2.8.15: 4U 15 TXL-CGN abgesagt

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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Weiß jemand, was da los ist? Gerade eine SMS bekommen. Online gibt es keine Infos, außer dass der Flug abgesagt ist. Verpasse dadurch einen wichtigen Termin. Ärgerlich.
 

hockb

Erfahrenes Mitglied
17.02.2010
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D-AGWI war laut flightradar24 vorgesehen. Die heutigen Umläufe CGN/TXL/CGN und CGN/VIE/CGN wurden jedoch abgesagt.
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Hänge jetzt seit über 10 Minuten in der Hotline...bin mal gespannt, was die als Grund angeben. Warum wird der Grund eigentlich nicht proaktiv auf der Homepage publiziert?

Wetter oder Streik ist es ja wohl offenbar nicht.

Also Erstattung des Flugpreises plus 250 Euro Kompensation?
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Aussage der Hotline (nach ca. 15 Minuten Wartezeit):

Der Flug ist halt in Köln nicht losgeflogen, weil das Flugzeug da gewartet wird.

Also offensichtlich keine höhere Gewalt.

Ersatzbeförderung wurde nicht angeboten. Ich musste jetzt einen so kurzfristig natürlich deutlich teureren Air Berlin - Flug buchen, die Kompensation deckt gerade mal die Preisdifferenz ab.

Die Kompensation muss man schriftlich beantragen unter buchungsinfo@germanwings.com. Die Auto-Response sagt Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen. Ich habe das EU-Formular angehängt.

Sch... Germanwings.
 
A

Anonym38428

Guest
Meine Empfehlung bei 4U - die Sache gleich einem Anwalt übergeben. Anders wird es eine langwierige Angelegenheit.

In letzter Zeit tauchen wiederholt Berichte auf in denen 4U anstandslos zahlt. Scheint ein Umdenken gegeben zu haben.
 
A

Anonym38428

Guest
Richtig. Nur wenn die Airline die "frühestmögliche Beförderung" nicht erbringt, bleibt als Schaden auf deiner Seite die Beförderung auf eigen gebuchtem Weg. Kostet dich das weniger als 250€ ist auch kein höherer Schaden entstanden. Ein fachkundiger Jurist mag mich widerlegen, aber Fälle in denen Airlines Alternativtransport zahlen wie auch die 250€ sind eine Ausnahme ohne rechtlichen Hintergrund. Andersherum würde das Passagiere einseitig begünstigen. Sag ich als (leidgeplagter) Pax .
 
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Fide

Reguläres Mitglied
26.01.2014
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Richtig. Nur wenn die Airline die "frühestmögliche Beförderung" nicht erbringt, bleibt als Schaden auf deiner Seite die Beförderung auf eigen gebuchtem Weg. Kostet dich das weniger als 250€ ist auch kein höherer Schaden entstanden. Ein fachkundiger Jurist mag mich widerlegen, aber Fälle in denen Airlines Alternativtransport zahlen wie auch die 250€ sind eine Ausnahme ohne rechtlichen Hintergrund. Andersherum würde das Passagiere einseitig begünstigen. Sag ich als (leidgeplagter) Pax .

außer die Ersatzbeförderung ist mehr als drei Stunden später
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
AF hat für meinen Mitbewohner bei Überbuchung sowohl Ersatzbeförderung auf AB bezahlt als auch 250€/Person, da mehrere Stunden spätere Ankunft. Ging problemlos telefonisch.