"In Verzug setzen" bei Bauvertrag unter VOB

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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
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(...) Mit deinen Leitungen beauftragst du ein fehlerhaft arbeitendes Sanitaerunternehmen. Aber Rechtsrat suchst Du im Vielfliegerforum(...)

Wenn diese Spitze mich auch bei meinem Morgen Kaffee zum Schmunzeln gebracht hat: Du tust diesem Poster imho unrecht.

Ich hatte nicht das Gefühl dass der Mitinsasse "Rechtsrat" explizit sucht (als Ersatz für den Avocado). Sondern vielmehr eine allgemeine Einschaetzung der Lage von Menschen, von denen er meint dass sie aufgrund bestimmter Indikatoren, für ihn und seine Situation relevant sein koennten. Einer dieser Indikatoren ist die Mitgliedschaft im VFT...

Kann ich persönlich nachvollziehen.

Der Post war darüber für eine derartige Anfrage substantiiert, inhaltsreich und umfassend. Etwas das man hier oft nicht bekommt. Darüber hinaus hat der Postling sich nach der Eröffnung aktiv gezeigt.

Dafür kann das Forum ebenfalls da sein finde ich.
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
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LEJ
@all - erneut, die eigentliche Frage ist "nur", ob ich vor Einschaltung enies Anwalts noch selbst eine Schreiben aufsetzen muss, damit die Gegenseite die Anwaltskosten tragen muss. Mittlerweile vermute ich, dass dies im Baurecht nicht funktioniert.

Alles weitere ist drum herum bzw. Antworten auf Fragen interessierter Juser.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
1.530
LEJ
..., der sich mal die Planung anschaut und eine Aussage zur jetzigen Ausführung in Bezug auf Legionellenproblematik macht (aber vielleicht kommen da ja Deine 70 €/p.a. her).

Zu Legionellen gibt es ja auch unendliche Meinungen und würde unendliche Diskussionen eröffnen. Mein Ansatz - einmal im Monat wird der Speicher auf 70 °C gebracht, wenn ich alleine zu Hause bin und danach für 10 min alle Entnahmen geöffnet. Die Zirkulationsleitung spielt da nur eine untergeordnete Rolle. Die Zirkulationspumpe erkennt aber den Legionellenlauf und spült dann noch eine ganze Weile nach.

Die 70 € ergeben sich grob so. Ich weiß, dass die Zirkulationsleitung ca. 4 h pro Tag durchpumpt wird. Man kann ausrechnen, wie hoch der zusätzliche Wärmeverlust in der Leitung zwischen 9 mm und 20 mm Dämmung ist. Durch die geringere Dämmung fliest also kühleres Wasser zurück in den Speicher und die Wärmepumpe muss beim nächsten Lauf eben ein paar (k)Wh mehr produzieren. Das Ganze hochgerechnet...
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Mal die bescheidene Frage am Rande.
Wie soll irgendjemand vom Bauamt etc den Mangel feststellen wenn er doch so gut verbuddelt und zubetoniert ist.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
@all - erneut, die eigentliche Frage ist "nur", ob ich vor Einschaltung enies Anwalts noch selbst eine Schreiben aufsetzen muss, damit die Gegenseite die Anwaltskosten tragen muss.

aber gerade wenn dieses eine Schreiben möglicherweise ultra-wichtig ist, und ja gleichzeitig noch überschaubarer Aufwand - was spricht dagegen, auf Nummer sicher zu gehen und direkt den Anwalt zu beauftragen, dieses Schreiben zu machen?
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
1.530
LEJ
Mal die bescheidene Frage am Rande.
Wie soll irgendjemand vom Bauamt etc den Mangel feststellen wenn er doch so gut verbuddelt und zubetoniert ist.

Klar kann man es feststellen, Frage ist aber ob das in der Abnahme gemacht wird.

So weit ich es bisher gelesen habe, wird die Einhaltung der EnEV seltenst überprüft. Bei KfW-Krediten braucht man häufig eine Bestätigung, was aber hier nicht der Fall ist. Das Bussgeld-Risiko ist somit zwar vorhanden, aber nicht sehr wahrscheinlich.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
WW Zirkulationen im Energiesparhaus - mich wundert nichts mehr
Das ist in der Tat eine Anforderung zum Erhalt von KfW Fördermitteln. Vor einigen Jahren war man noch anderer Meinung. Die zusätzlichen Energiekosten sind jedoch minimal bei modernen Pumpen (<10W) und guter Dämmung und fallen geringer aus als der zusätzliche Wasserbedarf bei zunächst kaltem Wasser. Und über den energetischen Blödsinn dezentraler Durchlauferhitzer müssen wir wohl nicht reden.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
So weit ich es bisher gelesen habe, wird die Einhaltung der EnEV seltenst überprüft. Bei KfW-Krediten braucht man häufig eine Bestätigung, was aber hier nicht der Fall ist. Das Bussgeld-Risiko ist somit zwar vorhanden, aber nicht sehr wahrscheinlich.
Für einen KfW 40 plus Kredit bei uns brauchte es zunächst den Bauantrag mit den passenden Berechnungen für die Kreditzusage. Die Fördermittel 15.000€ je Wohneinheit gab es dann erst nachdem das bauausführende Unternehmen die korrekte Durchführung nach Plan und Bauabnahme durch einen (bei der Kammer) zugelassenen Ingenieur bestätigt hat.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
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LEJ
aber gerade wenn dieses eine Schreiben möglicherweise ultra-wichtig ist, und ja gleichzeitig noch überschaubarer Aufwand - was spricht dagegen, auf Nummer sicher zu gehen und direkt den Anwalt zu beauftragen, dieses Schreiben zu machen?

