ANZEIGE

SEPA Instant Payment

ANZEIGE
Interpretiere ich anders:
Seite 32 des o. g. Dokuments:

Besagter Art. 4 Nr. 12 Richtlinie 2015/2366:

Und Nr. 5 desselben Artikels:

Ein Tagesgeldkonto wird für Zahlungsvorgänge gemäß obiger Definition genutzt, ergo ist es ein Zahlungskonto.
Na, das hängt dann von der Umsetzung in nationales Recht ab. Bisher lese ich aus einem Merkblatt der BaFin:
Die bei Kreditinstituten geführten Girokonten und die Kreditkartenkonten fallen grundsätzlich unter den Begriff des Zahlungskontos. [...] andere reine Einlagenkonten, wie die Konten für Tages- und Termingelder sowie die reinen Kredit- und Kreditkartenabrechnungskonten, [...] sind keine Zahlungskonten.
 
Also wenn man es schon reguliert, warum dann Tagesgeldkonten ausnehmen? Würde für mich absolut keinen Sinn ergeben. Man will doch sicherlich irgendwann ganz weg von den bisherigen Laufzeiten. Da wäre es nur konsequent, wenn man die gleich mit abdeckt.
 
Ich hatte bei der Bezirkssparkasse Reichenau nachgefragt, wieso Echtzeitüberweisungen zu geeigneten Nicht-DE-Konten nicht durchgeführt werden können. Es ging um die Ländercodes NL und LT.
Hier die befremdliche Antwort:

Sehr geehrte/r KvR,

Echtzeit-Überweisungen werden generell streng überwacht.
Für bestimmte Ländercodes können wir nicht pauschal eine Freigabe machen.

Gerne können wir die gewünschten Empfänger IBAN Nummern freischalten.
Bitte teilen Sie mir diese mit.

Freundliche Grüße

Bezirkssparkasse Reichenau
Abt-Berno-Str. 1
78479 Reichenau
 
Ich hatte bei der Bezirkssparkasse Reichenau nachgefragt, wieso Echtzeitüberweisungen zu geeigneten Nicht-DE-Konten nicht durchgeführt werden können. Es ging um die Ländercodes NL und LT.
Hier die befremdliche Antwort:

Sehr geehrte/r KvR,

Echtzeit-Überweisungen werden generell streng überwacht.
Für bestimmte Ländercodes können wir nicht pauschal eine Freigabe machen.

Gerne können wir die gewünschten Empfänger IBAN Nummern freischalten.
Bitte teilen Sie mir diese mit.

Freundliche Grüße

Bezirkssparkasse Reichenau
Abt-Berno-Str. 1
78479 Reichenau
Das machen die aus Sicherheitsgründen, wegen der vielen Betrugsfälle.

Bei vielen Instituten sind gewisse Länder auf einer Blacklist... und Echtzeitüberweisungen gehen dann nicht.

Es findet tatsächlich nochmal eine manuelle Prüfung im Hintergrund statt... von der der Kunde in der Regel nichts mitbekommt. Du denkst das Geld ist schon längst auf dem Weg... so sieht es auch in den Umsätzen aus, aber in Wirklichkeit ist das Geld noch in der Schwebe für eine manuelle Prüfung und wartet auf eine Freigabe.

Oder man kann halt gewisse IBAN's dauerhaft freischalten, dann passiert das nicht.
 
Ich hatte bei der Bezirkssparkasse Reichenau nachgefragt, wieso Echtzeitüberweisungen zu geeigneten Nicht-DE-Konten nicht durchgeführt werden können. Es ging um die Ländercodes NL und LT.
Hier die befremdliche Antwort:
Die ist nicht befremdlich, sondern top!
Aber die Forumslegende "Wettbewerbsbehinderung" muss natürlich weiter leben...
Echtzeit-Überweisungen werden generell streng überwacht.
Stimmt.
Für bestimmte Ländercodes können wir nicht pauschal eine Freigabe machen.
Technisch natürlich schon, aber die tun gut daran, das nicht zu tun.
Gerne können wir die gewünschten Empfänger IBAN Nummern freischalten.
Bitte teilen Sie mir diese mit
Toll, dass die zu dieser Extrawurst bereit sind.
 
