Pauschalversteuerung bei geschäftlich erflogenen, aber privat eingesetzten Meilen

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Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
5
DUS
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Dann sollte dein Finanzamt mal § 89 AO bzw. bei Lohnsteuerfragen § 42e EStG lesen.

Lesen ist das eine, Verstehen das andere:
Beim §89 AO geht es um die Beurteilung von Sachverhalten, die in der Zukunft liegen und sich in erheblicher Weise steuerlich auswirken. Das sind in der Regel verbindliche Auskünfte zum Beispiel im Vorfeld von Firmenverschmelzungen etc. Und das Finanzamt nimmt dafür auch ziemlich satte Gebühren.
Und beim $42e EStG geht es lediglich um die Anwendbarkeit von Vorschriften, jedoch nicht um die Beurteilung von Sachverhalten.

Insofern hat das Finanzamt sicherlich recht, in solchen Fällen nicht die steuerliche Beratung übernehmen zu können.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.891
13.315
FRA/QKL
Wenn ich aber meinen BA-Flug in D als Betriebsausgabe geltend mache, sind die daraus resultierenden Prämien - sofern diese privat verwendet werden - als Privatentnahme zu versteuern; Einkommensteuerrechtlich sowieso aber auch USt.-rechtlich, obwohl der Flugpreis bei BA keine MwSt. enthält (vgl. 1%-Regelung bei PKW). Die private oder dienstliche Verwendung von Lufthansa-Meilen (egal ob privat oder dienstlich erflogen) ist weder für die Einkommensteuer noch für die Umsatzsteuer relevant, da bereits pauschal versteuert.

Diese Aussage stammt von einer Prüferin des Finanzamts, die sich im Rahmen einer großen BP vor einem halben Jahr meine Reisekosten ziemlich genau angeschaut hat :eek:
Same here. Liegt allerdings schon einige Jahre zurück. Kernaussage: Miles&More versteuert pauschal in Deutschland. Deshalb ist die Nutzung für das FA nicht relevant. Für alle anderen Programme (auch Hotelprogramme ;)) gilt sinngemäß dass geschäftlich erworbene Punke/Meilen bei privater Nutzung entsprechend zu versteuern sind.
 
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JensMander

Erfahrenes Mitglied
27.04.2011
390
2
FRA
Ich habe dies vor einigen Jahren erfolgreich getan und dabei folgendes im erläuternden Brief ans FA geschrieben:

"
Zwecks xxx war ich vom xx.xx.11-xx.xx.11 dienstlich in Sydney. Mein Arbeitgeber XXX (kurz: AG) hat den Economy-Class-Flugpreis in Höhe von 2285,46 EUR übernommen (Buchung direkt durch den AG; Airline: Thai / Star Alliance; Belege (Reisekostenabrechnung und Buchungsbestätigung anbei)).

Angesichts der kurzen Reisedauer ohne Urlaubsverlängerung habe ich mich dazu entschieden, private Meilen bei Continental Airlines – ebenfalls Star Alliance – für ein Upgrade in die Business Class einzusetzen. Hierfür musste ich pro Strecke 55.000 Meilen, also insgesamt 110.000 Meilen einsetzen. Die entsprechenden Belege (Upgrade Bestätigungen mit Meilenangabe sowie OnePass Kontoauszüge mit den abgezogenen Meilen) sind beigelegt. Bitte beachten Sie, dass Continental seit diesem Jahr mit United verschmolzen ist.

Gemäß EStG-Kommentar von Ludwig Schmidt, 2002, §37a Anm. 6 und Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Kommentar zum EStG, Loseblattsammlung, kann der Gegenwert privat erworbener Meilen, die für eine Dienstreise auf eigene Kosten eingesetzt werden, als Werbungskosten angesetzt werden.

Wertbestimmung der eingesetzten 110.000 Meilen: Bei Continental Airlines kostet der Erwerb von 55.000 Meilen 2069,38 USD (http://www.ualmiles.com/PersonalMiles.jsp?x2.x=75&x2.y=28&x2=Personal+Miles). Dies macht bei 110.000 Meilen also 4138 USD oder – per Wechselkurs vom Einlösedatum 8.6.2011 – 2838 EUR.

