Ganz genau in Fällen von außergewöhnlichen Umständen und Umstände die auch durch Dritte verursacht sind, entfällt dann wie schon im Flugrecht die Zahlung der pauschalen Ausgleichszahlung wegen Verspätung von 25 bzw. 50%.
Die Bahn hat angedeutet, dass die aktuelle Politik auch in diesen Fällen zu zahlen zum Fahrplanwechsel, also mitte Dezember, zu beenden und dann eben nur die "berechtigten" von der EU Fahrgastrechteverordnung umfassten Fällen die Zahlung zu leisten.
Sehr wahrscheinlich wird demnächst eine entsprechende Informationskampagne gestartet werden.
Das Problem, welches wir schon aus dem Flugrecht kennen, was außergewöhnlicher Umstand = keine Zahlungspflicht angeht, dürfte sich aber bei der Bahn noch verschärfen.
Zu befürchten ist auch, dass die DB berechtigte Fälle ablehnt und die Reisenden für eine Entschädigung von 10 Euro keinen Rechtsstreit führen werden, hier dürfte aber die Reaktion des EBA sehr interessant werden.