mich selber geht, stand irgendwo schon auf den ersten Seiten des Freds ...
was sollen denn Bürgschaften für einen nicht existente Verbindlichkeit sein?....ist zum Glück nicht die Frage. Welche richtig ist, ist die Frage. Eine "Luftbürgschaft", also eine Bürgschaft für eine nicht existente Verbindlichkeit, ist schlichtweg nicht zu berücksichtigen. Wenn Dir Deine "Juristen" was anderes erzählen, dann würde ich schnellstens über einen Anwaltswechsel nachdenken.
Ich muss übrigends gerade lachen. Ich habe spasseshalber mal gegoogled: "bewertung einer Bürgschaft im Zugewinnausgleich". Du bist nicht der erste Fall. Und die Kollegin unter diesem Link kanns noch laienhafter erklären.
https://www.frag-einen-anwalt.de/slbstschuldnerische-Buergschaft-beim-Zugewinn--f28334.html
ich danke dir für das zweite Überbringen einer ziemlichen Binsenweisheit und einer völlig irrelevanten Info ...... und ist weiter nicht richtig: Du bürgst für eine GmbH. Das ist jemand völlig anderes als Du selbst. Aber auch die fälschliche Annahme, dass GmbH und Gesellschafter "eines" ist, hat schon manchen GmbH Geschäftsführer in ernsthafte rechtliche Probleme gebracht.
hahaha, wir nähern uns dem PunktNa, dann hättest Du netterweise ja auch den folgenden link einstellen können:
http://www.beck-shop.de/fachbuch/le...sgleich-9783406634246_2201201306152676_lp.pdf
Inhaltlich kann ich Rn. 605 ff. aber nicht beurteilen, IANAFL.
Eine Anmerkung kann ich mir gleichwohl nicht verkneifen: Wer (seine) Anwälte als Rechtsverdreher bezeichnet, hat auch keine besseren verdient.
Eine Bürgschaft ist während ihrer Wirksamkeit eine Verbindlichkeit weil die Inanspruchnahme jederzeit eintreten kann und damit basta . Wenn die Inanspruchnahme nicht eintreten könnte bräuchte ja niemand eine Bürgschaft . Wenn der " Gegner " des Vorumsbruders tequila die Bürgschaft als substanzlos betrachtet kann er sie ja übernehmen
das mit dem 'Rechtsverdreher' war in seiner flappsigen Art User "somkiat" irgendwo auf den ersten Seiten dieses Freds.
oder, wenn du es als Mandant nicht tust, kann es dir passieren, dass der Rechtsverdreher nicht das Optimum für dich herausholt.
nicht, weil er das nicht möchte, sondern weil er es selber nicht weiß, oder zum Recherchieren zu faul ist oder keine Zeit hat ...
als Mandant empfiehlt es sich also schon in eigener Sache, möglichst umfangreich Bescheid zu wissen ... wenigstens um die richtigen Fragen stellen zu können
und übrigens, denkst du wirklich ernsthaft, ich wäre nicht schon längst bei Anwälten, Äggsbäddn, Gutachtern und sonst. Rechtsvögeln und alles was sich so nennt ??!
aber wie schon mehrfach gesagt, auch die wissen nicht alles und machen nicht selten erst dann das, was gut und optimal wäre, wenn man sie als Mandant expilizit darauf hinweist und hinstösst ...
da sieht man mal was mit Begriffen, wie Bänkster, Politclowns, Dibblinschs oder Rechtsverdreher passiert, wenn sie jemand flappsig in eine Diskussion wirft.[
Oh, entschuldige, wie konnte ich mich nur so vertun!
was sollen denn Bürgschaften für einen nicht existente Verbindlichkeit sein?.
auch dieses Argument muss die Gegenseite erstmal schlüsig und plausibel entkräften ...
da sieht man mal was mit Begriffen, wie Bänkster, Politclowns, Dibblinschs oder Rechtsverdreher passiert, wenn sie jemand flappsig in eine Diskussion wirft.
man führt diese Begriffe in seinen Antworten genauso flappsig fort
wer sich davon persönlich auf den Schlips getreten fühlt, möge sich doch bitte seinen steifen Stock aus dem Allerwertesten ziehen ...