EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Also ich würde sagen "die Verzögerung"
Dann ist es aber grammatikalisch falsch, "die Verzögerung" lässt sich vermeiden, lassen sich aber nicht vermeiden.
Umstände hingegen lassen sich grammatikalisch vermeidenm, faktisch aber oft nicht...
Frühe Gerichtsurteile waren ja entsprechend, es wurde bewertet ob die Airline die Umstände hätte vermeiden können (z.B. einen technischen Defekt früher beheben, und nicht mit MEL fliegen bis ein zweiter auftritt und das Flugzeug grounded).

Inzwischen hat sich da aber dank EuGH auch in Deutschland eine andere Sicht etabliert, und die Formulierung wurde ja nicht verändert, also hoffe ich darauf dass Deutsche Gerichte weiterhin nach altem EuGH Urteil entscheiden.

Und man kann nur hoffen, dass "die Verzögerung" auch weiterhin "die Stornierung" einschließt...

drei Paxe aber in zwei getrenten Buchungen
Nun gut, dann sind es getrennte Tickets, und die EU261 hat keinen weiteren Begriff für "Reisegruppen" oder so, abstrakter als auf einem Ticket wird nicht behandelt. Ich sehe keine Rechtsgrundlage, warum Personen auf getrennten Tickets auf die gleichen Flüge gebucht werden müssen.
Ausser als Kulanz / zur Kundenbindung.

aber diskussionswürdig ist es doch.
Sehr viele Details der EU Fluggastrechte sind diskussionswürdig!
Viele sind völlig weltfremd, was aber natürlich daran liegt, dass auch viele Airline Policies weltfremd sind. (z.B. die 400% Regel, wenn kurzfristig gebuchte Flüge sehr viel mehr als 400% teurer sein können als das langfristig gebuchte Ursprungsticket)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Nun gut, dann sind es getrennte Tickets, und die EU261 hat keinen weiteren Begriff für "Reisegruppen" oder so, abstrakter als auf einem Ticket wird nicht behandelt. Ich sehe keine Rechtsgrundlage, warum Personen auf getrennten Tickets auf die gleichen Flüge gebucht werden müssen.
Ausser als Kulanz / zur Kundenbindung.
Du hast mich da falsch verstanden, es ging um den Anspruch nach EU VO weil nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden.

Wenn LH nicht auf DE Direktflug welcher nur minimal später ankommt umbucht, dann dürfte das eine zumutbare Maßnahme gewesen die nicht ergriffen wurde, aber wenn es für drei Paxe nur zwei Sitze gibt, stell sich schon die Frage wer dann am Ende den Anspruch hat,

z.B. die 400% Regel, wenn kurzfristig gebuchte Flüge sehr viel mehr als 400% teurer sein können als das langfristig gebuchte Ursprungsticket
Ich kann mir vorstellen, dass die Gerichte diesen Schwachsinn wegen mangelnder Bestimmtheit versenken bzw. zur Nachbesserung verpflichten, die 400% wovon ist gar nicht in der erforderlichen Klarheit definiert, dazu kommt noch das Thema von Meilentickets, dein Einwand kommt noch oben drauf.

Aber für FR natürlich perfekt wenn das Ticket überhaupt nur 20 Euro gekostet hat und sie sagen der Pax fliegt jetzt am übernächsten Tag, dann der Pax keine Chance mehr ohne erheblichen Verlust zeitnach ans Ziel zu kommen.

Es ist aber witzig wie sehr der ganze Mist als Stärkung der Paxrechte verkauft wird und die Leute sind auch noch dumm genug das zu glauben.
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
14.494
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Aber für FR natürlich perfekt wenn das Ticket überhaupt nur 20 Euro gekostet hat
dafür zahlen sie ja zum Ausgleich trotzdem €400 Entschädung (=2000%).
Pauschalbeträge sind genauso ungerecht.

Wenn der LH Flug nach SVQ ausfällt, müssen sie dir 2/3 des Flugpreises zurückzahlen, wenn der FR Flug ausfällt das vierfache...
Wenn der LH Flug ausfällt, dürfen sie noch mehr behalten als FR je kassiert hat.
Bei meinen letzten AF Flug bekomme ich mehr als das doppelte des Ticketpreises als Ausgleichszahlung. Wirklich fair ist das auch nicht.

die 400% wovon ist gar nicht in der erforderlichen Klarheit definiert
Wenn man es denn akzeptieren will, schon. Ticket ist sehr genau definiert, somit auch Preis des Tickets. Das ist natürlich der Gesamtpreis komplett, den du bezahlt hast.
So hat es Großbritannien z.B. auch immer interpretiert (und durchgesetzt), erst der EuGH hat dann viel komplexer "Anteilig nach Großkreiß minus Steuern & Gebühren" geurteilt.

dazu kommt noch das Thema von Meilentickets, dein Einwand kommt noch oben drauf.
Das ist natürlich korrekt. Auch die Interpretation von "verfügbar" wäre ja bei Meilentickets eigentlich eine andere.

