Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.837
2.777
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.
Rein theoretisch wäre der Rückflug also noch am 01.08.2025 möglich.
Lies die zitierten Bedingungen nochmal richtig ;-). Oft wird die Höchstaufenthaltsdauer durch den/die Tarif/e eingeschränkt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.165
9.402
1. Angenommen, im Juli 2024 (innerhalb der Gültigkeit) wird ein Segment der ursprünglich gebuchten Reise (01.08.2024 - 20.08.2024) von Flugunregelmäßigkeiten betroffen - wird einfach annuliert. Neuer Hinflug & Rückflug zu erfolgen bis spätestens Juli 2025?
Das hat der BGH nicht geregelt. Auch, was der Mitforist vorher geschrieben hat, hat der BGH nicht geregelt. Die genauen möglichen Zeiträume sind offen. Sicher ist nur, dass keine zeitliche Abhängigkeit zur ursprünglichen Buchung bestehen muss. Es ist auch davon auszugehen, dass die heute von der Airlines eingeräumte Ticketgültigkeit irrelevant ist.

Gegenstand der Klage war ja, dass die Airline bei einer Umbuchung eine Zuzahlung verlangt hat, weil auf attraktivere Saisonzeiten umgebucht werden sollte. Das hat mit maximaler Ticketgültigkeit primär nichts zu tun.
Angenommen, ich möchte aus persönlichen Gründen das Ticket im Juli 2024 (innerhalb der Gültigkeit) auf ein späteres Datum umbuchen: Was wäre hierzu möglich? Auch Hinflug & Rückflug zu erfolgen bis spätestens Juli 2025?
Das entsprechende Urteil beruht auf EU261 als autonome Anspruchsgrundlage. Bei einer Umbuchung aus persönlichen Gründen fehlt diese Anspruchsgrundlage.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Wir sprechen hier von Umbuchungsregeln für INVOL.
INVOL triggert i.d.R. EC261/2004.
Bei voluntary Umbuchungen ist das nicht der Fall.
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
494
123
Danke euch.

Wobei ich rede erst nur darüber, was aktuell „vorgesehen“ ist durch LH und die von LH eingeräumte Gültigkeit von 1 Jahr. Und das eben in den beiden Szenarien. Sind dann die Überlegungen und Daten richt?

Die BGH-Ansicht ist zwar schön, hier fehlt es aber doch am wirksamen Urteil, oder?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Lies die zitierten Bedingungen nochmal richtig ;-). Oft wird die Höchstaufenthaltsdauer durch den/die Tarif/e eingeschränkt.
Ah, das meinst du.

Ok, das habe ich außen vor gelassen. Gemeint war ja Hinflug UND Rückflug, also die Reise als solche zu erfolgen unter Beibehaltung irgendwelcher maximal erlaubter Aufenthaltsdauer.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.837
2.777
Wir sprechen hier von Umbuchungsregeln für INVOL.
INVOL triggert i.d.R. EC261/2004.
Bei voluntary Umbuchungen ist das nicht der Fall.

Dass du bei INVOL hängengeblieben bist ist dein Problem.
Die Frage, die Emick unter 2. stellte („aus persönlichen Gründen“) zielt eindeutig auf freiwillige Umbuchungen.
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
494
123
Die Frage, die Emick unter 2. stellte („aus persönlichen Gründen“) zielt eindeutig auf freiwillige Umbuchungen.
Richtig. Mir geht's tatsächlich um beides: INVOL sowie "VOL". Also was und unter Beachtung welcher Fristen alles möglich bzw. zu beachten ist.

Und das bei der aktuellen "LH-eigenen Auslegung" sowie nach der BGH-Ansicht. Wobei die Prinzipen / Möglichkeiten werden gleich sein, nur die Frist wäre anstatt 1 Jahr (LH) eben 3 Jahre (BGH). Kennt sich da jemand mit Sicherheit aus und kann es bei dem Beispiel oben demonstrieren?

Und: Wenn einmal umgebucht (ob INVOL oder VOL) innerhalb der Frist - verlängert sich die Frist "irgendwie" noch mal? Bei VOL gehe ich von "nein" aus, bei INVOL würde ich vom Gefühl her sagen "muss ja".

Danke!
 

nils1994

Aktives Mitglied
21.04.2013
118
34
DUS
Screenshot 2023-09-21 at 15.47.33.png
Hab eine Umbuchung in einer Prämienbuchung bekommen. Diese hatte die Option, dass man das Ticket später verwenden kann. Kann ich das Ticket dann beliebig umbuchen oder muss Verfügbarkeit in der Awardklasse gegeben sein?

Muss die ursprüngliche Reisedauer eingehalten werden?

Gruß
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.165
9.402
Anhang anzeigen 225451
Hab eine Umbuchung in einer Prämienbuchung bekommen. Diese hatte die Option, dass man das Ticket später verwenden kann. Kann ich das Ticket dann beliebig umbuchen oder muss Verfügbarkeit in der Awardklasse gegeben sein?

