Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.370
989
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Bist Du Dir da ganz sicher?

Ich verstehe es im Moment so, daß die EQV-Verordnungen der Bundesländer die Ausnahmen zur Quarantäne regeln.
In den FAQ´s von BW zur EQV steht es so, da heißt es ganz klar, daß man keine Einreiseanmeldung ausfüllen muß, wenn man unter die Ausnahmen fällt. Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

Auf der Website Einreiseanmeldung.de finde ich dann die Ausnahmen, um die Einreiseanmeldung dort nicht abgeben zu müssen. Diese Ausnahmen sind ungleich zu den FAQ von BW.

Ich bin Ende letzten Jahres in MUC aus einem Risikogebiet eingereist und dort hat man mich bei der Paßkontrolle nach meiner Einreiseanmeldung gefragt, ich habe dies mit dem Hinweis auf die FAQ meines Heimatbundeslandes beantwortet, daß ich nichts dabeihabe.
Die Beamtin war sehr korrekt und offensichtlich auch verunsichert, sie hat dann ihren Vorgesetzten dazugeholt. Dieser hat mir mitgeteilt, daß er die Einreiseanmeldung möchte, da ich nicht unter die Ausnahmetatbestände der Einreiseanmeldung.de falle.
Ich habe ihn dann gefagt, warum mir denn mein Heimatbundesland sagt, ich bräuchte das nicht, er hat mich freundlich gebeten, den Zettel noch auszufüllen.
Ich habe es dann gemacht, da ich meinen Zug bekommen wollte.

Aber was ist denn nun wirklich? Berechtigt eine Website des Landes BW dazu, die Einreiseanmeldung nicht ausfüllen zu müssen, wenn ich berufl. Ausnahmegründe habe? Ist die Einreiseanmeldung an irgendein Bundesrecht gekoppelt? Ist die neue Corona-Einreiseverordnung des Bundes so überhaupt verbindlich?
Ich weiß es wirklich nicht.

Es gilt die verordnung deines heimatbundeslandes. wenn du irgendow auf driektem weg durchreist ist es nicht relevant. es ist und bleibt ländersache.
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Eine Bekannte erzählte mir folgendes Problem:

Sie ist am 2.11., also vor Inkrafttreten der neuen Quarantäneverordnung bzw. der Einreiseanmeldung, aus Togo kommend in FRA eingereist. Sie hatte einen frischen negativen Test aus Togo und zusätzlich bei Ankunft im DRK-Testcenter in FRA einen Test gemacht, der negativ war. Somit brauchte sie nach damaliger Lage nicht in Quarantäne und unternahm auch sonst keinen Kontakt zu Behörden.

Nun bekam sie eine Anhörung der Ortspolizeibehörde Saarbrücken in der Sache, da sie sich nicht bei der Ortspolizei nach ihrer Rückreise gemeldet habe. Bußgeldbescheid käme auf ca. 100 €. (...)

Ich kam zuletzt am 15.11. aus einem "Risikogebiet" in FRA an und bekam nun das gleiche Schreiben. Vorgeworfen wird, sich nach der Einreise nicht umgehend bei der Ortspolizei gemeldet zu haben. In der damals gültigen Corona-Vo steht aber extra, dass man davon durch die Einreiseanmeldung bzw. alternativ PLF befreit ist. Und die Adresse kann nur durch PLF oder die digitale Anmeldung dort gelandet sein. Drehen nun alle durch?
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Es gilt die verordnung deines heimatbundeslandes. wenn du irgendow auf driektem weg durchreist ist es nicht relevant. es ist und bleibt ländersache.
An der Bundesgrenze zählt eben nicht das Landesrecht sondern Bundesrecht.

Aus Bayern kann ich nur berichten, dass ich jedes mal die Einreiseanmeldung ausfüllen muss. Ich falle zwar laut bayerischer VO unter eine Ausnahme und soll, laut bayerischer VO, auch keine Einreiseanmeldung ausfüllen.
In der Bundes-VO gibt es meine Ausnahme aber nicht weswegen ich mich für die Einreise nach Deutschland, nicht für die Einreise nach Bayern, jedes einzelne mal anmelden muss (diese Woche alleine schon drei mal).
 
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firstrow

Erfahrenes Mitglied
27.05.2020
636
56
Wie sieht das denn aus, wenn ich in Baden-Württemberg wohne und für weniger als 24 Stunden durch NRW in die Niederlande fahre.