Es ist aber witzig wie sehr der ganze Mist als Stärkung der Paxrechte verkauft wird und die Leute sind auch noch dumm genug das zu glauben.
Teilweise stimmt das ja sogar, aber abhängig davon wie so manches Gericht manch neue Formulierung verstehen wird, kann es ein gewaltiger Rückschritt sein.

Mit der neuen Definition von "Nacht", der Formulierung "Aufenthalt von einer Nacht" und dem Hinweis, dass wenn es zu weiteren Verzögerungen führt Passagiere auch nicht untergebracht werden brauchen, kann es sein, dass Gerichte jetzt sagen dir steht kein Hotel zu, wenn du nach Mitternacht strandest, oder auf einen Frühflug umgebucht wirst bei dem du um 06:00 schon wieder am Flughafen sein musst, dann beträgt der Aufenthalt ja nicht mehr eine (ganze) Nacht.
Das hätte man mit einer "am nächsten Tag" Formulierung viel unstrittiger festlegen können...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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dafür zahlen sie ja zum Ausgleich trotzdem €400 Entschädung (=2000%).
Pauschalbeträge sind genauso ungerecht.
Nun da ergleichst du aber Äpfel und Birnen, die Ausgleichszahlung soll einen für den Pax einfach geregelter leicht geltend zu machender und zu erhaltener pauschaler Entschädigungsbetrag.

Die Ersatzbeförderung holt einfach nur die Leistung nach die vorher vertraglich verkauft wurde.

Der Schaden werlcher durch eine Verspätung/Anullierung steht in keiner Verbindung mit dem Ticket von daher ist Bezug darauf zu nehmen einfach falsch, man hat sich ja bewusst entgegen der Fahrgastrechte Verordnung für Pauschalen und nicht Anteile des TIcketpreises entschieden.

Wenn man es denn akzeptieren will, schon. Ticket ist sehr genau definiert, somit auch Preis des Tickets.
Was gilt als Ticket? Hin und Rückflug?

Was ist bei speziellen Buchungen ich hatte vorletztes Jahre eine Kombination aus CUR-ATL-AMS mit Delta und AMS-CDG-zu einem Ziel ins Frankreich mit KL/AF, wenn ich das richtig in Erinnerung habe habe ich den CUR-AMS als einen Teil in First/Delta One und den EU Teil in Eco gebucht, wenn jetzt der französische Teil was willst du dann als Ticketpreis ansetzen?

Das gane wäre ja auch "unfair" für AF denn der weit überwiegende Preis ist ja bei Delta geblieben.

Teilweise stimmt das ja sogar,
Ja sicher in völlig unwichtigen Bereichen gibt es ein paar Verpesserungenm, wie eben dass der Rückflug nicht einfach verfallen darf, was übrigens sowieso schon durch das lokale Recht geregelt ist, sogar einzelne Segmente streichen ohne, dass es zu einer Preisänderung ist möglich weil Gerichte völlig richtig erkannt haben, warum sollte der Pax zusätzlich Geld bezahlen wenn er einfach ein Teil der Leistung nicht nutzen möchte.

Diese aber in der Masse unwichtigen Bereiche sind besser geworden, dafür gibt es so viele massive Verschlechterungen.

Im übrigen haben wir auch ganz neue Probleme:

Die Ankunftszeit wird ja neu definiert, ich muss das nochmal genauer zu gemüte führen aber nach neuer Verordnung gilt der Flug wohl als angekommen, wenn das Flugzeug am Gate steht, wenn dann der Bus eine halbe Stunde braucht und die Paxe dann erst Aussteigen können ist dann egal, aber was wenn dann der Anschluss verpasst wird? nach EU-VO war der Flug ja pünkltich-

Dazu kommt noch der ganze Rest.


Wer diesen Unsinn als "Stärkung der Paxrechte" verkaufen will hat einfach keine Ahnung, oder stamm aus der Lobby der Fluggesellschaften.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Man sollte einfach immer den nächsterreichbaren Flug erstatten, egal was der kostet. Falls dann immer noch eine finanzielle Entschädigung fällig wird, kann ja die nach Entfernung oder sonstwas gestaffelt werden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Man sollte einfach immer den nächsterreichbaren Flug erstatten, egal was der kostet. Falls dann immer noch eine finanzielle Entschädigung fällig wird, kann ja die nach Entfernung oder sonstwas gestaffelt werden.
Also genau so wie es aktuell ist?

DIe Pauschale ist nach Entfernung gestaffelt und du hast Anspruch auf Ersatzbeförderung mit dem nächsten Flug zu vergleichbaren Bedingungen buchst du diesen bekommst du genau diesen erstattet.
 

