Anwalt für Mietrecht

ANZEIGE

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.264
21.611
MUC
ANZEIGE
Mein ehemaliger Vermieter weigert sich weiterhin, Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Selbst nachdem ich die monatliche Zahlung auf den Nettomietzins reduziert hatte, wurde meiner Bitte bzw. Mahnung zur Erstellung der ausstehenden Nebenkostenabrechnungen nicht nachgekommen. Nachdem, was ich mir im Internet angelesen habe, wäre jetzt wohl der Zeitpunkt gekommen, auf Rückzahlung jeglicher Nebenkostenvorauszahlungen zu klagen, wenngleich ich ja durchaus für einen angemessenen Vergleich offen wäre. Allerdings möchte ich meinen ehemaligen Vermieter bei den überhöhten Nebenkostenvorauszahlungen nicht ohne faire Abrechnung und Erstattung davon kommen lassen.

Ich wäre daher für Empfehlungen für einen Anwalt in Sachen Mietrecht sehr dankbar. Hat da jemand einen Tipp?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
In der Sache hast du nach Ablauf der Fristen und vor Beginn der Verjährung einen Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkosten. Wenn du weiter Mieter bist kannst du auch aufrechnen. Ansonsten greift die dreijährige Verjährung.

Der Mieterverein ist ein guter Ansprechpartner. Als Anwalt würde ich mir einen suchen der am Sitz des Vermieters ansässig ist, oder in der Nähe. Und auf Mietrecht sind ja relativ viele Anwälte spezialisiert.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.264
21.611
MUC
In der Sache hast du nach Ablauf der Fristen und vor Beginn der Verjährung einen Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkosten. Wenn du weiter Mieter bist kannst du auch aufrechnen. Ansonsten greift die dreijährige Verjährung.

Der Mieterverein ist ein guter Ansprechpartner. Als Anwalt würde ich mir einen suchen der am Sitz des Vermieters ansässig ist, oder in der Nähe. Und auf Mietrecht sind ja relativ viele Anwälte spezialisiert.

Verjährung wurde durch Mahnung, die per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, gehemmt. Mieter bin dort nicht mehr.

Warum wäre ein Anwalt in der Nähe des Vermieters hilfreich? Die Frage ist tatsächlich relevant, da ich jetzt in MUC wohne, aber der ehemalige Vermieter in der Region DUS sitzt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Verjährung wurde durch Mahnung, die per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, gehemmt. Mieter bin dort nicht mehr.

Warum wäre ein Anwalt in der Nähe des Vermieters hilfreich? Die Frage ist tatsächlich relevant, da ich jetzt in MUC wohne, aber der ehemalige Vermieter in der Region DUS sitzt.
Also die Mahnung durch den GV zugestellt hemmt meiner Meinung nach die Verjährung nicht, dafür benötigt man einen Mahnbescheid. Oder zumindest ernsthaft geführte Verhandlungen.

Einen Anwalt der am Ort des Streitgerichtes sitzt fühlt sich für mich besser weil ich dann mit dem Anwalt der mich auch vor Gericht vertritt alles bespreche und der nicht einen Vertreter schickt. Wenn du willst das dich dein "Lieblingsanwalt" aus MUC in DUS vertritt stellt sich die Frage der Reisekosten und wer diese übernimmt wenn du unterliegst. Und da ergibt sich auch die Frage ob sich ein Anwalt solch eine Reise bei einem eher geringen Streitwert antut, zumindest wenn nach RVG abrechnen muss.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Ob MUC oder DUS - wenn es durch einen “RVGler“ gemacht werden soll, dann such dir einen im Bezirk, in dem die Wohnung liegt. Dort wird letztendlich vor Gericht dazu verhandelt.

Das klingt auch nicht nach einem sonderlich komplizierten Sachverhalt, sondern eher einer der 15 Standardfälle in der Vermietung (neben Mängeln, Schönheitsreparatur und Kaution).
Plump aber effektiv: Google - und dann nach den örtlich gut bewerteten Anwälten/Anwältinnen suchen. Viel schief gehen kann da für dich als Mieter nicht.

