EU Fluggastrechte / Annullierung

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userdream

Reguläres Mitglied
26.08.2013
36
35
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An BA hast du dich doch gewandt und eine Vorgangsnummer erhalten?
Wie schon geschrieben, kannst du dich nach 8 Wochen ohne Rückmeldung an die CEDR wenden.

Entweder du hast jetzt Geduld und wartest oder gehst zum Rechtsanwalt.

Unseres läuft seit 14.August.
Anfang Dezember, da haben wir erst von der Möglichkeit erfahren, haben wir uns an die CEDR gewandt und unser Fall wurde, nach einer Rückfrage, angenommen. Bearbeitungszeit bis zu 90 Tage.
Ja eine Vorgangsnummer von BA ich habe ich.
Ich habe jetzt bei CEDR einen Fall eröffnet und warte mal ab. Ansonsten würde ich danach einen Rechtsanwalt einschalten, wenn das auch nichts gibt.
Aber nach allem, was ich jetzt so gelesen habe, dürfte die Lieferkettenproblematik nicht zu den außergewöhnlichen Umständen gehören. Zumal der Flieger noch nach dem Storno eine Woche lang geflogen ist.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.749
10.564
HAM
Ja eine Vorgangsnummer von BA ich habe ich.
Ich habe jetzt bei CEDR einen Fall eröffnet und warte mal ab. Ansonsten würde ich danach einen Rechtsanwalt einschalten, wenn das auch nichts gibt.
Aber nach allem, was ich jetzt so gelesen habe, dürfte die Lieferkettenproblematik nicht zu den außergewöhnlichen Umständen gehören. Zumal der Flieger noch nach dem Storno eine Woche lang geflogen ist.
Aus eigener Erfahrung dauert es über 9 Monate bis zum Abschluss.
 

juriedl

Reguläres Mitglied
18.09.2017
49
134
Lese mich gerade kreuz & quer durch diversen Seiten komme aber auf keinen grünen Zweig.
Folgende Situation:
Gebuchter Rückflug von HKT via BKK nach VIE alles auf einem Ticket mit Flug TG222 & OS26, gebucht bei Austrian.
Flug TG222 war über 1,5h verspätet und OS26 schon weg.
Wurden jetzt umgebucht über CDG nach VIE, kommen dann aber ca. 30h verspätet in VIE an.
Greift hier jetzt die 261 und steht uns eine Entschädigung zu? Oder nicht da Thai Airways nicht EU?

Falls die Frage kommt, nein, keine höhere Gewalt!
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Lese mich gerade kreuz & quer durch diversen Seiten komme aber auf keinen grünen Zweig.
Folgende Situation:
Gebuchter Rückflug von HKT via BKK nach VIE alles auf einem Ticket mit Flug TG222 & OS26, gebucht bei Austrian.
Flug TG222 war über 1,5h verspätet und OS26 schon weg.
Wurden jetzt umgebucht über CDG nach VIE, kommen dann aber ca. 30h verspätet in VIE an.
Greift hier jetzt die 261 und steht uns eine Entschädigung zu? Oder nicht da Thai Airways nicht EU?

Falls die Frage kommt, nein, keine höhere Gewalt!
Kein EU261 weil die auslösende Airline der Verspätung keine EU Airline ist und Abflugort nicht EU.
Würds trotzdem mal einreichen bei Austrian :D man weiß ja nie. TG222 als OS8606 Eintragen :D ..ist der Codesharenummer von TG222.
 
Zuletzt bearbeitet:

juriedl

Reguläres Mitglied
18.09.2017
49
134
Danke für Eure Antworten!
Nein, OS26 ist kein Codeshare.
Ich hatte bzw. habe aber auch bedenken bzgl der Tatsache das Thai keine EU Airline ist, und der ursprünglich auslösende Flug nicht in der EU statt fand.
Werden es aber trotzdem probieren, das mit der OS8606 Codesharenummer ist ein guter Tipp! (y)

Etwas positives hat die Verspätung bzw. Umbuchung auch, statt Premium Eco der Austrian dürfen wir jetzt in die BIZ der Thai Airways :cool:
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.906
16.006
das mit der OS8606 Codesharenummer ist ein guter Tipp! (y)

Kommt darauf an - es muss die Nummer angegeben werden, unter der gebucht wurde. Zumal es wie gesagt zwei unterschiedliche Konstellationen sind: Bei OS opb TG plus OS greift die KLM-Entscheidung, bei TG plus OS auf OS-Ticket greift die American-Entscheidung.
 

JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
201
79
Hallo zusammen,

ich schlage mich gerade mit folgendem Problem rum:

Gebucht ist HAJ-BCN-HAJ mit Vueling. Mehrere Wochen vor Abflug wurde der Rückflug um zwei Tage nach hinten geschoben. Kommt für mich nicht in Frage. Unter "manage my booking" gibt's nur die Möglichkeiten

- akzeptieren,
- einen anderen Tag auf BCN-HAJ wählen,
- refund.

Umbuchen auf BCN-BER oder splitten der Buchung und canceln des Rückfluges lehnt Vueling ab. Refund und neu buchen wäre mittlerweile deutlich teurer. Ich muss den Hinflug definitiv so wahrnehmen. Das Problem ist, dass ich den Hinflug nicht einchecken kann, ohne die Änderung zu akzeptieren.

Stand jetzt wäre die günstigste Variante "Änderung akzeptieren, um den Hinflug wahrnehmen zu können. Rückflug verfallen lassen, S&G zurückfordern. Rückflug woanders neu buchen."

Gibt's eurerseits eine andere Idee, das Problem zu lösen? Vueling auffordern, mich auf eine andere Airline umzubuchen und dann hinterher einfordern klappt ja nicht, da ich den Hinflug nicht eingecheckt bekomme...
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Hallo zusammen,

ich schlage mich gerade mit folgendem Problem rum:

Gebucht ist HAJ-BCN-HAJ mit Vueling. Mehrere Wochen vor Abflug wurde der Rückflug um zwei Tage nach hinten geschoben. Kommt für mich nicht in Frage. Unter "manage my booking" gibt's nur die Möglichkeiten

- akzeptieren,
- einen anderen Tag auf BCN-HAJ wählen,
- refund.

Umbuchen auf BCN-BER oder splitten der Buchung und canceln des Rückfluges lehnt Vueling ab. Refund und neu buchen wäre mittlerweile deutlich teurer. Ich muss den Hinflug definitiv so wahrnehmen. Das Problem ist, dass ich den Hinflug nicht einchecken kann, ohne die Änderung zu akzeptieren.

Stand jetzt wäre die günstigste Variante "Änderung akzeptieren, um den Hinflug wahrnehmen zu können. Rückflug verfallen lassen, S&G zurückfordern. Rückflug woanders neu buchen."

Gibt's eurerseits eine andere Idee, das Problem zu lösen? Vueling auffordern, mich auf eine andere Airline umzubuchen und dann hinterher einfordern klappt ja nicht, da ich den Hinflug nicht eingecheckt bekomme...
Check halt vor Ort ein und nicht online, dann geht es wohl ohne akzeptieren der Änderung. Würde mal im Passenger Receipt nachschauen wie die Buchung aufgeschlüsselt ist und den Betrag für Rückflug nach erfolgtem Hinflug dann zurückfordern (Flugpreis + S&G). Zur Not dann eben über einen Anwalt, denn Refund steht dir zu.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Kommt darauf an - es muss die Nummer angegeben werden, unter der gebucht wurde. Zumal es wie gesagt zwei unterschiedliche Konstellationen sind: Bei OS opb TG plus OS greift die KLM-Entscheidung, bei TG plus OS auf OS-Ticket greift die American-Entscheidung.
Kannst du die beiden Entscheidungen bitte noch einmal genauer darlegen. Da werde ich in Zukunft darauf auch bei AC-LH Kombinationen Canada - Deutschland richtig zu buchen (014 vs 220 Ticket).
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Schon einmal angerufen? Bringt vermutlich nichts, aber man kann es ja versuchen.

Was spricht dagegen die Airline zur Ersatzbeförderung aufzufordern, und im Zweifel selbst zu buchen und zu klagen?
Vorgehensweise von Dr. Böse hier mehrfach beschrieben, am besten das Musterschreiben verwenden.
Und wenn der Check-in für den Hinflug verweigert wird, gibt es zusätzlich noch eine Entschädigung und auch hier eine Ersatzbeförderung.
Check halt vor Ort ein und nicht online, dann geht es wohl ohne akzeptieren der Änderung. Würde mal im Passenger Receipt nachschauen wie die Buchung aufgeschlüsselt ist und den Betrag für Rückflug nach erfolgtem Hinflug dann zurückfordern (Flugpreis + S&G). Zur Not dann eben über einen Anwalt, denn Refund steht dir zu.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Schon einmal angerufen? Bringt vermutlich nichts, aber man kann es ja versuchen.

