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Hi Leute,
Ich bin derzeit auf dem Cowboy Trip und spiele mit dem Gedanken, mir von meiner nächsten USA Reise ein Paar Cowboy Boots aus Alligator Leder mitzubringen.
Wenn ich die Zollbestimmmungen richtig interpretiere, darf man persönlich bis zu 4 Erzeugnisse au Kroko-Leder mitbringen.
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Ausnahmsweise dürfen pro Person im Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch folgende tote Exemplare von Arten, die in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistet sind, dokumentenfrei mitgeführt werden:
Ist das so korrekt?
Ich habe wenig Lust, wegen Verstoss gegen den Artenschutz belangt zu werden.
Irgendwelche Erfahrungen?
Vielen Dank.
Ich bin derzeit auf dem Cowboy Trip und spiele mit dem Gedanken, mir von meiner nächsten USA Reise ein Paar Cowboy Boots aus Alligator Leder mitzubringen.
Wenn ich die Zollbestimmmungen richtig interpretiere, darf man persönlich bis zu 4 Erzeugnisse au Kroko-Leder mitbringen.
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Ausnahmsweise dürfen pro Person im Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch folgende tote Exemplare von Arten, die in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistet sind, dokumentenfrei mitgeführt werden:
- bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von Krokodilen (Crocodylia spp.)>>
Ist das so korrekt?
Ich habe wenig Lust, wegen Verstoss gegen den Artenschutz belangt zu werden.
Irgendwelche Erfahrungen?
Vielen Dank.