Im Übrigen dürftest du sogar die Rückzahlung sämtlicher vorausgezahlten Nebenkosten, sprich unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, zurück verlangen. Du musst nicht erst auf Erstellung der NK-Abrechnung klagen. (Jedenfalls soweit die einjährige Abrechnungsfrist schon abgelaufen ist).
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.264
21.611
MUC
Ob MUC oder DUS - wenn es durch einen “RVGler“ gemacht werden soll, dann such dir einen im Bezirk, in dem die Wohnung liegt. Dort wird letztendlich vor Gericht dazu verhandelt.

RVGler???

Das klingt auch nicht nach einem sonderlich komplizierten Sachverhalt, sondern eher einer der 15 Standardfälle in der Vermietung (neben Mängeln, Schönheitsreparatur und Kaution).
Plump aber effektiv: Google - und dann nach den örtlich gut bewerteten Anwälten/Anwältinnen suchen. Viel schief gehen kann da für dich als Mieter nicht.

Im Übrigen dürftest du sogar die Rückzahlung sämtlicher vorausgezahlten Nebenkosten, sprich unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, zurück verlangen. Du musst nicht erst auf Erstellung der NK-Abrechnung klagen. (Jedenfalls soweit die einjährige Abrechnungsfrist schon abgelaufen ist).

Ja, die einjährige Abrechnungsfrist ist definitiv verstrichen. Nach meinen wiederholten Aufforderungen zur Nebenkostenabrechnung würde ich daher nun gerne auf vollständige Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen klagen. Für 2020 habe ich ohnehin von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht und nur die Kaltmiete gezahlt. Geht also um die Rückforderungen der Jahre zuvor.

Die spannende Frage ist halt, ob ich mit meiner Mahnung die Verjährung gehemmt habe. Nach den Hinweisen der Mitforisten oben habe ich da mal ein wenig gegoogelt und würde dann wohl auch davon ausgehen, dass die Verjährung durch die Mahnung nicht gehemmt wurde. Insofern ergeben sich dann "nur" Rückzahlungen für die Jahre 2017-2019. Wäre aber auch schon eine schöne Summe.

Nach meinem Verständnis ist der schlimmste Fall, dass der Vermieter für die fraglichen Jahre während des Verfahrens Nebenkostenabrechnungen vorlegt. Damit müsste ich im schlimmsten Fall die zurückbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen für das Jahr 2020 zahlen. Allerdings gehe ich sehr stark davon aus, dass die veranschlagte Vorauszahlung ca. 50% über den tatsächlichen Nebenkosten lag. Damit sollte ich im Gutfall auch bei Vorlage der strittigen Nebenkostenabrechnungen mit einem Plus aus der Nummer gehen.

Nach meinen Mahnungen müssten die Verfahrenskosten aber in jedem Fall zu Lasten meines ehemaligen Vermieters gehen, sodass ich das Verfahren auch ohne Rechtsschutzversicherung (für Mietrecht) anstreben sollte.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
RVGler = Anwälte/Anwältinnen, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen.

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts: die Mahnung ist, wie auch die Verfristung, ein Tool „zu deinen Gunsten.“ Wenn du durch Mahnung (zu deinen Gunsten) die Verfristung (die dir zugute kommt) unterbrechen würdest, dann würden sich die beiden Elemente gegenseitig ausspielen.

Selbst wenn dein Vermieter die Nebenkostenabrechnungen vorlegt: du kannst dir zwar sicher sein, dass diese fehlerhaft sind und die zugrundeliegenden Belege nicht vollständig sein werden. Aber: darauf kommt es nicht an. Wenn und weil er die NKabrechnungen nicht binnen eines Jahres vorgelegt hatte, dann ist der Ofen für ihn aus.

Den Prozess kannst du - abgesehen von einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters - mit einem marginalen finanziellen Risiko eingehen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst du es darüber spielen und dein finanzielles Risiko beschränkt sich auf die Selbstbeteiligung.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Ob MUC oder DUS - wenn es durch einen “RVGler“ gemacht werden soll, dann such dir einen im Bezirk, in dem die Wohnung liegt. Dort wird letztendlich vor Gericht dazu verhandelt.

Das klingt auch nicht nach einem sonderlich komplizierten Sachverhalt, sondern eher einer der 15 Standardfälle in der Vermietung (neben Mängeln, Schönheitsreparatur und Kaution).
Plump aber effektiv: Google - und dann nach den örtlich gut bewerteten Anwälten/Anwältinnen suchen. Viel schief gehen kann da für dich als Mieter nicht.