Luftikus

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08.01.2010
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Ja, denn es geht ja nicht um eine Erstattung des einst gezahlten Ticketspreises, sondern um die Kosten, jetzt kurzfristig/teurer eine Ersatzbeförderung zu buchen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ja, denn es geht ja nicht um eine Erstattung des einst gezahlten Ticketspreises, sondern um die Kosten, jetzt kurzfristig/teurer eine Ersatzbeförderung zu buchen.
Genau darum ist auch die Änderung eine massive Verschlechterung für die Fluggäste und keine Verbesserung.
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Was gilt als Ticket? Hin und Rückflug?
Kommt auf das individuelle Ticket an:
“ticket” means valid evidence, regardless of its form, of an air transport contract;
Das Ticket ist die Formalisierung des abgeschlossenen Beförderungsvertrags. Ist es ein einziges Objekt für alle Flüge (Hin-, Rück-, Feeder-...) bei dem dir die Airline auch ausdrücklich nicht erlaubt, es in seine Cupons zu zerlegen, dann ist das das Ticket und dessen Preis die Referenz. Ist es ein "Round the World Ticket" kann es eine ganze Kette von Flügen enthalten. Hast du separate Tickets für Hin und Rückflug (separate Ticketnummern), gilt nur das Ticket als Referenz dessen Flug von der Störung betroffen ist.
Wenn die Airline darauf besteht zu bündeln, muss sie mit einen hohen Referenzpreis für Erstattungen leben.

Ja, denn es geht ja nicht um eine Erstattung des einst gezahlten Ticketspreises, sondern um die Kosten, jetzt kurzfristig/teurer eine Ersatzbeförderung zu buchen.
Es geht um beides, es verlinkt beide Preise. Hast du ursprünglich billig gebucht, kannst du keine teure Ersatzbeförderung in Eigeninitiative buchen.

Genau darum ist auch die Änderung eine massive Verschlechterung für die Fluggäste und keine Verbesserung.
Das wird es wohl in der Praxis werden, Airlines werden die Möglichkeit nutzen einfach nichts anzubieten, und dich mit 400% eines Schnäppchentickets verhungern lassen.
Umgekehrt fällt es natürlich der Airline auf die Füße, wenn sie bestimmten Kunden (z.B. für Eintagesreisen) horrende Ticketpreise aufgezwungen haben, dann müssen sie im Zweifelsfall das Vierfache dieses Phantasiepreises zahlen, wenn sie es nicht schaffen den vorgeschriebenen Service zu bieten.
Es wird beide Fälle geben, mehrheitlich erwarte ich aber in der Tat massive Verschlechterungen, jedenfalls für die, die bisher Eigeninitiative gezeigt / Erstattungen erklagt haben.

Ja sicher in völlig unwichtigen Bereichen gibt es ein paar Verpesserungenm, wie eben dass der Rückflug nicht einfach verfallen darf, was übrigens sowieso schon durch das lokale Recht geregelt ist,
Wobei der EuGH schon eine rechzt große Lokalität abdeckt...

Nun da ergleichst du aber Äpfel und Birnen, die Ausgleichszahlung soll einen für den Pax einfach geregelter leicht geltend zu machender und zu erhaltener pauschaler Entschädigungsbetrag.

Die Ersatzbeförderung holt einfach nur die Leistung nach die vorher vertraglich verkauft wurde.
Deshalb sprach ich ja von Ausgleichstahlung, nicht von Ersatzbeförderung.
Bei dem einen bekommt man bei Billigtickets unverhältnismäßig viel Geld, bei dem anderen unrealistisch wenig.
Man mag das Kompromiss nennen, oder doppelte Ungerechtigkeit.

Man sollte einfach immer den nächsterreichbaren Flug erstatten, egal was der kostet.
Entspricht nicht unbedingt meinen Bedürfnissen.
Eine automatische (Zwangs-)umbuchung auf den Frühflug am nächsten morgen um 06:05 mit einer Hotenacht die schon um 3 Uhr ohne Frühstück endet ist nicht unbedingt das, was ich mir wünsche. Vor allem nicht auf dem Rückflug.
Auf dem Hinflug wäre vollständige Erstattung oft wichtiger als der nächsterreichbaren Flug, der immer noch zu spät für den eigentlichen Reisezweck ist.
Die Wahlmöglichkeit finde ich daher schon wichtig. Dumm ist, dass es jetzt praktisch zur Wahlpflicht geworden ist, du bist jetzt verpflichtet der Airline mitzuteilen was du willst. Und sie werden Möglichkeiten finden, sich dumm zu stellen diese Mitteilung zu erhalten...
Ich erwarte da noch eine lange Latte von Einzelurteilen, was da alles geht und was nicht.

