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Bahn-Sammelthread

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Ein Spontankauf Zürich HB - Basel SBB 1. Klasse im Zug kostet 70 Franken - für euch getestet.
 
Gibt es aktuell noch die Möglichkeit Sparpreis oder Supersparpreis ohne Namen zu bekommen? Hat das jemand in der letzten Zeit am Automaten ausprobiert?

Es war angekündigt, dass das ab 1.10.23 nicht mehr möglich sein solle. Ob es wie angekündigt umgesetzt wurde, weiß ich nicht.

Ab 2024 (oder bereits Fahrplanwechsel im Dezember?) gibt es gar keine Sparpreise mehr am Automaten.
 
Es war angekündigt, dass das ab 1.10.23 nicht mehr möglich sein solle. Ob es wie angekündigt umgesetzt wurde, weiß ich nicht.
Gestern Nacht habe ich am FRA Fernbahnhof einem ankommendem Touristen beim Ticketkauf an dem komplizierteren DB-Automaten geholfen.

Er konnte per KK einen Sparpreis nach München kaufen (59,90 statt 126,00 Flexpreis) und musste keinen Namen angeben.
 
Es war angekündigt, dass das ab 1.10.23 nicht mehr möglich sein solle.

Das ist nicht ganz richtig. Es betrifft nur die Fahrkarten, die aus einer Verkaufsstelle mit VSP erstellt werden, nicht solche, die aus dem Automaten erstellt werden. Dort werden Sparpreis und Super Sparpreis erst zum Jahreswechsel auf die Namenspflicht umgestellt.
 
Das ist nicht ganz richtig. Es betrifft nur die Fahrkarten, die aus einer Verkaufsstelle mit VSP erstellt werden, nicht solche, die aus dem Automaten erstellt werden. Dort werden Sparpreis und Super Sparpreis erst zum Jahreswechsel auf die Namenspflicht umgestellt.
Ich bin mal gespannt, wann jemand beim hessischen Datenschutzbeauftragten deswegen eine Beschwerde eröffnet.
Mit welcher Begründung erhebt die Bahn diese Daten?
 
Kommunikation bei Unregelmäßigkeiten zu ermöglichen, ist die offizielle Begründung.

Ich halte es - leider - für rechtlich sauber, wenn die Bahn bestimmte Angebotstarife auf bestimmte Vertriebswege beschränkt. Es ist nirgends vorgeschrieben, dass sie etwas anderes als Flexpreise am Bahnhof verkaufen muss.
 
Was hilft ihnen mein Name zur Kommunikation bei Unregelmäßigkeiten?

Die Beschränkung der Vertriebswege ist nicht das Thema für den Datenschutzbeauftragten, sondern die Erfassung personenbezogener Daten ohne Grundlage.
 
Wie schaut es denn bei den Bahnen im EU-Ausland aus?

Bei FlixBus?

Bei Lufthansa?

Bekommt man dort Fahrscheine (@somkiat kauft z.B. Fahrscheine nach BKK) ohne Nennung seines Namens?
 
Das sind zwei verschiedene Aspekte.
Wenn die Bahn sich entschieden hat, ihr Produkt nur noch personalisiert anzubieten, dann ist das ist das zunächst ihre Geschäftsentscheidung. Bei Sparpreisen kann sie damit argumentieren, dass sie einen Schwarzhandel mit günstigen Tickets unterbinden möchte. Daher müsse der Reisende beim Kauf festgelegt werden, analog zu Linienflügen z.B. Kann man so machen, muss man dann aber auch so begründen. Setzt zur Sinnhaftigkeit voraus, dass bei einer Fahrkartenkontrolle auch ein Lichtbildausweis verlangt wird.
Zum Thema Kommunikation bei Unregelmäßigkeiten: welch welche Weise soll das denn geschehen? Erna Müller kauft am Bahnhof für ihren Sohn Fabian Müller eine Fahrkarte. Muss sie dann am Automaten "Fabian Müller" eingeben? Und was hilft das der Bahn, Fabian oder Erna Müller im Ernstfall zu erreichen?
 
