Was gilt als Ticket? Hin und Rückflug?
Kommt auf das individuelle Ticket an:
“ticket” means valid evidence, regardless of its form, of an air transport contract;
Das Ticket ist die Formalisierung des abgeschlossenen Beförderungsvertrags. Ist es ein einziges Objekt für alle Flüge (Hin-, Rück-, Feeder-...) bei dem dir die Airline auch ausdrücklich nicht erlaubt, es in seine Cupons zu zerlegen, dann ist das das Ticket und dessen Preis die Referenz. Ist es ein "Round the World Ticket" kann es eine ganze Kette von Flügen enthalten. Hast du separate Tickets für Hin und Rückflug (separate Ticketnummern), gilt nur das Ticket als Referenz dessen Flug von der Störung betroffen ist.
Wenn die Airline darauf besteht zu bündeln, muss sie mit einen hohen Referenzpreis für Erstattungen leben.
Ja, denn es geht ja nicht um eine Erstattung des einst gezahlten Ticketspreises, sondern um die Kosten, jetzt kurzfristig/teurer eine Ersatzbeförderung zu buchen.
Es geht um beides, es verlinkt beide Preise. Hast du ursprünglich billig gebucht, kannst du keine teure Ersatzbeförderung in Eigeninitiative buchen.
Genau darum ist auch die Änderung eine massive Verschlechterung für die Fluggäste und keine Verbesserung.
Das wird es wohl in der Praxis werden, Airlines werden die Möglichkeit nutzen einfach nichts anzubieten, und dich mit 400% eines Schnäppchentickets verhungern lassen.
Umgekehrt fällt es natürlich der Airline auf die Füße, wenn sie bestimmten Kunden (z.B. für Eintagesreisen) horrende Ticketpreise aufgezwungen haben, dann müssen sie im Zweifelsfall das Vierfache dieses Phantasiepreises zahlen, wenn sie es nicht schaffen den vorgeschriebenen Service zu bieten.
Es wird beide Fälle geben, mehrheitlich erwarte ich aber in der Tat massive Verschlechterungen, jedenfalls für die, die bisher Eigeninitiative gezeigt / Erstattungen erklagt haben.
Ja sicher in völlig unwichtigen Bereichen gibt es ein paar Verpesserungenm, wie eben dass der Rückflug nicht einfach verfallen darf, was übrigens sowieso schon durch das lokale Recht geregelt ist,
Wobei der EuGH schon eine rechzt große Lokalität abdeckt...
Nun da ergleichst du aber Äpfel und Birnen, die Ausgleichszahlung soll einen für den Pax einfach geregelter leicht geltend zu machender und zu erhaltener pauschaler Entschädigungsbetrag.
Die Ersatzbeförderung holt einfach nur die Leistung nach die vorher vertraglich verkauft wurde.
Deshalb sprach ich ja von Ausgleichstahlung, nicht von Ersatzbeförderung.
Bei dem einen bekommt man bei Billigtickets unverhältnismäßig viel Geld, bei dem anderen unrealistisch wenig.
Man mag das Kompromiss nennen, oder doppelte Ungerechtigkeit.
Man sollte einfach immer den nächsterreichbaren Flug erstatten, egal was der kostet.
Entspricht nicht unbedingt meinen Bedürfnissen.
Eine automatische (Zwangs-)umbuchung auf den Frühflug am nächsten morgen um 06:05 mit einer Hotenacht die schon um 3 Uhr ohne Frühstück endet ist nicht unbedingt das, was ich mir wünsche. Vor allem nicht auf dem Rückflug.
Auf dem Hinflug wäre vollständige Erstattung oft wichtiger als der nächsterreichbaren Flug, der immer noch zu spät für den eigentlichen Reisezweck ist.
Die Wahlmöglichkeit finde ich daher schon wichtig. Dumm ist, dass es jetzt praktisch zur Wahlpflicht geworden ist, du bist jetzt verpflichtet der Airline mitzuteilen was du willst. Und sie werden Möglichkeiten finden, sich dumm zu stellen diese Mitteilung zu erhalten...
Ich erwarte da noch eine lange Latte von Einzelurteilen, was da alles geht und was nicht.
Die Ankunftszeit wird ja neu definiert, ich muss das nochmal genauer zu gemüte führen aber nach neuer Verordnung gilt der Flug wohl als angekommen, wenn das Flugzeug am Gate steht, wenn dann der Bus eine halbe Stunde braucht und die Paxe dann erst Aussteigen können ist dann egal, aber was wenn dann der Anschluss verpasst wird? nach EU-VO war der Flug ja pünkltich
Ja, sie sind sich darin treu geblieben, neue Formulierungen erstmal lückenhaft und unklar zu lassen.
In Bezug auf verpasste Verbindungen ist es nochmal massiv schlimmer geworden:
(1) Verpasst ein Fluggast einen Anschlussflug während einer Reise aufgrund einer Störung bei einem vorherigen Flug
ze) ‚Störung‘ eine Nichtbeförderung, eine Annullierung, eine Verspätung beim Abflug, eine Verspätung bei der Ankunft oder eine Verspätung auf der Rollbahn;
Eine Verspätung bei einem Transferbus zwischen Terminals oder Ankunft an einem anderen Terminal (zum Beispiel) sind
keine Störungen, deshalb verpasste Anschlußflüge berechtigen zu nichts mehr! Auch Störungen bei Check-in/Transferdesk, Siko, Immigration sind aussen vor.
Wenn ein Flug spät am Abend verspätet ist, aber voraussichtlich innerhalb kurzer Zeit starten kann und die Unterbringung der Fluggäste in Hotels sowie deren Rücktransport zum Flughafen mitten in der Nacht zu einer deutlich längeren Verzögerung führen könnten, sollte das Luftfahrtunternehmen berechtigt sein, die Bereitstellung einer Hotelunterbringung und der entsprechenden Transfers abzulehnen.
Ist genauso ein Hammer.
Wie oft wird ein Flug immer und immer wieder weiter nach hinten geschoben, wird ständig behauptet, jetzt wird aber innerhalb kurzer Zeit gestartet.
Und wenn es erstmal nach Mitternacht ist, gilt ja nicht mehr "wenn ein Aufenthalt von
einer Nacht [...] notwendig ist " (nur noch 99% einer Nacht), und du hast nach neuer Formulierung ohnehin keinen Anspruch auf ein Hotel mehr.
Eine "Weiterbeförderung am nächsten Tag" o.ä. Formulierung wäre da viel zielführender gewesen.
Nicht dass ich nicht darin übereinstimme, dass wenn man erst um 0:30 verspätet ankommt, für den weiterführenden Flug auf 06:05 (zwangs-)umgebucht wurde, es sich wirklich nicht mehr lohnt 1 Stunde mit dem Taxi ins nächste zu der Zeit noch verfügbare und zumutbar bepreiste Hotel zu fahren, um da am Ende 2 Stunden zu schlafen, bevor man sich wieder zum Flughafen aufmachen muss...
Es wird also wieder ein Jahrzehnt von höchstinstanzlichen Gerichtsurteilen brauchen, bis diese Verordnung halbwegs anwendbar wird.
Legislative 2.0...