Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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Sebastian 1234

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
629
896
TXL/HAJ/LEJ
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Letzte Woche 5 Buchungen storniert.

Bei einer wurde des Geld noch am gleichen Tag auf die Kreditkarte gebucht. (Dies war aber auch die einzige Buchung, die vorher nicht umgebucht wurde.)
 
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Olibaer

Neues Mitglied
10.08.2019
10
6
Nach insgesamt 3 Änderungen meiner Buchung mit Teilstornierungen und neuen Flugzeiten enthält die Mail der Lufthansa nun endlich den Link zum Erstatten. Allerdings erscheint er bei mir in Google Mail im Browser nicht als Button, sondern versteckt im Footer. Der Footer enthält daneben nicht sichtbaren Text, der erst erscheint, wenn man ihn mit der Maus markiert (hier der Satz "Für Unannehmlichkeiten...").

2020-10-08_072119.png

Weiß jemand, ob Lufthansa inzwischen gezwungen wurde, die Kunden endlich korrekt über ihre Rechte aufzuklären?
Wie man dann weiterhin versucht, den Link zu verstecken und ihn nicht wie die anderen für LH günstigeren Optionen als Button darstellt, finde ich schon ziemlich grotesk.
Immerhin erhielt ich wenige Stunden nach Klick auf den Link nun endlich die Bestätigung über die Erstattung...
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Dafür dass Google Mail hier die Styles des Mails verstümmelt, kann LH nicht unmittelbar etwas.

Ich habe heute auch eine derlei Mail erhalten, sowohl am Mail am iPhone als auch bei GMX Webmail alles bestens.
 

FlyingMusician

Erfahrenes Mitglied
01.05.2018
404
128
Am 08.09 hat mich Lufthansa für meinen Flug am 28.10. von Kiew nach Singapur downgegradet (von First auf Business Class).
Hatte eigentlich nur auf ne Buchungsänderung gewartet, so dass ich dann stornieren und die volle Rückerstattung beantragen konnte.
Gab online keine Möglichkeit zur Stornierung, also am gleichen Tag angerufen und storniert.

Warte nun seit einem Monat auf die Erstattung und werde das heute mal anmahnen.
 

Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
190
30
Was passiert eigentlich wenn ich einen Mahnbescheid gegen LH erlasse, macht das irgend einen Sinn?
 

Olibaer

Neues Mitglied
10.08.2019
10
6
OK, hatte das gleiche Aussehen mit dem "kaputten" Footer auf dem Handy in der Mail-App wie auch im Browser. Kann natürlich sein, dass man bei der Lufthansa-IT einfach nicht mehr genügend Geld hat, sowas ordentlich zu testen ;)
 

Rantala

Erfahrenes Mitglied
19.12.2016
281
416
Was passiert eigentlich wenn ich einen Mahnbescheid gegen LH erlasse, macht das irgend einen Sinn?

Aus meinen gemachten Erfahrungen mit diesen LH Gaunern kann ich nur sagen: Geh zum Anwalt und reiche Klage ein.
Mahnen bringt überhaupt nichts, außer dass es dir Kosten verursacht!
Das hat mich beim ersten Mal auch Überwindung gekostet. "Bleib ich auf den Kosten sitzen, geht alles gut?" etc. pp.
Die üblichen Fragen die man sich als Laie eben stellt.
Aber anders kommst du nicht zu deinem Geld. Außer Vertröstungen des "Kundensupports" kam nichts.
Erst die Klage hat Erfolg gebracht.
Haben wir jetzt zweimal machen müssen, zweimal wurde gezahlt. Auch die Gerichts - und Anwaltskosten.

Als wirklich langjähriger und idR sehr zufriedener LH Kunde hat mich deren Vorgehensweise wirklich nachhaltig "verstört".
Persönlich habe ich meine Konsequenzen gezogen und diesen Laden zukünftig (so gut es geht), meiden.
 