Die Ankunftszeit wird ja neu definiert, ich muss das nochmal genauer zu gemüte führen aber nach neuer Verordnung gilt der Flug wohl als angekommen, wenn das Flugzeug am Gate steht, wenn dann der Bus eine halbe Stunde braucht und die Paxe dann erst Aussteigen können ist dann egal, aber was wenn dann der Anschluss verpasst wird? nach EU-VO war der Flug ja pünkltich
Ja, sie sind sich darin treu geblieben, neue Formulierungen erstmal lückenhaft und unklar zu lassen.

In Bezug auf verpasste Verbindungen ist es nochmal massiv schlimmer geworden:
(1) Verpasst ein Fluggast einen Anschlussflug während einer Reise aufgrund einer Störung bei einem vorherigen Flug
ze) ‚Störung‘ eine Nichtbeförderung, eine Annullierung, eine Verspätung beim Abflug, eine Verspätung bei der Ankunft oder eine Verspätung auf der Rollbahn;
Eine Verspätung bei einem Transferbus zwischen Terminals oder Ankunft an einem anderen Terminal (zum Beispiel) sind keine Störungen, deshalb verpasste Anschlußflüge berechtigen zu nichts mehr! Auch Störungen bei Check-in/Transferdesk, Siko, Immigration sind aussen vor.

Wenn ein Flug spät am Abend verspätet ist, aber voraussichtlich innerhalb kurzer Zeit starten kann und die Unterbringung der Fluggäste in Hotels sowie deren Rücktransport zum Flughafen mitten in der Nacht zu einer deutlich längeren Verzögerung führen könnten, sollte das Luftfahrtunternehmen berechtigt sein, die Bereitstellung einer Hotelunterbringung und der entsprechenden Transfers abzulehnen.
Ist genauso ein Hammer.
Wie oft wird ein Flug immer und immer wieder weiter nach hinten geschoben, wird ständig behauptet, jetzt wird aber innerhalb kurzer Zeit gestartet.
Und wenn es erstmal nach Mitternacht ist, gilt ja nicht mehr "wenn ein Aufenthalt von einer Nacht [...] notwendig ist " (nur noch 99% einer Nacht), und du hast nach neuer Formulierung ohnehin keinen Anspruch auf ein Hotel mehr.
Eine "Weiterbeförderung am nächsten Tag" o.ä. Formulierung wäre da viel zielführender gewesen.

Nicht dass ich nicht darin übereinstimme, dass wenn man erst um 0:30 verspätet ankommt, für den weiterführenden Flug auf 06:05 (zwangs-)umgebucht wurde, es sich wirklich nicht mehr lohnt 1 Stunde mit dem Taxi ins nächste zu der Zeit noch verfügbare und zumutbar bepreiste Hotel zu fahren, um da am Ende 2 Stunden zu schlafen, bevor man sich wieder zum Flughafen aufmachen muss...

Es wird also wieder ein Jahrzehnt von höchstinstanzlichen Gerichtsurteilen brauchen, bis diese Verordnung halbwegs anwendbar wird.
Legislative 2.0...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Bei dem einen bekommt man bei Billigtickets unverhältnismäßig viel Geld, bei dem anderen unrealistisch wenig.
Darum geht es aber nicht.

Der Sinn der Ausgleichszahlung soll den entstandenen Schaden für den Pax Pauschal abdenken, wenn du LH 64 irgendwann am Nachmittag in DRS ankommen hättest sollen, und deine Fahrt mit deinem Deutschlandticket inkludiert war dann wären deine Kosten 0,00 Euro gewesen, wenn jetzt du jetzt aber wegen Annullierung in der verspäteten LH 68 und die letzte Bahn verpasst und dann 40 Euro für das Taxi zahlen musst, dass ist der Schaden 40 Euro egal ob du ein 3500 LH C Ticket oder ein 9,99 Euro FR TIcket hattest.

Daher nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Bei dem einen bekommt man bei Billigtickets unverhältnismäßig viel Geld, bei dem anderen unrealistisch wenig.
wenn jetzt du jetzt aber wegen Annullierung in der verspäteten LH 68 und die letzte Bahn verpasst und dann 40 Euro für das Taxi zahlen musst, dass ist der Schaden 40 Euro egal ob du ein 3500 LH C Ticket oder ein 9,99 Euro FR TIcket hattest.
Exakt, und €40 im Verhältnis zu €3500 ist signifikant weniger als €40 im Verhältnis zu €9.99
€40 Ausgleichszahlung sind im Vergleich zu €9.99 Ticketpreis unverhältnismäßig viel Geld.

Und €39.96 (=400% von €9.99) sind verhältnismäßig wenig Geld, um damit kurzfristig ein one-way Ticket zu buchen. Es dürfte eher auf das Zehnfache hinauslaufen.