Was spricht dagegen die Airline zur Ersatzbeförderung aufzufordern, und im Zweifel selbst zu buchen und zu klagen?
Vorgehensweise von Dr. Böse hier mehrfach beschrieben, am besten das Musterschreiben verwenden.
Und wenn der Check-in für den Hinflug verweigert wird, gibt es zusätzlich noch eine Entschädigung und auch hier eine Ersatzbeförderung.
Ja klar, kann man natürlich versuchen. Und mit Ersatzbeförderung hast du auch recht ja.

Anrufen bringt natürlich im Bezug auf Dokumentation nichts und bei Vueling ist das sicher auch eine zeitraubende Sache anzurufen, aber helfen könnte es möglicherweise.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.906
16.006
Kannst du die beiden Entscheidungen bitte noch einmal genauer darlegen.

Zu dem Themenkreis gibt es drei Entscheidungen, die aufeinander aufbauen, CSA, KLM und American:

Zuerst hatten wir CSA auf PRG-AUH-BKK, wobei das letzte Leg das verspätete war und von Etihad ausgeführt wurde. Da hat der EuGH gesagt, dass CSA bei Codeshare und durchgehendem Ticket auch auf dem zweiten Segment als ausführende Airline gilt.

Dann kam KLM mit JFK-AMS-HAM, erstes Leg verspätet, ausgeführt von Delta. Somit blieb, anders als bei CSA, die Klippe, dass der verspätete Flug nicht in der EU startete und von einer Nicht-EU-Airline ausgeführt wurde. Die hat der EuGH wieder umschifft und entschieden, dass bei Codeshare auch bei Start außerhalb der EU die EU Airline als ausführend gilt.

Und als nächstes haben sie nochmal erweitert, nämlich bei STR-ZRH mit Swiss und ZRH-PHL-MCI mit American, Verspätung auf dem letzten Segment: Da hat die die ausführende Airline AA nur das Ticket ausgestellt, der in der EU startende LX-Zubringer war kein Codeshare, nur Interlining. Und trotzdem hat der EuGH die durchgehende Beförderung bejaht und hat AA trotz Start und Ziel außerhalb der EU zur ausführenden Airline von STR-ZRH gemacht, obwohl kein Beförderungsvertrag mit dem Passagier bestand.
 

JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
201
79
Schon einmal angerufen? Bringt vermutlich nichts, aber man kann es ja versuchen.

Was spricht dagegen die Airline zur Ersatzbeförderung aufzufordern, und im Zweifel selbst zu buchen und zu klagen?
Vorgehensweise von Dr. Böse hier mehrfach beschrieben, am besten das Musterschreiben verwenden.
Und wenn der Check-in für den Hinflug verweigert wird, gibt es zusätzlich noch eine Entschädigung und auch hier eine Ersatzbeförderung.
Hab natürlich versucht anzurufen. 1,20€ zum Fenster rausgeworfen (0180-Nummer). Egal welche Option man im Auswahlmenü wählt, man bekommt eine Ansage, dass man auf der Homepage fündig wird. Danach ist der Call vorbei.

Nach einigem Suchen bin ich derweil nun bei Austrian fündig geworden. Auf die Diskussionen beim Check-in inklusive wahrscheinlicher anwaltlicher Auseinandersetzung hatte ich keine Lust. Geld von Vueling ist schon zurück - ich weiß aber, wo ich zukünftig nicht mehr buche.

Vielen lieben Dank für euren Input!
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
946
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Zu dem Themenkreis gibt es drei Entscheidungen, die aufeinander aufbauen, CSA, KLM und American:

Zuerst hatten wir CSA auf PRG-AUH-BKK, wobei das letzte Leg das verspätete war und von Etihad ausgeführt wurde. Da hat der EuGH gesagt, dass CSA bei Codeshare und durchgehendem Ticket auch auf dem zweiten Segment als ausführende Airline gilt.

Dann kam KLM mit JFK-AMS-HAM, erstes Leg verspätet, ausgeführt von Delta. Somit blieb, anders als bei CSA, die Klippe, dass der verspätete Flug nicht in der EU startete und von einer Nicht-EU-Airline ausgeführt wurde. Die hat der EuGH wieder umschifft und entschieden, dass bei Codeshare auch bei Start außerhalb der EU die EU Airline als ausführend gilt.