Bundesrecht

In den folgenden Fällen müssen Sie keine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen:

• wenn Sie sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,

NRW-Regelungen

(4) Von Absatz 1 nicht erfasst sind 1. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Belgien, Luxemburg und den Niederlan-den weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach Absatz 2 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen,

BaWü hat Ausnahmen nur für Schweiz und co.

Also müsste ich das Formular doch ausfüllen? Oder müsste ich mich so an mein Gesundheitsamt wenden? Oder kann ich das alles getrost ignorieren, weil Bundes&NRW-Regelung gilt?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.243
Ich finde gerade die alte Version nicht, aber war es nicht so, dass man bundesrechtlich keine Anmeldung abgeben musste, wenn man landesrechtlich nicht in Quarantaene musste?
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
299
94
Marokko: Zur Form des Testes folgt man am Besten dem puplizierten Link in der Verordnung. Da stehen neben PCR Test noch 2 Akürzungen und eine vielzahl von Ländern, wo man nicht unbedingt einen PCR-Test braucht. Marokko ist dabei, was ist für dich unklar? Da muss man halt dann den Arzt fragen, ob er eines dieser Testverfahren durchführen kann.

Tja, dumm ist der Umstieg in Frankreich. Geht der schief, stimmt wohl die Vorlaufzeit nicht mehr. Dann muss man halt in Frankreich nochmal zum Test antreten. Ich würde aber so 1-2 Stunden Luft für eine nur kurze Verspätung des Fliegers lassen und die Zeit zwischen planmässiger Ankunft und Abstrichentnahme nicht bis zum letzten Drücker ausreizen.

Habe gerade nochmal nachgeschaut, Frankreich bzw. AF verlangt jetzt einen PCR-Test bereits beim Boarding, allerdings mit bis zu 72h Vorlauf. Einreisevorschriften mutieren im Moment schneller als jedes Virus. Damit erübrigt sich der Test in CDG, der ohnehin unverhältnismäßig teuer ist (270€). Notfalls ist dann eben noch ein zweiter Test bei Ankunft in FRA fällig.

In der FAQ von Baden Württemberg steht jetzt 48h vor Anreise, nicht Einreise, andererseits war in der letzten Version noch ein Test bis 48h nach Einreise möglich.

Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.

Wie sieht es denn da praktisch aus? Steht da ein Polizist an der Gangway, prüft die Testzertifikate und eskortiert dann alle ohne gültiges Attest zum Testzentrum?
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
299
94
Ich kam zuletzt am 15.11. aus einem "Risikogebiet" in FRA an und bekam nun das gleiche Schreiben. Vorgeworfen wird, sich nach der Einreise nicht umgehend bei der Ortspolizei gemeldet zu haben. In der damals gültigen Corona-Vo steht aber extra, dass man davon durch die Einreiseanmeldung bzw. alternativ PLF befreit ist. Und die Adresse kann nur durch PLF oder die digitale Anmeldung dort gelandet sein. Drehen nun alle durch?
Da gab es wohl ein Kommunikationsproblem der Behörden. Die digitale Anmeldung war ja gerade erst eine Woche alt. Außerdem, seit wann ist die Ortspolizei für die Quarantäne zuständig? Das ist doch Aufgabe der Gesundheitsämter.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.243
Professionell Bescheid weiss ich natuerlich nur im Kommunalrecht meines Bundeslandes; aber ueblicherweise ist fuer solche Angelegenheiten die Stadt/der Kreis als solche/r zustaendig. Welches Amt dann intern welche Aufgabe zugewiesen bekommt, ist eine rein organisatorische Frage. Ob da jetzt auf dem Briefkopf Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Ortspolizeibehoerde oder whatever steht, ist egal. Handelnde Behoerde ist die Stadt/der Kreis.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Bist Du Dir da ganz sicher?

Ich verstehe es im Moment so, daß die EQV-Verordnungen der Bundesländer die Ausnahmen zur Quarantäne regeln.
In den FAQ´s von BW zur EQV steht es so, da heißt es ganz klar, daß man keine Einreiseanmeldung ausfüllen muß, wenn man unter die Ausnahmen fällt. Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

Auf der Website Einreiseanmeldung.de finde ich dann die Ausnahmen, um die Einreiseanmeldung dort nicht abgeben zu müssen. Diese Ausnahmen sind ungleich zu den FAQ von BW.

