Gepäck ohne Passagier war bisher verboten - bei AuA nicht (mehr)

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
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ein Bekannter wurde ein Gepäckstück OHNE sein Beisein an den Zielort geliefert (er hat den Flug verpasst). Auf Rückfrage anwortet die AuA customer service wie folgt:

danke für Ihr neuerliches Feedback.
Nach Rücksprache mit unserem Central Baggage Tracing darf ich bezüglich Ihres, nach Stuttgart beförderten Gepäcksstücks anmerken, dass es eine neue, vom BMI und BMVIT genehmigte Ausnahmeregelung zur EU Verordnung gibt, welche, unter gewissen Bedingungen und unter Ausnahme gewisser Strecken, eine Beförderung des Gepäcksstückes auch ohne Passagier erlaubt.

Freundliche Grüße

Austrian Airlines
Feedback Management Team

Weiss jemad auf was sich unsere Österreicher in der LHG hier beziehen?
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.740
1.427
ein Bekannter wurde ein Gepäckstück OHNE sein Beisein an den Zielort geliefert (er hat den Flug verpasst). Auf Rückfrage anwortet die AuA customer service wie folgt:



Weiss jemad auf was sich unsere Österreicher in der LHG hier beziehen?

Herr Lehrer, ich weiss was !
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
2.032
1.934
Wieder mal ein sinnlos tendenziöser Beitrag.

1.) darf Gepäck natürlich ohne Passagier fliegen, es darf für den Passagier aber nicht planbar sein.
2.) Wird Gepäck auch gescreent.

In Summe viel Aufregung um Nichts...
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.585
6.180
Paralleluniversum
Wieder mal ein sinnlos tendenziöser Beitrag.

1.) darf Gepäck natürlich ohne Passagier fliegen, es darf für den Passagier aber nicht planbar sein.
2.) Wird Gepäck auch gescreent.

In Summe viel Aufregung um Nichts...

Danke. Und das ist wirklich nichts neues.
Bin echt verwirrt, dass das hier im Forum noch für Gesprächsstoff sorgt.
 

Bumps

Erfahrenes Mitglied
17.06.2015
371
49
Wieder mal ein sinnlos tendenziöser Beitrag.

1.) darf Gepäck natürlich ohne Passagier fliegen, es darf für den Passagier aber nicht planbar sein.
2.) Wird Gepäck auch gescreent.

In Summe viel Aufregung um Nichts...


(y)
Mein Gepäck flog schon oft ohne mich, manchmal in der Maschine nach mir, manchmal sogar in der Maschine vor mir und wenn's ganz dumm lief Tage später....
so what...:blah:
Die chance, dass Gepäck mit "Unfug" wegen Unregelmässigkeit ohne mich fliegt, ist doch eher klein, darauf wetten ist Russisch Roulette mit 5.9 Kugeln in der Trommel :D
Da ist Methode "Würenlingen" immer noch erfolgversprechender (screening mal ignorierend) https://www.nzz.ch/schweiz/swissair-anschlag-in-wuerenlingen-die-rolle-der-geheimdienste-ld.1539622
 

Rampenkasper

Aktives Mitglied
20.06.2019
190
276
MUC
Wie sollte denn bitte Gepäck, das es nicht rechtzeitig ins Flugzeug geschafft hat, nachgeliefert werden? Nur durch persönliche Abholung des Passagiers?

Naja, das ist ein bisschen Äpfel und Birnen vergleichen, denn Rush-Gepäck wird nochmal anders gehandhabt.

Nichtsdesto trotz gibt es gewisse Ausnahmeregelungen, unter denen das natürlich erlaubt ist.

So ist es mir zum Beispiel mal passiert, dass eine B767 einer bekannten Urlaubsairline von FRA nach MUC diverted ist wegen Gewitter. Ein paar Paxe wollten in MUC aussteigen, weil das eh ihre Heimat war. Da die Crew drohte aus der Zeit zu fallen, wurde in Absprache mit Kapitän, OCC und GHC (Ground Handling Center) ausgemacht, dass das Gepäck nicht gesucht wird, sondern im Container mit nach FRA fliegt und dann von dort nach MUC gerushed wird.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.245
Wieder mal ein sinnlos tendenziöser Beitrag.

1.) darf Gepäck natürlich ohne Passagier fliegen, es darf für den Passagier aber nicht planbar sein.
2.) Wird Gepäck auch gescreent.

In Summe viel Aufregung um Nichts...

Wenn es so stimmt, wie der der OP schreibt, ist es fuer den Passagier aber planbar. Und damit neu.
 

Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
968
VIE
Ich würde sagen für jemand der über CDG fliegt und von LH/LX auf OS umsteigt ist es planbar... Meine Trefferquote hier war 3 von 3...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.572
9.950
BRU
Also wenn ich das richtig verstehe, ist das Gepäck auf der ursprünglichen Verbindung mitgekommen, nur der Pax hat den Flug verpasst und ist später geflogen (also nicht der übliche Fall, dass der Pax den Anschluss erwischt hat, aber das Gepäck es nicht geschafft hat).

Insofern wäre das also planbar (absichtliches Bummeln und Verpassen des Anschlusses).
 
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A

Anonym70281

Guest
Okay, zwei Fragen:
- welchen Grund sollte ein Passagier haben, dass sein Gepäck nicht mit ihm zusammen transportiert wird? Ja, mir fallen da selbst einige ein (z.B. wenn ich ins Ausland umsiedle), aber in den Fällen bediene ich doch eher die Post
- was genau dann zur zweiten Frage führt: wieso nutze ich dann nicht die Post?
 

lengmandx

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
338
458
VIE
Okay, zwei Fragen:
- welchen Grund sollte ein Passagier haben, dass sein Gepäck nicht mit ihm zusammen transportiert wird? Ja, mir fallen da selbst einige ein (z.B. wenn ich ins Ausland umsiedle), aber in den Fällen bediene ich doch eher die Post
- was genau dann zur zweiten Frage führt: wieso nutze ich dann nicht die Post?

1.) weil der Passagier unter Umständen das Ergebnis seines Sprengstoffattentats lieber vom Boden aus betrachten will
2.) weil der mediale Impact deines Sprengstoffattentats bei einer Passagiermaschine wesentlich höher ist, als bei einem Frachtflieger oder dem Postauto

Und ja, ich weiß, dass das Gepäck gescreent wird...
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Okay, zwei Fragen:
- welchen Grund sollte ein Passagier haben, dass sein Gepäck nicht mit ihm zusammen transportiert wird? Ja, mir fallen da selbst einige ein (z.B. wenn ich ins Ausland umsiedle), aber in den Fällen bediene ich doch eher die Post
- was genau dann zur zweiten Frage führt: wieso nutze ich dann nicht die Post?

Vielleicht hilft hier etwas historischer Kontext:

Am 23. Juni 1985 erfolgte ein Anschlag, der bis zu den Ereignissen vom 11. September 2011 in New York als das schwerste durch Terroristen herbeigeführte Unglück der Luftfahrtgeschichte galt: Eine Boeing 747 der Air India mit der Flugnummer 182 stürzte auf ihrer Reise von Montreal über London Heathrow nach Neu-Delhi und weiter nach Bombay durch eine Bombenexplosion vor der Küste Irlands in den Atlantik, wodurch alle 329 Insassen ums Leben kamen. Verursacht wurde die Explosion durch ein herrenloses Gepäckstück: Am Tag des Unglücks erschien am Flughafen Vancouver ein Mann zur Abfertigung eines inner-kanadischen Flugs der CP Air nach Toronto und behauptete, er habe für den in Toronto startenden und sodann über Montreal und Europa nach Indien vorgesehenen Air India Flug kurz zuvor eine telefonische Platzbestätigung erhalten. Obwohl es gegen die Vorschriften der Fluggesellschaft verstieß, nahm die Angestellte an der Abfertigung das Gepäckstück des Mannes entgegen und checkte es für den CP Air Flug nach Toronto mit automatischer Weiterleitung auf den Air India Flug 182 mit Ziel Neu Delhi ein. Während der Mann den Flug nach Toronto nie antrat, wurde sein Koffer durch beide Airlines verladen und riss bombenbestückt die Boeing 747 der Air India kurz vor dem Erreichen der britischen Inseln vom Himmel.
Trotz der Erfahrungen mit Air India Flug 182 und den ICAO Bemühungen um verschärfte Sicherheitsvorschriften mit Blick auf herrenloses Gepäck kam es am 21. Dezember 1988 zu einem der folgenreichsten Ereignisse der zivilen Luftfahrt: dem Absturz des Pan Am Flugs mit der Nummer 103 von London Heathrow mit Ziel John F. Kennedy Airport in New York. Als sich die Boeing 747-121 auf dem Weg zur Atlantiküberquerung befand, wurde sie über der schottischen Ortschaft Lockerbie durch eine Explosion von Plastiksprengstoff zerstört. Bei dem Unglücksfall kamen alle 259 Insassen an Bord sowie elf weitere Menschen am Boden ums Leben. Im Zuge der sich anschließenden Untersuchung kamen Ermittler zu dem Schluss, dass ein herrenloser Koffer über das Gepäcktransportsystem des Flughafens auf Malta nach Frankfurt gelangt und von hier in den Zubringerflug nach London Heathrow geladen worden war.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Wieder mal ein sinnlos tendenziöser Beitrag.

