LX: Anschluss verpassen Swiss

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blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
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MUC-NUE habe ich auch oft, wobei es dann immer einen Taxi-Gutschein gab was eine unwesentliche effektive Verspätung bedeutet. Die Strecke ist (als kürzeste im Netz) einfach die einfachste zu streichen.

Ist bei mir auch so, beim letzten mal auch Angenot eines Mietwagens, nervig ist es trotzdem und ändert nichts and den Ausgleichzahlungsverpflichtungen. Hätte ich Taxi, Zug, Bus, Auto etc. fahren wollen, hätte ich ja keinen Flug gebucht. :rolleyes:
 

Wuff

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01.04.2012
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HAM/LBC
Also rein organisatorisches/operationelles Thema, voll auf die Kappe der LX. Sie hätten ja von ihrer Homebase einen anderen Flieger nach FLR schicken können aber haben frei und nach Revision aller Gründe entschieden, das nicht zu tun.

Im Extremfall müsste dann LX die Anzahl seiner Flieger (+Crew + Parkplätze) verdoppeln, um für jede Ausnahmesituation auf Vorflügen den passenden Flieger als Redundanz in Zürich bereitstehen zu haben.

Edit: Ich weiß, dass die Justiz und die Mehrheit der Juser hier, deine These unterstützt.
Nur praktisch wird es garantiert für JEDE Airline unmöglich sein, am frühen Morgen alle Ersatzflugzeuge + Crew für alle denkbaren Anschluss-Konstellationen und alle denkbaren Verspätungen des Tagesverlaufs bereitzustellen.
Und nach meiner eigenen Verspätungserfahrung wird sogar weitgehend, wo möglich, der Anschlussflug kurz verzögert oder eben umgebucht. Pech hat man meistens nur, wenn man den letzten Fliegers des Tages vor der Sperrstunde gebucht hat.
 
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blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
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Im Extremfall müsste dann LX die Anzahl seiner Flieger (+Crew + Parkplätze) verdoppeln, um für jede Ausnahmesituation auf Vorflügen den passenden Flieger als Redundanz in Zürich bereitstehen zu haben.

Edit: Ich weiß, dass die Justiz und die Mehrheit der Juser hier, deine These unterstützt.
Nur praktisch wird es garantiert für JEDE Airline unmöglich sein, am frühen Morgen alle Ersatzflugzeuge + Crew für alle denkbaren Anschluss-Konstellationen für alle denkbaren Verspätungen des Tagesverlaufs bereitzustellen.

Völlig klar. Deshalb streicht man dann wohl die kürzesten und/oder am leichtesten gebuchten Verbindungen, weil dann die Entschädigungen minimiert werden können. Den betroffenen Leuten dann aber eine rechtlich zustehenden Entschädigungen zu bezahlen ist nicht der richtige Weg.
 
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ptvie

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23.11.2013
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Ich kann da blackbeauty nur zustimmen. Jeder würde es so machen, finde es nur mühsam wenn jemand ein schlechter Verlierer ist.
 
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Wuff

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01.04.2012
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... das mit der Entschädigung kann man auch kontrovers sehen, aber gut erstmal - eine Mehrheit ist anderer Meinung als ich.

Eine ganz andere Frage: Wenn Du das schon vorher gesehen hast, warum hast du ihr nicht geraten (SMS, WhatsApp?) vor Ort in FLR noch eine Umbuchung zu organisieren? Z.B auf den gleichzeitigen LH-Flug via FRA?
Flug ist gebucht FLR-ZRH-VIE. Flieger in FLR eine Stunde zu spät gekommen. Sonst alle Flüge pünktlich. Momentane Ankunft in ZRH 21:28, Abflug nach Wien 21:05.
 

blackbeauty

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03.02.2013
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... das mit der Entschädigung kann man auch kontrovers sehen, aber gut erstmal - eine Mehrheit ist anderer Meinung als ich.

Ich finde das mit den Entschädigungen auch diskussionswürdig, allerdings auf Gesetzgebungsebene. Es gibt die Regelung nun mal und dann finde ich die Ausreden mancher Airlines unangebracht. Bei uns gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die ganz viele Leute aus guten Gründen für absolut unabgebracht halten, trotzdem habe ich schon mal bezahlt und nicht versucht mich mit Anwalt und Ausreden rauszuwinden... ;)
 
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Wuff

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01.04.2012
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HAM/LBC
Ich finde das mit den Entschädigungen auch diskussionswürdig, allerdings auf Gesetzgebungsebene.

