Letztes Segment nach Annulierung später nutzen?

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Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
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Hallo zusammen,

ich bin gestern von einer Reise aus Kolumbien & Peru zurückgekehrt.
Das letzte Leg FRA - AMS wurde dabei von der LH annuiert, nachdem wir ca. 1h im Flieger auf eine (erfolglose) Reparatur des Flugzeugs warteten.
Die Weiterreise wäre erst am nä morgen möglich gewesen und wir hätten damit unseren Transfer zurück in die Heimat verpasst.
Wir haben die Reise daher in FRA abgebrochen und sind von dort mit dem Zug nach Hause gereist.

Drei Fragen hierzu:

a) da es eine Langstrecke > 3.500 KM warm sind hier m.E. 600 € pro Person an Entschädigung fällig, korrekt?
b) Kann ich die Kosten für das nicht genutzte Hotel in AMS sowie die Zugfahrkarten nach Hause ebenfalls erstattet bekommen?
c) ist das letzte Segment ggf. noch später nutzbar oder gehr eine Umbuchung nur unmittelbar um den Tag der Annulierung herum?

Viele Grüße
sash
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.704
865
Hallo zusammen,

ich bin gestern von einer Reise aus Kolumbien & Peru zurückgekehrt.
Das letzte Leg FRA - AMS wurde dabei von der LH annuiert, nachdem wir ca. 1h im Flieger auf eine (erfolglose) Reparatur des Flugzeugs warteten.
Die Weiterreise wäre erst am nä morgen möglich gewesen und wir hätten damit unseren Transfer zurück in die Heimat verpasst.
Wir haben die Reise daher in FRA abgebrochen und sind von dort mit dem Zug nach Hause gereist.

Drei Fragen hierzu:

a) da es eine Langstrecke > 3.500 KM warm sind hier m.E. 600 € pro Person an Entschädigung fällig, korrekt?
b) Kann ich die Kosten für das nicht genutzte Hotel in AMS sowie die Zugfahrkarten nach Hause ebenfalls erstattet bekommen?
c) ist das letzte Segment ggf. noch später nutzbar oder gehr eine Umbuchung nur unmittelbar um den Tag der Annulierung herum?

Viele Grüße
sash
zu a: - die Kurzstrecke wurde doch annulliert
zu b: - hier verstehe ich nicht, wozu ein Hotel in Amsterdam, ihr wolltet doch nicht am nächsten morgen in Amsterdam sein, hier hätte LH das Hotel in Frankfurt ganz sicher übernommen
zu c: - warum? du bekommst doch die Entschädigung und deine Reise ist doch beendet. Die Alternative hast du ja nicht angenommen.
 

Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
zu a) ich dachte mal gelesen zu haben, dass bei einer Verspätung auch nur eines Segmentes immer due komplette Reise zählt. In meinem Fall wäre das - da der Flug LIM - AMS war - dann entsprechend Entschädigungen der Langstrecke,
zu b) das Hotel in AMS war ja gebucht für den Fall dass der Flug wie geplant auch nach AMS stattgefunden hätte. Hat er aber nicht und so kurzfristig war es natürlich nicht stornierbar.
zu c) die Argumentation verstehe ich nicht. Die Entschädigung ist doch fällig, auch wenn ich das Ziel noch angeflogen wäre. Meine Frage geht doch dahin: nach AMS am Folgetag macht keinen Sinn mehr. Ggf. aber in einigen Wochen.
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.081
327
Meines Wissens nach
A) 600€ p.P.
B) Die pauschale Entschädigung sollte das Hotel in AMS und die Zugfahrten ab AMS abdecken.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
zu a) ich dachte mal gelesen zu haben, dass bei einer Verspätung auch nur eines Segmentes immer due komplette Reise zählt. In meinem Fall wäre das - da der Flug LIM - AMS war - dann entsprechend Entschädigungen der Langstrecke,
zu b) das Hotel in AMS war ja gebucht für den Fall dass der Flug wie geplant auch nach AMS stattgefunden hätte. Hat er aber nicht und so kurzfristig war es natürlich nicht stornierbar.
zu c) die Argumentation verstehe ich nicht. Die Entschädigung ist doch fällig, auch wenn ich das Ziel noch angeflogen wäre. Meine Frage geht doch dahin: nach AMS am Folgetag macht keinen Sinn mehr. Ggf. aber in einigen Wochen.
Da dir LH in FRA ein Hotel gebucht hätte wäre dir kein Schaden entstanden, du möchtest im Nachhinein Geld sparen - das geht nicht.

Da der Flug nach AMS schon stattgefunden hast ist er wegen "No Show" verfallen, wenn du ihn hättest später abfliegen wollen hättest du den Flug vor Start umbuchen müssen.

Die Ausgleichszahlung wird ja gerade für solche Schäden wie sie dir entstanden sind pauschalisiert bezahlt. Die Entschädigung steht dir zu so wie sich das auf den ersten Blick liest.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.198
1.631
Naja, für die Entschädigung zählt die Ankunftszeit am Zielort. Nun bist du dort aber gar nicht angekommen.

Du kannst nun natürlich deine Ersatzbeförderung geltend machen. Damit “verlierst” du die mögliche Umbuchung des Segments. Entschädigung ist dann auch unklar.

Du kannst auch sagen, dass du deine Reise abgebrochen hast. Damit könntest du das Segment evtl später nutzen und die Entschädigung geltend machen.

Hotelkosten in AMS Fallen in die Entschädigung/wenn du es durch den Vorteil der Stornierung nicht brauchtest, hattest du ja auch keinen Schaden.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Drei Fragen hierzu:

a) da es eine Langstrecke > 3.500 KM warm sind hier m.E. 600 € pro Person an Entschädigung fällig, korrekt?
b) Kann ich die Kosten für das nicht genutzte Hotel in AMS sowie die Zugfahrkarten nach Hause ebenfalls erstattet bekommen?
c) ist das letzte Segment ggf. noch später nutzbar oder gehr eine Umbuchung nur unmittelbar um den Tag der Annulierung herum?
a) Es zählt die gesamte Reise. Bei nem technischen Defekt liegt keine höhere Gewalt vor und es sollte 600 EUR geben, wenn die Verspätung ausreichend groß war.

b) Ersteres Nein, höchstens statt a) sofern der Schaden größer ist, weil durch die Pauschalentschädigung abgedeckt. Letzteres gibts extra, weil es die (schnellere und somit geschuldete) Ersatzbeförderung war, die die Airline nicht angeboten hat.

c) Nicht sicher, geht aber keinesfalls zusätzlich zu den Kosten für die Zugfahrt (die hier ja die Ersatzbeförderung darstellt für das letzte Leg).
 

Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
Danke an alle! Ich bin gespannt, wie einfach es wird die Entschädigung von der LH zu erhalten.
Das letzte Segment ist natürlich nur "nice to have" - wäre ggf. zum Anfliegen eines weiteren ex AMS Tarifes spannend.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
Hallo zusammen,

ich bin gestern von einer Reise aus Kolumbien & Peru zurückgekehrt.
Das letzte Leg FRA - AMS wurde dabei von der LH annuiert, nachdem wir ca. 1h im Flieger auf eine (erfolglose) Reparatur des Flugzeugs warteten.
Die Weiterreise wäre erst am nä morgen möglich gewesen und wir hätten damit unseren Transfer zurück in die Heimat verpasst.
Wir haben die Reise daher in FRA abgebrochen und sind von dort mit dem Zug nach Hause gereist.

Drei Fragen hierzu:

a) da es eine Langstrecke > 3.500 KM warm sind hier m.E. 600 € pro Person an Entschädigung fällig, korrekt?
b) Kann ich die Kosten für das nicht genutzte Hotel in AMS sowie die Zugfahrkarten nach Hause ebenfalls erstattet bekommen?
c) ist das letzte Segment ggf. noch später nutzbar oder gehr eine Umbuchung nur unmittelbar um den Tag der Annulierung herum?