Ich bitte Sie daher, 2838 EUR als eigene, vom AG nicht erstattete Flugkosten für die Dienstreise nach Sydney anzuerkennen.
"



Und wurde es anerkannt - das ist doch die eigentliche Frage.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Nabend ,

Hänge mich hier mal dran. Ich habe tatsächlich käuflich von einem Freund Meilen gekauft, davon einen geschäftsflug gebucht. Den Kaufpreis steuerlich geltend gemacht. FA hat es manuell geprüft weil die das nicht verstanden haben.ein paar emails später wurde es vollumfänglich Angesetzt.
Verständlich und alles ok.
Jetzt hat der verkäufer allerdings einen brief erhalten vom FA ob er vergessen hätte die einnahmen zu versteuern.
Handelt sich um einen einmaligen verkauf in höhe von ca. 2200 euro.
Ist der verkauf Einkommensteuerpflichtig in dem fall?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
ha ha ha.
Ich drücke mal die Daumen für deinen Freund, dass er das nicht allzu häufig macht. Und zweitens (off Topic) dass hier niemand von Miles und More mitliest.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Wie gesagt einmaliger verkauf.
Wer sagt was von MM ?
Abgesehen davon wäre der verkauf legal , verstösst nur gegen die AGB der Lh. Kleiner aber feiner unterschied
 
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Sonnendeck

Erfahrenes Mitglied
02.08.2009
1.372
190
Ohne jemanden vom Fach zu fragen, würde ich es so sehen, sofern ich deine Ausführungen richtig verstanden habe:

Du buchst mit gekauften Meilen einen geschäftlich veranlassten Flug. Betriebsausgabe wurde vom FA auf deiner Seite anerkannt, es kommt zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns.
Dein Freund, ausgehend davon, dass er das nicht gewerblich macht, hat Cash bekommen. Dann wohl §22EStG-Einkünfte, Einmaligkeit ausreichend.
Das Geld, welches das FA von dir weniger qua Steuerminderung erhält, will es sich von der anderen Seite, wieder retour holen.
So mein Grundverständnis. Vielleicht ein erster Ansatz.
Welche Ausnahmen oder Work-Arounds bestehen, muss dann aber von seinem StB geklärt werden.

Wenn Experten hier sind, würde mich auch interessieren... :)
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, welches Gewerbe der Fragesteller betreibt.
D.h. möglicherweise vermutet das FA, dass die 2200€ nicht als Geld geflossen sind, sondern als Dienstleistung (du gibst mir die Meilen - dafür tapeziere ich dir deine Wohnung oder repariere dein Auto).

Ansonsten dürfte es bei Einmaligkeit kein Problem für den Freund sein.

In Bezug auf Miles und More ist der Verkauf von Meilen gegen die AGB. Wenn jetzt Viele auf so eine Idee kommen wie hier geschildert, erwarte ich demnächst "auf vielfachen Kundenwunsch", dass Meilen nicht mehr für Dritte verwendet werden können, außer man fliegt selber mit.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, welches Gewerbe der Fragesteller betreibt.
D.h. möglicherweise vermutet das FA, dass die 2200€ nicht als Geld geflossen sind, sondern als Dienstleistung (du gibst mir die Meilen - dafür tapeziere ich dir deine Wohnung oder repariere dein Auto).

Ansonsten dürfte es bei Einmaligkeit kein Problem für den Freund sein.

In Bezug auf Miles und More ist der Verkauf von Meilen gegen die AGB. Wenn jetzt Viele auf so eine Idee kommen wie hier geschildert, erwarte ich demnächst "auf vielfachen Kundenwunsch", dass Meilen nicht mehr für Dritte verwendet werden können, außer man fliegt selber mit.
NATÜRLICH ist das geld geflossen.glaubst du das Fa möchte nicht Kaufvertrag und kontoauszug sehen?