Nicht viel. Da das "in Verzug setzen" normalerweise von jeden selbst zu erledigen ist, habe ich gehofft, dass es auch im Baurecht geht. Offenbar ist dem nicht so - zumindest äußerst sich niemand entsprechend.
 

flyingING

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
1.345
1
Zwischen DUS und CGN
Nicht viel. Da das "in Verzug setzen" normalerweise von jeden selbst zu erledigen ist, habe ich gehofft, dass es auch im Baurecht geht. Offenbar ist dem nicht so - zumindest äußerst sich niemand entsprechend.

In Verzug setzen ist falsch. Du musst dem Unternehmen eine Mängelanzeige nach VOB/B zusenden. Inhaltlich muss nur der Mangel beschrieben werden nicht die Ursache. Des Weitern musst du eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen (auch wenn der Mangel nur aufwendig oder überhaupt nicht behoben werden kann).

Jetzt ist das Unternehmen im Zuzwang.

Verstreicht die Frist fruchtlos -> Nachfrist setzten.

Entweder schaltest du dann den Anwalt ein oder was ich dir als unerfahrenen Bauherrn raten würde, lass direkt einen „Profi“ ran. Der Profi sollte eigentlich dein Bauleiter sein... Wenn der Bauleiter nicht weiter kommt muss der Anwalt ran.

Falls die Schlussrechnung noch nicht bezahlt wurde kannst du entsprechend Geld einbehalten.
Liegt eine Gewäheistungsbürgschaft vor?

Wie gesagt, jegliche weitere Beratung über ein Forum, durch Insassen die nicht vom Fach oder vom Fach mit Halbwissen sind ist gefährlich.
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
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LEJ
Danke!

Schlussrechnung ist noch nicht ganz bezahlt (1.500 € noch offen) und Gewährleistungsbürgschaft über ca. 2.500 € liegt schon vor.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
und der baubeaufsichtigende Architekt hätte den Fehler schon vor Baubeginn sehen müssen?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
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LEJ
Das ausführende Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass seine Lösung dem Stand der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das hätte ggf. der Architekt überprüfen müssen, aber nicht ich als Bauherr. Abweichungen (in dem Fall von der EnEV) müssen explizit dem Bauherrn mitgeteilt, von ihm ausdrücklich genehmigt und dann ggf. bei Bauamt beantragt werden (so geschehen, bei Verzicht auf ERR bei der FBH in bestimmten Räumen).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Ja, dem Architekten waren die entsprechenden Vorschriften bis zu meinem Hinweis auf den nachträglichen Fehler nicht bekannt :censored:.

Es wurde so gebaut wie vom Architekten und Bauherren geplant und beauftragt und wahrscheinlich auch noch abgenommen? Und da soll jetzt der Installateur, der fuer den ganzen Auftrag inkl. Heizungsanlage 40000 EUR gekriegt hat, verantwortlich sein?
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
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LEJ
Nein. Der Architekt hat die Grundrisse an das Unternehmen geschickt und die Entnahmestellen und Hausanschluss mitgeteilt. Leitungsplanung und Auslegung hat das Unternehmen gemacht. Ergebnis war ein Angebot mit x Meter Leitung 20x2,9, 9 mm vorgedämmt; y Meter 25x3, 13 mm vorgedämmt usw. usw. Das einzige, was der Bauherr "geplant" hat, war, wo eine Dusche, WC, Spüle ect. hinkommt. Und ja, erneut, dass Unternehmen ist erst einmal ganz alleine dafür verantwortlich, dass seine Arbeiten dem Stand der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Stehen Wünsche/Planungen des Auftraggebers dem unvereinbar ggü., muss es darauf hinweisen. Hier gabe es weder Wünsche zur Ausführung einer Ww-Zirkulation geschweige denn der Dämmung dieser. Unabhängig davon, ist eine Abnahme noch nicht erfolgt.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.926
13.678
Trans Balkan Express
@all - erneut, die eigentliche Frage ist "nur", ob ich vor Einschaltung enies Anwalts noch selbst eine Schreiben aufsetzen muss, damit die Gegenseite die Anwaltskosten tragen muss.

Es gibt in Leipzig viele kompetente Anwaltskollegen, die sich im Baurecht auskennen. Bei Bedarf kann ich Dir gerne eine PN schreiben. (Ich habe kein wirtschftliches Interesse an einer Auskunft dazu). Rechtsanwälte verdienen ihr Geld damit, Dir professionelle Antworten auf Deine Fragen zu geben. Was spricht dagegen, sich zunächst beraten zu lassen. Nur um ein paar Euro zu sparen, sollte kein Ausschlussgrund sein. Ein Rundumsorglospaket wirst Du nicht bekommen. Ich habe nicht den ganzen Sachverhalt gelesen. Aber was ist, wenn es zu einem längeren gerichtlichen Verfahren entwickelt und vor der Beauftragung des Sachverständigengutachters (sehr teuer) ein Vergleich geschlossen werden soll? Spätestens dann, wirst Du Dich an den Kosten des eigenen Rechtsanwalts beteiligen müssen. wenn es Dior auf eine Klärung ankommt, versuchst Du gerade an der falschen Stelle zu sparen.
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.184
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LEJ
Danke, sehr nett. Mittlerweile bräuchte ich eher einen Kollegen in ERF oder Umgebung. Falls es notwendig wird und/oder sich hier keiner findet, komme ich gern darauf zurück.
 
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