Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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MargareteSenn

Reguläres Mitglied
25.01.2021
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Ich hänge meine Frage da mal mit dran:
Es gibt wohl Ausnahmen von der Quarantäne für beruflich bedingte Aufenthalte in Polen (aus DE mit dem Flugzeug). Irgendwie widersprechen sich aber die einzelnen Seiten (oder sind nicht mehr aktuell). Was gilt denn aktuell und was brauche ich als Bestätigung des beruflichen Aufenthaltes von der Firma? Danke!

Hallo, bei uns waren 2 Mitarbeiter beruflich diese Woche in Polen. Ich habe im Vorfeld mit der Handwerkskammer und mit dem zuständigen Ordnungsamt Abklärungen gemacht, damit wir hinterher von der Quarantäne befreit sind.

Das Amt schrieb: für Personen, die bis zu 5 Tagen zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in ein Risikogebiet bzw. Hochinzidenzgebiet reist, gilt die Ausnahme der Quarantäne aufgrund von § 2 Abs. 3 Nr. 5 Corona VO EQ. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines negativen Testergebnis und die Bescheinigung des Arbeitgebers.
Der Test ist gem. § 2 Abs. 3 Satz 2 Corona VO EQ verpflichtend. Der Test dürfte gem. § 3 Abs. 1 CoronaEinreiseV bei Einreise aus einem Risikogebiet auch bis zu 48h nach der Einreise vorliegen, also auch in Deutschland durchgeführt werden. Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet muss der Test gem. § 3 Abs. 2 CoronaEinreiseV bei der Einreise vorliegen, eine Testung nach der Einreise ist nicht möglich.


Aufgrund der digitalen Einreiseanmeldung bekommen Sie dann von uns eine Email. Auf diese Email senden Sie uns dann bitte die Testergebnisse und die Bescheinigungen.


Diese Informationen beziehen sich auf die derzeit geltenden Verordnungen

.
Die MA sind mit dem Auto nach Polen gereist, ohne Test, keine Kontrolle bei Einreise. Hätten Sie die Einreise per Flieger gemacht, hätten Sie einen Test benötigt. Aufenthalt von bis zu 5 Tagen wäre möglich gewesen. Vor der Rückreise haben sie die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt und sind abgefahren. Direkt bei Ankunft in D wieder einen Test gemacht, das Ergebnis kam nach 5 Stunden. Das negative Testergebnis und die Bescheinigung des Arbeitgebers habe ich dann ans Ordnungsamt gesendet. Die "Begrüßungsmail" der Einreiseanmeldung war immer noch nicht eingetroffen, ich habe dann die Sachen einfach so hingeschickt per Mail. Kurz darauf lagen dann beim Ordnungsamt auch die Daten der Einreiseanmeldung vor.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
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FRA
So , nun ist Spanien kein Hochrisikogebiet mehr. Sehr gut.

Aendert aber nix ausser dass der Test bis 48 h nach Einreise in D gemacht werden kann. Da inzwischen die Testinfrastruktur z.B. auf den Kanaren sehr gut ist wuerde ich sogar weiter dort vor Abflug den Test machen.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
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Süddeutschland
Es gibt ja auch einen Unterschied zwischen Schnelltests und Selbsttests. Erstere sind schon jetzt anerkannt, letztere werden es wohl nie werden.

Die Selbsttests sind nur für die eigene "Sicherheit" bzw. zur prophylaktischen Testung bevor man zur Arbeit geht, Freunde trifft etc.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.051
3.296
FRA
Nichts kann nicht immer stimmen. LH aus Teneriffa am vergangenen Wochenende rund 20 Bupos direkt hinter dem Finger. Sie wollten Testergebnisse und Einreiseanmeldungen vorgewiesen haben.

Geb dir Recht. War noch Mal in Teneriffa. Heut volles Programm nach Landung mit 3 BuPo’s. Meinten aber morgen haette sich das da nur noch Risikogebiet. Was ja stimmt.
Nachtrag: Focus auf Test. Anmeldung wurde kurz geguckt. Insgesamt keinerlei Namensabgleich. Ausweis wollte keiner sehen und es wurde mehr überflogen als gelesen.
 
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Gagarin69

Reguläres Mitglied
24.03.2013
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Ja, kann ich auch aus Düsseldorf berichten.
Heute aus Fuerteventura angekommen, Aussenposition und der Bus ist direkt zum non schengen Bereich gefahren. Bei der Einreise hat man auch aber nur für den Negativ-Test interessiert. Nach der Einreiseanmeldung hat niemand gefragt.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
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Ein paar Fragen zu den Vorschriften in HH:

Soweit mir bekannt:
- Einreise aus regulärem Risikogebiet
- Bis 48h nach Einreise PCR/Antigentest ab 6 Jahre alt
- ab fünften Tag Freitesten mittels PCR

Fragen:
- Freitesten: Hier habe ich keine Ausnahme für Kinder gefunden wie beim 48h Test. Müssen Kinder unter 6 hier ebenfalls getestet werden?
- Wie ist der 5. Tag in HH definiert? Einreise 01.10. Freitesten am 05.10. oder am 06.10.?

Danke im voraus!

Kann das jemand beantworten?
 

cpn1980

Aktives Mitglied
22.01.2012
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Ich bin kein Jurist, aber mich würde interessieren, wie es möglich ist, dass jemand aus NRW nach Einreise aus einem Risikogebiet sich am nächsten Tag freitesten lassen kann, der Niedersachse aber nicht. Dieser muss fünf Tage in Quarantäne und kann sich nur mit negativen PCR Test freitesten. Das ist doch alles nicht mehr nachzuvollziehen und eine deutliche Benachteiligung innerhalb der Bewohner zweier Bundesländer
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.873
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MUC, BSL
Willkommen im Föderalismus, es ist auch absonderlich, dass die Läden in Neu-Ulm um 8 zumachen müssen, in Ulm aber erst um 10...

