40 min. TATL Umsteigezeit in FRA realistisch?

ANZEIGE

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
363
52
DUS, BER
ANZEIGE
Das faellt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter die MCT und eine Umbuchung auf LH145 sollte relativ problemlos moeglich sein.

Jetzt habe ich doch keine Ruhe gehabt und bei der Hotline angerufen.
Die MCT ist 70 Minuten (halte ich, mit Check-In, noch immer für ziemlich knapp).

Der Agent hatte Schwierigkeiten einen passenden Flug zu finden. Als ich ihm den, von Chiller3333 genannten, Flug LH145 vorschlug, war er offensichtlich über die Hilfe erfreut und buchte sofort um.
Die Bestätigung ist auch schon da.

Danke nochmals an alle Kommentatoren.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.779
Die Wunder der IT, des Online Check-in und des Kunstprodukts "Express Rail"...
Natürlich ist das was du in FRA machst ein Check-in, mit einer Check-in Schlußzeit von 45 Minuten für LH und 60 Minuten für 4Y, also unmöglich.
Computertechnisch ist das was du machst ein Umstieg von Flugzeug auf Flugzeug ohne Check-in oder Gepäckaufgabe und mit Ankunft airside, das würde unter die MCT fallen und klappen (ankommend z.B. aus VIE mit Flugzeug auch praktisch)

Was es nun juristisch ist, ein Umstieg oder ein Einchecken, wird ein Richter im Einzelfall entscheiden müssen. Solange dein erster Flug pünktlich ist, greift auch die EU261 nicht, die Airline hat exakt geliefert was sie verkauft hat. Die Wahrscheinlichkeit das die Deutsche Bundesbahn pünktlich ist ist aber gering...

Klarer Fall von völlig abgehobenen Airlines mit ach so tollen innovativen und kundenorientierten Produkten die in der schnöden Praxis leider nicht funktionieren.

Der Agent hatte Schwierigkeiten einen passenden Flug zu finden. Als ich ihm den, von Chiller3333 genannten, Flug LH145 vorschlug, war er offensichtlich über die Hilfe erfreut und buchte sofort um.
Na immerhin. Ich hatte schon mehrfach Situationen wo die Agenten dann nochmal tief in ihr System geguckt haben, und nochmal bestätigt das das unrealistische nach ihrer Datenlage funktioniert, und ich das wohl so machen muss...
 
  • Like
Reaktionen: LH88 und dermatti

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Uninterssant - denn selbst wenn der Zug pünftlich ist - klappt es nicht - außerdem ist es bereits abgeurteilt, dass wenn der Zug eine Flugnummer hat und ein LH Ticket - es wie ein Flug zu werten ist! Es gibt kein Loophole - das ist nur geschwurbel.....
Es gibt Urteile die bezogen auf die EU Ausgleichszahlungen einen Zug zum Flug erklären? Abgeurteilt impliziert hier auch höchstrichterlich, kann ich mir nicht vorstellen, und finde da auch nichts.
 
  • Like
Reaktionen: dermatti

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.779
Es hat eine Flugnummer, also ist es buchungstechnisch ein Flug... Mir sind leider kaum Express Rail Urteile bekannt. Aber bei der EU261 geht es darum, dass dir eine Airline das Ticket für die Gesamtstrecke verkauft hat, damit ist sie in der Pflicht. Kein Zugunternehmen hat dir irgendwas verkauft, damit greift die Fahrgastrechtverordnung nicht (dazu gibt es bereits Urteile die mir bekannt sind, also nix mit 25% Geld zurück bei einer Stunde Verspätung / einem ausgefallen Zug nach FRA).

Aber solange der Zug pünktlich ist, greift die EU261 sowieso nicht. Unrealistische Produkte sind darin nicht enthalten. Den Begriff MCT suchst du in der EU261 vergeblich.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.873
1.337
MUC, BSL
Auch wenn das natürlich wünschenswert wäre, glaube ich nicht daran, dass sich irgendein nationales Gericht zu so einer Interpretation hinreißen lassen würde, ohne das dem EuGH vorzulegen - EU261 schließt ja eine Anwendbarkeit bei anderen Transportmittel als Flugzeugen ausdrücklich aus. Lufthansa bewirbt zwar ihr ExpressRail Produkt damit, dass bei Anschlussverlusten umgebucht wird, aber das alleine ist ja noch kein Hinweis auf die Anwendbarkeit von EU261. Das ließe sich ja auch recht problemlos mit nationalem Vertragsrecht begründen.

Soweit mir bekannt ist, gibt es lediglich Rechtssprechung zur Begrenzung der Eigenverantwortung bei Rail & Fly und auch da dreht es sich lediglich um Ersatzbeforderung und nicht um Kompensation (d.h. auch hier wird die Anwendbarkeit von EU261 nicht zwingend angenommen)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Es hat eine Flugnummer, also ist es buchungstechnisch ein Flug... Mir sind leider kaum Express Rail Urteile bekannt. Aber bei der EU261 geht es darum, dass dir eine Airline das Ticket für die Gesamtstrecke verkauft hat, damit ist sie in der Pflicht. Kein Zugunternehmen hat dir irgendwas verkauft, damit greift die Fahrgastrechtverordnung nicht (dazu gibt es bereits Urteile die mir bekannt sind, also nix mit 25% Geld zurück bei einer Stunde Verspätung / einem ausgefallen Zug nach FRA).

Aber solange der Zug pünktlich ist, greift die EU261 sowieso nicht. Unrealistische Produkte sind darin nicht enthalten. Den Begriff MCT suchst du in der EU261 vergeblich.
@GermanFlyer hat doch geschrieben das es "abgeurteilt" wurde, darum geht es. Und wie gesagt Urteile zu EU261, Zug und MCT finde ich keine. Auch keine Urteile zum Bus als "Zubringerflug".
 
  • Like
Reaktionen: dermatti

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.779
ANZEIGE
300x250
EU261 schließt ja eine Anwendbarkeit bei anderen Transportmittel als Flugzeugen ausdrücklich aus.
Nein, umgekehrt. Sie verlangt Transport mit einem Flugzeug als Grundlage für die Anwendbarkeit. Sagt aber nicht, das alle Legs mit Flugzeug sein müssen. Sobald Transport mit einem Flugzeug Teil der Reise ist, ist EU261 anwendbar. Auch der Verkauf des Tickets durch eine Luffahrtgesellschaft ist Vorraussetzung, und auch das wäre gegeben. Ein Leg mit Zug ändert noch nicht die Definition von "Ticket" und "Flugreise".
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer