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Ich hänge meine Frage da mal mit dran:
Es gibt wohl Ausnahmen von der Quarantäne für beruflich bedingte Aufenthalte in Polen (aus DE mit dem Flugzeug). Irgendwie widersprechen sich aber die einzelnen Seiten (oder sind nicht mehr aktuell). Was gilt denn aktuell und was brauche ich als Bestätigung des beruflichen Aufenthaltes von der Firma? Danke!
Hallo, bei uns waren 2 Mitarbeiter beruflich diese Woche in Polen. Ich habe im Vorfeld mit der Handwerkskammer und mit dem zuständigen Ordnungsamt Abklärungen gemacht, damit wir hinterher von der Quarantäne befreit sind.
Das Amt schrieb: für Personen, die bis zu 5 Tagen zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in ein Risikogebiet bzw. Hochinzidenzgebiet reist, gilt die Ausnahme der Quarantäne aufgrund von § 2 Abs. 3 Nr. 5 Corona VO EQ. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines negativen Testergebnis und die Bescheinigung des Arbeitgebers.
Der Test ist gem. § 2 Abs. 3 Satz 2 Corona VO EQ verpflichtend. Der Test dürfte gem. § 3 Abs. 1 CoronaEinreiseV bei Einreise aus einem Risikogebiet auch bis zu 48h nach der Einreise vorliegen, also auch in Deutschland durchgeführt werden. Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet muss der Test gem. § 3 Abs. 2 CoronaEinreiseV bei der Einreise vorliegen, eine Testung nach der Einreise ist nicht möglich.
Aufgrund der digitalen Einreiseanmeldung bekommen Sie dann von uns eine Email. Auf diese Email senden Sie uns dann bitte die Testergebnisse und die Bescheinigungen.
Diese Informationen beziehen sich auf die derzeit geltenden Verordnungen
.Die MA sind mit dem Auto nach Polen gereist, ohne Test, keine Kontrolle bei Einreise. Hätten Sie die Einreise per Flieger gemacht, hätten Sie einen Test benötigt. Aufenthalt von bis zu 5 Tagen wäre möglich gewesen. Vor der Rückreise haben sie die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt und sind abgefahren. Direkt bei Ankunft in D wieder einen Test gemacht, das Ergebnis kam nach 5 Stunden. Das negative Testergebnis und die Bescheinigung des Arbeitgebers habe ich dann ans Ordnungsamt gesendet. Die "Begrüßungsmail" der Einreiseanmeldung war immer noch nicht eingetroffen, ich habe dann die Sachen einfach so hingeschickt per Mail. Kurz darauf lagen dann beim Ordnungsamt auch die Daten der Einreiseanmeldung vor.