Daher nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Damit habe nicht ich angefangen. Mit der Kombination aus Paschalbeträgen und Prozenten vom Ticketpreis hat schon die EU Äpfel und Birnen in die neue Verordnung geschrieben. Und zur vollständigen Verwirrung Apples and Oranges in die Englische...
Und mit Formulierungen wie "notwendig und angemessen" ("necessary, reasonable and proportionate") gibt es nur noch mehr Verwirrung. Allein schon weil die Englische Version mit proportionate = verhältnismäßig einen völlig neuen Aspekt mit berücksichtigt, hier könnte man eben die Diskussion "€350 Übernachtung bei €9.99 Ticket" anfangen. Die Deutsche Version spricht nicht davon. Es wird interessant werden, auf was sich der EuGH dann beruft.
Was bitte soll zum Beispiel sein, wenn das einzige Hotel im Umkreis von einer Stunde €350 kostet? Dann sind €350 definitiv notwendig, aber definitiv nicht angemessen. Und schon gar nicht verhältnismäßig bei einem Billigticket/Kurzstreckenflug.


Wer diesen Unsinn als "Stärkung der Paxrechte" verkaufen will hat einfach keine Ahnung
Sätze wie
Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.
klingen erstmal wie eine klare Stärkung der Paxrechte.
Da aber absolut nicht definiert ist, was "unterrichtet" bedeutet, kann die Formulierung u.U. exakt das Gegenteil bedeuten.

In Kombination mit der Formulierung
Diese Unterrichtung sollte ebenso vom ausführenden Luftfahrtunternehmen vorgenommen werden. Diese Informationen sollten zumindest von dem Luftfahrtunternehmen oder dem Vermittler in einem barrierefreien Format erteilt werden, und wo zweckdienlich durch sogenannte „Push“-Meldungen von mobilen Anwendungen oder andere digitale Mittel.
könnte eine Airline argumentieren, die Verfügbarkeit der Information auf der Homepage (zur Abfrage durch den Kunden) ist ein "anderes digitales Mittel" der Unterrichtung, womit die Bringschuld der Airline schon wieder eine Holschuld des Kunden wird. Wer nicht in den 15 Tagen vor dem Flug täglich den Flugstatus checkt, ist selbst Schuld wenn er erst am Check-in Automaten von der Annullierung erfährt.

Da machen sie sich große Mühe zu definieren was ein "dauerhafter Datenträger" ist, definiert aber nicht was als Information oder Unterrichtung gilt, ob die bloße Bereitstellung einer Information zur aktiven Abfrage bereits als solche gilt, ob der Kunde gezwungen ist die App ("mobile Anwendung") zu haben und regelmäßig zu checken.

Den Fall hatte ich bei LH zuletzt mehrfach, durch aktives Checken kann man von einer Annullierung und Umbuchung wissen, aktiv informiert wird man teilweise nicht mal durch die Anzeigen am Flughafen (Flug fand statt, nur mein Ticket war annulliert...). Selbst beim Online/App Check-In musste man sehr genau hinsehen, um zu merken dass das nicht der Ursprünglich gebuchte Flug war, für den man da gerade eincheckt. Nur aktives Flugstatusmonitoring durch den Kunden gibt diesem die notwendige Information. Seit wann sie verfügbar ist, ist für den Kunden unnachweisbar.

Anwälte und Gerichte werden jedenfalls auf absehbare Zeit nicht arbeitslos, das Geschäftsmodell der Fluggastechteportale gestärkt.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Man könnte doch einfach bei Flugausfall sofort z.B. drei nächstmögliche Alternativflüge von gleichen Abflughafen und zum gleichen Ziel angeboten bekommen, die anklickbar sind und einen nichts weiter kosten. Ggf. mit Hotelgutschein und Essensgutscheinen, Taxi etc. Einfach die Reise möglich machen und nicht auf Zeit spielen. Das würde das Interesse an pünktlichem Flugbetrieb erhöhen. Entschädigungen interessieren mich persönlich nicht so, aber ans geplante Ziel zu kommen sehr.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Exakt, und €40 im Verhältnis zu €3500 ist signifikant weniger als €40 im Verhältnis zu €9.99
€40 Ausgleichszahlung sind im Vergleich zu €9.99 Ticketpreis unverhältnismäßig viel Geld.

Und €39.96 (=400% von €9.99) sind verhältnismäßig wenig Geld, um damit kurzfristig ein one-way Ticket zu buchen. Es dürfte eher auf das Zehnfache hinauslaufen.
Nochmal bei der Ausgleichszahlung geht es nicht darum, sondern es soll ein möglicher oder tatsächlicher Schaden pauschal und vereinfacht geltend gemacht werden können, denn der Schaden ist vom Ticketpreis unabhängig das ist auch eine Anlehnung an den Ticketpreis sinnwidriger Quatsch.

klingen erstmal wie eine klare Stärkung der Paxrechte.
Nun es gibt ja durchaus ein paar positive Punkte, aber die ganzen Verschlechterungen stehen eben in keinem Verhältnis aber es ist eben Marketing Mondelez erzählt ja auch nicht man habe das Rezept verbildigt und die Menge verkleinert und den Preis ungerechtigt erhöht, nein man erzählt man hätte sein Produkt an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst.

