ANZEIGE
Offensichtlich hat unsere Gemeindeverwaltung nicht mehr viel zu tun:
Meine Freundin hat gestern in Mexico eine Einreiseanmeldung erstellt für Ankunft Dienstag.
Gleich am Montag Früh hat sie eine Email der Gemeindeverwaltung mit dem Hinweis auf die Coronamaßnahmen und der Aufforderung zur Übermittlung des Tests/Impfnachweises erhalten.
Vielleicht sollte man als nächstes einen Deutschkurs für Gemeindemitarbeiter auflegen?
Interessant finde ich, daß hier ganz klar steht, daß die Dokumente aus dem Upload im Einreiseportal für den A... sind.
Sehr geehrte Frau Elephant+1,
sie reisen am 29.06.2021 aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein. Sie müssen gem. § 4 Abs. 1 CoronaEinreiseV für 10 Tage in die häusliche Absonderung. Während der häuslichen Absonderung ist es Ihnen nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, welche nicht dem Hausstand angehören. Innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise, dürfen Sie einen Test veranlassen. Das Testergebnis ist uns zu zusenden. Sollte es negativ sein, wird die Quarantäne gem. § 4 Abs. 2 CoronaEinreiseV vorzeitig aufgehoben. Des Weiteren zählt für die Aufhebung der Nachweis einer vollständigen Covid-19 Impfung oder Genesung einer Infektion. Sollten Sie keinen Nachweis erbringen, müssen Sie die 10-Tägige Quarantäne vollenden.
Die Nachweise, die Sie über das Einreiseportal hochladen, werden uns nicht automatisch übermittelt.
Bitte achten Sie auf die typischen Krankheitssymptome welche auf die Erkrankung einer SARS-Cov-2 Infektion hinweisen könnten. Sollten sich bei Ihnen Symptome während der Quarantäne entwickeln, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Bitte weißen Sie auf Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hin.
Freundliche Grüße
Meine Freundin hat gestern in Mexico eine Einreiseanmeldung erstellt für Ankunft Dienstag.
Gleich am Montag Früh hat sie eine Email der Gemeindeverwaltung mit dem Hinweis auf die Coronamaßnahmen und der Aufforderung zur Übermittlung des Tests/Impfnachweises erhalten.
Vielleicht sollte man als nächstes einen Deutschkurs für Gemeindemitarbeiter auflegen?
Interessant finde ich, daß hier ganz klar steht, daß die Dokumente aus dem Upload im Einreiseportal für den A... sind.
Sehr geehrte Frau Elephant+1,
sie reisen am 29.06.2021 aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein. Sie müssen gem. § 4 Abs. 1 CoronaEinreiseV für 10 Tage in die häusliche Absonderung. Während der häuslichen Absonderung ist es Ihnen nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, welche nicht dem Hausstand angehören. Innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise, dürfen Sie einen Test veranlassen. Das Testergebnis ist uns zu zusenden. Sollte es negativ sein, wird die Quarantäne gem. § 4 Abs. 2 CoronaEinreiseV vorzeitig aufgehoben. Des Weiteren zählt für die Aufhebung der Nachweis einer vollständigen Covid-19 Impfung oder Genesung einer Infektion. Sollten Sie keinen Nachweis erbringen, müssen Sie die 10-Tägige Quarantäne vollenden.
Die Nachweise, die Sie über das Einreiseportal hochladen, werden uns nicht automatisch übermittelt.
Bitte achten Sie auf die typischen Krankheitssymptome welche auf die Erkrankung einer SARS-Cov-2 Infektion hinweisen könnten. Sollten sich bei Ihnen Symptome während der Quarantäne entwickeln, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Bitte weißen Sie auf Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hin.
Freundliche Grüße