Viele Grüße
sash
Sash,

Ich möchte Dich nicht enttäuschen, aber Dir steht
  • Keine Entschädigung zu, da Du – so wie Du beschreibst – im Einverständnis mit LH die Reise in FRA beendet hast. Der Flug aus Südamerika kam pünktlich an. Da Du in FRA abgebrochen hast, ist es unerheblich, wann Du in AMS angekommen wärest. Man kann nur Entschädigung für wirklich erlittenen Schaden erhalten, nicht für fiktiven.
  • Keine Erstattung der Hotelkosten in Amsterdam zu, da der Berförderungsvertrag ursprünglich in AMS endete. Was Du danach machst, ist Sache des Passagiers. LH hätte Dir allerdings das Hotel in FRA bezahlen müssen.
  • Das Segment FRA-AMS nicht mehr zu, da Du, wie bereits erwähnt die Reise in FRA im Einverständnis mit der LH beendet hast. Wäre dem nicht so, so wärest Du am nächsten Morgen ein No-show gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
zu a) ich dachte mal gelesen zu haben, dass bei einer Verspätung auch nur eines Segmentes immer due komplette Reise zählt. In meinem Fall wäre das - da der Flug LIM - AMS war - dann entsprechend Entschädigungen der Langstrecke,
zu b) das Hotel in AMS war ja gebucht für den Fall dass der Flug wie geplant auch nach AMS stattgefunden hätte. Hat er aber nicht und so kurzfristig war es natürlich nicht stornierbar.
zu c) die Argumentation verstehe ich nicht. Die Entschädigung ist doch fällig, auch wenn ich das Ziel noch angeflogen wäre. Meine Frage geht doch dahin: nach AMS am Folgetag macht keinen Sinn mehr. Ggf. aber in einigen Wochen.
zu a) Das stimmt, aber Deine Reise beinhaltete kein verspätetes Segment, da Du im Einvernehmen mit LH, die Reise in FRA beendet hast.
zu b) bereits beantwortet. Ist ist Deine Sache ob Du nach dem Flug ins Hotel gehst oder nach Hause.
zu c) Ja, wenn Du in FRA übernachtet hättest und am nächsten Morgen nach AMS geflogen wärest, hättest Du Anspruch auf die Entschädigung gehabt. Bist Du aber nicht. WIe schon gesagt. Wo kein Schaden, keine Entschädigung.
 
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Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
Ich kann mich nur wundern, wieso alle vermuten es wäre kein Schaden entstanden. Mein Auto steht in AMS am Flughafen, ich bin seit heute mit der Familie in den Urlaub gefahren. Das Auto muss also dort erstmal weitere 20 Tagen stehen bleiben für 200 Euro Kosten. Zusätzlich muss ich selber dafür sorgen nach dem Urlaub dort hin zu kommen, um das Auto zu holen. Und nein: Weiterflug nach AMS am Folgetag war keine Option, da es die anderen Pläne beeinträchtigt hätte. Es blieb nur schadenbegrenzend der Abbruch in FRA.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.090
31.362
MUC
ich bin gestern von einer Reise aus Kolumbien & Peru zurückgekehrt.
Das letzte Leg FRA - AMS wurde dabei von der LH annuiert, nachdem wir ca. 1h im Flieger auf eine (erfolglose) Reparatur des Flugzeugs warteten.
Die Weiterreise wäre erst am nä morgen möglich gewesen und wir hätten damit unseren Transfer zurück in die Heimat verpasst.
Wir haben die Reise daher in FRA abgebrochen und sind von dort mit dem Zug nach Hause gereist.

Drei Fragen hierzu:

a) da es eine Langstrecke > 3.500 KM warm sind hier m.E. 600 € pro Person an Entschädigung fällig, korrekt?

Die 600 Euro werden fällig, wenn Ihr Euer gebuchtes Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht. Gebuchtes Endziel war AMS. Wenn Ihr dort jedoch auf eigenen Wunsch nie angekommen seid, ist das jetzt nicht mehr so eindeutig. Ich würde auch vermuten, dass Ihr freiwillig auf die Beförderung zum ursprünglich gebuchten Endziel AMS verzichtet habt. Ergo dürfte es damit keinen Entschädigungsanspruch geben, wenngleich ich trotzdem versuchen würde, diesen über das Formular bei der LH geltend zu machen. Vielleicht geht es durch.

b) Kann ich die Kosten für das nicht genutzte Hotel in AMS sowie die Zugfahrkarten nach Hause ebenfalls erstattet bekommen?

