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... wer hat sich diesen Blödsinn in einer Kabine zu servieren ausgedacht)
... mehr Flatulenzen als Turbulenzen...

"Im Juli 2008 gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Passagier Recht, der wegen einer Notlandung - die aber letztlich glimpflich ausging - nach eigenen Angaben Todesängste ausgestanden hatte (Az.: X ZR 93/07).Nach Ansicht der Richter hatte er trotzdem Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises, weil der große Schreck den Erholungseffekt des Urlaubs zunichtegemacht habe."
Wenn das Hotel so minderwertig ist, dass man beinahe stirbt, wird man auch da (mehr als) den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
Geht das dann auch wenn man mal bei ordentlichem Crosswind landen sollte und es schon fast so aussieht als ob die Tragflaeche bald den Asphalt kuesst? Sind ja schliesslich dann auch Todesaengste![]()
Ach, es geht nur um Kerosin.
Ich dachte das Flugpersonal scherzt möglicherweise vorsätzlich und unverantwortlich mit dem Thema "zu wenig Alkohol an Bord" herum.
Falls das LH-Personal das bei Dreschens und meiner nächsten Hopfenkur im Frühjahr machen sollte, können sie sich jedenfalls schon auf eine neue Innenrenovierung freuen.![]()
Lektion gelernt:
Besser die Kiste samt Pax gleich richtig schreddern, dann zahlt die Versicherung. Bei einer schnöden aber erfolgreichen Notlandung hingegen wird man verklagt und muß zahlen.
Ein weiterer Kostensenkungspunkt für SCORE.![]()