Aber das war ja nur eine Abstimmung, jetzt muss da ja noch ein Gesetz draus werden. Das kann ja sicherlich auch mal wieder x Monate dauern.
 
Dieser Betreff lautet doch aber „Vorschlag für eine Verordnung“.

In dem Tagesschau Artikel heißt es auch „Das EU-Parlament hat dafür den Weg geebnet“ und „Das ist auch ein Grund, warum die EU dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat“.
 
Dieser Betreff lautet doch aber „Vorschlag für eine Verordnung“.
Und der Vorschlag wurde mit 598 Stimmen angenommen. Etwas anderes wäre auch nicht logisch, es muss ja einen 'Level Playingfield' auf dem Binnenmarkt geben, das heisst dass Mitgliedstaaten nicht zögern können, um z.B. ihren Banken erst viel später die Regel umsetzen zu lassen und damit weniger Kosten zu haben. Das wäre nicht fair, genauso ist es auch mit Roaming gegangen.
 
Dann bin ich mal gespannt, wie lange es wirklich dauert bis der Großteil der Banken das einführt.

Steht da auch irgendwo wie es mit Daueraufträgen aussieht?
 

"Die EU-Länder müssen ebenfalls noch formell zustimmen."

Interessant auch:

"Die Dienstleister sollen ihren Kunden zudem eine kostenlose, unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, um Überweisungen aufgrund von Irrtum oder Betrug zu vermeiden."
Aha, was soll das sein? Eine Abfragemöglichkeit, welcher Kontoinhaber zu einer IBAN gehört?
 
"Die Dienstleister sollen ihren Kunden zudem eine kostenlose, unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, um Überweisungen aufgrund von Irrtum oder Betrug zu vermeiden."
Aha, was soll das sein? Eine Abfragemöglichkeit, welcher Kontoinhaber zu einer IBAN gehört?
Damit ist IMHO gemeint, dass der Name des Empfängers vor dem Senden abgeglichen wird. Wahrscheinlich kommt dann ein Hinweis, wenn es abweicht.
 
Damit ist IMHO gemeint, dass der Name des Empfängers vor dem Senden abgeglichen wird. Wahrscheinlich kommt dann ein Hinweis, wenn es abweicht.
Na dann bin ich mal gespannt, wie das in der Praxis mit verschiedenen Vor- und Nachnamenskombinationen und evtl. verschiedenen Schreibweisen (wenn der Name z.B. nicht nativ in lateinischer Schrift geschrieben wird) funktioniert.
 
Wie ist ein PSP (payment service provider) in der Verordnung definiert? Betrifft die Verordnung auch den Überweisungsverkehr auf Referenzkonten von TG- und Brokerverrechnungskonten oder nur den nicht eingeschränkten Zahlungsverkehr von Girokonten?
 
Wieviele Banken wohl in den nächsten Monaten einen unteren zweistelligen Centbetrag pro Überweisung einführen werden?
Ich tippe mal darauf, dass die #geldverschlechterer schon feuchte Hosen bei dem Gedanken bekommen. Das nächste PLV für Privatkund:außen ist sicherlich längst in Arbeit. Es bedarf eigentlich nur noch Copy & Paste vom PLV für Geschäftskund:außen.

IMG_0857.jpeg
 
Na dann bin ich mal gespannt, wie das in der Praxis mit verschiedenen Vor- und Nachnamenskombinationen und evtl. verschiedenen Schreibweisen (wenn der Name z.B. nicht nativ in lateinischer Schrift geschrieben wird) funktioniert.
Das geht prima, gibt es bei uns schon seit Jahren (genauso wie Überweisungen innerhalb von 5 Sekunden).

Animation von der Bauernbank:
 
ANZEIGE
wenn der Name z.B. nicht nativ in lateinischer Schrift geschrieben wird
Zumindest theoretisch dürfte das kein Problem darstellen, da bei der Eintragung der Personendaten bei der Kontoeröffnung eine Übersetzung in die Lateinische Schjrft stattfinden müsste. Maßgebend hierfür ist meistens die Schreibweise aus dem Reisepass. Dort sind Namen IMMER auch in lateinischer Schrift geschrieben gemäß ICAO-Norm. Ebenso auf EU-ID-Cards von GR/BG.
 
Zurück
Oben