Zur Sache:

Die Einreisenameldung erlaubt jetzt endlich auch eine Auswahl möglicher Ausnahmegründe - vermutlich haben sich die Gesundheitsämter teilweise die Ohren heiß telefoniert und 9 von 10 Angerufenen konnten Ausnahmen geltend machen.

Etwas verwirrend ist, dass man in jedem Fall angeben muss ob man bereits über einen negativen Test verfügt - steht zwar da, dass man sich auf Hochinzidenz- und Mutationsgebiete bezieht, aber ich hab dann doch kurz gestockt und drei mal gelesen. Kann doch nicht so schwer sein, diese Frage verschwinden zu lassen, wenn zuvor nur normale Risikogebiete angegeben wurden :rolleyes:
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.051
3.296
FRA
Ich bin kein Jurist, aber mich würde interessieren, wie es möglich ist, dass jemand aus NRW nach Einreise aus einem Risikogebiet sich am nächsten Tag freitesten lassen kann, der Niedersachse aber nicht. Dieser muss fünf Tage in Quarantäne und kann sich nur mit negativen PCR Test freitesten. Das ist doch alles nicht mehr nachzuvollziehen und eine deutliche Benachteiligung innerhalb der Bewohner zweier Bundesländer

Trifft vermutlich alle Laender ausser NRW. Das aergert mich auch. Wurde aber halt vor Gericht fuer NRW gekippt und woanders sind die Klagen halt gescheitert. Auch als Nichtjurist geh ich halt davon aus dass das dem Foederalismus geschuldet ist. Faellt halt jetzt bei Corona mit allem Moeglichen erst auf.
Was mich mehr wundert dass Laschet das so belaesst und nicht nach Wegen sucht wieder was Aehnliches zu kreieren. Von einem der Kanzler will wuerd ich da mehr erwarten. Wird ja einfach totgeschwiegen und war auch sonst kein Thema.
 

cpn1980

Aktives Mitglied
22.01.2012
157
15
Mich ärgert das zutiefst. Ich möchte so gern raus aus dieser Tristesse, werde aber gezwungen hier zu bleiben, da ich nicht anschließend in fünftägige Quarantäne gehen kann. Der Bewohner im Ort 3 Kilometer weiter aus NRW, der einem tagtäglich beim Einkaufen über den Weg laufen kann, darf sich nach einem Tag freitesten.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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10.594
HAM
Ich bin kein Jurist, aber mich würde interessieren, wie es möglich ist, dass jemand aus NRW nach Einreise aus einem Risikogebiet sich am nächsten Tag freitesten lassen kann, der Niedersachse aber nicht. Dieser muss fünf Tage in Quarantäne und kann sich nur mit negativen PCR Test freitesten. Das ist doch alles nicht mehr nachzuvollziehen und eine deutliche Benachteiligung innerhalb der Bewohner zweier Bundesländer

Kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber eigentlich darf er sein Bundesland dann nicht verlassen, da in allen anderen eine entsprechende Absonderungsanordnung gilt.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
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Süddeutschland
§36a (2) Die dem ärztlichen Zeugnis oder Testergebnis nach Absatz*1 zu Grunde liegende Testung darf frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.

"Ab dem fünften Tag NACH Einreise", Einreisetag ist also Tag null.
Einreise am Montag darf der PCR Test frühestens am Samstag gemacht werden.

Zu dem Alter ab sechs Jahren habe ich beim schnellen Scrollen nichts gefunden.

Bei den FAQs der Stadt Hamburg steht zu den 48h das der Test UNMITTELBAR NACH DER EINREISE gemacht werden muss.
Die 48h gelten wenn der Test VOR der Einreise gemacht wird, dann maximal 48h VOR der Einreise.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
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Mich ärgert das zutiefst. Ich möchte so gern raus aus dieser Tristesse, werde aber gezwungen hier zu bleiben, da ich nicht anschließend in fünftägige Quarantäne gehen kann. Der Bewohner im Ort 3 Kilometer weiter aus NRW, der einem tagtäglich beim Einkaufen über den Weg laufen kann, darf sich nach einem Tag freitesten.

Wenn du magst, stelle ich dir ne Vermieterbescheinigung aus, dann kannst du das auch :)
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.439
991
Was mich mehr wundert dass Laschet das so belaesst und nicht nach Wegen sucht wieder was Aehnliches zu kreieren. Von einem der Kanzler will wuerd ich da mehr erwarten.

Seine Aussage war ja daß das so richtig ist. Dann hätte man es zwar besser gar nicht erst beschließen sollen statt auf das Gericht zu warten. Aber immerhin besser so als garnicht. Da jetzt nichts mehr dran zu ändern spricht m.E. jedenfalls für ihn. Und wie man sieht hat das ja auch nicht zu höheren Infektionszahlen als anderswo geführt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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eigentlich darf er sein Bundesland dann nicht verlassen, da in allen anderen eine entsprechende Absonderungsanordnung gilt.

Andere Argumentation: Wer in NRW einreist und dort seine Quarantaeneverpflichtungen "absitzt", ist anschliessend frei, in andere Bundeslaender zu reisen. Da er dort nicht einreist.
 
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Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
In Hamburg steht explizit die Quarantäneverpflichtung für alle, die in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet waren. Dies unabhängig davon ob man vorher in einem anderen Bundesland war / eingereist ist.
 
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