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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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otaku

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.270
462
Yokohama
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Hier ein Artikel aus der Süddeutschen zum Thema Geld zurück etc. bei Flügen:

https://sz.de/1.4929057

Ist vielleicht für den ein oder anderen interessant, denn manche Punkte kann man eventuell als Unterstützung zum Chargeback verwenden.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
636
Ich muss jetzt überlegen, was ich mache. Das alles ärgert mich ungemein! Aber ich möchte auch nicht für 2 Konzertkarten (insges. 100€) das Prozessrisiko.

Möchte die Gegenseite auch nicht. Drum werden sie erst mal das Drohpotential ausschöpfen und hoffen, daß Du die Nerven verlierst. Wobei das Prozeßkostenrisiko bei so ner Forderung in absoluten Werten recht gering bleibt. Wenn Du die Forderung für unberechtigt hältst, lohnt sich hart bleiben und Pockern meistens.

Wenn man der Forderung widerspricht und sie dadurch bestritten wird, was man ja durch die nichterbrachte Leistung gut begründen kann, dann nehmen auch Inkassobüros in der Regel den Auftrag nicht an, oder?

Sind fast alles Pauschalverträge und sowohl bei den Firmen als auch den Inkassobuden laufen die ersten Schritte sowieso Vollautomatisch und oft ohne, daß ein Mensch mal drüber guckt. Was nervig sein kann.
Ich hatte einmal den Fall, daß ein Energieversorger von mir Geld haben wollte für eine Adresse, wo ich nicht / nie gewohnt habe und mit denen ich keinen Vertrag hatte. Ich hab es natürlich schriftlich und telefonisch zurückgewiesen, aber die haben es nicht hinbekommen, das zu bearbeiten. Nachdem ich gemerkt habe, daß deren Kundenabteilung quasi nicht besteht, hab ich es dann im weiteren einfach ignoriert. Sollen sie mal machen.
Ist interessant, wie lange so ein Zombie-Fall dann einfach weiter läuft. So was hört genau dann auf, wenn sie langsam mal gezwungen sind, rechtliche Schritte einzuleiten. Erst dann wird der Fall offenbar angeschaut und es kommt eine Antwort, die kein reiner Textbaustein ist.
 

Fleric

Reguläres Mitglied
22.08.2018
96
30
bei mir ähnliches mit Austrian Airlines. Amex hat den Rückbuchungsantrag abgelehnt, da das Argument der AUA war, ja bereits einen Gutschein angeboten zu haben (den sie mir natürlich nie angeboten haben)
Austrian hat heute von sich aus ohne weiteren Aktionen meinerseits den gesamten Betrag refundiert. Anscheinend wird jetzt wo die Staatshilfe beschlossene Sache ist tatsächlich erstattet.
 
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Cya

Aktives Mitglied
13.03.2011
215
13
Ich hatte bei Barclaycard eine Zahlung für einen niederländischen Ferienpark reklamiert (wg. Corona hatte der Park geschlossen). Der Anbieter hatte mir einen Gutschein angeboten. Als ich mich heute telefonisch nach dem Sachstand erkundigt hatte, sagte man mir, dass bereits ein Brief unterwegs ist: Chargeback abgelehnt. MC / Visa Regularien sagen, dass der Händler mit Anbieten des Gutscheins seine Pflicht erfüllt hat.

Damit frage ich mich einmal mehr, wann Chargeback noch einen Sinn haben soll.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Info: Chargeback bei MLP Mastercard hat funktioniert. Habe heute das Geld zurück gebucht bekommen. Und das obwohl ich MLP vor 1 Woche angeschrieben habe mit Bitte, den Vorgang zu stoppen. Chargeback hatte sich erledigt, nachdem ich parallel an Emirates einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken lassen hatte und EK daraufhin dann schon vollständig erstattet hatte.
Jetzt werde ich natürlich MLP erneut kontaktieren, ich will das Geld ja nicht 2x haben.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
406
215
good old THF
Den Brief mit genau diesem Inhalt hab ich von BC auch bekommen.. Für eine Flugreise wohlgemerkt. (keine "Freizeiteinrichtung")
Telefonische, EMail und Einschreiben-Klärungsversuche bleiben gänzlich unbeantwortet.
Ich suche gerade eine neue, verlässliche KK und werde mich dann bei der BaFin über den Barclay Laden beschweren. Habe die Sache gut dokumentiert. Mehr als drei Monate totstellen geht für eine Privatkundenbank nicht.

Hat jemand Erfahrung mit einer KK, bei der ein Corona-Chargeback funktioniert hat?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
636
und werde mich dann bei der BaFin über den Barclay Laden beschweren.

