Airside/Transit - welche Gesetze gelten da?

ANZEIGE

mangrove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2012
487
0
NZSP
ANZEIGE
Hi,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieses hier das richtige Unterforum ist, aber ich denke es ist das, welches am ehesten passt.

Ganz dumm gefragt: In welchem Land ist man, wenn man airside in einem Flughafen ist?

Bei internationalen Fluegen (Schengen und Konsorten mal ausgenommen) hat man ja (in den meisten Faellen) die Grenze schon passiert und hat damit das Land, in dem der Flughafen ist, offiziell verlassen. Oder andersherum, nach der Landung dauert es noch eine Weile, bis man das Land offiziell betreten hat oder man ist nur im Transit, fliegt weiter und hat damit die Grenze offiziell gar nicht passiert.

Nun ist man trotzdem auf dem Territorium des Landes, in dem der Flughafen ist und die Gesetze dieses Landes gelten weiterhin. Im Transitbereich kann ich keine Dummheiten anstellen ohne dafuer (im Extremfall) in den Knast zu gehen. Andererseits gibt es Duty Free und ein Visum brauche ich auch nicht um im Transit herumzulaufen.

Was aendert sich an der Gesetzeslage im Transit?
Was machen Beschaeftigte im Transitbereich - muessen die jedes Mal ihren Pass zeigen, wenn sie zur Arbeit gehen?
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Die Beschäftigten sind vorab schon überprüft worden und erhalten Zugangsberechtigungen. Kann natürlich sein dass Stichproben stattfinden und man einen Ausweis vorzeigen muss.
An der Gesetzeslage sollte sich nichts ändern da es ja immer noch auf dem Boden des jeweiligen Landes ist wo die Gesetze gelten sprich Diebstahl, Mord etc.
Kann mir jedoch vorstellen, ohne es natürlich zu wissen, dass es bestimmte Regelungen gibt die irgendwo a la UN bzw. übergeordnetes Recht - niedergeschrieben ist.
Der Staat macht ja in DE auch Ausnahmen, bzw. gibt bestimmte Regeln die genau definiert ist wenn WARE im Transitbereich ist - Verplomubung, Papiere etc. Ergo sollte es auch was geben wo das mit Paxe geregelt ist.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ganz einfach: es ändert sich nix. Es gilt (in D), mit Ausnahme weniger verwaltungsrechtlicher Vorgaben, deutsches Recht.

Man ist im Übrigen auch noch lange nicht mit passieren der Passkontrolle ausgereist. Offiziell ausgereist ist man erst, wenn man in jeweiligen Zielland eingereist ist.

Beschäftigte gehen ausserdem in der Regel durch Personaleingänge und müssen grundsätzlich nur den Beschäftigtenausweis vorzeigen
 
  • Like
Reaktionen: MartinT

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Beschäftigte betreten den Transit über gesonderte Kontrollen, an denen der Flughafenausweis kontrolliert wird. In der Regel geschieht das über Vereinzelungsanlagen (in der Form sogenannter Trommelschleusen) mit integriertem Ausweisleser. In einigen Fällen geschieht die Kontrolle auch durch Personal oder die Bundespolizei, bspw. wenn es keine solche Schleusen gibt oder man diese nicht passieren kann. (Ich spreche hier für Frankfurt) Personalausweis muss man bei der BPol nur zeigen, wenn man nur einen Tagesausweis hat. Beim Zoll gelten für Mitarbeiter besondere Vorschriften. Man muss normal wie jeder andere durch einen Zollausgang, hat aber keine Freigrenzen. Ausnahmen hiervon gibt es nur unter Einschränkung mit Genehmigung des Zolls (bspw. Türen durch die keinerlei Taschen mitgenommen werden dürfen)
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.680
3.151
grounded
Auch der Transitbereich gehört zum Hoheitsgebiet des entsprechenden Landes, genau wie ein Flugzeug der Lufthansa deutsches Hoheitsgebiet ist (im LuftNaSiG ist auch geregelt, dass die Mehrheit der Aktien in deutscher Hand bleiben muss, deshalb sind es vinkulierte Namensaktien, bedeutet die Gesellschaft muss der Transaktion zustimmen und der Aktionär wird mit Nationalität im Aktienregister eingetragen).

Sowohl im Transitbereich in Frankfurt als auch an Bord deutscher Flugzeuge und Schiffe gilt deutsches Recht und auch das Personal ist an dieses Recht gebunden. Hatte auf diese Tatsache neulich auf dem Rollfeld in Istanbul mal hinweisen müssen, als einem Passagier nach insgesamt fünf Stunden Warten am Gate und auf dem Rollfeld ein Glas Wasser verweigert wurde...
 
A

Anonym5714

Guest
Im Transitbereich gilt das Recht des Landes, auf dessen Territorium man sich befindet. Gleiches gilt auch für zivile Luftfahrzeuge, die in keinster Weise "Hoheitsgebiet" des Heimatlandes sind. Es gilt das Recht des Landes, in desses Luftraum man sich befindet (geregelt in ICAO Doc 7300, "Chicagoer Abkommen"). Zusätzlich kann auch das Recht des Heimatstaats anwendbar sein, das ist bspw. bei deutschen Luftfahrzeugen der Fall (§ 4 StGB). Leider wird das oft durcheinander gebracht und mit "Hoheitsgebiet" gleichgesetzt.
 
