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Bitte einfach komplett lesen und nicht nur schnell überfliegen. Unter folgendem Link, steh ganz unten das Wichtigste! Zitat:" Solange deshalb kein Ausschlussgrund nach § 9 Abs. 1 Satzung vorliegt, kann eine Genossenschaftsbank dem Mitglied die Bankverbindung nicht kündigen." Jetzt muss man nur noch nachlesen was bei der Hochtaunus unter §9 Abs. 1 steht.
Nein, man muss vorallem OLG Celle GZ 20 U 45/19 lesen, ob diese Schlussfolgerung auch für deinen Fall zutreffen würde. Ich sage nein, du sagst ja, lassen wir es dabei. Wenn sie dir das Girokonto kündigen, weil du den AGB-Änderungen nicht zustimmst, verklage sie (bzw. geh zum Ombudsmann) und halte uns darüber auf dem Laufenden. Ich lerne ggf. gerne dazu, aber im Moment ist noch grau alle Theorie. Warten wir ab was passiert.