Im Übrigen dürftest du sogar die Rückzahlung sämtlicher vorausgezahlten Nebenkosten, sprich unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, zurück verlangen. Du musst nicht erst auf Erstellung der NK-Abrechnung klagen. (Jedenfalls soweit die einjährige Abrechnungsfrist schon abgelaufen ist).

RVGler???



Ja, die einjährige Abrechnungsfrist ist definitiv verstrichen. Nach meinen wiederholten Aufforderungen zur Nebenkostenabrechnung würde ich daher nun gerne auf vollständige Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen klagen. Für 2020 habe ich ohnehin von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht und nur die Kaltmiete gezahlt. Geht also um die Rückforderungen der Jahre zuvor.

Die spannende Frage ist halt, ob ich mit meiner Mahnung die Verjährung gehemmt habe. Nach den Hinweisen der Mitforisten oben habe ich da mal ein wenig gegoogelt und würde dann wohl auch davon ausgehen, dass die Verjährung durch die Mahnung nicht gehemmt wurde. Insofern ergeben sich dann "nur" Rückzahlungen für die Jahre 2017-2019. Wäre aber auch schon eine schöne Summe.

Nach meinem Verständnis ist der schlimmste Fall, dass der Vermieter für die fraglichen Jahre während des Verfahrens Nebenkostenabrechnungen vorlegt. Damit müsste ich im schlimmsten Fall die zurückbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen für das Jahr 2020 zahlen. Allerdings gehe ich sehr stark davon aus, dass die veranschlagte Vorauszahlung ca. 50% über den tatsächlichen Nebenkosten lag. Damit sollte ich im Gutfall auch bei Vorlage der strittigen Nebenkostenabrechnungen mit einem Plus aus der Nummer gehen.

Nach meinen Mahnungen müssten die Verfahrenskosten aber in jedem Fall zu Lasten meines ehemaligen Vermieters gehen, sodass ich das Verfahren auch ohne Rechtsschutzversicherung (für Mietrecht) anstreben sollte.
RVG ist Abrechnung nach Gebührenordnung = nicht richtig viel Geld.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.264
21.611
MUC
Den Prozess kannst du - abgesehen von einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters - mit einem marginalen finanziellen Risiko eingehen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst du es darüber spielen und dein finanzielles Risiko beschränkt sich auf die Selbstbeteiligung.

Zahlungsunfähigkeit halte ich für unwahrscheinlich, da er zahlreiche Immobilien sowie einen eigenen Betrieb besitzt. Rechtsschutzversicherung habe ich, aber ohne Deckung für Mietrecht. Ich sehe aber auch kein Problem darin, bei einer recht sicheren Sache aus eigenen Mitteln Anwalts- und Gerichtskosten vorzustrecken.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

RVG ist Abrechnung nach Gebührenordnung = nicht richtig viel Geld.

Meine Erfahrungen mit Anwälten sind bisher sehr überschaubar, daher verzeiht meine unwissenden Fragen dazu:

- Nicht jeder Anwalt rechnet nach RVG ab? Woran erkenne ich, dass Anwälte dies tun bzw. nicht tun?
- Wenn ich einen Anwalt beauftrage, der nicht nach RVG abrechnet, ist in dem Fall, dass ich den Rechtsstreit gewinne, die unterlegene Partei verpflichtet, auch Kosten oberhalb der RVG zu übernehmen, oder bleibe ich dann trotz "Sieg" auf Teilen der Kosten meines Anwalts sitzen?
 