Ich bin Ende letzten Jahres in MUC aus einem Risikogebiet eingereist und dort hat man mich bei der Paßkontrolle nach meiner Einreiseanmeldung gefragt, ich habe dies mit dem Hinweis auf die FAQ meines Heimatbundeslandes beantwortet, daß ich nichts dabeihabe.
Die Beamtin war sehr korrekt und offensichtlich auch verunsichert, sie hat dann ihren Vorgesetzten dazugeholt. Dieser hat mir mitgeteilt, daß er die Einreiseanmeldung möchte, da ich nicht unter die Ausnahmetatbestände der Einreiseanmeldung.de falle.
Ich habe ihn dann gefagt, warum mir denn mein Heimatbundesland sagt, ich bräuchte das nicht, er hat mich freundlich gebeten, den Zettel noch auszufüllen.
Ich habe es dann gemacht, da ich meinen Zug bekommen wollte.

Aber was ist denn nun wirklich? Berechtigt eine Website des Landes BW dazu, die Einreiseanmeldung nicht ausfüllen zu müssen, wenn ich berufl. Ausnahmegründe habe? Ist die Einreiseanmeldung an irgendein Bundesrecht gekoppelt? Ist die neue Corona-Einreiseverordnung des Bundes so überhaupt verbindlich?
Ich weiß es wirklich nicht.

Es dürfte irrelevant sein, wo du registriert bist! Einreiseland Bayern gilt die bayerische Vorschrift, egal ob du sonst wo in Deutschland wohnst, solange es Bundesgebiet ist.

Was ich nicht verstehe: wieso sagst du nicht, dass die das Formular im Flieger ausgefüllt hast und dann sollen sich die Beamten drum kümmern wie sie an dieses jene kommen?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Es gilt die verordnung deines heimatbundeslandes. wenn du irgendow auf driektem weg durchreist ist es nicht relevant. es ist und bleibt ländersache.

Heimatbundesland? Was ist Heimat? gemeldeter Wohnsitz? Es soll Leute geben die haben Wohnsitze in Garmisch und leben aber in Frankfurt. Also was hat der gemeldete Wohnsitz mit der von dir aus einem Risikoland zurückkehrenden Infektionsgefahr zu tun?

Aber ihr seid ja alle Verwaltungsjuristen? Meinem Gefühl nach gilt immer das Recht des Bundeslandes in das zu zuerst einreist.

Gälte für den Wohnsitz Württemberger immer das Recht BaWü, könnte der in Bayern nicht mehr nach 20:00 rumlaufen bzw. der Bayern in BaWü nach 20:00 sich frei bewegen.

Das Thema war schon im April relevant als es in BaWü keine Bewegungseinschränkung gab (man durfte also an den Bodensee mit dem Moped), in Bayern aber das sitzen auf einer Wiese oder Parkbank durch Polizeieinsatz verhindert wurde (selbst erlebt!). Kumpel meinte, er als Wohnsitz BaWü könnte sich auch in Bayern frei bewegen - konnte er nur mit Ordnungswidrigkeit!
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Wie sieht es denn da praktisch aus? Steht da ein Polizist an der Gangway, prüft die Testzertifikate und eskortiert dann alle ohne gültiges Attest zum Testzentrum?

Eben nicht! Es wird "stichprobenartig" wie nach Terroristen mit den Methoden der Schleierfahndung nach den "Straf"-Tätern gesucht. Sind nur Ordnungswidrigekeiten aber der Margus will Härte zeigen, weil ihr wisst schon "jeden Tag stürzt ein Jumbo ab", "Klar ist" und überhaupt "make Bavaria great again"

https://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/news/presse/aktuell/index.html/323269

Ich habe so lansgam den Eindruck, das ist so wie die Kontrolle des Handgepäcks bei gewissen Airlines: würden sie 100% kontrollieren und kassieren, gäbe es keine Einnahmen mehr. Stichproben sind lukrativer...Was natürlich in Ansichts der Brisanz des Themas ein Skandal wäre!!