Für das Hotel nicht, denn die Fluggesellschaft haftet nicht, für Leistungen die Du aufgrund von Verspätung nicht wahrnehmen kannst. Genau dafür gibt es ja eigentlich die pauschale Entschädigung.

Die Zugfahrkarte nach Hause wäre in meinen Augen eine Ersatzbeförderung. Streng genommen hätte LH eine Ersatzbeförderung nach AMS übernehmen müssen, wenn diese unter vergleichbaren Bedingungen erfolgt und die frühestmögliche ist. Bahn ist nicht unbedingt mit Flug vergleichbar und Euer zu Hause ist nicht in oder um AMS, wenn ich es richtig verstehe. Insofern kann auch dies knifflig werden. Probieren würde ich es allemal.

c) ist das letzte Segment ggf. noch später nutzbar oder gehr eine Umbuchung nur unmittelbar um den Tag der Annulierung herum?

Du kannst doch nicht nach b) Kosten für eine Ersatzbeförderung verlangen und dann gleichzeitig den Flug später abfliegen wollen.

Ich kann mich nur wundern, wieso alle vermuten es wäre kein Schaden entstanden.

Das liegt möglicherweise daran, da ex AMS Tickets deutlich günstiger sind. Da wären viele Mitforisten bei so einer Verbindung sicherlich froh, wenn das letzte Leg automatisch verfallen würde.

Um Deinen Schaden besser zu verstehen, wäre es interessant zu wissen, welcher Ort denn Euer eigentliches Endziel war, wenn dieses weder FRA noch AMS war?

Mein Auto steht in AMS am Flughafen, ich bin seit heute mit der Familie in den Urlaub gefahren. Das Auto muss also dort erstmal weitere 20 Tagen stehen bleiben für 200 Euro Kosten. Zusätzlich muss ich selber dafür sorgen nach dem Urlaub dort hin zu kommen, um das Auto zu holen. Und nein: Weiterflug nach AMS am Folgetag war keine Option, da es die anderen Pläne beeinträchtigt hätte. Es blieb nur schadenbegrenzend der Abbruch in FRA.

Das ist tatsächlich ärgerlich, aber für derartig knappe Terminplanung kann man die Airline nicht in Haftung nehmen. Wie gesagt würde ich versuchen, die Bahnfahrt an Dein eigentliches Endziel als Ersatzbeförderung ggü. LH geltend zu machen und auch die 600 Euro zu fordern, wenngleich ich da rechtliche Unsicherheiten sehe. Bei Nutzung des Formulares bei der LH geht das aber vielleicht dennoch durch.
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.934
3.202
Main-Taunus-Kreis
Mit "Transfer" nach Hause ist also ein in AMS geparktes Auto gemeint? Irgendwie wird mir die Situation immer unklarer.
In dem Fall hätte ich doch in FRA übernachtet und wäre am nächsten Tag nach AMS geflogen, um das Auto zu holen. Ob du nun in AMS oder FRA übernachtest, wo ist da der zeitliche Nachteil? Oder wäre der Flug nach AMS so spät gegangen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
Um hier mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:
Ich selber wohne in NRW und bin zusammen mit meiner Mutter auf Reisen gewesen. Abflug aus bekannten Gründen aus AMS - für mich ist das tatsächlich auch nicht weiter als bspw. nach FRA. Meine Mutter kam mit dem Zug nach AMS, ich mit dem Auto. Das Auto steht also in AMS.
Der Plan war abends nach AMS und sehr früh morgens mit dem Auto zurück und dann weiter mit der Family in den Urlaub.
Nach der Flugstreichung war klar, dass ein früher Flug nach AMS am Folgetag nicht mehr ausgereicht hätte um das Auto abzuholen. Daher der Abbruch in FRA und das Weiterreisen zu meiner Mutter. Natürlich ist das alles eng geplant gewesen, klar. Ging allerdings nicht anders. Und hätte der Flug wie geplant stattgefunden, gäbe es ja auch kein Problem. Ist jetzt auch nicht alles eine Vollkatastrophe, lediglich entsteht halt ein Zusatzaufwand und Zusatzkosten dadurch, dass der Flug annuliert wurde.
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.934
3.202
Main-Taunus-Kreis
Also für mich wäre das in der Tat eine "Vollkatastrophe", wenn ich ein Auto am Flughafen mal eben 20 Tage länger stehen lassen müsste. Dass das mit "nur" 200 Euro erledigt ist, überrascht mich sogar.