digitalid

Neues Mitglied
10.09.2018
23
7
- Nicht jeder Anwalt rechnet nach RVG ab? Woran erkenne ich, dass Anwälte dies tun bzw. nicht tun?
- Wenn ich einen Anwalt beauftrage, der nicht nach RVG abrechnet, ist in dem Fall, dass ich den Rechtsstreit gewinne, die unterlegene Partei verpflichtet, auch Kosten oberhalb der RVG zu übernehmen, oder bleibe ich dann trotz "Sieg" auf Teilen der Kosten meines Anwalts sitzen?
Zu 1.: Wird im Erstberatungsgespräch geklärt, da die Verpflichtung zur Aufklärung über die Kosten besteht. Das Erstgespräch selbst wiederum darf für Verbraucher max. 190 EUR kosten. Im Grunde sind viele kleinere Kanzleien bereit, nach RVG abzurechnen; Stundensatzvereinbarungen sind eher ab Mittelstandskanzlei üblich. Würde daher davon ausgehen, dass ein Einzelanwalt ohne Zugehörigkeit zu einer mittleren oder großen Kanzlei hier sicherlich zu finden wäre.
Zu 2.: Im Falle einer Stundensatzvereinbarung mit deinem Anwalt würdest du selbst bei Obsiegen im Rechtsstreit die Kosten oberhalb der RVG-Grenzen selbst tragen müssen. Die Gegenseite hat nur bis zur RVG-Grenze zu erstatten.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Zahlungsunfähigkeit halte ich für unwahrscheinlich, da er zahlreiche Immobilien sowie einen eigenen Betrieb besitzt. Rechtsschutzversicherung habe ich, aber ohne Deckung für Mietrecht. Ich sehe aber auch kein Problem darin, bei einer recht sicheren Sache aus eigenen Mitteln Anwalts- und Gerichtskosten vorzustrecken.
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Meine Erfahrungen mit Anwälten sind bisher sehr überschaubar, daher verzeiht meine unwissenden Fragen dazu:

- Nicht jeder Anwalt rechnet nach RVG ab? Woran erkenne ich, dass Anwälte dies tun bzw. nicht tun?
- Wenn ich einen Anwalt beauftrage, der nicht nach RVG abrechnet, ist in dem Fall, dass ich den Rechtsstreit gewinne, die unterlegene Partei verpflichtet, auch Kosten oberhalb der RVG zu übernehmen, oder bleibe ich dann trotz "Sieg" auf Teilen der Kosten meines Anwalts sitzen?

In den meisten Mietrechts-Streitigkeiten im privaten Bereich wird nach RVG abgerechnet, also mach dir keine Sorgen. Kannst den Anwalt fragen, das ist eine alltägliche Frage für sie.
Nicht-RVGler sind teurer, dafür aber idR „noch besser“ - soweit man das sagen kann. Nach meiner Bewertung aber für diesen simplen Fall nicht notwendig.

Trotz Obsiegens würdest du auf dem Teil der Anwaltskosten, welche die RVG-Staffelungen übersteigen, sitzen bleiben. Das ist auch gut so, denn ansonsten würden sich „Non-RVGler“ gerade zu um Fälle wie deinen prügeln um 1000€ die Stunde abzurechnen und dann bezahlt zu kriegen.

Für eine Berechnung von Anwalts- und Prozesskosten müsste man einen Streitwert einrahmen können. In dem Fall würde ich Nebenkosten/Monat x 36 Monate (weil NKabrechnungen aus drei Jahren) zugrunde legen.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Meine Erfahrungen mit Anwälten sind bisher sehr überschaubar, daher verzeiht meine unwissenden Fragen dazu:

- Nicht jeder Anwalt rechnet nach RVG ab? Woran erkenne ich, dass Anwälte dies tun bzw. nicht tun?
Nein das macht nicht jeder, was gerade bei (sehr) niedrigen Streitwerten dazu führt überhaupt einen (halbwegs) guten Anwalt zu finden. Daher ja auch mein Rat einen Anwalt am Ort des Streitgerichts zu suchen, denn wenn nach RVG abfgerechnet wird schicken die Anwälte in der Regel einen Anwalt aus der entsprechenden Region, dieser kennt dann nur die Aktenlage und du kennst den Anwalt der dann vor Gericht steht überhaupt nicht, der hat dann in der Regel auch nicht einmal mit dir über die Sache geredet.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.135
3.105
Guck ins Telefonbuch des Gerichtsortes und such Dir einen Fachanwalt für Mietrecht. Der kann das uns rechnet in der Regel auch nach RVG ab. Der Streitwert ist für so einen Standardfall nicht ganz doof und diese Kollegen machen sowas als Alltagsgeschäft. Wenn für sowas jemand nach Stundensätzen bezahlt werden will, kannst Du davon ausgehen, dass er es nicht kann und sich auf Deine Kosten ausbildet.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.264
21.611
MUC
So, knapp zwei Jahre nach meiner Anfrage hier wollte ich gerne ein Update geben:

Ich hatte mir dann tatsächlich mit Google eine Anwältin, die u.a. auf Mietrecht spezialisiert ist, am ehemaligen Wohnort gesucht. Auch sie war der Meinung, dass eine Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlungen nur für die letzten drei Jahre des Mietverhältnisses möglich sei, da ich mein Zurückbehaltungsrecht zu spät ausgeübt hätte, darüber hinaus aber eine Abrechnung für zwei weitere Jahre verlangt werden könne.