Man könnte doch einfach bei Flugausfall sofort z.B. drei nächstmögliche Alternativflüge von gleichen Abflughafen und zum gleichen Ziel angeboten bekommen, die anklickbar sind und einen nichts weiter kosten. Ggf. mit Hotelgutschein und Essensgutscheinen, Taxi etc. Einfach die Reise möglich machen und nicht auf Zeit spielen. Das würde das Interesse an pünktlichem Flugbetrieb erhöhen. Entschädigungen interessieren mich persönlich nicht so, aber ans geplante Ziel zu kommen
Nun diese Regel hatten wir ja jetzt schon, nur dass eben gegenüber den Airlines die Verpflichtung nicht konsequent durchgesetzt wurde, aber du konntest selbst buchen und die Erstattung mit extrem geringen Risiko durchsetzen, das ganze wird nächstes Jahr Geschichte sein.
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Man könnte doch einfach bei Flugausfall sofort z.B. drei nächstmögliche Alternativflüge von gleichen Abflughafen und zum gleichen Ziel angeboten bekommen, die anklickbar sind und einen nichts weiter kosten. Ggf. mit Hotelgutschein und Essensgutscheinen, Taxi etc. Einfach die Reise möglich machen und nicht auf Zeit spielen. Das würde das Interesse an pünktlichem Flugbetrieb erhöhen. Entschädigungen interessieren mich persönlich nicht so, aber ans geplante Ziel zu kommen sehr.
Da bin ich im Prinzip bei dir. Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, hilft Geld Monate später auch nicht mehr.
Das Problem sehe ich eher bei den Alternativflügen, da sind die Bedürfnisse halt sehr unterschiedlich.
Wenn ich ein wichtiges Meeting angesetzt habe, hilft es wenig da 6 Stunden später für die letzten zwei Stunden noch aufzuschlagen, dann besser absagen und an einem anderen Tag neu ansetzen, von daher wäre mir ein Umbuchungsrecht auf einen Flug zum gleichen Ziel zu einem späteren Zeitpunkt schon wichtig.
Manchmal hilft einem auch die Verschiebung um 24 Stunden mehr, als die Umbuchung von einem Spät- auf den nächsten verfügbaren Frühflug.

Neben uneingeschränktem Recht auf vollständige Erstattung bei gleichzeitiger kostenloser Rückkehr zum Startort und uneingeschränktem Recht auf Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt, ist oft auch eine Änderung eines Flughafens zielführender als die Änderung des Zeitpunktes (z.B. hat mich KLM von MME-AMS-DUS auf NCL-AMS-DUS zum selben Zeitpunkt nach Rückfrage umgebucht, vorgeschlagen hatten sie mir MME-AMS-DUS 24 Stunden später, von Teesside nach Newcastle sind es 40 Minuten, und ich war planmäßig zuhause).
Von daher braucht es vor allem Kommunikation, Frage der Airline was ich will und dann problemloses Umbuchen, ggfs. mit kostenlosem Transfer zu/von einem Alternativflughafen oder mit Übernachtung/Verpflegung.
Vor allem aber erstmal fragen, nicht Tatsachen schaffen und dann abtauchen. Eine funktionale Hotline (gut besetzt, Mitarbeiter mit Kompetenz und Authorisierung) oder ein 24/7 gut besetzter Serviceschalter (wenn das Problem am Flughafen auftritt) wären da schon mal Top.

Der AF Serviceschalter im Terminal 2G in CDG war letztes mal perfekt, 3 Mitarbeiter, einer frei, gutes Englisch sprechend, kompetent und hilfsbereit. Meine Wunschoption (noch am Abend mit dem Thallys heimfahren) wurde mir erlaubt, allerdings war es technisch nicht möglich sie direkt zu buchen / einen Voucher auszugeben, aber man hätte mir eine schriftliche Zahlungszusage (incl. Airport Express Zug zum Gare du Nord) gegeben. Am Ende war dann Frühflug (zu christlicher Zeit 9:20 oder so), Übernachtungsgutschein (direkt am Terminal) und Essensgutscheine eine akzeptable zweite Wahl. Und €400 Ausgleichszahlung wurde auch angeboten. Da kann man kaum meckern.

aber du konntest selbst buchen
Diese Option ist in der alten EU261 mit keinem Wort erwähnt.
Wurde aber in der Tat akzeptiert und von Gerichten im Einzelfall zugesprochen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Wenn ich ein wichtiges Meeting angesetzt habe
Dann musst du besser planen.

Es gilt ganz einfach der nötige Puffer der eingeplant werden muss steigt überproportional zur Wichtigkeit des Termins.

KL 809 hat mich 05/2018 auch gelehrt, dass über 18 Stunden Layover und ein knappes Dutzend alternativer Flüge nicht ausreichend können, seitdem gilt: 36 Stunden Minimum.

