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A350-900 Sitzplatz 28A

Stephan1976

Reguläres Mitglied
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Hallo Zusammen,
vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.
Bei meinem nächsten Lufthansa Flug mit einer A350-900 habe ich den Sitzplatz 28A. Dieser hat keinen Vordersitz und somit eine schöne Beinfreiheit.
Jetzt habe ich gesehen, dass es solche aufblasbaren Fußkissen für's Flugzeug gibt. Damit könnte man dann schön die Beine hochlegen und es sich gemütlich machen.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich das da benutzen darf? Ich hatte schon mal bei Lufthansa nachgefragt, die haben mich aber an das Kabinenpersonal verwiesen.
Gruß Stephan
 
Sollte kein Problem sein. Ich würde das einfach mitnehmen und nutzen (allerdings natürlich erst nach dem Start und nicht bei der Landung, ohne großes Aufsehen). Ich habe mir früher auch immer den Sitz am Notausgang gebucht und meine Beine zum Schlafen auf meine Laptoptasche gelegt. Manchmal hat ein Flugbegleiter neugierig geschaut oder kommentiert, meistens aber nicht.
 
Ich habe so ein Kissen auch schon genutzt, in der Exit Reihe. Habe es als etwas wackelig empfunden, wenn das Kissen ohne Anlehnung steht
 
Danke für die Antworten.
Ich hatte erst gedacht, ich lege meinen Trolley dahin. Aber am Notausgang ist das so eine Sache.
Mit so einem aufblasbaren Fußkissen kann ja eigentlich nicht viel passieren.
 
Ich habe dieselben Erfahrungen wie @gru_muc gemacht. Im Reiseflug einfach das Rimowa Bordcase als Fussstütze verwendet und zuvor mit zuätzlichen Kissen und Decken gepolstert. Dann noch eine Decke drüber und es sieht eh niemand mehr.
 
Am Notausgang ein No-Go.
Und Lufthansa erlaubt IIRC grundsätzlich diese aufblasbaren Stützen nicht.
 
Während des Reiseflugs? Wo ist da das Problem? Ist ja nicht so, dass man bei 36.000 ft auf einmal den Notausgang bräuchte.

Und auch dass die Kissen grundsätzlich verboten seien, wäre mir komplett neu. Wir haben die schon mehrfach für den Junior genutzt, da gab es nie Probleme.
 
Während des Reiseflugs? Wo ist da das Problem? Ist ja nicht so, dass man bei 36.000 ft auf einmal den Notausgang bräuchte.

Und auch dass die Kissen grundsätzlich verboten seien, wäre mir komplett neu. Wir haben die schon mehrfach für den Junior genutzt, da gab es nie Probleme.
Naja, das lose Teil kann in einem "Luftloch" sich verselbstständigen. Gerade Bulkhead gibt es keinen vorderen fußraum, um "solche Teile" zu verstauen. Was für viele Unverständnis hervor ruft ist, dass es Regeln gibt, gerade für Bulkhead. Leider müssen diese die FB durchsetzen und das kapieren die wenigsten der Angesprochenen. Man braucht in 99,999% aller Autofahrten auch keinen Sicherheitsgurt.....
 
Hallo Zusammen,
vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.
Bei meinem nächsten Lufthansa Flug mit einer A350-900 habe ich den Sitzplatz 28A. Dieser hat keinen Vordersitz und somit eine schöne Beinfreiheit.
Jetzt habe ich gesehen, dass es solche aufblasbaren Fußkissen für's Flugzeug gibt. Damit könnte man dann schön die Beine hochlegen und es sich gemütlich machen.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich das da benutzen darf? Ich hatte schon mal bei Lufthansa nachgefragt, die haben mich aber an das Kabinenpersonal verwiesen.
Gruß Stephan
Ist verboten, wie bereits geschrieben. Und das unabhängig ob Notausgang oder nicht, generell jegliche aufblasbaren comfort devices
 
Gegenbeispiel: Nackenkissen sind nicht verboten.
Beispiel akzeptiert, danke für deinen Hinweis.
Hier die offizielle Regelung:
Comfort Devices (z. B. aufblasbare Produkte, die im Fußraum des Sitzes bzw. am Sitz selbst positioniert werden oder so genannte BedBoxes, die
im Fußraum deponiert und über den Sitz gebaut werden, um den Sitzkomfort zu erhöhen) sind in keiner Flugphase gestattet.
 
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Beispiel akzeptiert, danke für deinen Hinweis.
Hier die offizielle Regelung:
Comfort Devices (z. B. aufblasbare Produkte, die im Fußraum des Sitzes bzw. am Sitz selbst positioniert werden oder so genannte BedBoxes, die
im Fußraum deponiert und über den Sitz gebaut werden, um den Sitzkomfort zu erhöhen) sind in keiner Flugphase gestattet.
Danke für die Information.
Damit hast du mir sehr weitergeholfen und einen unnötigen kauf erspart.
 
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