Geht mich eigentlich nichts an, aber mich interessiert es dennoch: Der Urlaub im Anschluss ging offensichtlich nicht mit dem Flugzeug. War tatsächlich keine Verschiebung der Reise um einige Stunden möglich?
 

Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
Also für mich wäre das in der Tat eine "Vollkatastrophe", wenn ich ein Auto am Flughafen mal eben 20 Tage länger stehen lassen müsste. Dass das mit "nur" 200 Euro erledigt ist, überrascht mich sogar.

Geht mich eigentlich nichts an, aber mich interessiert es dennoch: Der Urlaub im Anschluss ging offensichtlich nicht mit dem Flugzeug. War tatsächlich keine Verschiebung der Reise um einige Stunden möglich?
Nein, leider nicht da wir eine Fährverbindung erreichen müssen… 200 Euro ist es deshalb, da ein externer Parkplatzanbieter genutzt wird. Nach der Streichung gab es nur Pest oder Cholera zur Auswahl…
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
b) Kann ich die Kosten für das nicht genutzte Hotel in AMS sowie die Zugfahrkarten nach Hause ebenfalls erstattet bekommen?
Wie passt das denn mit dem geparkten Auto zusammen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das Auto muss also dort erstmal weitere 20 Tagen stehen bleiben für 200 Euro Kosten. Zusätzlich muss ich selber dafür sorgen nach dem Urlaub dort hin zu kommen, um das Auto zu holen.
 

Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
Wie passt das denn mit dem geparkten Auto zusammen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Hotelkosten für die geplante Nacht in AMS vor der Heimfahrt.
Zugfahrkarten für die Heimfahrt ab FRA nach dem Abbruch. Was passt da nicht zusammen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Hotelkosten für die geplante Nacht in AMS vor der Heimfahrt.
Zugfahrkarten für die Heimfahrt ab FRA nach dem Abbruch. Was passt da nicht zusammen?
Naja man fährt entweder Auto oder Bahn.

Aber egal es ging um zwei Personen dann macht man das wohl so.

Insgesamt hättest du dir Rat holen sollen bevor du die Reise in FRA beendet hast. Wäre da nicht noch ein KL Verbindung möglich gewesen? Südamerika Flügen kommen doch nicht so spät in FRA an (oder doch?) Ich fliege immer nur EZE und da kommt man früh an.
 

Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
Wir strandeten in FRA gegen 22:45. Da der letzte Zug um 23:30 etwa ging, musste ich schnell entscheiden. Und das Ganze mit einer fast 70 jährigen Mutter als Begleitung. Da war mir tatsächlich auch wichtig, dass ich nicht noch ewig versuche irgendwas umzubuchen.
 

Sash

Reguläres Mitglied
02.12.2015
81
39
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300x250
Ich meinte Anreise AMS.
Natürlich gibt es dazu einen vernünftigen Grund, sonst hätte ich das so nicht gemacht und mir die teuren Parkkosten gespart.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn man an unterschiedlichen Orten in NRW wohnt, warum sollte da die Anreise auch nicht getrennt stattfinden?
Wohnorte sind sogar noch viel unterschiedlicher: ich komme aus NRW, meine Mutter aus RLP. Auf dem Hinweg habe ich sie am Bahnhof in Duisburg eingesammelt und wir sind den Rest zusammen gefahren.