Im August 2021 wurde mein ehemaliger Vermieter von der beauftragten Anwältin dann aufgefordert, für 2016 und 2017 die Nebenkosten abzurechnen sowie die von mir geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen der folgenden Jahre vollumfänglich zurück zu zahlen als auch ihr Honorar zu übernehmen.

Da mein ehemaliger Vermiter rein gar nicht reagiert hatte, hat meine Anwältin im Oktober 2021 schließlich am zuständigen Amtsgericht Klage eingereicht.

Nach mehreren Fristverlängerungen und Terminverschiebungen wurde vom Gericht für Mitte Mai 2022 schließlich ein Güte- und Verhandlungstermin angesetzt. Wenige Tage vor dem Termin wurden schließlich durch meinen ehemaligen Vermieter die strittigen Nebenkostenabrechnungen präsentiert, die erwartungsgemäß ein Guthaben für mich ergeben haben.

Hier wird es nun interessant: Bei der Berechnung der Nebenkostenerstattung hat mein ehemaliger Vermieter bzw. die zwischenzeitlich beauftragte Hausverwaltungsgesellschaft einen größeren Fehler zu meinen Gunsten gemacht. Da meiner Anwältin und mir jedoch weitere Fehler, diesmal zu meinen Ungunsten, aufgefallen sind, hat sie nach ihrer Aussage vor dem Verhandlungssaal während der Wartezeit auf den Verhandlungsbeginn den gegnerischen Anwalt damit konfrontiert, dass wir nun die Nebenkostenabrechnungen auseinander nehmen werden, da diese zahlreiche Fehler aufweisen würden. Der gegnerische Anwalt, der wohl eher auf die strafrechtliche Verteidigung meines ehemaligen Vermieters spezialisiert war, was jedoch einen mehrmonatigen Gefängnisaufenthalt meines ehemaligen Vermieters während meiner Mietzeit nicht verhindern konnte, war von dieser läppischen Mietrechtsangelegenheit wohl eher genervt.

In Summe konnte damit ein Vergleich geschlossen werden, der außer der teilweisen Nebenkostenrückzahlung und der Übernahme der Verfahrenkosten auch eine zusätzliche Ausgleichszahlung für die diversen Fehler in der Nebenkostenabrechnung vorsah.

Leider hat das zuständige Amtsgericht trotz diverser Mahnungen fast ein Jahr benötigt, um den Kostenfestsetzungsbescheid zu erlassen, sodass die gesamte Geschichte nun erst jetzt, zwei Jahre später erledigt ist.

Auch wenn ich mich zeitweise der Illusion hingegeben hatte, die kompletten Nebenkostenvorauszahlungen für mehrere Jahre zurück zu erhalten, so bin ich mit dem Ergebnis dann doch sehr zufrieden. Der Hinweis, mir vor Ort am Gerichtsstand eine Rechtsvertretung zu suchen, war von Erfolg gekrönt. Danke dafür!
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.264
21.611
MUC

Ehrlich gesagt war jenes Mietverhältnis das spannendste Mietverhältnis bisher in meinem Leben.

Es begann ja schon mit der Wohnungsübergabe, wo eigentlich nur die mit dem Vermieter privat bekannte Maklerin (mit dem Slogan "Ich makle anders als andere" mit genau diesen Rechtschreibfehlern) und der "Architekt", der sich als rechte Hand des Vermieters entpuppen sollte, anwesend sein sollten. Ein wenig erfürchtig wurde dann angekündigt, dass der Herr Vermieter wahrscheinlich in persona zum gegenseitigen Kennenlernen dazu stoßen würde.

