Ausbildungs-Lückenjahr-Versicherung
– Gültig ohne Karteneinsatz, einmalig nutzbar –
Die Leistungen für Sie (gültig ohne Karteneinsatz)
1 Alle Reiseversicherungsleistungen gelten auch für Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, während sie zwischen Vollzeitausbildung und Arbeitsleben, zwischen Schule und Hochschulausbildung ein freiwilliges soziales oder ökologi- sches Jahr leisten, im Ausland Urlaub (auch „Working Holidays“) machen oder im Ausland studieren.
2 Die Reisedauer für die Ausbildungs-Lückenjahr-Versicherung wird auf 365 aufeinander folgende Tage verlängert.