Schlichtungsverfahren geht auch noch:
https://bankenombudsmann.de/

Wir aber ebenso dauern:
Aufgrund der Corona-Krise kann es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
Wenn Sie einen Schlichtungsantrag stellen möchten, bitten wir Sie freundlich, diesen und weitere Korrespondenz – wenn Ihnen dies möglich ist – der Schlichtungsstelle per E-Mail zu übersenden an ombudsmann@bdb.de.
Wir bitten Sie um Verständnis und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung durch digitale Kommunikation.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Den Brief mit genau diesem Inhalt hab ich von BC auch bekommen.. Für eine Flugreise wohlgemerkt. (keine "Freizeiteinrichtung")
Telefonische, EMail und Einschreiben-Klärungsversuche bleiben gänzlich unbeantwortet.
Ich suche gerade eine neue, verlässliche KK und werde mich dann bei der BaFin über den Barclay Laden beschweren. Habe die Sache gut dokumentiert. Mehr als drei Monate totstellen geht für eine Privatkundenbank nicht.

Hat jemand Erfahrung mit einer KK, bei der ein Corona-Chargeback funktioniert hat?

Ihr macht hier alle einen Denkfehler - die KK Firma ist nicht der Ansprechpartner wenn euere Vertragspartner nicht leisten. Wie mehrfach geschrieben gibt es in DE kein Anrecht auf ein Chargeback - das ist ein Service der von Fall zu Fall entschieden wird.

Wenn du dein Geld zurück haben willst wende dich an die Airline, bzw. den Reiseveranstalter. Während ihr euch mit den KK Banken rumärgert verliert ihr Zeit in der Sache.
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
Es gibt für mich einen kleinen, aber signifikanten Unterschied zwischen

Kein Rechtsanspruch auf Chargeback; sprich, der CB muss nicht bedingungslos durchgeführt werden, er kann auch abgelehnt werden

und

dem, was jetzt gerade passiert. Da werden Umsatzreklamationen nicht angenommen, angenommen und nicht bearbeitet oder angenommen und mit vollkommen hirnverbrannten Textbausteinen abgelehnt. Ich bin veranlasst zu glauben, dass Banken das KK-Geschäft als klassisches Sunshine-business sehen. Am Anfang eine kurze Prüfung des Gehaltszettels/Arbeitsvertrages und dann läuft das Geschäft voll automatisiert. Es wird vermutlich sehr selten vorkommen, dass ein Einzug platzt, oder dass eine Reklamation hereinkommt. Und selbst wenn einem einmal unbeabsichtigt DCC untergejubelt wurde oder der Kaffeautomat in Nizza den Becher Kaffee doppelt abgebucht hat, macht man deshalb oft kein Fass auf, da der Papierkrieg mehr kostet, als der Schaden ausmacht.

Im Zuge der Pleiten von AB und Germania haben aber sehr viele Menschen, auch Einfache, die nicht zu den oberen 10000 gehören, Blut geleckt. Und es wurde in den Medien und von den Banken kommuniziert, dass man sich durch Zahlung mit KK absichern kann. Und die Menschen, die jetzt Umsätze reklamieren, haben nun mal Eintritte, Flüge oder Pauschalreisen gekauft und keine Gutscheine. Deshalb empfinde ich das Verhalten der Banken als schäbig und ebenso das Verhalten von Firemen die dem CB widersprechen, mit der Begründung man habe ja einen Gutschein angeboten (und in manchen Fällen noch nicht einmal geliefert).

Vermutlich haben die Banken zu Coronazeiten am Tag so viele Reklamationen erhalten wie sonst im ganzen Jahr und sehen sich einfach nicht mehr raus.
 

Cya

Aktives Mitglied
13.03.2011
215
13
Ihr macht hier alle einen Denkfehler - die KK Firma ist nicht der Ansprechpartner wenn euere Vertragspartner nicht leisten. Wie mehrfach geschrieben gibt es in DE kein Anrecht auf ein Chargeback - das ist ein Service der von Fall zu Fall entschieden wird.

Wenn du dein Geld zurück haben willst wende dich an die Airline, bzw. den Reiseveranstalter. Während ihr euch mit den KK Banken rumärgert verliert ihr Zeit in der Sache.

Warum gibt es bei BC auf dem Reklamationsformular den Punkt "Die Zahlung wurde vorgenommen, aber Ware/Dienstleistung nicht erhalten. (Beispielsweise Flugbuchung, Hotelbuchung, Ware aus dem Internet nicht erhalten)"?

Beispiel: Ich kaufe bei online ein Smartphone. Der Händler liefert nicht. Ich stelle einen Chargeback-Antrag. Würde dieser dann abgelehnt werden, weil ich mich an den Händler wenden soll? Auf welchem Grund sollte ich überhaupt noch mit Kreditkarte / VISA zahlen? Ist nicht genau das Chargeback-Verfahren der Grund, warum ich mittels Kreditkarte / VISA zahlen sollte?

