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Folgender Sachverhalt:
Flug LUG-ZRH wegen Wetter zuerst umgebucht und dann ca. 1h verspätet, in ZRH auf Vorfeldposition gelandet. Anschlusspassagiere zu anderen Flügen wurden mit Direkttransfer zum Flieger gebracht, meine +1 sowie 2 andere PAX nach VIE nicht. Daher Anschluss nach VIE um ca. 1-2min verpasst. Genau zu dem Zeitpunkt, als meiner +1 mit einem süffisanten "Sie sind zu spät dran" das Boarding verweigert wurde, war der Status des Fluges auf der ZRH-Airport Webseite noch "Einsteigen". Darauf weitere 4 Std. warten und 4 1/2 Std Verspätung auf den bereits umgebuchten Flug.
Mit "gutem Willen" wäre der Anschluss also haltbar gewesen. Da Ziel VIE, gilt die EU-VO mit gesamtem EuGH Rechtsbestand. Ansatzpunkt wäre nicht die Verspätung des ersten Fluges (wegen Wetter) sondern das Verpassen des Anschlussfluges (wegen schlechter Organisation am Boden). Die Frage ist, ob "guter Wille" bzw. "alles technisch und wirtschaftlich machbare" einklagbar ist. Oder hat man schon verloren, sobald der erste Flug auf Grund von Wetter verspätet ist und die MCT nicht mehr eingehalten wird?
Erfahrungen?
Abgesehen davon finde ich es eine Frechheit, dass LX einem Passagier, der bereits vom Vorabend umgebucht wurde, dann über 1h am Flughafen warten musste, die Tür vor der Nase zuknallt und sie weitere 4h warten lässt. Ein Direkttransfer für die 3 PAX wäre wohl drinnen gewesen, man hat es einfach nicht gemacht.
Flug LUG-ZRH wegen Wetter zuerst umgebucht und dann ca. 1h verspätet, in ZRH auf Vorfeldposition gelandet. Anschlusspassagiere zu anderen Flügen wurden mit Direkttransfer zum Flieger gebracht, meine +1 sowie 2 andere PAX nach VIE nicht. Daher Anschluss nach VIE um ca. 1-2min verpasst. Genau zu dem Zeitpunkt, als meiner +1 mit einem süffisanten "Sie sind zu spät dran" das Boarding verweigert wurde, war der Status des Fluges auf der ZRH-Airport Webseite noch "Einsteigen". Darauf weitere 4 Std. warten und 4 1/2 Std Verspätung auf den bereits umgebuchten Flug.
Mit "gutem Willen" wäre der Anschluss also haltbar gewesen. Da Ziel VIE, gilt die EU-VO mit gesamtem EuGH Rechtsbestand. Ansatzpunkt wäre nicht die Verspätung des ersten Fluges (wegen Wetter) sondern das Verpassen des Anschlussfluges (wegen schlechter Organisation am Boden). Die Frage ist, ob "guter Wille" bzw. "alles technisch und wirtschaftlich machbare" einklagbar ist. Oder hat man schon verloren, sobald der erste Flug auf Grund von Wetter verspätet ist und die MCT nicht mehr eingehalten wird?
Erfahrungen?
Abgesehen davon finde ich es eine Frechheit, dass LX einem Passagier, der bereits vom Vorabend umgebucht wurde, dann über 1h am Flughafen warten musste, die Tür vor der Nase zuknallt und sie weitere 4h warten lässt. Ein Direkttransfer für die 3 PAX wäre wohl drinnen gewesen, man hat es einfach nicht gemacht.