Und als nächstes haben sie nochmal erweitert, nämlich bei STR-ZRH mit Swiss und ZRH-PHL-MCI mit American, Verspätung auf dem letzten Segment: Da hat die die ausführende Airline AA nur das Ticket ausgestellt, der in der EU startende LX-Zubringer war kein Codeshare, nur Interlining. Und trotzdem hat der EuGH die durchgehende Beförderung bejaht und hat AA trotz Start und Ziel außerhalb der EU zur ausführenden Airline von STR-ZRH gemacht, obwohl kein Beförderungsvertrag mit dem Passagier bestand.
Sprich im Umkehrschluss dürfte bei einem "EU Tangierenden Ticket", nur die Konstellation wie folgt keine Kompensation geben (nach heutiger Rechtssprechnug):

Nicht EU Abflughafen - Nicht EU Airline (Interline mit eigener Flugnummer und kein Codeshare) - Nicht EU Umsteigeflughafen - EU Airline - EU Endziel

Also z.B.

MIA-EWR operated by UA, UA Flugnummer
EWR-FRA operated by LH, LH Flugnummer
alles auf LH Ticket

MIA-EWR vespätet und somit Anschluss verpasst und verspätete Ankunft in FRA


Sehe ich das richtig?
 

daddycoool

Aktives Mitglied
10.03.2017
124
85
Zu meinem post #15547 gibt es Neuigkeiten:

An update from British Airways

We’re sorry it was necessary to delay your flight from Faro on 05 January and understand why you needed to get in contact about this. We take all reasonable measures to avoid delaying a flight and we’ll always consider if there are any alternative solutions available before we make a decision. We'd also like to thank you for your patience while we got back to you about this.

I’ve checked the details of your flight and can confirm your flight, BA2663 was delayed for 176 minutes. I’ve included the details below for your reference.

Flight BA2663 from Faro to London Gatwick.
Scheduled departure date and time: 05 January 2025 18:25 GMT
Actual departure date and time: 05 January 2025 21:22 GMT
Scheduled arrival date and time: 05 January 2025 21:15 GMT
Actual arrival date and time: 06 January 2025 00:11 GMT
Total delay: 176 minutes

Since your flight wasn’t delayed in arriving by three hours or more, your claim for compensation under The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licencing Regulations 2019 has been refused.

However, I’m happy to contribute £30 towards your meal expense. I’ll transfer this amount to your Revolut bank account using the details you provided. The payment may take up to 14 days to show in your bank account.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.906
16.006
Sprich im Umkehrschluss dürfte bei einem "EU Tangierenden Ticket", nur die Konstellation wie folgt keine Kompensation geben (nach heutiger Rechtssprechnug):

Nicht EU Abflughafen - Nicht EU Airline (Interline mit eigener Flugnummer und kein Codeshare) - Nicht EU Umsteigeflughafen - EU Airline - EU Endziel

Also z.B.

MIA-EWR operated by UA, UA Flugnummer
EWR-FRA operated by LH, LH Flugnummer
alles auf LH Ticket

MIA-EWR vespätet und somit Anschluss verpasst und verspätete Ankunft in FRA


Sehe ich das richtig?

Wenn es ein Ticket ("einheitlicher Flugschein") ist, entspricht das der Konstellation aus der American-Entscheidung - mit dem einzigen Unterschied, dass der Flug außerhalb der EU angetreten wurde. Was aber hier nicht relevant ist, weil ausführende Airline eine EU-Airline ist.

So langsam dürfte der einzige nicht mehr von der VO erfasste Fall sein, dass die einzige EU-Berührung die finale Landung ist, und dass diese mit einer nicht EU-Airline erfolgt.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Hab natürlich versucht anzurufen. 1,20€ zum Fenster rausgeworfen (0180-Nummer). Egal welche Option man im Auswahlmenü wählt, man bekommt eine Ansage, dass man auf der Homepage fündig wird. Danach ist der Call vorbei.

Nach einigem Suchen bin ich derweil nun bei Austrian fündig geworden. Auf die Diskussionen beim Check-in inklusive wahrscheinlicher anwaltlicher Auseinandersetzung hatte ich keine Lust. Geld von Vueling ist schon zurück - ich weiß aber, wo ich zukünftig nicht mehr buche.