Ja, Zustimmung. Leider hat sich der Gesetzgeber davor gedrückt eine klare Ansage zu machen, was denn "außergewöhnliche Umstände" sind und diese Auslegung der Rechtsprechung überlassen, welche nunmehr ihr eigenes Süppchen kocht (OT:wie so oft).

Warum bloß hat der Gesetzgeber nicht bei der erwähnten Geschwindigkeitsbegrenzung von dem Verbot "außergewöhnlich" hoher Geschwindigkeiten gesprochen, anstatt z.B. von 50 km/h in der Stadt. Dann hätten wir es alle leichter :D
 
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ptvie

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23.11.2013
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... das mit der Entschädigung kann man auch kontrovers sehen, aber gut erstmal - eine Mehrheit ist anderer Meinung als ich.

Eine ganz andere Frage: Wenn Du das schon vorher gesehen hast, warum hast du ihr nicht geraten (SMS, WhatsApp?) vor Ort in FLR noch eine Umbuchung zu organisieren? Z.B auf den gleichzeitigen LH-Flug via FRA?

Ich selber war nicht betroffen, sondern meine Mutter. Man hat die Verspätung immer wieder hinausgezögert.
 
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blackbeauty

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03.02.2013
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Ja, Zustimmung. Leider hat sich der Gesetzgeber davor gedrückt eine klare Ansage zu machen, was denn "außergewöhnliche Umstände" sind und diese Auslegung der Rechtsprechung überlassen, welche nunmehr ihr eigenes Süppchen kocht (OT:wie so oft).

Warum bloß hat der Gesetzgeber nicht bei der erwähnten Geschwindigkeitsbegrenzung von dem Verbot "außergewöhnlich" hoher Geschwindigkeiten gesprochen, anstatt z.B. von 50 km/h in der Stadt. Dann hätten wir es alle leichter :D

Das ist natürlich ein guter Punkt! ;)
 
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Anonyma

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16.05.2011
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BRU
... das mit der Entschädigung kann man auch kontrovers sehen, aber gut erstmal - eine Mehrheit ist anderer Meinung als ich.

Eine ganz andere Frage: Wenn Du das schon vorher gesehen hast, warum hast du ihr nicht geraten (SMS, WhatsApp?) vor Ort in FLR noch eine Umbuchung zu organisieren? Z.B auf den gleichzeitigen LH-Flug via FRA?

Wo man Dir gerade an Außenstationen (wo der dortige Handling Agent zwischen FR und Wizz mal schnell den LH- oder LX-Flug abfertigt…) gerne erklärt, man solle doch bitte nach ZRH (VIE, MUC etc.) fliegen, dort würde man sich um alles Weitere kümmern. So nach dem Motto „Hauptsache weg und nicht mehr unser Problem…“ Und Hotline ist ganz kurz vor Abflug oft zu spät.

Selbst in BRU hat man mir am Gate schon erklärt, eine Umbuchung auf eine andere Airline sei nicht möglich (ging um eine Umbuchung von LX auf OS), ich solle nach ZRH fliegen, dort sei man über die Verspätung informiert. Das sind dann die Fälle, wo auch ich die Entschädigung forderere...

Dazu kommt noch die Tendenz, Verspätungen nicht/zu spät/zu optimistisch bekanntzugeben, so dass es für Umbuchungen zu spät ist oder Anschlüsse noch erreichbar erscheinen.

Ansonsten finde ich gerade die Ausweitung auf Fälle, wo irgendeine geringe Verspätung zu einem verpassten Anschluss und mehr als 3h am Endziel führen, auch fragwürdig (was so explizit ja auch nicht in der VO steht, sondern auf die Auslegung durch den EuGH zurückgeht). Wenn ich eine 30-Minuten-Verbindugn buche, bin ich mir bewusst, dass das auch mal schiefgehen kann.

Sinnvoller fände ich hier eigentlich ordentliche Sanktionen gegen Airlines, die die grundlegenden Rechte, wie Umbuchung auf die nächste mögliche Verbindung, verweigern und stattdessen auf den nächsten eigenen Flug verweisen o.ä. Primär geht es mir bei Unregelmäßigkeiten schließlich darum, trotzdem möglichst zeitnah an mein Ziel zu kommen (und nicht darum, mir den Ticketpreis durch Entschädigungen zu finanzieren…).
 
