Ich Dödel, habe vergessen meine BC25 mit sechs Wochen Kündigungsfrist zu kündigen.
Nun habe ich aber gelesen, dass bei Abo-Verträgen nach dem 1. März 2022 grundsätzlich nur noch max. vier Wochen zum Ende hin gekündigt werden darf.
Warum steht dann bei der DB immer noch 6 Wochen? Zulässig ja oder nein?
Gefunden: Im BGB § 309, Nr. 9 s steht
"Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
c eine zu Lasten des anderen Vertragsteils längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer;
dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen sowie für Versicherungsverträge;"