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ducx

Reguläres Mitglied
01.09.2016
46
13
FFM
Ich habe die LH bereits per Mail nochmal ausdrücklich ermahnt, meine Ersattung innerhalb von 7-Tagen durchzuführen. Diese ist nun auch schon seit 2 Wochen verstrichen. Ich würde gern einen Anwalt beauftragen, Klage einzureichen. Erhält man eine Ersattungsbestätigung (Stornierungsbestätigung habe ich schon erhalten), um das weitere Verfahren einstellen zu können? Kann man die Anwaltskosten für Klageeinreichung auch verlangen?
Danke im Voraus!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Streng genommen in zweierlei Hinsicht nein:

  1. Eine Frist einseitig zu setzen ist keine nach dem Kalender bestimmte Zeit, dazu bedarf es einer zweiseitigen Vereinbarung (weiß fast kein Amtsrichter, klappt deswegen meistens)
  2. Die Ausübung des Wahlrechts aus Art. 8 der VO 261/200/EG führt zur Fälligkeit. Verzug tritt automatisch ein (7 Tage + § 675s BGB, da die Erstattung nur binnen sieben Tage geleistet werden muss, aber nicht bereits ankommen muss)
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Eine Frist einseitig zu setzen ist keine nach dem Kalender bestimmte Zeit, dazu bedarf es einer zweiseitigen Vereinbarung (weiß fast kein Amtsrichter, klappt deswegen meistens)
Was aber fast jeder Amtsrichter weiß: Eine Frist einseitig zu setzen, ist in aller Regel eine Mahnung, weil Zahlungsansprüche typischerweise sofort fällig sind. Eine solche Mahnung wird natürlich einseitig erklärt. Und mit erfolglosem Fristablauf tritt der Schuldnerverzug ein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Bei Erstttungsanspruch (darum gehts hier ja) führt aber erst das Verlangen zu Fälligkeit.
Zudem: Im von Dir genannten Fall führt die Mahnung selbst ja dann schon zum Verzug, § 286 Abs. 1 S. 1 BGB.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Bei Erstttungsanspruch (darum gehts hier ja) führt aber erst das Verlangen zu Fälligkeit.
Richtig. Dasselbe wirst Du Dir aber auch entgegen halten müssen, wenn Du zur einseitigen Zahlungszielbestimmung und dem unverständigen Amtsrichter schreibst. Entweder kommt es nicht darauf an (Erstattungsanspruch), oder es übersieht den Rechtscharakter der Fristsetzung als Mahnung (Ausgleichsleistungen & Co).

Zudem: Im von Dir genannten Fall führt die Mahnung selbst ja dann schon zum Verzug, § 286 Abs. 1 S. 1 BGB.
Wenn sie unbefristet ist, dann ja. Im typischen Fall bspw der Ausgleichsleistung wird eben diese sofort fällig. Wenn der Pax aber eine 14-Tages-Frist zur Zahlung setzt, befindet sich die Airline nicht sofort in Verzug, sondern erst nach (erfolglosem) Fristablauf.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Also im Ergebnis: I was right :D
Denn in diesem Thread geht es nur um Rückerstattungen. Da braucht es keiner Fristsetzung, aber einer Fälligstellung. Eine weitere Mahnung ist nicht erforderlich.
 

einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
128
17
Mal ein Lob an die Hotline, nach nicht einmal 2 Minuten bin ich heute in der Hotline durch gekommen. Hoffe mal das die Rückerstattung auch schnell geht. BG
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Einreden? Genau so machen und dann auch die verzugsbedingten Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung ersetzt bekommen. Warum sollten Passagiere mehr tun, als sie müssen?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Wir wissen es beide: Es ist richtig, dass es keiner Fristsetzung bedarf für die Rückerstattung, um den Verzug (nach sieben Tagen) auszulösen. Aber es ist falsch, was Du sagst zum Rechtscharakter der Fristsetzung (in allen anderen Fällen).
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
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Neuss
www.drboese.de
Sorry, aber Du stellst meine Aussage als rechtlich falsch dar. Das ist unzutreffend. Mein Beitrag oben bezog sich (wörtlich) auf den Erstattungsanspruch aus Art. 8 Abs. 1 lit. a), wie übrigens auch der gesamte Thread hier. Dieser Anspruch muss vom Passagier (nur) fällig gestellt werden (Ausübung des Wahlrechts, indem Erstattung verlangt wird). Verzug tritt dann ohne weitere Maßnahmen durch Zeitablauf ein.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
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Alles richtig. Aber: Wozu war denn das Gerede über den ahnungslosen Amtsrichter gut, der angeblich nicht weiß, was die Fristsetzung so darstellt, wenn es doch der Fristsetzung - richtigerweise - nicht bedarf?