[Air Berlin] Flugverspätung fast 6 Stunden, AB möchte aber nicht zahlen. Was nun?

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JohnnyK

Neues Mitglied
27.08.2012
1
0
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Hallo,

ich habe mir zwar schon die Sticky Topics durchgelesen, aber die richtige Info hab ich noch nicht gefunden.

Der Fall:
Im Februar haben wir über Opodo bei FTI eine Pauschalreise nach Agypten für 341,00 EUR pro Person (682,00 EUR Insgesamt) gebucht. Der Abflug des Fluges AB2932 am 26.02.2012 von München (MUC) nach Hurghada (HRG) war sehr verspätet. Planmäßiger Abflug war 13:45 Uhr. Durch einen angeblichen technischen Defekt am Flugzeug (uns wurde gesagt Bordtoilette defekt) wurde der Start jedoch weit nach hinten verschoben. Ersatzteile mussten eingeflogen werden und anschließend wurde auch die Crew ausgetauscht.

Die tatsächliche Abflugzeit war 19:30 Uhr. Uns wurden um ca. 16:30 Uhr ein Getränk und ein Verzehrgutschein im Wert von 10,00 Euro gegeben.

Direkt nach der Reise haben wir uns über den Reiseveranstalter FTI beschwert, der es auch am 08.03.2012 zur Bearbeitung an Air Berlin weiter gegeben hat. Air Berlin hat sich erst am 17.08.2012 mit dem angehängten Standardschreiben bei uns gemeldet. Darin bieten sie uns einen 100 Euro Gutschein (50 pro Person) an. Das wollen wir aber nicht annehmen.

Daher hab ich mich nach meinen Möglichkeiten unter anderem hier im Forum informiert, kann mich aber nicht entscheiden welchen Weg wir gehen sollen. Mir läuft auch etwas die Zeit davon, da ich am Samstag für längere Zeit im Ausland sein werde und zumindest einen Widerspruch noch diese Woche abschicken möchte.

Ich hoffe ihr habt mehr Erfahrung im Sinne von Beschwerden und Ausgleichszahlung, dass ihr mir empfehlen könnt, was ich nun tun könnte. Aus meiner Sicht haben wir folgende Möglichkeiten:

1.) Ich versuche es alleine
Also durch weitere schreiben versuche ich bei Air Berlin so lange anzuklingeln, dass sie mir irgendwann eine Ausgleichszahlung anbieten. Das ist zwar etwas Aufwand meinerseits, aber es entstehen erstmal keine Kosten. Hierzu zähle ich auch (implizite) Drohungen mit dem Anwalt oder EUClaim. Hier kann ich sicher auch mit dem AG Rüsselsheim, 12.09.2011 - 3C 1047/11 argumentieren, das sich auch auf die Toiletten bezieht.

2.) Rechtsschutzversicherung
Zum Glück habe ich eine, die auch Reiserecht abdecken würde. Aber ich habe eine Selbstbeteiligung von 150,00 EUR. Da besteht eben die Frage, ob ich womöglich die 150,00 EUR nicht wieder bekomme und wieviel ich überhaupt gewinnen kann. Bei einem Pauschalreisen-Wert von insgesamt 682,00 EUR kann ich schlecht auf 800 EUR pro Person hoffen. ICh denke schon das meine Freundin auch durch die Versicherung abgedeckt wäre, bin aber nicht 100% sicher.

