EU Fluggastrechte / Annullierung

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interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
1.056
645
MHG
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@Kenny: Ich vermute mal, dass sich AZ auf Restriktionen im Bereich Air Traffic Flow (Fluss) Management bezieht. Verkehrsflusssteuerung wäre auf Deutsch vielleicht passender. Der ankommende Flieger hatte halt einen Slot und sich deshalb verspätet.
 

CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
135
0
@Kenny: Ich vermute mal, dass sich AZ auf Restriktionen im Bereich Air Traffic Flow (Fluss) Management bezieht. Verkehrsflusssteuerung wäre auf Deutsch vielleicht passender. Der ankommende Flieger hatte halt einen Slot und sich deshalb verspätet.

Danke! Klingt plausibel! Hört sich nicht nach außergewöhnliche Umstände an. Könnt ihr meine Einschätzung teilen?
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Häufig ist "Wetter" für eine größere Staffelung des anfliegenden Verkehrs verantwortlich.
Du solltest mal die passenden Wetterdaten von Deinem Flug überprüfen.
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.080
165
So, heute habe ich wohl besonders viel Glück:
1) Buchung BHM-MIA-LHR-STR gebucht auf BA-Ticketstock.
AA3841 (BHM-MIA) um mehrere Stunden verspätet, damit Anschluss in MIA auf BA210 nicht mehr erreichbar.

Umbuchung durch AA auf BHM-DCA-JFK-LHR-STR mit Ankunft am 20.2. um 18:50 statt 19.02. 18:50 Uhr.

Ist EU261 einschlägig da erstes Segment von AA operated (aber mit BA Flugnummer)??

2) Involuntarily Downgrade von Y+ auf Y für JFK-LHR.

Welche Ansprüche bestehen? (Das Geld ist sekundär, die verpassten Termine am 20.02. schmerzen deutlich mehr).
 
Zuletzt bearbeitet:

wmax

Reguläres Mitglied
19.12.2016
74
0
Txl
zu 1) Für das erste Segment gilt die EU261 nicht, vermutlich aber für die gesamte Strecke (da Ankunft in EU und Fluggesellschaft mit Sitz in der EU).

zu 2) Nach EU261 sind es bestenfalls 75% Rückerstattung auf den Ticketpreis bei Strecken über 3500km.
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.080
165
So, heute habe ich wohl besonders viel Glück:
1) Buchung BHM-MIA-LHR-STR gebucht auf BA-Ticketstock.
AA3841 (BHM-MIA) um mehrere Stunden verspätet, damit Anschluss in MIA auf BA210 nicht mehr erreichbar.

Umbuchung durch AA auf BHM-DCA-JFK-LHR-STR mit Ankunft am 20.2. um 18:50 statt 19.02. 18:50 Uhr.

Ist EU261 einschlägig da erstes Segment von AA operated (aber mit BA Flugnummer)??

2) Involuntarily Downgrade von Y+ auf Y für JFK-LHR.

Welche Ansprüche bestehen? (Das Geld ist sekundär, die verpassten Termine am 20.02. schmerzen deutlich mehr).

Update:
Downgrade wurde jetzt zurückgenommen und ich fliege LH419 in Y+ nach FRA.
Somit Ankunft in FRA um 8:05 am 20.02. statt in STR um 18:50 am 19.02.


Wer kann bitte noch zu #1 eine Auskunft geben?

Zweite Frage: Welche Rechte bzgl. Transport nach STR (dort ist mein Fzg. geparkt) bestehen und wer muss dafür leisten - AA oder BA? Zug 1. Klasse oder 2. Klasse...?
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.726
1.902
Eine allgemeine Kompensation nach EU/VO sehe ich hier nicht. Zur Begründung: Das verursachende Element ist von einem nicht EU-Carrier und startet auch nicht in der EU. Damit sind die Vorraussetzungen einfach nicht erfüllt.
Aus deinem ursprünglichen Beförderungsvertrag hast du einen Anspruch auf eine Beförderung bis nach STR, ausser du hast jetzt eine andere Absprache mit AA getroffen.
 
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wmax

Reguläres Mitglied
19.12.2016
74
0
Txl
Grundsätzlich bezog ich mich auf die Kombination mit einem Flug der nicht durch die EU–Richtlinie abgedeckt ist, wobei die beschriebenen Fälle den Startpunkt innerhalb der EU hatten.

Bei Start außerhalb der EU dürfte es sich dann so verhalten wie im vorherigen Post beschrieben.
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.080
165
Eine allgemeine Kompensation nach EU/VO sehe ich hier nicht. Zur Begründung: Das verursachende Element ist von einem nicht EU-Carrier und startet auch nicht in der EU. Damit sind die Vorraussetzungen einfach nicht erfüllt.
Aus deinem ursprünglichen Beförderungsvertrag hast du einen Anspruch auf eine Beförderung bis nach STR, ausser du hast jetzt eine andere Absprache mit AA getroffen.

Der verursachende Flug BHM-MIA wurde von AA durchgeführt, hatte auch eine AA-Flugnummer, jedoch existiert eine BA- Flugnummer parallel dazu.

Zur Vollständigkeit:
Die Flüge wurden auf einem Ticket durch BA für die Gesamtstrecke STR-LHR-MIA-BHM-MIA-LHR-STR verkauft.

Wo findet sich die teilweise angesprochene „von EU und nach EU“-Regelung?
Was resultiert daraus und ist diese anwendbar?

