
Ich verstehe hier das Problem nicht.
Der OP/TE hat den Vorgang haarklein
hier beschrieben und im Eröffnungspost darauf hingewiesen.
Das sehe ich grundlegend anders.
Zur Beurteilung fehlen folgende Informationen:
- Wer ist der Ticketaussteller? Ist "BBAirlines" eine der befoerdernden Airlines?
- Auf wessen Ticketnummern wurde ausgestellt?
- Welche Kombination (BA, QF, BA opb QF, QF opb BA) wollte der OP buchen, was wurde gebucht, auf wie vielen Tickets von wo nach wo?
- Wurden Tarifbedingungen bekanntgemacht und stand da etwas a la "auf den Airlines blablabla stellen wir keine Tickets aus?
Wenn es da etwas konkreter wird, kann ich eine halbwegs fundierte juristische Einschaetzung bieten und im Zweifel, ohne selbst rechtsberatend taetig zu werden, dem OP die Inanspruchnahme eines kundigen Kollegen empfehlen. Wenn nicht, und da bleibe ich bei meiner Aussage von gestern, stochere ich im Nebel.
Und da dies nicht nur fuer mich, sondern auch fuer User ohne juristische Bildung gilt, sind das Ergebnis dann unhaltbare Aussagen wie
Nach zwei Wochen sollte die Widerrufsrist der Fluggesellschaft bzw. des Reiseportals(?) verstrichen sein.
oder
Wenn allerdings der Betrag in Euro berechnet und so auch von der KK eingezogen wurde, lässt das auf einen Vertragspartner in der EU schliessen.
Sehr wahrscheilich wurde dann auch das Ticket in der EU ausgestellt.
Zu den von Ne pas se pencher en dehors angesprochenen IPR-Fragen noch zwei Ueberlegungen: Ich war zunaechst einmal nur an den Befoerderungsvertrag herangegangen, nicht an den Vermittlungsvertrag. Eventuell muesste man da auch etwas pruefen, aber dafuer fehlen wie gesagt die Informationen.
Beim Befoerderungsvertrag ginge ich, zugegebenermassen etwas aus der Huefte schiessend, davon aus, dass die Anknuepfungspunkte gewoehnlicher Aufenthalt, Startland und Buchungsort genuegend fuer die Anwendung deutschen Rechtes bieten. Aber auch da fehlen letztlich Informationen