Anspruch auf Entschädigung, Flug annulliert und umgebucht worden

ANZEIGE

Wickie1

Aktives Mitglied
04.09.2012
140
71
ANZEIGE
Hallo,

wir (Frau, ich, Kind) sind am 02.08. von FRA nach Albanien (TIA) geflogen.

Flugstrecke:
FRA (LH0236, 16:00) → FCO,
FCO (AZ0510, 23:00) → TIA

1 Stunde vor Abflug wurde der Flug annulliert.

Am Infostand der Lufthansa wurden wir dann umgebucht.
FRA (LH0108) → MUC,
MUC( LH1872] → FCO,
FCO (AZ0510, 23:00) → TIA

Nach Rückkehr hatte mir dann trip.com (dort hatten wir gebucht) eine Mail geschickt, dass ich Anrecht auf eine Entschädigung von 250€/Person hätte. Ich hab's mal angeklickt und bin bei airhelp gelandet.

Die wollen jetzt, dass ich noch weitere Dokumente hochlad.

Bevor ich mir jetzt den Aufwand mach: Hab ich Anspruch auf eine Entschädigung? Ich hatte zwar mehr Stress mit der Reise, allerdings sind wir pünktlich in Tirana angekommen.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.802
7.477
DUS
Nö, keine verspätete Ankunft. Gibt nix. Nicht der Infostand hat euch wohl umgebucht, sondern der Ticketcounter.
Finger weg von Trip.com Links...!
Ich hab jetzt keine Zeit das heraus zu suchen, und bin auch kein Experte.

Aber es gibt sinngemäß den Sachverhalt:
Wird ein Flug gestrichen und es wird eine Alternative angeboten, die nicht später als X Stunden ankommt, stehen 50% der Summe zu.

Müsste man mal schauen, ob hier eine Anwendung möglich wäre.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.188
1.085
Ja, genau, wenn der tatsaechliche Abflug nicht mehr als eine Stunde frueher als urspruenglich gebucht stattfand, koenntest Du 50% der Ausgleichszahlung einfordern.
War der Abflug spaeter als urspruenglich gebucht, muesstest Du ggfs. begruenden, warum der Aufenthalt am FCO so lang bemessen war und warum Dir durch die Verkuerzung ein Nachteil entstanden ist.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.641
7.292
SNA
Und nächstes Mal bitte im entsprechenden Thread posten
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
976
843
Grundsätzlich erstmal ja, bei einer Streichung gibt es grundsätzlich Entschädigung (sofern keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen, die Airline nachweisen kann dass Sie alles unternommen hat um die Streichung zu vermeiden und auch auf den frühestmöglichen Flug umgebucht hat. Diese Nachweise fallen oft schwer). Da aber die Verspätung am Endziel wenig bzw. gar nicht war, kann die Airline um die Hälfte kürzen. So würde ich das sehen, keine Rechtsberatung.

Den Link würde ich nicht nutzen. Die nehmen eine ordentliche Provision. Reich es erstmal bei LH ein und schau was die anbieten. Wenn sie nein sagen, oft aufgrund von angeblichen aussergewöhnlichen Umständen, dann müsste man über einen Anwalt gehen. Den zahlt die Airline wenn man im Recht ist.