3.) EUClaim
Was ich bisher über sie gelesen habe, finde ich das es eher Halsabschneider sind, die aus der Notdurft Dritter (so wie mir) Geld schlagen wollen. Aber wenn es klappt, wäre es praktisch. Die Webseite zeigt mir, dass 15 Personen schon ihre Rechte zu dem oben angegebenen Flucg an EUClaim abgegeben haben. Daher frage ich mich:

a) Nehme ich die Dokumente für 25 EUR?
Auf der Webseite zeigen sie ja ein paar Muster Briefe. Die abzutippen oder zu kopieren ist jetzt nicht die Welt. Warum sollte ich dann 25 EUR Dafür bezahlen? Gibt es tatsächlich mehr Dokumente die ich tatsächlich noch brauche, wenn ich es selber durchziehen möchte?

b) Ich gebe auch meine Ansprüche an EUClaim ab
Hier schrecken mich die 27% und die Gebühr von 25 EUR ab. Natürlich ist es am einfachsten, aber die Frage ist ob nach dem Abzug von denen und dem geringen Reisepreis überhaupt noch etwas übrig bleibt.

Daher bitte ich euch um eure Einschätzung was in diesem Fall womöglich er beste Weg wäre um meine Forderung nach einer Ausgleichszahlung durchzusetzen.

Danke schon mal im voraus.
Johnny
 

Anhänge

  • airberlin.txt
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flo.e

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
510
18
ZRH
Erstmal Daumen hoch für ein Erstpost im korrekten Unterordner und den durchgelesenen Stickys.

An Anbetracht dessen, dass du im Ausland sein wirst und bereits 15 Personen ihre Rechte an EUClaim gereicht haben, würde ich dies auch so tun. Sollte am effizientesten sein. Auch wenn nicht so viel übrig bleibt, gehts doch auch einfach ein bisschen darum das zu kriegen was Dir zusteht und ich denke das geht so dann am schmerzfreisten.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.829
570
Berlin
Haste Rechtschutzversicherung, wenn ja spez. Anwalt einschalten, falls nein, so was wie EU-Claim.
Imho bringts auf eigene Faust nichts.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ich sehe zwei Möglichkeiten:

1.) Du gehst einen deiner vorgeschlagenen Wege
2.) Du nimmst die EUR 100.- und gut is.

Ich persönlich würde mich für 2.) entscheiden.

Warum? Ich hätte weder Zeit, Lust noch Geduld mich mit AB wegen dieser Ausgleichszahlung rumzuschlagen.
Klar, darauf spekuliert AB ja auch und es hat System, dass grundsätzlich alle Ausgleichszahlungen erstmal abgelehnt werden.
Aber der Kampf um Gerechtigkeit ist m.E. teurer (inkl. Zeit und Nerven!) als das was dabei rumkommt.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wie ich in meinem Fall beschrieben hab (http://www.vielfliegertreff.de/reis...luggastrechte-annullierung-20.html#post812392) hatte eine Beschwerde beim LBA schon ihre Auswirkung. Allerdings brauchte es einmal Nachhaken und anderthalb Jahre Vorlaufzeit. Wenn du's nicht eilig hast mit deiner Forderung (die ja eh erst nach drei Jahren verjährt und mit > 5% verzinst wird, sofern du die Gesellschaft vorher in Verzug gesetzt hast)
Aber wenn es sich in deinem Fall wirklich um einen technischen Defekt handelt, dürfte die Rechtslage ja ziemlich klar sein. Da dürfte das Risiko selber einen Anwalt zu beauftragen ja minimal sein und sicherlich auch eine Überlegung wert sein.
 

coolkeeper

Reguläres Mitglied
14.02.2010
52
0
Also mein Vater hatte ebenfalls einen Fall, allerdings mit Condor, wo es im Nachgang zum wilden Fluglotsenstreik in Spanien zu ziemlich starken Verspätungen kam. Condor hat natürlich erstmal abgeblockt. Er hat dann einen Anwalt eingeschaltet, woraufhin Condor erstmal 500€ als Gutschein anbot. Nach Ablehnung von diesem und erneuter Zahlungsaufforderung durch den Anwalt wurde der fällige Betrag ohne weiteres Mucken überwiesen. Das ganze hat insgesamt nicht länger als ein oder zwei Monate gedauert. Abwicklung und Kommunikation mit dem Rechtsanwalt lief komplett über Email und war absolut unkompliziert. Kann diesen Weg also nur empfehlen, insbesodere da dein Fall glasklar ist und dir die Ausgleichszahlung wirklich zusteht. Das Geld würde ich nicht liegenlassen!
 

MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
Bitte beachten: Bei Pauschalreisen greift die ominöse "Fluggastverordnung der EU" nicht! FÜr Pauschalreisen gibt es gesonderte Sätze: Für Verspätungen ab 2 Std. gibt es pro Stunde Verspätung einen gewissen Prozentsatz des Tagesreisepreises (5%?!), maximal jedoch 20% des Gesamtreisepreises zurück. (So oder so ähnlich, übernehme dafür keine Gewähr)

Habe nochmals nachgeforscht. Einige QUellen sagen, dass einem auch bei einer Pauschalreise die Entschädigung zustehen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
1.035
909
Ja, ich meine auch dass man sich bei Pauschalreisen bei Ansprüchen aus der EU-Verordnung an die Airline wenden kann (bzw muss, denn der Veranstalter wird diese normalerweise nicht regulieren).
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
1
SEL
Daher hab ich mich nach meinen Möglichkeiten unter anderem hier im Forum informiert, kann mich aber nicht entscheiden welchen Weg wir gehen sollen. Mir läuft auch etwas die Zeit davon, da ich am Samstag für längere Zeit im Ausland sein werde und zumindest einen Widerspruch noch diese Woche abschicken möchte.

Eh, nach 6 Monaten läuft dir auf einmal die Zeit davon? Im Ausland hat die Post und das Internet geschlossen? Die Verjährungsfrist ist 3 Jahre in solchen Fällen und der Fall ist glasklar, auch wenn das Gelaber von Air Berlin evt. die Sache anders erscheinen lässt.

Und generell, versuche es noch einmal mit der Forderung über die dir zustehenden 400 Euro pro Passagier, diesmal mit Fristsetzung und Androhung rechtlicher Konsequenzen. Air Berlin wird dies ablehnen, dann setzt du dich mit einem Anwalt in Kontakt, der hier genannte Herr Woicke ist beispielsweise sehr kompetent und dann kümmert der sich. Die Tatsache, dass du eine Rechtsschutz hast, macht die Sache noch ein klein bisschen einfacher. Und keine Angst, du wirst selbst keine Kosten tragen müssen, höchstens einmal etwas vorstrecken müssen, wenn es vors Gericht geht. Soweit wird es eine AB natürlich nicht kommen lassen - also zur tatsächlichen Gerichtsverhandlung, wird ja nur teurer für sie und es gibt eine neue Entscheidung gegen ihr Geschwafel.

Und zu dem Mythos Pauschalreise - wir haben hier einen Konflikt zwischen dt. Recht und europäischem Recht, worauf ihr euch in euren Einzelkämpfen mit den Fluggesellschaften bezieht, ist euer Bier. Ich kann der Einfachheit halber immer nur das europäische Recht empfehlen, wenn ihr euch mal die Fluggastverordnung 261/04 ordentlich durchlest(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:DE:PDF), dann findet ihr recht schnell heraus, dass die Pauschalreise sehr wohl durch die Verordnung eingeschlossen ist. Ich zitiere:

Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und
Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der
Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr
beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im
Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen
von Pauschalreisen, erstrecken.

(Grund (5), gleich erste Seite)
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
In der Tat, wer bringt denn so etwas in Umlauf? ;)

Die EU-VO 261/2004 gilt selbstverständlich auch bei Pauschalreisen. Wichtig ist, dass man sich in jedem Falle an die Airline wenden muss, um beispielsweise die Ausgleichszahlung zu erhalten, während beim Veranstalter der geminderte Reisepreis etc. zu holen ist.

Einige Gerichte rechnen allerdings die Ausgleichszahlung auf eine Reisepreisminderung an. Ich halte das für unzulässig, ja nicht einmal für vertretbar. Aber in der Praxis spielt diese Problematik selten eine Rolle.
 
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