Tatsächlich kam Klaus H., wie er drei Jahre später in der Lokalzeitung bezeichnet wurde, als von seiner Anklage der Geldwäsche in Millionenhöhe berichtet wurde, vorbei, schüttelte die Hand und ging auf meine leichte Kritik mit diversen Versprechungen ein, die zumindest teilweise im Übergabeprotokoll schriftlich fixiert wurden. Gelöst bzw. erfüllt wurden weder die schriftlich fixierten noch die mündlich zugesagten Punkte.

Interessanterweise genau während der Zeit, als Klaus H. seine mehrmonatige Haftstrafe verbüßte, erhielten wir dann Jahre später eine Mieterhöhung mit folgendem lieblosen Schreiben, das von seiner Sekretärin (des nach dem Tod des Vaters weitergeführten Familienbetriebes) unterschrieben war:

Sehr geehrter Herr Nitus,

aufgrund der bekannten Situation auf dem *Wohnort*er* Immobilienmarkt sehe ich mich leider gezwungen, Ihre bisher noch nie angepasste Miete von x € um 12% auf y € mit Wirkung zum xx.xx.xxxx anzuheben.

Wie Sie erkennen können, bin ich hiermit bewusst unterhalb der gesetzlichen Möglichkeiten (Erhöhung um 15%) geblieben.

Bitte passen Sie Ihren monatlichen Überweisungsbetrag entsprechend zum xx.xx.xxxx an.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. {hanschriftliche gut lesbare Unterschrift der Sekretärin}
Klaus H.

Nachdem ich mangels ausreichender Begründung für die Mieterhöhung dieser nicht durch konkludentes Handeln (Überweisung der höheren Miete) zugestimmt hatte, gab es dann noch zwei ähnlich lautende Schreiben, bevor mich die Sekretärin anrief und am Telefon zur Rede stellte und wissen wollte, warum ich die Mieterhöhung ignorieren würde. Ich erwiderte, dass ich der Mieterhöhung nicht zustimmen würde. Sie verstand nicht, dass eine Mieterhöhung der Zustimmung des Mieters bedarf, wenngleich dessen Zustimmung mit ausreichenden Begründungen natürlich erzwungen werden kann.

Ferner erklärte ich ihr, dass bereits seit Jahren einige Punkte aus dem Übergabeprotokoll offen seien, und ich natürlich umso weniger gewillt sei, mehr Miete zu zahlen, wenn die Punkte auch Jahre später nicht gelöst waren. Hier endete das Gespräch.

Wochen später erfolgte ein erneuter Anruf mit derselben Frage. Das Gespräch endete dann mit der Drohung, dass man den Fall nun dem Hausanwalt übergeben würde. Ich antwortete frech, wie ich manchmal bin: "Nur zu! Vielleicht kann der Ihnen das deutsche Mietrecht erklären."

Natürlich habe ich nie wieder was gehört und über die sechs Jahre Dauer des Mietverhältnisses den selben Betrag bezahlt wie zum Mietbeginn, den ich im Nachhinein zumindest für den Beginn des Mietverhältnisses als überhöht bezeichnen würde. Bedingt durch unsere damalige Not, möglichst schnell eine Wohnung zu finden, und die oberflächliche Begutachtung hatten wir uns seinerzeit dennoch für die Wohnung entschieden, auch wenn sich der damals annoncierte "Erstbezug" als ein mehr schlecht als recht renovierter Altbau entpuppte.

Tatsächlich könnte ich noch unzählige mehr oder weniger skurrile Geschichten aus diesen sechs Jahren Mietverhältnis berichten, welche ich weder in den Jahren der eher familiären Mietverhältnisse zuvor noch in dem aktuellen Mietverhältnis mit einer Wohnungsbaugesellschaft erlebt habe, aber da schreibe ich lieber gleich an meinem Reisebericht weiter.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.498
6.365
Vielen Dank für diese interessante und aufschlussreiche Geschichte. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln, und dankbar sein dass ich hier im Osten der Republik am AdW gelandet bin. Das Angebot ist hier fast größer als die Nachfrage, und sobald die Miete vierstellig ist interessiert die Wohnung kaum mehr jemanden. Kein Grund, sich aus Not irgendwelchen Kriminellen zu unterwerfen.