Die AGB's wurden vor Jahren geschrieben, lange bevor man davon ausging, dass die Kooperation endet. Das ganze stellt also nicht im geringsten irgendein "Argument" da.... außer man möchte das sich einreden.
Und ich widerhole mich gerne... Das Statement kommt von der DKB. Die DKB kann keine Kulanz für eine andere Firma (Hilton) aussprechen (schon gar nicht nach Kooperationsende). Nur Hilton selber kann das, und die haben dazu keine Stellung genommen.
Ja... für den Wettbewerb @Abmahnungen. Als Vertragspartner hat man allerdings nicht die Möglichkeit, nicht im Vertrag genannte Leistung einzuklagen. Das Revolut und co. nicht mehr bepunktet werden, steht doch auch nicht in den AGB's, sondern wurde einfach beschlossen.