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ArmDoors

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Ansonsten finde ich gerade die Ausweitung auf Fälle, wo irgendeine geringe Verspätung zu einem verpassten Anschluss und mehr als 3h am Endziel führen, auch fragwürdig (was so explizit ja auch nicht in der VO steht, sondern auf die Auslegung durch den EuGH zurückgeht). Wenn ich eine 30-Minuten-Verbindugn buche, bin ich mir bewusst, dass das auch mal schiefgehen kann.
Wenn die Linie den Flugplan so auslegt, muss sie sich bewusst sein, dass das schiefgehen kann. Wenn es mir angeboten wird und ich es buchen kann, muss ich doch davon ausgehen, dass das klappt.
 

Klagenfurter

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Also ich kenne Leute, die extra solche Verbindungen mit der Minimum Connection Time am Umsteigeflughafen buchen würden und darauf spekulieren, nicht mitzukommen, um eine Entschädigung und ggf. eine Nacht im Hotel zu bekommen. Und falls sie doch mitkommen würden, ärgern Sie sich sehr.
 
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Airsicknessbag

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Warum bloß hat der Gesetzgeber nicht bei der erwähnten Geschwindigkeitsbegrenzung von dem Verbot "außergewöhnlich" hoher Geschwindigkeiten gesprochen, anstatt z.B. von 50 km/h in der Stadt. Dann hätten wir es alle leichter :D

Hat er nicht? Im Prinzip ist die Richtgeschwindigkeit genau das.
 

blackbeauty

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03.02.2013
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Also ich kenne Leute, die extra solche Verbindungen mit der Minimum Connection Time am Umsteigeflughafen buchen würden und darauf spekulieren, nicht mitzukommen, um eine Entschädigung und ggf. eine Nacht im Hotel zu bekommen. Und falls sie doch mitkommen würden, ärgern Sie sich sehr.

Solche Leute kenne ich auch, wie wir wahrscheinlich alle, allerdings sind das doch sehr wenige. Die Mehrheit fliegt wohl eher um anzukommen und nicht um evtl. eine Entschädigung zu generieren.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Wenn die Linie den Flugplan so auslegt, muss sie sich bewusst sein, dass das schiefgehen kann. Wenn es mir angeboten wird und ich es buchen kann, muss ich doch davon ausgehen, dass das klappt.

Das tun sie in der Regel auch, meine verpassten Anschlüsse auf knappen Verbindungen (ich habe fast wöchentlich Verbindungen mit einer Umsteigezeit von 30-40 Minuten) liegt unter 5%, und davon lagen dann die meisten an außergewöhnlichen Umständen wie Wetter…

Und selbstverständlich erwarte ich, dass eine Airline mich andernfalls auf die nächste Möglichkeit (und nicht auf den nächsten eigenen Flug…) umbucht, ggf. für Hotelübernachtung sorgt usw.

Ob es wirklich angemessen ist, dass eine Airline wegen 15 oder 20 Minuten Verspätung auf dem 1. Segment eine Entschädigung von 250-600 Euro zahlen muss (was oft ein Vielfaches des Ticketpreises ist), ist ein anderes Thema.

Andererseits stimmt es natürlich, dass sie rechtlich dazu verpflichtet ist. Ich habe die auch schon verlangt, mich aber i.d.R. mit dem ersten Angebot (oft ein Gutschein in halber Höhe o.ä.) zufrieden gegeben, und würde deswegen wohl kaum klagen (auch nicht, wenn ich das in Deutschland könnte). Es sei denn, es kamen noch andere Dinge dazu, über die ich mich ärgerte (miseralber Service, Querstellung bei der Umbuchung auf andere Airline, Verweigerung einer Umbuchung bereits am Abflugsort wenn klar, dass Anschluss nicht mehr erreichbar und es dort bessere Alternativen gibt o.ä.).
 

ArmDoors

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16.01.2017
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ZRH & DUS
Ob es wirklich angemessen ist, dass eine Airline wegen 15 oder 20 Minuten Verspätung auf dem 1. Segment eine Entschädigung von 250-600 Euro zahlen muss (was oft ein Vielfaches des Ticketpreises ist), ist ein anderes Thema.
Mich interessiert ja am Ende nicht die Verspätung auf dem ersten Segment, sondern die bei Ankunft am Zielort. Wenn die Fluglinie meint, das mit kurzen Umsteigeverbindungen erreichen zu können, muss sie halt auch liefern.