Oder anders gesagt (schon mehrmals hier von mir gesagt): wären die Risikoreiserückkehrer wirklich so ein Problem (s. z.B. jetzt UK, Irland und Südafrika) würden die Grenzen geschlossen, Reisen verboten und 100% Kontrolle aller Reisenden Air, Land, Seeweg. Machen sie aber nicht, ggf. kommt das ja am Dienstag, wenn sonst nichts einfällt?
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Wenn man die aktuellen Presseberichte so liest, führt die Polizei Kontrollen durch (liegt Einreiseanmeldung vor?) und wenn nicht, wird sie im Beisein der Polizei vorgenommen. "Normalerweise" wäre dafür ein Bußgeld fällig, je nach Bundesland Regelsatz 1.000 EUR. Dies scheint dann derzeit noch nicht kassiert zu werden, oder es wird in den Artikeln nicht erwähnt.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
663
25
Eben nicht! Es wird "stichprobenartig" wie nach Terroristen mit den Methoden der Schleierfahndung nach den "Straf"-Tätern gesucht. Sind nur Ordnungswidrigekeiten aber der Margus will Härte zeigen, weil ihr wisst schon "jeden Tag stürzt ein Jumbo ab", "Klar ist" und überhaupt "make Bavaria great again"

https://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/news/presse/aktuell/index.html/323269

Im Artikel wird von einer Grenzpolizei geschrieben. Das war mir neu ich dachte die Sicherung obliegt der Bundespolizei?

Interessant dazu in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Grenzpolizei

Nach einer Klage der Grünen stellte der bayerische Verfassungsgerichtshof im August 2020 fest, dass der Artikel 29 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes („Befugnisse für Aufgaben der Grenzkontrolle und Sicherung von Anlagen“) teilweise verfassungswidrig sei.[16][17][18] Die Diskussion um die Verfassungskonformität liegt u. a. daran, dass keine Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 des Bundespolizeigesetzes[19] mit dem Bundesinnenminister getroffen rde, denn ds hätte zur Folge gehabt, dass Bayern die Bundespolizei an der Grenze wieder komplett ersetzen hätte müssen, was u. a. dauerhaft einen erheblichen Personal- und Kostenaufwand nach sich gezogen hätte.

In der Folge gibt es zwar eine als Bayerische Grenzpolizei benannte Struktur, sie verfügt jedoch nicht mehr über spezielle Befugnisse zur Kontrolle an den Grenzen. Als Aufgabe bleibt ihr nur noch die Schleierfahndung im weiteren Grenzgebiet.

Wenn ich das richtig verstehe dürften die gar nicht im Flughafen kontrollieren?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.880
1.347
MUC, BSL
Die sog. bayrische Grenzpolizei ist aber ein Ausnahmefall (dessen rechtliche Bewertung natürlich problematisch ist). Letztendlich kann die Kontrolle aber auch als Schleierfahndung im Grenzgebiet bzw. im Fernverkehr der Bahn durch die Bundespolizei stattfinden.

Letztendlich ist das doch nicht so komplex: die Einreiseanmeldung regelt die "Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag". Dort werden auch die Ausnahmen geregelt (im Wesentlichen also Transitpassagiere und gewisse Kurzaufenthalte).

Was in den jeweiligen Landesverordnungen steht, ist erst mal egal, auch wenn die sich bezüglich etwaiger Ausnahmen von Test- und/oder Quarantänepflicht auch auf die Bundesverordnung berufen. Dass es natürlich sein kann, dass nach Landesrecht in gewissen Fällen eine Rückmeldepflicht für Einreisende besteht, hat erst mal gar nichts mit der Einreiseanmeldung zu tun.

Auch die Frage der Zuständigkeit ist klar geregelt: es ist das Bundesland zuständig, in dem man sich am Ende der Reise aufhält. Das kann der Wohnsitz sein, muss aber nicht.

Ich bin auch nicht unbedingt erfreut über die ständigen Änderungen aber so schwer verständlich, wie manche tun, ist das jetzt auch nicht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.243
Wenn ich das richtig verstehe dürften die gar nicht im Flughafen kontrollieren?

Doch, "in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs" (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG BY). Das ist nach Meinung der bayerischen Polizei schon jeder (!) Bahnhof. Garniert uebrigens in Art. 21 Abs. 1 Nr. 4 PAG BY mit einer verdachtsunabhaengigen Durchsuchung.
Alles sehr bedenklich.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Wenn man die aktuellen Presseberichte so liest, führt die Polizei Kontrollen durch (liegt Einreiseanmeldung vor?) und wenn nicht, wird sie im Beisein der Polizei vorgenommen. "Normalerweise" wäre dafür ein Bußgeld fällig, je nach Bundesland Regelsatz 1.000 EUR. Dies scheint dann derzeit noch nicht kassiert zu werden, oder es wird in den Artikeln nicht erwähnt.

