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Bahn-Sammelthread

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Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Comfortsitze regulär nicht dort sind, wie du es fotografiert hast. Im ICE 2 sind diese Sitze in Wagen 23, dein Foto entstand aber offensichtlich in Wagen 22, dort ist nämlich der Ruhebereich. Du warst also im falschen Wagen, die Sitze die du fotografiert hast, sind keine Bahncomfortsitze, daher können sie auch normal reserviert werden. Die Bahn hat die Bahncomfort Aufkleber also offensichtlich fehlerhaft dort plaziert.

Oder warst du im Wagen 23? Oder hat der Wagen 23 gar gefehlt?

So sind jetzt jedenfalls meine Infos, möglicherweise gab es zum Fahrplanwechsel Änderungen von denen ich noch nichts weiß.
Interessant, ich glaube ich saß im Wagen 22. Laut Wagonweb hast du recht.

Habe vor Bochum meinen Platz geräumt, waren noch genug frei. Wäre aber eine lustige Diskussion geworden wenn ich auf den Platz beharrt hätte
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Frage: Wenn man in der Bahn-App eine Verspätungserstattung beantragen will, dann kommt als erstes eine Seite mit den Auftragsdetails, auf der ein "Gesamtpreis" ausgewiesen ist, der wenig mit dem zu tun hat, was man tatsächlich bezahlt hat.
Welche Funktion hat dieser Gesamtpreis?
 
Ich fahre eben Karlsruhe-Bern. Erst nach Liestal kam jemand um nach Wünschen zu fragen. Hat sich aber auch deutlich geleert, es sind aktuell etwa eine Handvoll Paxe in Wagen 12 (Samstag abend)
 
Ich war heute in drei ICE unterwegs: 654, 1157 und 506. In keinem ICE wurde „Bestellen am Platz“ angeboten. https://www.bahn.de/service/zug/bordgastronomie/bestellen-am-platz

Welche Erfahrungen habt ihr?
Gestern hat es in 595 erstmalig geklappt. Ich vermute, dass es nicht nur vom Personal sondern auch von der Baurreihe abhängt. Im ICE1 und 3 hat es bei mir bisher nie funktioniert, gestern im ICE4 ging es.
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Gutscheine? Wo und wie?
Wenn man sich bei der DB (als Comfort-Kunde?) über die Gastro beschwert werden meistens 1-3x 5€ Gastrogutscheine als Wiedergutmachung ausgegeben.
 
Wenn man sich bei der DB (als Comfort-Kunde?) über die Gastro beschwert werden meistens 1-3x 5€ Gastrogutscheine als Wiedergutmachung ausgegeben.
Wow, hätte ich das mal gewusst, könnte ich mich schon finanziell zur Ruhe setzen. Bin jahrelang in der 1. Klasse im ICE gependelt und vielleicht in 5% der Fahrten kam mal jemand vorbei, der/die mich am Platz bedienen wollte.
 
Das „+“ bedeutet ja grundsätzlich: Test

nicht mehr. RKI/STIKO haben Booster und Test gleichgestellt.

2G-Plus-Regel: An Veranstaltungen, bei denen die 2G-Plus-Regel gilt, können nur vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit Auffrischimpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus.

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Seit wann haben RKI und StIKo Gesetzgebungskompetenz, resp. Verordnungskompetenz?

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.6.2013, BVerwG 3 C 21.12, Rn. 39:

"In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Normgeber nicht nur auf eigene, sondern auch auf Regelungen anderer Normgeber verweisen darf. [...] Ebenso wenig ist die Verweisung auf von nichtstaatlichen Normungsgremien geschaffene Regelwerke ausgeschlossen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine häufig eingesetzte Regelungstechnik, sollen solche von Privaten erarbeitete technische Standards unmittelbare Rechtsverbindlichkeit erlangen. Gebräuchlich sind derartige Verweisungen auf DIN-Normen oder vergleichbare technische Regelwerke insbesondere im Umweltrecht, um die technischen Anforderungen ('Stand der Technik') an die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen zu konkretisieren (vgl. etwa § 7 Abs. 5 BImSchG). Auch in den Landesbauordnungen werden vielfach DIN-Normen oder vergleichbare Regelungen für anwendbar erklärt, um den in den Bauordnungen verwendeten Begriff der 'Regeln der Technik' auszufüllen."
 
Seit wann haben RKI und StIKo Gesetzgebungskompetenz, resp. Verordnungskompetenz?

Die verlinkte Seite "Infektionsschutz ist ein Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit verlässlichen, fachlich fundierten und aktuellen Informationen."

Aktuell gelten folgende bundesweite Corona-Maßnahmen:

  • Nur Geimpfte und Genesene (2G-Regel) erhalten Zugang zu Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater oder Restaurants. Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Seit dem 15. Dezember 2021 sind Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Bei medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt auch für dreimal geimpfte Personen die Testpflicht. Auch im Einzelhandel gilt die 2G-Regel, ausgenommen hiervon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Q: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/aktuelle-regelungen/
die Website ist vom Bundesministerium für Gesundheit

Die meisten Empfehlungen kamen bisher vom RKI bzw. der STIKO....
 
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