Vielen lieben Dank für euren Input!
Muss nach der Buchung nicht ein für den Kunden kostenloser Kontakt möglich sein? Ich glaube sogar WIZZ hat so etwas.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.749
10.564
HAM
Zu dem Themenkreis gibt es drei Entscheidungen, die aufeinander aufbauen, CSA, KLM und American:

Zuerst hatten wir CSA auf PRG-AUH-BKK, wobei das letzte Leg das verspätete war und von Etihad ausgeführt wurde. Da hat der EuGH gesagt, dass CSA bei Codeshare und durchgehendem Ticket auch auf dem zweiten Segment als ausführende Airline gilt.

Dann kam KLM mit JFK-AMS-HAM, erstes Leg verspätet, ausgeführt von Delta. Somit blieb, anders als bei CSA, die Klippe, dass der verspätete Flug nicht in der EU startete und von einer Nicht-EU-Airline ausgeführt wurde. Die hat der EuGH wieder umschifft und entschieden, dass bei Codeshare auch bei Start außerhalb der EU die EU Airline als ausführend gilt.

Und als nächstes haben sie nochmal erweitert, nämlich bei STR-ZRH mit Swiss und ZRH-PHL-MCI mit American, Verspätung auf dem letzten Segment: Da hat die die ausführende Airline AA nur das Ticket ausgestellt, der in der EU startende LX-Zubringer war kein Codeshare, nur Interlining. Und trotzdem hat der EuGH die durchgehende Beförderung bejaht und hat AA trotz Start und Ziel außerhalb der EU zur ausführenden Airline von STR-ZRH gemacht, obwohl kein Beförderungsvertrag mit dem Passagier bestand.

Du vergisst da noch das bekannte UA Urteil:

 

Liane25

Reguläres Mitglied
08.12.2024
29
23
Hallo,
gerade wurden unsere Flüge im Mai nach Malaga einfach kommentarlos storniert und das Geld erstattet. Nach telefonischer Rückfrage bei Condor wurde Malaga aus dem Programm genommen, Sie wissen selber nicht was los ist etc. Wir haben nur ein enges Zeitfenster für diese Reise und benötigen ähnliche Flugzeiten etc. Das ganze wird nun mindestens doppelt so teuer umzubuchen. Können wir diese Mehrkosten an Condor berechnen? Benötigen wir unsere Rechtsschutz oder gibt es Anwälte die sich dem Thema annehmen? Haben wir überhaupt Rechte? Das Hotel wäre zwar kostenlos stornierbar, aber wir möchten diese Reise exakt so antreten wie geplant. Nun stehen wir kurzfristig ohne Flüge da und diese sind nun teuer und zusätzlich viel spätere Flugzeiten. Wir freuen uns über Tipps.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.227
5.048
Hallo,
gerade wurden unsere Flüge im Mai nach Malaga einfach kommentarlos storniert und das Geld erstattet. Nach telefonischer Rückfrage bei Condor wurde Malaga aus dem Programm genommen, Sie wissen selber nicht was los ist etc. Wir haben nur ein enges Zeitfenster für diese Reise und benötigen ähnliche Flugzeiten etc. Das ganze wird nun mindestens doppelt so teuer umzubuchen. Können wir diese Mehrkosten an Condor berechnen? Benötigen wir unsere Rechtsschutz oder gibt es Anwälte die sich dem Thema annehmen? Haben wir überhaupt Rechte? Das Hotel wäre zwar kostenlos stornierbar, aber wir möchten diese Reise exakt so antreten wie geplant. Nun stehen wir kurzfristig ohne Flüge da und diese sind nun teuer und zusätzlich viel spätere Flugzeiten. Wir freuen uns über Tipps.
Condor muss Euch eine Ersatzbeförderung zu vergleichbaren Bedingungen bezahlen. Evtl. wird ein Fachanwalt (!) nötig oder besser sein.
 
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Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
1.161
2.416
FRA
Condor muss Euch eine Ersatzbeförderung zu vergleichbaren Bedingungen bezahlen. Evtl. wird ein Fachanwalt (!) nötig oder besser sein.
Und weil man dabei durchaus Fehler machen kann, wäre es sicher sinnvoll sich bei einem Profi zumindest zu informieren. Da wäre beispielsweise der auch hier im VFT aktive Mitinsasse @kexbox