  • Like
Reaktionen: Ice_B

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.672
717
MUC
Im Transitbereich gilt das Recht des Landes, auf dessen Territorium man sich befindet. Gleiches gilt auch für zivile Luftfahrzeuge, die in keinster Weise "Hoheitsgebiet" des Heimatlandes sind. Es gilt das Recht des Landes, in desses Luftraum man sich befindet (geregelt in ICAO Doc 7300, "Chicagoer Abkommen"). Zusätzlich kann auch das Recht des Heimatstaats anwendbar sein, das ist bspw. bei deutschen Luftfahrzeugen der Fall (§ 4 StGB). Leider wird das oft durcheinander gebracht und mit "Hoheitsgebiet" gleichgesetzt.

Das Thema ist in der Seefahrt entsprechend geregelt. Deshalb können im Hafen zB Polizei und Zoll an Bord kommen und die Funkanlage darf im Hafen nicht betrieben werden.
Gilt für Handelsschiffe, die "Grauen" habe eigene Regeln!

Frage interessehalber: Geburt eines Kindes deutscher Eltern an Bord einer LH-Maschine im Luftraum USA. Welches Nationalität/en hat dann das Neugeborene?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Das Thema ist in der Seefahrt entsprechend geregelt. Deshalb können im Hafen zB Polizei und Zoll an Bord kommen und die Funkanlage darf im Hafen nicht betrieben werden.
Gilt für Handelsschiffe, die "Grauen" habe eigene Regeln!

Frage interessenhalber: Geburt eines Kindes deutscher Eltern an Bord einer LH-Maschine im Luftraum USA. Welches Nationalität/en hat dann das Neugeborene?

Rein Interessehalber: mit oder ohne Landung in den USA? ;-)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.930
16.054
Ganz einfach: es ändert sich nix. Es gilt (in D), mit Ausnahme weniger verwaltungsrechtlicher Vorgaben, deutsches Recht.

Und das duerften im wesentlichen aufenthalts- und zollrechtliche Regeln sein.


Man ist im Übrigen auch noch lange nicht mit passieren der Passkontrolle ausgereist. Offiziell ausgereist ist man erst, wenn man in jeweiligen Zielland eingereist ist.

Jein: Man muss nur das konsequent denken, was Du eben schriebst: Nach der Ausreisekontrolle ist man offiziell ausgereist, mit den aufenthalts- und zollrechtlichen Implikationen, die das hat. Man ist aber weiter im Land, bis das Flugzeug den Luftraum verlassen hat. Gleichzeitig unterliegt man aber schon ggf. gewissen Gesetzen des Landes, in dem das Flugzeug, das man betreten hat, registriert ist.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Und das duerften im wesentlichen aufenthalts- und zollrechtliche Regeln sein.




Jein: Man muss nur das konsequent denken, was Du eben schriebst: Nach der Ausreisekontrolle ist man offiziell ausgereist, mit den aufenthalts- und zollrechtlichen Implikationen, die das hat. Man ist aber weiter im Land, bis das Flugzeug den Luftraum verlassen hat. Gleichzeitig unterliegt man aber schon ggf. gewissen Gesetzen des Landes, in dem das Flugzeug, das man betreten hat, registriert ist.

Zu 1: jap

Zu 2: nein, eben nicht. Ausgereist bist Du in der Tat erst dann, wenn du im Zielland eingereist bist. Ich schreibe gerade vom Handy, aber wenn Interesse besteht, dann gibt's später Beispiel und Quelle.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.535
586
Frage interessehalber: Geburt eines Kindes deutscher Eltern an Bord einer LH-Maschine im Luftraum USA. Welches Nationalität/en hat dann das Neugeborene?
Richtige Antwort: auf Wunsch beide! Das Kind ist nach deutschem Recht Deutscher ( Kinder deutscher Eltern haben immer die deutsche Staatsangehörigkeit egal wo Sie geboren werden ), die USA wenden aber das Territorialprinzip an: auf ihrem Staatsgebiet geborene Menschen haben das Recht auf die US amerikanische Staatsbürgerschaft. Wenn die Eltern in den USA eine Bestätigung vorlegen können das ihr Kind in US amerikanischem Luftraum geboren wurde ( auch an Board einer LH Maschine! ) erhält das Kind ( nicht auch die Eltern ) einen US Pass.
 
  • Like
Reaktionen: Seemann

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.535
586
Wären die Transitbereiche auf Flughäfen "exterritorial" wäre Herr Snowden längst tot, die Amis hätten ihn längst erschossen. Würde die Russen in einem solchen Fall ja auch nichts angehen. Und die Amis könnten niemanden der es nicht durch die Einreisekontrolle schafft "ausweisen" da es ja exterritoriales Gebiet ist.