Ich dachte bisher folgendes: Das Chargeback-Verfahren entscheidet nicht über Rechtmäßigkeit von Forderungen. Aber: Wird nach den Bedingungen von VISA gehandelt? „Goods or Services Were Either Not as Described or Defective“. Meine Dienstleistung entspricht nicht der Beschreibung. Das Geld ist zu erstatten. Alles weitere muss gerichtlich geklärt werden. In meinem Fall wäre der Ferienparkbetreiber in der Pflicht: Dieser muss mich auf Zahlung des Betrages verklagen.

Aber offenbar war ich da falsch unterwegs...
 

saluton

Erfahrenes Mitglied
23.03.2020
1.128
100
Hamburg
Aber: Wird nach den Bedingungen von VISA gehandelt? „Goods or Services Were Either Not as Described or Defective“. Meine Dienstleistung entspricht nicht der Beschreibung. Das Geld ist zu erstatten. Alles weitere muss gerichtlich geklärt werden. In meinem Fall wäre der Ferienparkbetreiber in der Pflicht: Dieser muss mich auf Zahlung des Betrages verklagen.

Mir scheint es, dass man mit dem Paypal-Käuferschutz dann etwas bessergestellt ist...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
In welchen Ländern gibt es dieses Anrecht denn? Ich meine mal UK gelesen zu haben - gibt es weitere?

Ja es gibt weitere EU Länder wurde hier auch schon ausführlich besprochen. Im UK weiss ich nur das es für echte Kreditkarten 100% gesetzlich vorgeschrieben ist (weil es dabei im Grunde um die Absicherung von Konsumentkrediten geht), ob dann Debit, Prepaid und was es sonst noch so geht gleich mit abgesichert kann ich nicht wirklich beantworten.

Das hier ist das besagte Dokument (ich weiss nicht ob es noch 100% aktuell ist), die Länderübersicht findest du auf Seite 11 und da steht eben auch ausdrücklich das in DE die Banken sich erstmal gar nicht zum CB verpflichtet sehen auch sonst noch allerhand zu den rechtlichen Aspekten des Themas.

https://europakonsument.at/sites/europakonsument.at/files/Chargeback_EU_English.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
406
215
good old THF
Ihr macht hier alle einen Denkfehler - die KK Firma ist nicht der Ansprechpartner wenn euere Vertragspartner nicht leisten. Wie mehrfach geschrieben gibt es in DE kein Anrecht auf ein Chargeback - das ist ein Service der von Fall zu Fall entschieden wird.

Wenn du dein Geld zurück haben willst wende dich an die Airline, bzw. den Reiseveranstalter. Während ihr euch mit den KK Banken rumärgert verliert ihr Zeit in der Sache.

Leider muss ich, aufgrund der gemachten Erfahrungen, zustimmen...
Besorgt Euch eine Storno-Bestätigung Eurer Reise und geht, wenn Ihr das Geld benötigt oder unbedingt zurückhaben wollt, die Sache über den Rechtsweg gegen den Vertragspartner an. Reisebranchefreundliche Kunden versuchen die Kosten Anfangs gering zu halten...

Aber nochmals die Frage: Hat jemand Erfahrung mit einer KK ausgebenden Bank, bei der ein Corona-Chargeback funktioniert hat?
Sieht so aus, als ob der "Lockdown" direkt von Master, Visa & Co. kommt
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Aber nochmals die Frage: Hat jemand Erfahrung mit einer KK ausgebenden Bank, bei der ein Corona-Chargeback funktioniert hat? Sieht so aus, als ob der "Lockdown" direkt von Master, Visa & Co. kommt

Ich würde sagen das ganze ist ein Problem wegen der globalen Krise. Während der AB Pleite haben sich anfänglich auch viele Banken geweigert ein Chargeback durchzuführen - bis die Pressesprecher von Mastercard und Visa offensiv damit in Presseinterviews geworben haben, und es als Vorteil der Zahlung mit KK angepriesen haben. Damals haben dann eine Menge Menschen eine gute Erfahrung damit gemacht und es hat sich herumgesprochen - ich schätze jedoch mal das das Chargebackvolumen aktuell global beim Faktor 10000 oder höher wie bei AB liegt - das Geld ist einfach nicht, denn mutmasslich wurden die Chargebacks bei AB von Versicherungen oder vorhandenen Sicherheiten gezahlt.

