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Bahn-Sammelthread

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Wer also vor der Fahrplanänderung gebucht hat und nicht kurz vor Fahrtantritt noch einmal die Zugnummern abgleicht (wer macht das schon?), hat im Zweifel verloren.

Man sollte immer kurz vor der Fahrt die Verbindung noch einmal ueberpruefen. Dass das heutzutage wegen der Unzuverlaessigkeit der Bahn noetig ist, ist natuerlich sehr unschoen.

Und wieso hat er verloren? Ich verstehe wirklich das Problem nicht, denn es faehrt doch ein Zug zur gewuenschten Zeit.

Das ist schon ärgerlich, denn ich kaufe ja nicht zum Spaß eine Sitzplatzreservierung

Ja, ok, das ist natuerlich ein Nachteil. Den Du aber zum einen durch eine einfache und kostenlose Umbuchung ausbuegeln kannst, und dem ein viel groesserer Vorteil gegenuebersteht, naemlich der Wegfall der Zugbindung.

müsste es bei solchen Änderungen doch eigentlich möglich sein, dass im digitalen Ticket Zugnummer und Reservierung automatisch geändert werden.

Ersteres geschieht bereits, zweiteres ist nicht moeglich. Im Ticket stand vorher, "Zugbindung ICE1234" jetzt steht dort "die Zugbindung ist aufgehoben". Und eine neue Reservierung kann nicht ausgestellt werden, solange Du nicht sagst, fuer welchen Zug. Wenn die Bahn Dir ohne Ruecksprache mit Dir eine neue Reservierung okoktroyierte, widerspraeche das Deinem Wahlrecht aus den Fahrgastrechten. Dann beschwertest Du Dich auch. Zu Recht.
 
Was ist in diesem Fall eine Sandwich-Taktik?

E-Mail-Gliederung: Positiv-Negativ-Positiv

Bsp: 1.) Erklären, dass man häufig mit der Bahn auf der Strecke fährt, quasi immer alles gut ist etc.
2.) Schilderung des eigentlichen Problems
3.) Mail abschließen, dabei erzählen, dass man gerne wieder die Bahn nutzen würde und ob man da nicht “was machen könnte “
 
Weil wir hier vor ein paar Posts beim Thema "Erstattung" waren: Ähnlich wie die Anbieter flightright oder geld-für-flug gibt es wohl seit diesem Jahr lametrain.de.
Der Antrag soll innerhalb von max. 48h geprüft werden, es fällt (natürlich) eine Provision an (deren Höhe aber abhängig vom einzelnen Fall ist).
Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? Gerade im Hinblick auf die Provision würde mich das schon interessieren.
 
Weil wir hier vor ein paar Posts beim Thema "Erstattung" waren: Ähnlich wie die Anbieter flightright oder geld-für-flug gibt es wohl seit diesem Jahr lametrain.de.
Der Antrag soll innerhalb von max. 48h geprüft werden, es fällt (natürlich) eine Provision an (deren Höhe aber abhängig vom einzelnen Fall ist).
Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? Gerade im Hinblick auf die Provision würde mich das schon interessieren.
Weil ich es tatsächlich nicht verstehe: Warum sollte man dir Entschädigung für eine verspätete Zugfahrt über einen Drittanbieter geltend machen? Immerhin gibt es bei der DB doch kaum Probleme, sein Geld wiederzubekommen? Und Deine Daten musst Du so oder so eingeben.
 
Genau das würde mich ja interessieren, warum Menschen diesen Weg gewählt haben und wie hoch dann die Provision war.
 
Hier tummeln sich ja einige Bahn-Fahrer und in Ermangelung eines Bahn-Unterforums poste ich mal in den allg. Bahn Thread...

Ich kann seit etwa 4-6 Wochen Bahntickts nicht mehr online kaufen. Als Zahlmöglichkeiten gibt es nur Klarna und Kreditkarte. Und 3-D Secure funktioniert nicht über die DKB-App und die Bahn-Seite zeigt anschließend eine Fehlermeldung.