Zentral ist aus meiner Sicht die Frage ob BA für AA hier einstehen muss.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.726
1.902
Bitte nach der EU/VO 261 googeln und dir dort die Gültigkeit ansehen. Da steht das so. Entscheidend ist zudem der operating Carrier (AA) und nicht der marketing Carrier (BA). BA muss bezüglich der EU/VO für gar nichts einstehen. Ich werde dir hier nicht gesammt EU/VO vorkauen, zahlreiche Diskusionen hierzu findest du auch in diesem Thread. Es kann natürlich sein, dass dir auf Grund amerikanischem recht etwas zusteht, da kenne ich mich aber nicht aus.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Zwei aktuelle Erfahrungen:

LH Flug am 4.2.2019 (am sehr frühen Morgen nach heftigen Schneefällen in MUC) annulliert. Entschädigung am 6.2.2019 geltend gemacht per E-Mail; am 11.2.2019 positive Antwort und am 14.2.2019 das Geld auf dem Konto. Good job!

EW Flug am 9.8.2018 annulliert. Entschädigung am 16.8.2018 geltend gemacht per E-Mail; Frist am 1.9.2018 erfolglos abgelaufen; Klage erhoben; mangels Verteidigungsanzeige Versäumnisurteil erwirkt; dagegen Einspruch der Eurowings mit Bitte um Fristverlängerung zwecks Einspruchsbegründung, die dann aber trotzdem nie erfolgt ist; bis dato keine Zahlung trotz vorläufiger Vollstreckbarkeit. Bad job!
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Zwei aktuelle Erfahrungen:

LH Flug am 4.2.2019 (am sehr frühen Morgen nach heftigen Schneefällen in MUC) annulliert. Entschädigung am 6.2.2019 geltend gemacht per E-Mail; am 11.2.2019 positive Antwort und am 14.2.2019 das Geld auf dem Konto. Good job!

Was für eine Entschädigung bei Wetter bitte?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.865
1.328
MUC, BSL
Zwischen "Sonnenschein und windstill" und "Flughafen hat zugemacht weil die Kühe auf der Weide weggeflogen sind" gibts eine Menge Spielraum...
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Was für eine Entschädigung bei Wetter bitte?

Die Formel „Schlechtes Wetter = außergewöhnlicher Umstand“ wird hier zwar mantra-artig genutzt, ist aber nicht richtig. Oder anders: Was bitte ist an starkem Schneefall in der ersten Februarwoche vor den Toren Münchens außergewöhnlich?
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.325
3.017
Die Formel „Was bitte ist an starkem Schneefall in der ersten Februarwoche vor den Toren Münchens außergewöhnlich?
Außergewöhnlich im Sinne vom "entzieht sich dem Einfluss der Fluggesellschaft". Bei starkem Schneefall kann nun mal nicht im selben knappen Abstand gelandet werden wie bei sonnigem Sommerwetter.
 

wmax

Reguläres Mitglied
19.12.2016
74
0
Txl
Nichts für ungut aber es war bestimmt kein Schneesturm, ich bin in Sneaker durch die Stadt gelaufen :rolleyes: Die Ausfälle in MUC waren 10% wetterbedingt, der Rest geht auf Unfähigkeit.
 
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Chang Noi

Erfahrenes Mitglied
24.03.2011
529
21
bei FRA
Nun hat es mich auch einmal getroffen...

Gestern abend (28.2.) wollte ich mit TG 923 von FRA nach BKK fliegen. Die Maschine ging in BKK bereits mit 1:40 h Verspätung raus und kam mit 1:23 h Verspätung in FRA an.
Dies war der Problematik mit dem pakistanischen Luftraum geschuldet und dürfte wohl unter höhere Gewalt fallen.
Allerdings verzögerte sich das Boarding immer weiter, bis dann gegen 22:30 die Durchsage kam, dass der Flug ausfällt. Grund für die Verzögerung sollen Probleme an einem der Triebwerke der 777 gewesen sein.
TG bot von sich aus einen Sammeltransport zu einem Hotel an, dort sollte man dann am Folgetag (1.3.) gegen 7:30 morgens erfahren ob, wie und wann es weitergeht.
Ich entschied mich dagegen den Flug zu stornieren (die Buchung ist allerdings immer noch im System...) und mit dem Taxi den Heimweg anzutreten.

Gibt es in dieser Konstellation eine Chance auf Entschädigung nach EU 261?

Die alten Hasen mögen mir bitte meine vermutlich triviale Frage verzeihen und auch darüber hinwegsehen, dass ich die 274 Seiten dieses Threads nicht durcharbeite......


(Grüße an den SEN mit den beiden Statussternen mit dem ich mich beim Warten am Gate so nett unterhalten habe.)
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.686
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich sehe da keine Probleme. Manche Airlines, wie z.B. BA, reden sich bei Nichtantritt des Fluges gerne heraus, ab fünf Stunden ist die Erstattung des Flugpreises aber sogar in der 261/2004 vorgesehen, Art. 6 Abs. 1 lit. c iii) i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. a
 
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AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Ich hatte vor einiger Zeit auch einen Fall mit Thai, bei dem die EU-Fluggastverordnung im Spiel war (große Verspätung). Ich habe meine Anfrage nach Abwicklung der fälligen Kompensationszahlung seinerzeit an sales@thai-airways.de gerichtet, daraufhin wurden mir Infos zu den benötigten Dokumenten gesendet und wenig später hatte ich die Kompensation (1.200 EUR damals) auf dem Konto. Ging unverhofft gut.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.551
558
Wenn für die Berechnung der Verspätung nicht der Zeitpunkt des Aufsetzens des Flugzeugs am Zielort, sondern maßgeblich der Zeitpunkt des Öffnens der Türen ist, gibt es für die Airline auch Möglichkeiten gegen den Flughafen zu klagen? Oder andersrum: Der Flughafen ist mit Sicherheit auch nicht begeistert, wenn die Flüge verspätet ankommen. Was kann in solchen Fällen ein Flughafen tun?