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AMEX: Sperrung wg. 60 Euro Rücklastschrift

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Flux

Erfahrenes Mitglied
18.09.2010
381
1
LSME
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Bei der PIN hingegen musst du beweisen, dass du die PIN nicht eingegeben hast, im Zweifel sie dir grob fahrlässig abhanden gekommen ist.

Ist das in der "Praxis" tatsächlich ein Problem, d.h. verfahren einige Banken bei Kartenmissbrauch tatsächlich so? Bei ein paar (wenigen) Fällen, die ich mitbekommen habe, haben die Banken jeweils sehr kulant den Schaden übernommen, wohl auch um möglicherweise schlechte Presse zu vermeiden.
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.183
7
Ist das in der "Praxis" tatsächlich ein Problem, d.h. verfahren einige Banken bei Kartenmissbrauch tatsächlich so? Bei ein paar (wenigen) Fällen, die ich mitbekommen habe, haben die Banken jeweils sehr kulant den Schaden übernommen, wohl auch um möglicherweise schlechte Presse zu vermeiden.

Davon ging ich auch aus. Zumal man ja durchaus seinen PIN-Aufbewahrungsort vorweisen kann und es dabei eigentlich nur darauf ankommt, dass er nicht direkt neben der Karte liegt.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.725
5
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Wie soll man denn seinen "PIN-Aufbewahrungsort" nachweisen können?:eek: ich habe meine nur im Gedächtnis gespeichert. Muss ich dann im Fall der Fälle zum Gehirnscan?=;