Habe gerade z.B. gelesen das Square in den USA seit Mai 30% der gezahlten Beträge für 4 Monate einbehält - könnte etwas mit möglichen CB Ansprüchen in den USA zu tun haben.

https://www.nytimes.com/2020/06/23/..._ttdetytCcPE4FzLESSaN-I8WqkDqqpRwkUkJFrBOGWd8
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Gibt es hier Fälle, in den die die DKB (bzw. Bayern Card-Services) gar nicht auf einen Chargeback-Antrag reagiert hat?

Ich habe bisher drei Fälle eingereicht am 21.04. (Dienstleistung nicht erhalten), 27.04. (Gutschrift nicht erhalten) und 10.05. (Gutschrift nicht erhalten)

Als Antwort erhielt ich bisher zwei Briefe:

1) Am 28.04. einen Brief mit "aktuell gültigen Informationen zu Ihrem Kreditkartengeschäft", in dem mehr oder weniger gesagt wurde, ich müsste das ganze direkt mit der Airline klären und solange ich keine Erstattungszusage habe oder ein Gutschein ausgestellt wurde, welcher nicht durch die AGB gedeckt ist, kann ich keinen Chargeback verlangen. Der Fall, dass die Airline (in diesem Fall Thai Airways) sich gar nicht meldet, wurde dort mal elegant unter den Tisch fallen gelassen. Referenznummer, Händlername oder Betrag wurden in den Schreiben nicht genannt (an sich ein Unding, aber daran sieht man, dass für die DKB ein Chargeback kein Regelprozess ist, sondern die absolute Ausnahme). Ich vermute aber stark, dass sich dieser Brief auf den Antrag vom 21.04. bezieht. Ob damit der Fall abgeschlossen (Chargeback abgelehnt) ist, ich weiterere Informationen nachliefern soll oder dies eine allgemeingültige Information war, der Prozess aber weiter läuft - ich weiß es nicht...

2) Am 18.05. einen Brief, indem mir der die Gutschrift des angeforderten Chargebacks vom 10.05. bestätigt wurde. Hier wurde eine (mir nicht bekannte) Referenznummer angegeben, aber ich konnte zumindest anhand des Betrags und der taggleich erfolgten Gutschrift den Bezug zum Umsatz herstellen. Hier ging es allerdings auch nur um < 60 EUR, also gut möglich, dass das ganze hier wegen Geringfügigkeit ohne weitere Prüfung durchgewunken wurde.

Zu den dritten Chargeback-Antrag vom 27.04. gibt es aber nachwievor keinerlei Rückmeldung. Ich möchte da gerne morgen mal anrufen, würde aber vorher gerne wissen, was andere Nutzer hier für Erfahrung mit BCS gemacht haben.

Insgesamt eine sehr ernüchternde Erfahrung. Wie hier vor kurzen ein User schrieb, scheint das Chargeback-Verfahren ein unschönes Beiwerk des Gutwetter-Geschäfts Kreditkarte zu sein. Wie ein echter Vielflieger-Kunde, der im Zuge der Corona-Krise vielleicht 10-20 Chargeback-Anträgen einreichen musste, bei einer Kommunikation ohne Eingangsbestätigung und Referenznummern-System durchsteigen soll, ist mir offen gesagt ein Rätsel.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.316
344
Ich möchte da gerne morgen mal anrufen, würde aber vorher gerne wissen, was andere Nutzer hier für Erfahrung mit BCS gemacht haben.

Reaktionszeit ist bei mir immer 1.5 - 2 Wochen, der Abwimmelbrief ist Standard, wenn du dann im 2. Versuch nochmal auf die Punkte eingehst (Klärungsversuch, AGB) wird die DKB vermutlich erstmal unter Vorbehalt zustimmen. Anrufen, um zu Fragen, ob der Antrag eingegangen ist, macht Sinn, mehr aber auch nicht, denn du wirst nicht zum Sachbearbeiter bei BCS durchgestellt und die Person auf der anderen Seite kann dir nicht wirklich helfen.

Bei mir hat AF Widerspruch eingelegt, auf den ich reagieren sollte. Das habe ich getan und warte seitdem auf die finale Entscheidung, die vermutlich bei Visa getroffen wird und nicht mehr bei BCS.

Rückblickend alles mehr Aufwand als ursprünglich gedacht.
 
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Geardown

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
378
109
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Gibt es hier Fälle, in den die die DKB (bzw. Bayern Card-Services) gar nicht auf einen Chargeback-Antrag reagiert hat?

Ich habe vor ca. 6 Wochen einen Brief von der DKB erhalten, in dem man mir den Eingang meiner Reklamation bestätigt. Seit dem ist Funkstille. Anfang der Woche habe ich nochmal nachgefragt per Mail (da die Hotline nach eigener Aussage nichts machen kann), bisher aber auch keine Reaktion.