Die einmaligkeit scheint keine rolle zu spielen.
Das weiss ich schon aus meinem steuerburo.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Und nochmal.... wie kommst Du auf MM ? Es war nicht mm.... es waren unsere kolumbianischen freunde
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.320
536
VIE
Im M&M Forum ist von M&M auszugehen, oder? ;-)
Solltest deine Frage in den passenden Bereich verschieben lassen.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Im M&M Forum ist von M&M auszugehen, oder? ;-)
Solltest deine Frage in den passenden Bereich verschieben lassen.
Upps.war versehen.ich hatte nach Stichwort "steuer" im forum gesucht....dann bitte ich um Vergebung und verschieben in den offiziellen "steuerbereich"
 
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Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
5
DUS
Nabend ,

Hänge mich hier mal dran. Ich habe tatsächlich käuflich von einem Freund Meilen gekauft, davon einen geschäftsflug gebucht. Den Kaufpreis steuerlich geltend gemacht. FA hat es manuell geprüft weil die das nicht verstanden haben.ein paar emails später wurde es vollumfänglich Angesetzt.
Verständlich und alles ok.
Jetzt hat der verkäufer allerdings einen brief erhalten vom FA ob er vergessen hätte die einnahmen zu versteuern.
Handelt sich um einen einmaligen verkauf in höhe von ca. 2200 euro.
Ist der verkauf Einkommensteuerpflichtig in dem fall?

Ob der Verkauf der Meilen gegen die AGB von M&M verstösst, ist für das FA uninteressant. Einkommensteuer dürfte auch relativ unspektaklär sein. Interessant dürfte allerdings sein, ob bei dem Geschäft die fällige Umsatzsteuer abgeführt wurde; da schaut das FA eher hin.
Die Intention des Verfassers, halbseiden erworbene Flüge als Betriebsausgabe geltend zu machen, dürfte nicht grundlos von den Finanzbehörden näher betrachtet worden sein...
 

Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
1.008
610
Ob der Verkauf der Meilen gegen die AGB von M&M verstösst, ist für das FA uninteressant. Einkommensteuer dürfte auch relativ unspektaklär sein. Interessant dürfte allerdings sein, ob bei dem Geschäft die fällige Umsatzsteuer abgeführt wurde; da schaut das FA eher hin.
Die Intention des Verfassers, halbseiden erworbene Flüge als Betriebsausgabe geltend zu machen, dürfte nicht grundlos von den Finanzbehörden näher betrachtet worden sein...

wobei ja keine Meilen sondern ein Flug erworben wurde..
der waere, wenn international, ja USt frei
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Für das Finanzamt wird sich die Frage stellen, wie dein Freund an die jetzt an dich verkauften Meilen herangekommen ist?
Sind die von privaten Urlaubsreisen: no problem.

Wenn er die Meilen auf Geschäftsreisen erworben hat, wird es spannend...

Dann wäre es ein "geldwerter Vorteil", den dein Freund hätte versteuern müssen. Und zwar ALLE derartigen Meilen und nicht nur die jetzt an dich verkauften.

Bei M&M hätten ja freundlicherweise selbige die Versteuerung pauschal übernommenen. Eure kolumbianischen Freunde machen das nicht und so wird er nun wohl sämtliche derart erworbenen Meilen nachversteuern müssen.

Den anzusetzenden Wert je Meile habt Ihr ja dem Finanzamt freundlicherweise durch Eure Transaktion vorgegeben...
 

MaWiLei

Reguläres Mitglied
27.07.2017
58
7
Ich verkaufe mein Auto. Ich mache dies privat und nicht gewerbsmäßig. Der Käufer setzt den Kaufpreis als Betriebskosten an. Deswegen entsteht doch bei mir weder eine Umsatzsteuer- noch eine Einkommensteuerpflicht. Weshalb sollte dies bei einem Meilenverkauf anders sein.
Ich bin zwar kein Experte, aber m.E. würde ein solcher Umstand so ziemlich alles aus dem täglichen Leben auf den Kopf stellen.

Ich spreche dabei jetzt nur von der Verkaufs-/Kauftransaktion und nicht von einem etwaigen geldwerten Vorteil, der beim Meilenerwerb ein Rolle spielen „könnte“.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.540
3.733
HAM
Nach §23 EStG sind private Verkäufe steuerfrei, wenn es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handelt oder zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens ein Jahr liegt. Es kann also durchaus sein, dass der private Autoverkauf steuerpflichtig wird, ohne gewerbsmäßig betrieben zu werden. Das hat dann aber auch nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, die spielt bei Privatverkäufen keine Rolle.