Das ganze wohl nur für Sparpreis Tickets. Auf der Webseite steht dazu:

"Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie für diesen Einkauf nur eine der folgenden Zahlungsweisen wählen. Falls Sie mit Kreditkarte bezahlen möchten, ist für diese Buchung eine Karte erforderlich, die das Authentifizierungs-Verfahren 3D-Secure unterstützt."
"Aufgrund aktueller betrügerischer Aktivitäten basierend auf sogenannten Phishing-E-Mails können Sie Sparpreis-Tickets derzeit nur per Sofort und Kreditkarte unter Abfrage des 3D-Secure-Passwortes bezahlen."

Zahlung per App und Kreditkarte funktioniert. Ist das bei euch auch so, oder habt ihr noch andere Zahlungsmöglichkeiten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Super-Sparpreis 1. Kl. gibt es auch als Bahn.Comfort keinen Zutritt zum 1. Kl. Loungebereich mehr??
 
Ich kann seit etwa 4-6 Wochen Bahntickts nicht mehr online kaufen. Als Zahlmöglichkeiten gibt es nur Klarna und Kreditkarte. Und 3-D Secure funktioniert nicht über die DKB-App und die Bahn-Seite zeigt anschließend eine Fehlermeldung.

Das ganze wohl nur für Sparpreis Tickets.
Das ist korrekt, allerdings nicht erst seit 4-6 Wochen, sondern seit Jahresanfang. Sparpreis nur noch per Kreditkarte, telefonisch oder am Automaten. Superspar geht auch per Bankeinzug, aber eben nicht stornierbar.


Ist das bei euch auch so, oder habt ihr noch andere Zahlungsmöglichkeiten?
Das ist hier auch so, wobei erschwerend hinzukommt, dass ich mit Kreditkarte nicht mehr zahlen kann, weil Verified by Visa nun seit neuestem zwingend online-Banking voraussetzt, welches ich ablehne, und die Bahn meine Hausanschrift als ungültig erkennt, weil der Neubau ja erst seit zwei Jahren steht. Ich buche also telefonisch und hole beim Automaten ab...

Bei der Bahn bin ich schon alle Ebenen des Kundenkontaktes durch - email, telefonisch, Kundenforum, mit den Ergebnissen dass "a) das ist eben so", "b) ich verstehe ihr Problem nicht", "c) wir reichen das mal weiter (und ignorieren ihre Anfrage)".

Greife zum Telefonhörer und sei glücklich. Es ist nur die Bahn.
 
Fällt die Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung auch unter die Kategorie "Fahrgastrechte"?

edit: Habs gerade selber rausgefunden: In den Beförderungsbedingungen der Bahn ist die Aufhebung der Zugbindung unter dem Unterpunkt "Fahrgastrechte" enthalten.
Bis dato war ich davon ausgegangen, dass die Fahrgastrechte "nur" die Entschädigungszahlungen betreffen und die Aufhebung der Zugbindung zwar schon unter die Beförderungsbedingungen fällt, aber nicht EU weit geregelt ist. Oder liege ich falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil wir hier vor ein paar Posts beim Thema "Erstattung" waren: Ähnlich wie die Anbieter flightright oder geld-für-flug gibt es wohl seit diesem Jahr lametrain.de.
Der Antrag soll innerhalb von max. 48h geprüft werden, es fällt (natürlich) eine Provision an (deren Höhe aber abhängig vom einzelnen Fall ist).
Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? Gerade im Hinblick auf die Provision würde mich das schon interessieren.

Ich hatte letztes Jahr refundrebel entdeckt:

https://www.refundrebel.com

Die hatten ne Aktion, dass in den ersten Monaten keine Provision abgezogen wird.

Ein Vorteil liegt bei denen wohl ganz klar auf der Hand, sie zahlen dir ggffs auch aus, wenn die Summer unter der gesetztlichen Mindestsumme liegt. Passiert mir häufig, bei Sparpreis 19,90 (oder mit BC noch günstiger).
Bei einer Stunde bekomm ich dort via Fahrgastrechteformular nix wieder. Das Sammeln dieser Kleinbeträge lehnt die Bahn ebenfalls ab. Auch wenn ich hier schon öfters diskutiert habe.

