Achtung nicht beides miteinander vermischen.
Die "20-Minuten-Regel" nach ABB hebt nur die Zugbindung auf und ermöglicht einen beliebigen Zug am selben Tag zu nehmen.
Um jedoch zu einem beliebigen Zeitpunkt später die Fahrkarte nutzen zu können muss die erwartete Verspätung mindestens 60 Minuten betragen.
Aber auch hier gilt:
Auch wenn die rechtliche Situation eindeutig ist, funktioniert die Nutzung der Fahrkarte zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne weiteres, mit dem Ergebnis, dass man sich gegebenfalls einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) aussetzt und dieser Anspruch dann abgewehrt werden muss.
Bisher hat die DB noch keinen Forderungsverzicht für die gesammelten EBEs aus der Fahrt im Juni erklärt, allerdings gab es bisher auch nur Briefe der DB Fahrpreisnacherhebung allerdings könnte das bei einer ladungsfähigen Adresse in Deutschland anders ablaufen.
Wer also diese Option nutzen möchte sollte sich auf Komplikationen einstellen allerdings hat das Reisezentrum in Stuttgart-Vaihingen meinen Großeltern auch schon das am Donnerstag gültige Ticket für den folgenden Montag gültig geschrieben und neue Reservierungen ausgestellt, wenn die geplante nicht in all zu ferner Zukunft erfolgen soll könnte dies eine pragmatischere Option sein.