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Eingeschränktes Catering in F, was machen? (aus TV-Sendung)

Klagenfurter

Erfahrenes Mitglied
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Zuerst einmal, welcher Forumsinsasse hat vorhin bei der TV-Sendung "Lenßen live - Der Kultanwalt am Telefon" auf Sat1 Gold angerufen und sich über einen Flug in der First Class beschwert? ;) Ausgangslage war laut Anrufer ein First Class Flug, auf welchem kein Kaviar und kein Champagner serviert wurde. :eek: Dadurch wurde die Vorfreude auf den Urlaub getrübt, die Fluglinie habe doch dieses Catering beworben, vor allem den Kaviar und den Champagner für 120€ die Flasche. Frage war, ob und wie viel Entschädigung man für die entgangenen Freuden verlangen kann. Antwort des TV-Anwalts war, man kann als Entschädigung 1-2 Gläser Champagner und etwas Kaviar ansetzen, also ca. 100€. Allerdings lohnt sich dafür kein Rechtsstreit, sondern am besten einen Kompromiss, wie z.B. Prämienmeilen oder eine gute Flasche Wein, aushandeln.
 
auf welchem kein Kaviar und kein Champagner serviert wurde.

Entscheidend für die Rechtslage ist doch: Gab es ab Beginn diese Service Leistungen nicht, oder sind sie nur vorzeitig zu Ende gegangen.

Welchen Einfluss hatte im zweiten Fall der Anrufer auf diese Entwicklung?
 
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