Die Beschränkung der Vertriebswege ist nicht das Thema für den Datenschutzbeauftragten, sondern die Erfassung personenbezogener Daten ohne Grundlage.

Die DSGVO verbietet ja nicht die Erhebung von personenbezogenen Daten. Wenn der Sparpreis personenbezogen ist, darf die Bahn diese Bedingung prüfen und dafür auch die Daten erheben. Sie muss die Mindestmenge an dazu notwendigen Daten erheben und den Verwendungszweck erläutern.

Man könnte vielleicht die Buchung alternativ an die Konto- oder Kartennummer bzw. einer Ausweisnummer binden. Aber ob das jetzt weniger kritisiert würde?
 
Erna Müller kauft am Bahnhof für ihren Sohn Fabian Müller eine Fahrkarte. Muss sie dann am Automaten "Fabian Müller" eingeben?

So war es gedacht, als Zwischenschritt, ja. Erst ab Oktober Sparpreise nur noch als Online-Tickets am Automaten, dann gar nicht mehr. Offenbar kommt der Zwischenschritt nun nicht (ist wohl doch zu schwierig den Automaten so umzuprogrammieren, dass man Name und Mail/Telefon eingeben kann), und man stellt einfach ab Dezember oder Januar den Verkauf von Sparpreisen am Automaten direkt ein.
 
Die DSGVO verbietet die Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Ausnahme, dass man dafür einen Erlaubnisgrund hat. Das kann z.B. Einwilligung oder geschäftliche Notwendigkeit sein. Wie ich weiter oben schrieb, darf die Bahn natürlich ihre Produkte nicht übertragbar anbieten. sie kann dann aber nicht mit dem Argument einer Erreichbarkeit bei Unregelmäßigkeiten die Verarbeitung des Namens fordern, sondern muss es mit der Personalisierung des Fahrscheins begründen.
 
So war es gedacht, als Zwischenschritt, ja. Erst ab Oktober Sparpreise nur noch als Online-Tickets am Automaten, dann gar nicht mehr. Offenbar kommt der Zwischenschritt nun nicht (ist wohl doch zu schwierig den Automaten so umzuprogrammieren, dass man Name und Mail/Telefon eingeben kann), und man stellt einfach ab Dezember oder Januar den Verkauf von Sparpreisen am Automaten direkt ein.
Vielleicht verstehe ich den entscheidenden Punkt nicht, daher nachgefragt: was ist ein "Onlineticket am Automat"?

Dein letzter Satz bedeutet allerdings eher "kein Sparticket am Automat" (sondern nur noch online und dort personalisiert).
Kann die Bahn natürlich so machen, zumindest der Datenschutz steht dem nicht entgegen.
Wie soll es denn nun werden?
[automerge]1699042689[/automerge]
ist wohl doch zu schwierig den Automaten so umzuprogrammieren, dass man Name und Mail/Telefon eingeben kann
Wozu soll man in diesem Szenario am Automaten Emailadresse oder Telefonnummer angeben müssen? Oder ist das nur fakultativ gedacht?
 
Um bei Unregelmäßigkeiten effektiv kommunizieren zu können, darf das Ticket nicht übertragbar sein. Damit das Ticket nicht übertragbar ist, muss es personalisiert sein.
Das ist nicht richtig. Der Name hilft der Bahn zur effektiven Kommunikation gar nicht. Was sie benötigt, ist eine "Adresse" (z.B. Telefonnummer o.ä.) für die Kommunikation. Und diese kann, wenn diese Angabe nicht sowieso fakultativ ist, durchaus (für die Bahn) anonym sein (Wegwerfemailadresse oder -telefonnummer).

Wie gesagt, die Bahn kann grundsätzlich ihre Produkte personalisieren, aber dann kann sie das nicht mit dem Argument der Erreichbarkeit des Kunden begründen.
 
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