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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Die LBB hat das Chargeback abgelehnt, die Begründung ist unbefriedigend. Den Text werde ich hier reineditieren, sobald ich am PC sitze.

Ich hab damit schon gerechnet, daher läuft seit ein paar Tagen das gerichtliche Mahnverfahren.
 
Über die DKB/M&M wurden von mir 3 Fälle eingereicht (2xUSA C-Tickets, 1x Europa)
Ohne weitere Nachfrage wurden die Beträge innerhalb von 2-3 Wochen wieder auf der KK gutgeschrieben.
 
Falls jetzt Boon.Planet "dicht" gemacht wird und man noch KK-Aufladungen dort "offen" hat... Lohnt sich dann ein Chargeback-Antrag?
 
Ja es gibt weitere EU Länder wurde hier auch schon ausführlich besprochen. Im UK weiss ich nur das es für echte Kreditkarten 100% gesetzlich vorgeschrieben ist (weil es dabei im Grunde um die Absicherung von Konsumentkrediten geht), ob dann Debit, Prepaid und was es sonst noch so geht gleich mit abgesichert kann ich nicht wirklich beantworten.

Das hier ist das besagte Dokument (ich weiss nicht ob es noch 100% aktuell ist), die Länderübersicht findest du auf Seite 11 und da steht eben auch ausdrücklich das in DE die Banken sich erstmal gar nicht zum CB verpflichtet sehen auch sonst noch allerhand zu den rechtlichen Aspekten des Themas.

https://europakonsument.at/sites/europakonsument.at/files/Chargeback_EU_English.pdf

Gibt es denn eine Möglichkeit, mit Wohnsitz Deutschland eine KK aus UK zu bekommen?
 
Wie lange dauert es denn aktuell, bis es von Barclay eine Rückmeldung auf Reklamationsanträge gibt?
 
Würde mich auch interessieren. Ich warte schon einen Monat ohne Rückmeldung seitens BC.
 
Gibt es denn eine Möglichkeit, mit Wohnsitz Deutschland eine KK aus UK zu bekommen?

Im Moment noch, aber wer weiss was nach nach dem Brexit kommt. Aber dafür musst du ein Kto im UK eröffnen und dort Kreditwürdigkeit aufbauen - bzw. entsprechende Guthaben haben (mind. höherer 5 stelliger Betrag).
 
Zur britischen Rechtslage: Section 75 des Consumer Credit Act 1974 gilt nur für echte Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion, nicht aber für Deferred-Debit-Karten oder Debitkarten (selbst wenn man durch die Nutzung selbiger in seinen Dispo gehen sollte).

Ob s 75 auch greift, wenn man z.B. PayPal zwischenschaltet, ist umstritten - ich würde nicht darauf bauen.


Zu Kreditkarten in GB: Praktisch gesehen wollen die Institute meist 1-2 Jahre Adresshistorie in UK. Ausnahme vielleicht Amex mit Global Card Transfer, das war's dann auch.
 
Zur britischen Rechtslage: Section 75 des Consumer Credit Act 1974 gilt nur für echte Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion, nicht aber für Deferred-Debit-Karten oder Debitkarten (selbst wenn man durch die Nutzung selbiger in seinen Dispo gehen sollte).

Ob s 75 auch greift, wenn man z.B. PayPal zwischenschaltet, ist umstritten - ich würde nicht darauf bauen.


Zu Kreditkarten in GB: Praktisch gesehen wollen die Institute meist 1-2 Jahre Adresshistorie in UK. Ausnahme vielleicht Amex mit Global Card Transfer, das war's dann auch.

HSBC reicht ein Deposit.
 
Chargeback funkt in AT sowohl bei Diners ala auch bei Cardcomplete (Visa). Alle meine Anträge (Level, Ryanair) sind nun unter Vorbehalt gutgeschrieben. Hier einige interessante Textbausteine der KK-Anbieter:



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Entschuldigung für die späte Antwort – wir haben aktuell leider sehr viele ähnlich geartete Fälle und ein entsprechendes Backlog.

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Ein Chargeback ist nach der aktuellen Gesetzeslage (Chargeback-Rechte) grundsätzlich möglich.

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Offizielle Rückbelastungen über die ausländischen Verrechnungsstellen der jeweiligen Unternehmen sind aufgrund der aktuellen Krisenlage jedoch nur eingeschränkt möglich.

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Wir weisen darauf hin, dass die xxx Bank AG lediglich das den Zahlungsverkehr durchführende Kreditkarteninstitut ist. Inhaltlich liegen uns zu Buchungen keine Informationen vor und diese sind auch außerhalb unserer Einflussnahme. Beanstandungen die das Grundgeschäft betreffen, sind vom Karteninhaber direkt mit dem Unternehmen zu klären.

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Leider haben wir aber schlechte Erfahrungen gemacht, wenn die Händler (wenn auch unaufgefordert) Gutscheine ausgeben. Unsere Rückbelastungen wurden so oftmals mit der Begründung, dass die Leistung bereits mittels Reisebon abgegolten wurde, beeinsprucht.