Bei Refundrebel heißt es folgendermaßen:

Die Überprüfung war erfolgreich - wir können deine Entschädigung aber nicht direkt fordern.


Warum? Dein Antrag unterschreitet die gesetzliche Mindestentschädigungssumme i.H.v. 4,00€. Erst ab diesem Betrag ist ein Bahnunternehmen gesetzlich verpflichtet eine Entschädigungszahlung zu leisten. Wir können deine Entschädigung deshalb nicht sofort geltend machen.

So geht es weiter: Sobald du den nächsten Entschädigungsfall bei uns einreichst, werden wir deine Fälle gesammelt an das Bahnunternehmen übergeben, sodass deine Entschädigungszahlung mehr als 4,00€ beträgt. Das Geld ist also nicht verloren.
​
 
Bei der 6 x 1. Klasse Upgrade Papierprämie für 3.000 Punkte steht seit neuestem nun auch danei das die für Supersparpreise nicht gilt. Bisher war das immer kein Problem, hab mindestens 10 davon dafür genutzt (natürlich ohne Lounge, da man dadurch dann ja quasi ein 1. Klasse Supersparpreis hatte).
 
Eine Frage zum Komfort-Check-in: Wenn ich eine Buchung mit Bahncard-Rabatt mache, obwohl ich keine Bahnkarte besitze, ist bei gleichzeitiger Platzreservierung dann der KCI möglich?
 
Wenn ich eine Buchung mit Bahncard-Rabatt mache, obwohl ich keine Bahnkarte besitze, ist bei gleichzeitiger Platzreservierung dann der KCI möglich?

Nice try, aber ganz so blöd ist die Bahn-IT dann wohl doch nicht. Der Komfort Check-in überprüft sogar, ob die in der App hinterlegte Bahncard aktuell ist (bzw. regelmäßig aktualisiert wurde). Falls nicht, verweigert er den Betrieb.
 
Nice try, aber ganz so blöd ist die Bahn-IT dann wohl doch nicht. Der Komfort Check-in überprüft sogar, ob die in der App hinterlegte Bahncard aktuell ist (bzw. regelmäßig aktualisiert wurde). Falls nicht, verweigert er den Betrieb.

Aber es wird nicht überprüft, welche Person dann dort sitzt. Sprich ich könnte für jemand anderen einen Sitzplatz buchen, der gar keine Bahncard besitzt und ihn über den KCI einchecken.
 
Aber es wird nicht überprüft, welche Person dann dort sitzt. Sprich ich könnte für jemand anderen einen Sitzplatz buchen, der gar keine Bahncard besitzt und ihn über den KCI einchecken.

Aber es wird nicht ueberprueft, was man im Rucksack hat. Sprich, ich koennte in den Supermarkt gehen, eine Flasche Schnaps einpacken und ohne zu zahlen das Ladengeschaeft verlassen.
 
Aber es wird nicht ueberprueft, was man im Rucksack hat. Sprich, ich koennte in den Supermarkt gehen, eine Flasche Schnaps einpacken und ohne zu zahlen das Ladengeschaeft verlassen.

Also der Vergleich hinkt aber stark. Du kannst ja auch ganz ohne eine Fahrkarte in den ICE steigen und machst dich damit nicht strafbar. Die Karte verkauft dir dann der Schaffner zum regulären Preis. Genauso kann es doch sein, dass jemand den KCI gemacht hat, sich dann aber entschieden hat, ins Restaurant zu gehen und du setzt dich zufällig auf seinen Platz. Wenn du nun nicht kontrolliert wirst, hast du dich auch nicht strafbar gemacht.
 
Bitte ausprobieren, an die zustaendige Staatsanwaltschaft zur Ueberpruefung geben und anschliessend hier berichten. Denn

ich könnte für jemand anderen einen Sitzplatz buchen, der gar keine Bahncard besitzt und ihn über den KCI einchecken.