Neben uneingeschränktem Recht auf vollständige Erstattung bei gleichzeitiger kostenloser Rückkehr zum Startort
Nun das gibt es ja bereits jetzt schon allerdings musst du eben fünf Stunden zusammen bekommen.

Eine gewisse Hürde wird da schon sinnvoll sein, sonnst habe wir eine Situation wie den Fachexperten der Bahn, du kannst den geplatzten Anschluss in FRA/MUC mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit planen und dann sogar wieder kostenfrei zurück fliegen, je nach Ziel und dessen Frequenz und Auslastung bekommst du den Rückflug erst Stunden später die du dann für deinen geplanten Termin nutzt.

Der AF Serviceschalter im Terminal 2G in CDG war letztes mal perfekt
Ja AF am CDG oder KL in AMS können das wirklich perfekt wenn du nicht bei einer Choaslage aufkreuzt und du eben einer von 10.000 Fällen bist.

Wobei ich kenne das nicht unbedingt Geld sondern der Gutschein mit höherem Wert angeboten angeboten und auch direkt ausgestellt wird.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
14.494
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Eine gewisse Hürde wird da schon sinnvoll sein, sonnst habe wir eine Situation wie den Fachexperten der Bahn, du kannst den geplatzten Anschluss in FRA/MUC mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit planen und dann sogar wieder kostenfrei zurück fliegen, je nach Ziel und dessen Frequenz und Auslastung bekommst du den Rückflug erst Stunden später die du dann für deinen geplanten Termin nutzt.
Was ist falsch daran, wenn eine Seite den geschlossenen Vertrag nicht erfüllt und die andere daraufhin einen Vorteil hat? Instant Karma.

Ja AF am CDG oder KL in AMS können das wirklich perfekt wenn du nicht bei einer Choaslage aufkreuzt und du eben einer von 10.000 Fällen bist.
Ja, als KLM wegen der Kombination aus Gewitter in AMS und wegen NATO Manöver geschlossenen Lufträumen über der Nordsee ein Dutzend Flüge gestrichen hat, war da auch Chaos.
Das würde ich aber auch als außergewöhnlichen Umstand akzeptieren. Dafür, dass ein Flug gestrichen wird sollte eine Airline aber 24/7 vorbereitet sein.

KL 809 hat mich 05/2018 auch gelehrt, dass über 18 Stunden Layover und ein knappes Dutzend alternativer Flüge nicht ausreichend können, seitdem gilt: 36 Stunden Minimum.
Bei 18-25 Meetings mit Flugreise jedes Jahr schlicht keine Option.
Dann lieber neu ansetzen.

Nun das gibt es ja bereits jetzt schon allerdings musst du eben fünf Stunden zusammen bekommen.
Deshalb "uneingeschränkt". In dem Fall sprachen wir von Flugstreichung, auch mit entsprechendem Vorlauf.
Sobald dich die Airline proaktiv und ungefragt umbucht, hast du aktuell erstmal keine Handhabe einfach zu stornieren, da bieten die meisten Airlinetools nur eine "normale" Stornierung mit evtl. nur Steuern und Gebühren zurück. Für eine "EU261 Stornierung" stellen sie sich an. (oder erstmal taub).

Wobei ich kenne das nicht unbedingt Geld sondern der Gutschein mit höherem Wert angeboten angeboten und auch direkt ausgestellt wird.
Das Geld wurde im Nachhinein auf Antrag auf Ausgleichszahlug mittels (problemlosem) Onlinetool angeboten.
Gutscheine kenne ich eher aus den USA, auch da mit deutlich höherem Wert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Was ist falsch daran, wenn eine Seite den geschlossenen Vertrag nicht erfüllt und die andere daraufhin einen Vorteil hat? Instant Karma.
Ich gebe dir da vollkommen recht, hast du das auch schon mal im Bahnthema so kund getan?

Ich denke man könnte die Hürde von fünf auf drei oder vielleicht zwei reduzieren.
Das würde ich aber auch als außergewöhnlichen Umstand akzeptieren. Dafür, dass ein Flug gestrichen wird sollte eine Airline aber 24/7 vorbereitet sein.
Völlig richtig das haben aber AF/DL/KL bei mir eigentlich immer geschafft, sogar LX für LH am ZRH würden sie nicht sie nicht die Schalter kurz nach Landung schließen, obwohl klar ist das Paxe kommen die Betreuung brauchen. die LH Hotline hat übrigens auf die Schalter am ZRH verwiesen.

Das hat letzlich auch der Klageflut gegen LH geführt, ich war an dem Abend so sauer dass nun gilt: ist am 15. Tag 00:00 Uhr MEZ kein Geld da hat um 00:05 Uhr das Amtsgericht ein neues Verfahren.