Wo denn? Meiner Erfahrung nach weder in MUC (26.12.) und FRA (6.1.21)
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.968
6.673
Wie findet die Überprüfung eigentlich bei Schengenflügen statt? Bei Non-Schengen ist es ja einfach (Passkontrolle), aber bei Schengen wird man ja im Regelfall in den Abflugbereich geleitet und kann sich dort mit Passagieren aus aller Herren Länder vermischen. Oder stehen die dann am Ausgang der Gepäckbänder? Würde ja aber z.B. in DUS auch nicht funktionieren, da kann man ja, falls nur mit Handgepäck unterwegs, schon oben raus.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Doch, "in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs" (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG BY). Das ist nach Meinung der bayerischen Polizei schon jeder (!) Bahnhof. Garniert uebrigens in Art. 21 Abs. 1 Nr. 4 PAG BY mit einer verdachtsunabhaengigen Durchsuchung.
Alles sehr bedenklich.

Wenn die die bayerische Grenzpolizei ausserhalb des Eintritts ins Land (Grenze zum Ausland bzw. Airport ohne Schengen) kontrolliert musst du gar nichts sagen. Die machen "verdachtsunabhängige Kontrollen" also sagen "guten Tag, Personenkontrolle, bitte Ausweis" und dann fragen sie so Sache wie "wo kommen Sie her" - spätestens hier bist du nicht mehr zur Auskunft verpflichtet, denn es besteht kein Ausgangsverdacht.

Natürlch wissen diese Kleinigkeiten nur Juristen (oder Schwerkriminelle) und es kann sein, dass die dich dann mitnehmen, wenn du nicht "kooperierst". Wenn im Kofferraum dann der Koffer von 2 Wochen Urlaub liegt und man in Deutschland nicht "touristisch" reisen darf und auch Geschäftsreisen mit der Eherfrau eher weniger angezeigt sind, sollte man sich vorher überlegen was man besser sagt (als nicht-sagt):

z.B. "wir sind auf der Rückreise aus einem Nichtrisikogebiet vom Airport MUC" Beweise müssen nicht geliefert werden! Der Nachweis der Ordnungswidrigkeit muss derjenige erbringen, der meint es sei eine Ordnungswidrigkeit. Hier müsste der Polizist alle Passagierlisten durchsuchen lassen, nach deinem Namen und dann nachweisen, dass der "Täter" doch aus einem Nicht-Risikogebiet kam und somit gelogen hat. Das wird er aber nicht kurzfristig durch bringen. Auch dürfe er IMHO auch keine Grund finden, Personen mit solchen Angaben fest zuhalten. Er kann die Personalien aufnehmen und eine Überprüfung durch Kollegen im "Innendienst" anfordern - auch hier wieder kommt es drauf an, wie "scharf" die Statthalter vom Margus geschaltet worden sind. In Bayern sind die eher auf "sehr scharf geschaltet"...

in der Realität dürften nur geübte Juristen ist diesen Situationen ihre Rechte kennen und wissen wie sie sich äussern müssen. In aller Regel hat der normal Sterbliche genügend Respekt vor der Exekutive und gibt auf jede Frage eine ehrliche Antwort. Wer dann noch eine freche Goschen hat, wird ggf die volle Härte des Staates treffen: Bussgelder und Gefängsnis bis 5 Jahre (letzteres in Bundesländern, wo ein Verstoss gegen das InfSG eine Straftat ist z.B. NRW)
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Wie findet die Überprüfung eigentlich bei Schengenflügen statt? Bei Non-Schengen ist es ja einfach (Passkontrolle), aber bei Schengen wird man ja im Regelfall in den Abflugbereich geleitet und kann sich dort mit Passagieren aus aller Herren Länder vermischen. Oder stehen die dann am Ausgang der Gepäckbänder? Würde ja aber z.B. in DUS auch nicht funktionieren, da kann man ja, falls nur mit Handgepäck unterwegs, schon oben raus.

Schengen (solange es noch aktiv ist): keine Kontrolle, kein Hinweis (wie z.B. in anderen Ländern, dort will zwar keiner einen Test sehen, es wird aber auf geltnedes Recht und Prozesse aufgeklärt) - jedenfalls war das so bis 6.1. in FRA - kann sich aber täglich ändern, wie der ganze Wahnsinn hier sich auch täglich ändert!
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.433
12.197
Gestern nach Ankunft in FRA kein Problem, wurden nicht von der BP begrüßt, allerdings nur Handgepäck dabei gehabt. Hatte mich innerlich auf erweiterten Irrsinn eingestellt.