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Künstlername auf Flugticket

ghost

Erfahrenes Mitglied
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Mal eine rechtliche Frage.
Ich habe meinen Künstlernamen im Perso stehen, somit ist er amtlich anerkannt und ich darf ihn Zivilrechtlich verwenden.
Darf ich somit auch meine Flugtickets auf diesen Namen ausstellen ? Ich hab schon mal bei LH angefragr und als Antwort bekommen ich soll mich an die Behörden wenden. Aber was soll ich da an Behöreden schreiben, die haben ihn mir ja schließlich schon ausgestellt.
Air Berlin hielt es gar nicht nötig zu antworten.
Bitte jetzt keine Diskussionen warum und wieso, es hat für mich einfach ernsthafte Abrechnungsgründe. Und vielleicht auch keine Antworten von Leuten die mal von ihrem Onkel erzählt bekommen haben das der jemand kennt der mal wen gekannt hat der damit irgendwas zu tun hatte.
 
Wenn der Name im Pass bzw. Personalausweis eingetragen ist, geht das zumindest bei Flügen innerhalb der EU ganz sicher. Quelle: Persönlicher Bekannter mit Künstlername, mit dem ich schon gemeinsam geflogen bin.
 
Ich will hier keine Disskusion anstoßen, hätte aber gedacht das man als Künstler dann seinen normalen Namen angibt, um Ruhe zu haben.
 
Ich will hier keine Disskusion anstoßen, hätte aber gedacht das man als Künstler dann seinen normalen Namen angibt, um Ruhe zu haben.

Das KANN man natürlich machen - ich weiß aber von meinem Bekannten, dass der regelmäßig Tickets von den Auftraggebern zugeschickt bekommt....
 
Das KANN man natürlich machen - ich weiß aber von meinem Bekannten, dass der regelmäßig Tickets von den Auftraggebern zugeschickt bekommt....

Genau um soetwas in der Art gehts.
Auffallen tu ich sowieso, und unter welchem Namen ich das tu is mir ziemlich egal. Und so Möchtegernprominent bin ich nicht das mich das interessieren würde.
 
Wenn der Name dem im Ausweis entspricht, ist das dein Name. Ganz einfach.
Ist gleich wie bei Namensänderung durch Eheschließung oder Adoption.
 
Ich glaube bei LH gibt es sogar eine Art Status der"Arranged ID" (oder ähnlich) heißt, für Promis u.ä., die unter anderem Namen reisen?
Ich saß mal auf einem Flug nach LA neben einer recht prominenten Schauspielerin. Sie war unter anderem Namen auf der PIL mit einem Hinweis dahinter zu Ihrer ID.
 
Ich will hier keine Disskusion anstoßen, hätte aber gedacht das man als Künstler dann seinen normalen Namen angibt, um Ruhe zu haben.

Es kann auch genau anders herum sein, weil der normale Name irgendwann zu bekannt wird und man sich irgendwann einen Künstlernamen zulegt, damit man wieder Ruhe hat ;)

Wie dem auch sei: Künstlername auf dem Ticket ist an sich kein Problem, wenn er im Ausweis/Pass steht. Wir hatten auf Tour aber mal ein größeres Problem damit, als die komplette Crew umgebucht werden musste - lag im Endeffekt aber an der Unfähigkeit der Airline-Mitarbeiter.
 
Es kann auch genau anders herum sein, weil der normale Name irgendwann zu bekannt wird und man sich irgendwann einen Künstlernamen zulegt, damit man wieder Ruhe hat ;)

Wie dem auch sei: Künstlername auf dem Ticket ist an sich kein Problem, wenn er im Ausweis/Pass steht. Wir hatten auf Tour aber mal ein größeres Problem damit, als die komplette Crew umgebucht werden musste - lag im Endeffekt aber an der Unfähigkeit der Airline-Mitarbeiter.

"auf Tour", hast mit ner Band zu tun ?
 
Ja versteh ich man will durchaus bei manchem Theater das wirkliche Stars mit simplen Dingen des Lebens zum Anteil haben nicht tauschen.
 
MAX RAABE ist auch mit einem anderen Namen geboren worden. Er hat dann seinen Künstler namen zerst in den Pass eintragen und heute ist dies sogar sein rechtlich einziger Name.

Eintrag in Pass ist massgebend
 
Ich hol das alte Thema mal wieder hoch. Überlege gerade wie ich für meine Frau einen Flug buche kann. In ihrem chinesischem Reisepass steht ihr Geburtsname und auf einer anderen Seite "This person is also known as (unser gemeinsamer deutscher Familienname)". Nun wird sie demnächst sehr wahrscheinlich eingebürgert, damit kriegt sie einen deutschen Pass der dann nur ihren deutschen Familiennamen enthält. Buche ich den Flug jetzt mit ihrem deutschen Familiennamen und es haut mit der Einbürgerung hin gibt es kein Problem. Klappt es aber nicht mit der Einbürgerung, und sie reist mit ihrem chinesischen Pass, wäre der Name auf dem Ticket ja abweichend zur Lichtbildseite des Reisepasses. Akzeptieren die Grenzer aller Herren Länder dann den Eintrag auf der zweiten Seite mit "also known as" oder zählt ausschließlich die Lichtbildseite?
 
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