Bei 18-25 Meetings mit Flugreise jedes Jahr schlicht keine Option.
Dann lieber neu ansetzen.
Nun ja du könntest ja ein Meeting in zwei Wochen machen, aber ja ich gebe dir das vollkommen recht.

Vielleicht dann als Plan B ein anderes Flexticket welches komplett erstattet werden kann bereit halten?

Mach ich bei A3 mit einem Awardticket ATH-SKG das ich dann eben auch kurzfristig abfliegen oder eben umbuchen kann.

Deshalb "uneingeschränkt". In dem Fall sprachen wir von Flugstreichung, auch mit entsprechendem Vorlauf.
Aber gibt da überhaupt ein Problem?

LH hat mir letzten die Ticketerstattung angeboten, obwohl mit einem Umweg via MUC statt FRA nur knapp zwei Stunden Verspätung entstanden wäre, auch bei A3 bekommt immer die Option kostenlos zu stornieren.

Gutscheine kenne ich eher aus den USA, auch da mit deutlich höherem Wert.
Macht KLM auch statt 600 Euro in Cash bekommst du 800 Euro in Gutschein bei 400 sind es glaube ich 500 gewesen, die 250er Erstattung hatte ich bei KLM bisher nicht.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
14.494
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Aber gibt da überhaupt ein Problem?
Ja, gibt es. LH bucht dich ohne Rückfrage einfach auf einen bestimmten Flug um, und schließt dann alle Serviceschalter, lässt dich Stunden in der Hotline-Warteschlange hängen und der Bot versteht dich nicht.
Das einzige was dir die Homepage und App erlaubt, ist Standard-Stornierung (nur Steuern und Gebühren zurück).

Nicht exakt das, was dir die EU261 eigentlich als Rechte zugesteht, bzw. der Airline als Pflicht auferlegt.

Und wenn ich outbound über Nacht in MUC hängen bleibe, bringt micht Stornierung allein ja noch nicht wieder nach Hause zurück. Diese "Umbuchung" bietet dir der Bot oder die Homepage nie, sowas braucht immer menschliche Intervention.

Mach ich bei A3 mit einem Awardticket ATH-SKG das ich dann eben auch kurzfristig abfliegen oder eben umbuchen kann.
Das entspricht leider nicht den Reiserichtlinien meiner Firma...
Ich bin ja zu 100% geschäftlich unterwegs. Privat muss ich mir Fliegen heute nicht mehr geben, nicht mal als Award.
 
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Reaktionen: Luftikus und kexbox

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Moment "mit Vorlauf" habe ich verstanden, dass noch X Tage bis zum Abflug sind.

Sonst gebe ich dir recht, ich hatte ja am 16.04.2026 auch so eine Überraschung, seitdem ist auch die neue LH Doktrin in Kraft.

Das entspricht leider nicht den Reiserichtlinien meiner Firma...
Ich bin ja zu 100% geschäftlich unterwegs.
Nun wenn der Arbeitgeber das nicht will ist das so, ist ja dann nicht sein Problem.

Ein echter Vorteil Richtlinien selbst machen zu können ...
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Moment "mit Vorlauf" habe ich verstanden, dass noch X Tage bis zum Abflug sind.
Auch mit Vorlauf hatte ich gesagt, kurzfristig ist es natürlich anspruchsvoller, und ein Versagen vielleicht noch entschuldbar, aber auch mit Vorlauf ist es nicht viel besser, auch da hatte ich schon proaktives Umbuchen ohne Rückfrage und ohne (aktive) Benachrichtigung. Und nachdem ich es mal zufällig entdeckt habe noch was ändern oder Zurückbuchen auf den Ursprungsflug (der ja nicht annuliert war, sondern nur den Zielflughafen innerhalb der Stadt gewechselt hatte, was für mich auch OK gewesen wäre, wenn man mich denn mal gefragt hätte) schien komplexer zu sein als der Bau eines Bahnhofs in der Schwäbischen Hauptstadt.

Ein echter Vorteil Richtlinien selbst machen zu können ...
Und traurigerweise sogar win-win... Wenn ich könnte wie ich will, könnte mein AG sogar noch eine Menge Geld sparen obwohl ich die deutlich angenehmeren Flüge mache. Denn natürlich haben die Airlines ihre Preispolitik ja an typische Reiserichtlinien angepasst. Das kann man je nach Moralvorstellung als geschickt oder gemein bezeichen... Aber das tangiert wenigstens nicht die Passagierrechte.

Dem Kunden nicht die Wahl zu lassen obwohl das klar wörtlich in der Verordnung steht müsste einfach Folgen für die Airlines haben. Aber die verkaufen das ja sogar noch als Kundenvorteil (auch via Lobbyisten beim Gesetzgeber), wenn du dich um nichts kümmern brauchst, weil die Airline für dich entscheidet... Und halten dich für undankbar, wenn du mit deren ach so toller Wahl nicht zufrieden bist.
 
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