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Zuletzt bearbeitet:
Frage in die Runde:
Wie verhält sich Amex, wenn eine Airline Insolvenz anmeldet?
Funktioniert das "Chargeback" dann?
Oder mangels entsprechender Banklizenz ebenfalls nicht?
Vielleicht hat Jmd. zum Beispiel Erfahrungen im Zuge von Air Berlin gemacht?
Danke.
 
Ich hatte im Zuge der Air Berlin Insolvenz einen erfolgreichen Chargeback durchgeführt...
Kundenfreundlich war Amex da aber ganz sicher nicht. Die haben sich Wochenlang geweigert ein Chargeback durchzuführen, da hatten andere Banken schon lange gehandelt. Erst als das Thema Chargeback inkl. Rechte der Kreditkarteninhaber viral durch die Medien ging, hat Amex damals eingelenkt.
 
RA Flöther verschickt "unangenehme Post"

Am 15. August 2017 meldete die einst zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin Insolvenz an. Seitdem warten 1,2 Mio. Gläubiger (Fluggäste, aber auch Zulieferer) auf zumindest einen kleinen Teil ihrer Gelder. Jetzt – fast drei Jahre später – bekamen etliche Kunden unangenehme Post. Insolvenzverwalter Lucas Flöther verlangt Geld zurück. Wer nicht zahlt, dem drohen „rechtliche Schritte zum Einzug der offenen Forderungen“.

Verrückt! Millionen Tickets wurden wertlos, doch ein Teil der Kunden muss noch zahlen. Wie kann das sein?

Ein Sprecher von Flöther zu BILD: „Der Insolvenzverwalter muss für die Gläubiger das bestmögliche Ergebnis erzielen.“ Es gehe hier um Kunden, die eine Leistung (etwa einen Flug) von Air Berlin in Anspruch genommen haben, sich aber trotzdem die Kreditkartenzahlung im Rahmen des Chargeback-Verfahrens erstatten ließen. Der Flöther-Sprecher: „Es wurden insgesamt 679 Schreiben an Air-Berlin-Kunden wegen ungerechtfertigter Chargeback-Nutzungen versandt. Zehntausende Kunden haben das Chargeback-Verfahren genutzt, ohne jemals Post vom Insolvenzverwalter zu erhalten.“

➡ Grundsätzlich kann man bei Banken nur den kompletten Abbuchungs-Betrag reklamieren. Kunden könnten sich also gesagt haben: „Da bringe ich erst mal alles Geld in Sicherheit.“ Daher müssen diese Kunden jetzt nachzahlen.

Der Flöther-Sprecher: „Das Schreiben, um das es hier geht, erhalten nur Kunden, die sich ungerechtfertigter Weise einen Vorteil verschafft haben.“
 
Ich habe mal geschaut, alle Kreditkarten bei HSBC UK scheinen als Vorraussetzung "UK resident" zu haben, wird also nix. Für Konto mit Visa-Debit reicht EU resident.

Du hast nicht richtig geschaut. Du musst nach Konten für Ausländer und Investoren schauen - es wird aber ein 5 stelliges Deposit verlangt.

Mastercard
https://www.expat.hsbc.com/credit-cards/products/premier-world-elite/

Visa
https://www.expat.hsbc.com/credit-cards/products/standard/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wundere mich über das Verhalten von Amex bei durch Fluggesellschaften annullierten Flügen. Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, werden Chargebacks nach Verweis der Fluggesellschaften auf mögliche Voucher zurückgebucht. Angeblich muss man das, weil man nur Zahlungsdienstleister ohne Banklizenz ist.
Ich fühle mich als Kunde nicht ernst genommen...
In Zukunft buche ich Flugtickets dann lieber wieder bei Mastercard und Visa.
 
Wenn dich das wirklich interessiert schau mal ob man das Kto noch in anderen Ländern eröffnen kann.
Naja, der Ausgang war "Konto in UK", nicht "Konto bei HSBC" - das ganze als Gedankenspiel, wie man als Deutscher das "Recht auf Chargeback" in UK bekommen könnte - daher auch in diesem Thread.
 
Naja, der Ausgang war "Konto in UK", nicht "Konto bei HSBC" - das ganze als Gedankenspiel, wie man als Deutscher das "Recht auf Chargeback" in UK bekommen könnte - daher auch in diesem Thread.

Das ist ein Konto aus dem UK, es wird in Jersey oder Hongkong geführt, du bestimmst den Standort. Egal wo die Filiale ist. In Jersey gilt britisches Recht.
 
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Ich glaube da geht es um Personen, die mit AB in den Urlaub geflogen sind und AB ging während des Aufenthaltes in Insolvenz, der Rückflug war dann nicht mehr möglich. Soweit ich mich erinnere, war Forumsinsasse Escorpio einer der Betroffenen (ich bitte um Aufklärung und Berichterstattung, falls dem so ist). Jetzt wäre es noch interessant, ob der Flöther

a) den halben Ticketpreis
b) den angezeigten Preis für das Hinflugleg
c) den ganzen bezahlten Preis
d) einen Oneway-Mondtarif
oder
e) ganz was anderes

haben will.
 
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