Ich denke, diese Jahresfrist möchte das Finanzamt prüfen, weil es Meilen wohl nicht als Gegenstand des täglichen Gebrauchs wertet.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Ob der Verkauf der Meilen gegen die AGB von M&M verstösst, ist für das FA uninteressant. Einkommensteuer dürfte auch relativ unspektaklär sein. Interessant dürfte allerdings sein, ob bei dem Geschäft die fällige Umsatzsteuer abgeführt wurde; da schaut das FA eher hin.
Die Intention des Verfassers, halbseiden erworbene Flüge als Betriebsausgabe geltend zu machen, dürfte nicht grundlos von den Finanzbehörden näher betrachtet worden sein...

Die Umsatzsteuer war weder bei mir noch beim verkäufer ein Thema. Warum auch ? Meilen werden nirgends umsatzbesteuert ge- oder verkauft. Das halt ich für falch und wurde auch in keinster Weise beanstandet.
Wieso soll der Kauf der Meilen "halbseiden" sein ? Das ist natürlich quatsch. Das ist sicher nicht der normale Kauf eines Flugtickets, aber völlig legal. Auch das hat das FA nach Aufklärung in keinster Weise beanstandet. Man musste es nur erklären, was auch völlig ok ist.
Nicht jeder FA Mitarbeiter ist hier im Forum .
Der kauf und die Nutzung sind doch auch völlig eindeutig, ging bei US Airways doch auch jahrelang durch ... nach Erklärung.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Ich denke, diese Jahresfrist möchte das Finanzamt prüfen, weil es Meilen wohl nicht als Gegenstand des täglichen Gebrauchs wertet.

Das möchten die nicht prüfen, die haben gleich die "Gewinnbesteuerung" beantragt, also keine Nachfrage, sondern Aufforderung.

1.) Sind die Meilen länger als 1 Jahr im Besitz des Verkäufers.
2.) Die Meilen wurden als Zusatzleistung von Flügen erworben, wurden also bezahlt und sind nicht wertfrei abgegeben worden. Auch bei der Lh stehen ja Rückstellungen für Meilen im geschäftsbericht.
Daraus resultierend müsste man selbst wenn kein Jahr vergangen wäre, erstmal den "Einkaufspreis" definieren. In dem Fall könnte man ja den regulären Meilenpreis von denen ansetzen.
Das wäre dann sogar ein Verlustgeschäft, da der direkte Kauf deutlich teurer wäre.
bedeutet, es entsteht kein tatsächlicher gewinn beim verkäufer.
Mir erschliesst sich deshalb nicht, was man dort als Gewinn versteuert haben möchte.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Mir erschliesst sich deshalb nicht, was man dort als Gewinn versteuert haben möchte.

Das FA möchte wissen, wo der Verkäufer die Meilen her hat. Siehe #44.

Sind die Meilen bei Privatflügen erworben, ist ja alles gut. Wenn er sie hingegen als Arbeitnehmer oder bei geschäftlichen Reisen auf steuerlich abgesetzten Reisen erworben hat, wird er den Meilenerwerb versteuern müssen, wenn er sie nun als Privatperson verkauft.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
712
630
Leoben, AUT
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300x250
Ich verkaufe mein Auto. Ich mache dies privat und nicht gewerbsmäßig. Der Käufer setzt den Kaufpreis als Betriebskosten an. Deswegen entsteht doch bei mir weder eine Umsatzsteuer- noch eine Einkommensteuerpflicht. Weshalb sollte dies bei einem Meilenverkauf anders sein.

Weil du für dein Auto beim Ankauf MWSt. abgeliefert hast. Allgemein lieferst du für alle privaten Anschaffungen beim Kauf die MWSt. ab. (Oder im Endeffekt der Verkäufer). Wenn du dich nun von einem gebrauchten Produkt wieder trennst, fällt nicht wieder eine Steuer an. Bis hierher bin ich mir relativ sicher.
Für die kolumbianischen Meilen wurden aber nie Steuern abgeliefert. Die wurden quasi mit dem Verkauf in die EU importiert.