≠

jemand den KCI gemacht hat, sich dann aber entschieden hat, ins Restaurant zu gehen und du setzt dich zufällig auf seinen Platz. Wenn du nun nicht kontrolliert wirst

Letzteres ist ein Loophole, ueber das sich die Bahn mit Sicherheit zumindest grundsaetzlich Gedanken macht. Ersteres bringt Strafbefehle in der Gegend 40 bis 70 Tagessaetze.
 
Bitte ausprobieren, an die zustaendige Staatsanwaltschaft zur Ueberpruefung geben und anschliessend hier berichten. Denn



≠



Letzteres ist ein Loophole, ueber das sich die Bahn mit Sicherheit zumindest grundsaetzlich Gedanken macht. Ersteres bringt Strafbefehle in der Gegend 40 bis 70 Tagessaetze.

Wer bekommt den Strafbefehl, der Buchende oder der Reisende? Und bekäme er den Strafbefehl auch dann, wenn er ohne Bahncard für jemand anderen über seinen Account bucht?
Davon abgesehen, warum würde deiner Ansicht nach der ganze Sachverhalt härter geahndet als "normales" Schwarzfahren in der Straßenbahn, das üblicherweise mit 60 bis 80 Euro Strafe abgegolten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer bekommt den Strafbefehl, der Buchende oder der Reisende? Und bekäme er den Strafbefehl auch dann, wenn er ohne Bahncard für jemand anderen über seinen Account bucht?
Davon abgesehen, warum würde deiner Ansicht nach der ganze Sachverhalt härter geahndet als "normales" Schwarzfahren in der Straßenbahn, das üblicherweise mit 60 bis 80 Euro Strafe abgegolten ist.

Spontan (ohne jetzt die genauen Feinheiten im Detail durch zu gehen) würde ich sagen, ich hätte damals wohl beiden einen Strafbefehl schickt, der Buchende leistet auf jeden Fall Beihilfe oder könnte gegebenenfalls sogar Mittäter sein.

Im übrigen sind die "60-80Euro" nur das erhöhte Beförderungsentgelt, eine rein zivilrechtliche Regelung auch beim "normalen" Schwarzfahren kann ein Strafverfahren folgen wird nur oft eben nicht schon beim ersten Mal durchgeführt sondern erst wenn mehrere Kontrollen in einer gewissen Zeit auffällig waren.

Ob nun mit oder ohne Bahncard gebucht macht für die Strafbarkeit an sich keinen Unterschied, im Grunde liegt die Strafbarkeit sogar schon vor wenn A für A eine Fahrkarte online bucht dann aber krank wird und stattdessen B mit dieser Fahrkarte dann unterwegs ist, denn in diesem Fall ist die Fahrkarte personengebunden und für B nicht gültig.

Ob das nun in der Realität auffallen würde ist eine andere Frage aber ich kann mir vorstellen dass auch die Bahn entsprechende Abwehrmaßnahmen und Vorkehrungen getroffen hat, oder überschätze ich da die geistigen Fähigkeiten der Bahnverantwortlichen?
 
Wer bekommt den Strafbefehl, der Buchende oder der Reisende?

Beide.


Und bekäme er den Strafbefehl auch dann, wenn er ohne Bahncard für jemand anderen über seinen Account bucht?

Ich verstehe die Fallkonstellation nicht; es ging doch hier immer darum, einen nicht zustehenden BahnCard-Rabatt zu erreichen.


warum würde deiner Ansicht nach der ganze Sachverhalt härter geahndet als "normales" Schwarzfahren in der Straßenbahn

Wegen der erhoehten kriminiellen Energie und der hoeheren Schadensumme.


das üblicherweise mit 60 bis 80 Euro Strafe abgegolten ist.

Da, wo ich juristisch sozialisiert wurde, brachte das "einfache" Schwarzfahren (nach zwei oder drei Einstellungen gem. §§ 153, 153a StPO) so 20 bis 30 Tagessaetze. Bei entsprechender Unbelehrbarkeit irgendwann dann auch Freiheitsstrafen um die drei Monate.
 
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