Muss die ursprüngliche Reisedauer eingehalten werden?
Genau kann man Dir das auf Basis dieser Informationen nicht beantworten. Es kommt darauf an. Hat man Recht auf eine anderweitige Beförderung nach EU261 oder bewegt sich nur innerhalb der LHG-internen Regeln.

Generell sollte man nur eine Schaltfläche drücken, wenn man genau weiß, was die Folgen sind und diese Folgen auch wünscht oder mindestens akzeptiert.
 

nils1994

Aktives Mitglied
21.04.2013
118
34
DUS
Wir wurden mehr als 14 Tage vorher informiert. Es gab eine Flugänderung auf dem Rückflug, dieser wurde storniert und der neue ist nun 6 Stunden vorher. Es gab außerdem ein Downgrade von F --> C.

Dies sollte unter EU261 fallen, oder?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.165
9.402
Wir wurden mehr als 14 Tage vorher informiert. Es gab eine Flugänderung auf dem Rückflug, dieser wurde storniert und der neue ist nun 6 Stunden vorher. Es gab außerdem ein Downgrade von F --> C.

Dies sollte unter EU261 fallen, oder?
Wahrscheinlich. Wenn LH, dann kommt es noch aufs Routing an. EU-Airline und Endziel des Tickets EU: Ja.

Stornierung, 6h vorher und Downgrade: Da würde ich keine der Schaltflächen drücken, sondern auf einer Ersatzbeförderung nach EU261 bestehen. Das wird bei einer Award-Buchung zwar zäh, ist aber die einzige Variante, sicher in F zu fliegen.
 

nils1994

Aktives Mitglied
21.04.2013
118
34
DUS
Meine Eltern haben ihr Meilen eingesetzt, weil sie schon immer mal F fliegen wollten. Die Unbuchungen kamen ganz gelegen. Die Frage ist halt ob die das an der Hotline machen...das ganze gerichtlich durchzusetzen ist eher nervig und die Sache nicht wert...
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.973
423
Sachsen
Nach einer Flugzeitänderung habe ich mir das Ticket für spätere Nutzung zurückstellen lassen. Kann der neue Flug auch vor dem ursprünglichen Datum stattfinden?
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.480
1.890
浪人
"sorry, aber dafür bin ich nicht trainiert" habe ich diese Woche leider mehrfach gehört...
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
407
196
NUE
www.anisearch.de
Nach einer Flugzeitänderung habe ich mir das Ticket für spätere Nutzung zurückstellen lassen. Kann der neue Flug auch vor dem ursprünglichen Datum stattfinden?
Ja. Hatte ursprünglich eine Buchung nach PTY für den 11.10. hin und für den 25.10. zurück gehabt. Nach mehreren Invols über einen längeren Zeitraum wurde letztendlich nicht nur das Routing (bei gleichem Start- und Ziel) sondern auch sowohl der Hinflug, als auch der Rückflug jeweils um einige Tage vorgezogen. Der Hinflug fand jetzt am 10.10. statt, der Rückflug startet am 21.10.
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
494
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Frische Erfahrugen aus jüngster Vergangenheit?

Bekam ebenso diese automatische Meldung von M&M, dass bzgl. meiner Prämienbuchung sich Flugveränderungen ergaben. Dabei ist lediglich ein Segment (die Hin&Zurück-Buchung besteht aus 4 Segmenten mit jeweils 2 pro Strecke) betroffen und zwar das letzte um lediglich +5 Minuten.

Habe - viellecht einfach aus Lust auf Abendteuer (oder eher Stress? :)) - bei den in der E-Mail 3 eingeräumten Optionen (also neben "Accept itinerary change" & "Find alternative flights") auf "Use ticket later" geklickt. Danach kam die entsprechende Bestätigung:

"
We confirm your choice to use your ticket at another time. The remaining flights on your itinerary were removed from the booking. Your ticket and your booking code will remain valid to book new flights.
"

Bin gespannt, was dann passiert, wenn ich später die Umbuchung mache...

Nun sagt ihr, bei solch einer kleinen Veränderung gelten - und das sogar eher aus Kulanz, da kein Muss - die "internen" LH-Regeln, ja? Also lediglich eine einmalige, kostenfreie Umbuchung - allerdings bei Beibehaltung der ursprünglich gebuchten Reisedauer und nur bei Verfügbarkeit der Prämienklasse?

Frage mich nur, warum in solchen Fällen diese automatischen E-Mails überhaupt verschickt werden - vor Allem samt der "gefährlichen" Option "Use ticket later" ohne entsprechende Erläuterung der bzw. ohne jeglichen Hinweis auf die Einschränkungen, die dabei anscheinend gelten und zu beachten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
494
123
Ja, vielleicht habe ich einen Fehler begangen... auf der anderen Seite, was kann ja passieren?

Ich wäre, wie gebucht, eh nicht geflogen - und hätte regulär stornieren müssen.

Wenn ich es richtig verstehe, das Schlimmste, was bei der anstehenden Umbuchung (mein Verständnis: zu machen innerhalb der Ticketgültigkeit) passieren könnte, wäre, dass keine Prämienverfügbarkeit zur Verfügung steht. Dann müsste man halt stornieren (ob gegen oder ohne Gebühr, k.A.).