1.) darf Gepäck natürlich ohne Passagier fliegen, es darf für den Passagier aber nicht planbar sein.
2.) Wird Gepäck auch gescreent.

In Summe viel Aufregung um Nichts...
#Danke, es gibt hier aber zig Aussagen "ohne Passagier darf kein Gepäck fliegen" - woher kommt die Aussage denn?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Also wenn ich das richtig verstehe, ist das Gepäck auf der ursprünglichen Verbindung mitgekommen, nur der Pax hat den Flug verpasst und ist später geflogen (also nicht der übliche Fall, dass der Pax den Anschluss erwischt hat, aber das Gepäck es nicht geschafft hat).

Insofern wäre das also planbar (absichtliches Bummeln und Verpassen des Anschlusses).

korrekt, genau so war es und es ist also doch planbar, wenn die AuA o.g. Aussage macht!
 
M

Mcflyham

Guest
#Danke, es gibt hier aber zig Aussagen "ohne Passagier darf kein Gepäck fliegen" - woher kommt die Aussage denn?

Ist die Frage ernstgemeint (mal abgesehen davon hast du Aussage nicht selbst ins Spiel gebracht - also woher hast du sie)?

Wahrscheinlich die gleiche Quelle, die das Zitat "Harry, fahr schon mal den Wagen vor" der Serie "Derrick" zugeschrieben hat.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Ist die Frage ernstgemeint (mal abgesehen davon hast du Aussage nicht selbst ins Spiel gebracht - also woher hast du sie)?

Wahrscheinlich die gleiche Quelle, die das Zitat "Harry, fahr schon mal den Wagen vor" der Serie "Derrick" zugeschrieben hat.

ich bin keiner der hier User-Profiles anlegt und Inhalte wieder findet aber es gibt zig Freds wo gesagt wird, Gepäck muss ausgeladen werden, wenn der Passagier nicht am Gate erscheint. Hier kam er zu spät (rum trödeln, Toilette, Durchfall etc.)
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
#Danke, es gibt hier aber zig Aussagen "ohne Passagier darf kein Gepäck fliegen" - woher kommt die Aussage denn?

Das ist - im Geltungsbereich der Europäischen Union - Gesetz. Grundlage ist VO (EG) Nr. 300/2008 (zuvor: VO [EG] Nr. 2320/2002). Allerdings gilt das nicht ohne Ausnahme. Wen es auf völkerrechtlicher Grundlage interessiert: siehe Art. 17 des Chicagoer Abkommens von 1944 über die internationale zivile Luftfahrt.

Wenn der Passagier weiss, dass sein Gepaeck auf dem gebuchten Flug bleibt, obwohl er selbst diesen verpasst, ist das planbar.

Insofern wäre das also planbar (absichtliches Bummeln und Verpassen des Anschlusses).

Die Planbarkeit ist nur ein, nicht der einzige Ausnahmetatbestand.

Es gilt: Unbegleitetes aufgegebenes Gepäck darf im Grundsatz nicht befördert werden, es sei denn, (i) es wurde vom Fluggast aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hat getrennt oder (ii) es wurde geeigneten Sicherheitskontrollen unterzogen, so Kap. 5.3.2 des Anhangs zu VO (EG) Nr. 300/2008 für den Geltungsbereich der Europäischen Union. Bei Vorliegen einer der beiden Ausnahmen also darf der Transport erfolgen.

Und was sind "geeignete Sicherheitskontrollen"? Das regelt DurchführungsVO (EU) Nr. 2015/1998 zusammen mit dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission C(2015) 8005 restricted. Die hier referenzierten Methoden, die einzeln oder miteinander anwendbar sind: (a) Durchsuchung von Hand, (b) Röntgengeräte, (c) Sprengstoffdetektoren, sog. EDS-Geräte, (d) Sprengstoffspurdetektoren, sog. EDT-Geräte und (e) Sprengstoffspürhunde. Werden solche geeigneten Sicherheitskontrollen für unbegleitetes Gepäck vorgenommen, ist der Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Verbotstatbestand erfüllt.